Weitere Entscheidung unten: BFH, 17.06.2020

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   BFH - X R 26/18   

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Kurzfassungen/Presse


    Vor Ergehen der Entscheidung:


  • anwalt.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Gewerbe: Erträge aus Internetauktionen bei eBay als gewerbliche Einkünfte

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 15 Abs 1 Nr 1, EStG § 2 Abs 1, AO § 162
    Gewerbebetrieb, Gewinnerzielungsabsicht, Liebhaberei, Schätzung, Abgrenzung, Internet

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 15 Abs 1 Nr 1 ; EStG § 2 Abs 1 ; AO § 162

Verfahrensgang

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   BFH, 17.06.2020 - X R 26/18   

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BFH, 17.06.2020 - X R 26/18 (https://dejure.org/2020,41300)
BFH, Entscheidung vom 17.06.2020 - X R 26/18 (https://dejure.org/2020,41300)
BFH, Entscheidung vom 17. Juni 2020 - X R 26/18 (https://dejure.org/2020,41300)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § ... 15 Abs 2 S 1, GewStG § 2 Abs 1, EStG VZ 2009, EStG VZ 2010, EStG VZ 2011, EStG VZ 2012, EStG VZ 2013, GewStG VZ 2009, GewStG VZ 2010, GewStG VZ 2011, GewStG VZ 2012, GewStG VZ 2013
    Gewerbliche Händlertätigkeit bei planmäßigem An- und Verkauf im Rahmen eines Internethandels

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2009, § 15 Abs 2 S 1 EStG 2009, § 2 Abs 1 GewStG 2002, EStG VZ 2009, EStG VZ 2010
    Gewerbliche Händlertätigkeit bei planmäßigem An- und Verkauf im Rahmen eines Internethandels

  • IWW

    § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung

  • Wolters Kluwer

    Gewerblichkeit des Internet-Handels

  • Betriebs-Berater

    Gewerbliche Händlertätigkeit bei planmäßigem An- und Verkauf im Rahmen eines Internethandels

  • rewis.io

    Gewerbliche Händlertätigkeit bei planmäßigem An- und Verkauf im Rahmen eines Internethandels

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerblichkeit des Internet-Handels

  • datenbank.nwb.de

    Gewerbliche Händlertätigkeit bei planmäßigem An- und Verkauf im Rahmen eines Internethandels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gewerblicher Internethandel auch bei nicht optimierendem Handel

