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   BFH, 12.12.2017 - X R 25/16   

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https://dejure.org/2017,59242
BFH, 12.12.2017 - X R 25/16 (https://dejure.org/2017,59242)
BFH, Entscheidung vom 12.12.2017 - X R 25/16 (https://dejure.org/2017,59242)
BFH, Entscheidung vom 12. Dezember 2017 - X R 25/16 (https://dejure.org/2017,59242)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 85 Abs 1 S 1, EStG § 85 Abs 1 S 4, EStG § 70 Abs 1, EStG § 90, EStG VZ 2007, EStG VZ 2008, EStG VZ 2009, EStG VZ 2010, AO § 37 Abs 2
    Anspruch auf Kinderzulage; Begriff der "Auszahlung" des Kindergeldes i.S. des § 85 Abs. 1 Satz 1 EStG a.F.

  • Bundesfinanzhof

    Anspruch auf Kinderzulage; Begriff der "Auszahlung" des Kindergeldes i.S. des § 85 Abs. 1 Satz 1 EStG a.F.

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 85 Abs 1 S 1 EStG 2009, § 85 Abs 1 S 4 EStG 2009, § 70 Abs 1 EStG 2009, § 90 EStG 2009, EStG VZ 2007

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Begriff des Auszahlens von Kindergeld im Sinne von § 85 Abs. 1 S. 1 EStG a.F.

  • rewis.io

    Anspruch auf Kinderzulage; Begriff der "Auszahlung" des Kindergeldes i.S. des § 85 Abs. 1 Satz 1 EStG a.F.

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff des Auszahlens von Kindergeld im Sinne von § 85 Abs. 1 S. 1 EStG a.F.

  • datenbank.nwb.de

    Anspruch auf Kinderzulage; Begriff der "Auszahlung" des Kindergeldes i.S. des § 85 Abs. 1 Satz 1 EStG a.F.

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Leistungsempfänger bei Auszahlung des Kindergeldes auf Konto eines Dritten

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge
    Die Altersvorsorgezulage
    Kinderzulage
    Andere Fälle

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 85 Abs 1 S 4, EStG § 79, EStG § 66 Abs 2
    Altersvorsorgezulage, Kinderzulage, Eheähnliche Gemeinschaft, Kindergeld, Auszahlung

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2018, 1038
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 24.08.2001 - VI R 83/99

    Wegfall des Kindergelds wegen zu hoher Einkünfte und Bezüge

    Auszug aus BFH, 12.12.2017 - X R 25/16
    Wenn die Familienkasse aufgrund einer derartigen Zahlungsanweisung das Kindergeld auf das Konto eines Dritten zahlt, ist der Dritte nicht Leistungsempfänger, sondern nur Zahlstelle (vgl. BFH-Urteil vom 24. August 2001 VI R 83/99, BFHE 196, 278, BStBl II 2002, 47).
  • BFH, 26.08.2010 - III R 21/08

    Keine Abzweigung von bereits ausgezahltem Kindergeld - Keine Möglichkeit der

    Auszug aus BFH, 12.12.2017 - X R 25/16
    Das Verfahren gliedert sich somit in das Festsetzungsverfahren einerseits und das Auszahlungsverfahren (entsprechend dem Erhebungsverfahren) andererseits (vgl. dazu BFH-Urteil vom 26. August 2010 III R 21/08, BFHE 231, 520, BStBl II 2013, 583).
  • BFH, 22.10.2014 - X R 18/14

    Altersvorsorgezulage: Frist für die Erteilung des Einverständnisses bzw. der

    Auszug aus BFH, 12.12.2017 - X R 25/16
    Das Zulageverfahren ist weitestgehend automatisiert und in besonderer Weise auf Schnelligkeit, Einfachheit und Effizienz gerichtet (Senatsurteil vom 22. Oktober 2014 X R 18/14, BFHE 247, 312, BStBl II 2015, 371, Rz 39 ff.).
  • BFH, 27.01.2016 - X R 23/14

    Verwendung von Altersvorsorgevermögen für die Anschaffung oder Herstellung einer

    Auszug aus BFH, 12.12.2017 - X R 25/16
    Nach der im Streitfall anzuwendenden Vorschrift des § 85 Abs. 1 Satz 1 EStG (dazu unter 1.) in der im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem FG geltenden Fassung (EStG a.F.; vgl. zum maßgebenden Zeitpunkt bei Verpflichtungsklagen Senatsurteil vom 27. Januar 2016 X R 23/14, BFH/NV 2016, 1018, Rz 15, m.w.N.) ist kinderzulageberechtigt, wer Empfangsberechtigter des Kindergeldes ist; das ist der Leistungsempfänger i.S. des § 37 Abs. 2 AO (dazu unter 2.).
  • BFH, 10.03.2016 - III R 29/15

    Rückforderung des an das Kind ausgezahlten Kindergeldes vom

    Auszug aus BFH, 12.12.2017 - X R 25/16
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist Leistungsempfänger i.S. des § 37 Abs. 2 AO derjenige, dem gegenüber die Finanzbehörde oder Familienkasse ihre --vermeintlich oder tatsächlich bestehende-- abgabenrechtliche Verpflichtung erfüllen will (vgl. BFH-Urteil vom 10. März 2016 III R 29/15, BFH/NV 2016, 1278, Rz 18, m.w.N.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 14.07.2016 - 10 K 10272/14

    Altersvorsorgezulage 2007 bis 2010

    Auszug aus BFH, 12.12.2017 - X R 25/16
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 14. Juli 2016 10 K 10272/14 aufgehoben.
  • BFH, 09.07.2019 - X R 35/17

    Riesterrente: Rückforderung von Altersvorsorgezulagen vom Zulageempfänger

    bb) Leistungsempfänger i.S. des § 37 Abs. 2 AO ist derjenige, dem gegenüber die Finanzbehörde ihre --vermeintlich oder tatsächlich bestehende-- abgabenrechtliche Verpflichtung erfüllen will (vgl. Senatsurteil vom 12. Dezember 2017 - X R 25/16, BFH/NV 2018, 723, Rz 26; Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. März 2016 - III R 29/15, BFH/NV 2016, 1278, Rz 18, m.w.N.).
  • FG Münster, 16.11.2023 - 8 K 2770/21

    Grunderwerbsteuer - Ist die Grunderwerbsteuer, die nach § 1 Abs. 2a GrEStG bei

    Maßgeblich ist die Zugehörigkeit des Gegenstands zur Masse; eine bloße Rechtsposition, die besteht, ohne dass der Gegenstand für die Masse genutzt werden kann, genügt nicht (BFH Urteil vom 13.04.2011 II R 49/09, BStBl. II 2011, 944, zitiert nach juris, Rn. 15, zur Kraftfahrzeugsteuer in Bezug auf ein zur Insolvenzmasse gehörendes Kraftfahrzeug [weitere Entstehung der Kraftfahrzeugsteuer kann durch Veräußerung oder Außerbetriebsetzung des Kraftfahrzeugs verhindert werden]; Aufgabe der Rechtsprechung, dass die Rechtsposition als Halter des Fahrzeugs zur Insolvenzmasse gehört [vgl. BFH Urteil vom 29.08.2007 IX R 4/07, BStBl. II 2010, 145, zitiert nach juris, Rn. 14]; BFH Urteil vom 05.04.2017 II R 30/15, BStBl. II 2017, 971: Erbschaftsteuer bei einem nach Insolvenzeröffnung eingetretenen Erbfall ist Masseverbindlichkeit, wenn der Nachlass in die Insolvenzmasse fällt; BFH Urteil vom 18.05.2010 X R 60/08, BStBl. II 2011, 429 und BFH Urteil vom 03.08.2016 X R 25/16, BFH/NV 2017, 236: ohne Zutun des Insolvenzverwalters entstehender [rechnerischer] Ertrag aus massezugehörigem Mitunternehmeranteil als Masseverbindlichkeit, da "Teilhabe" der Masse an dem Ergebnis).
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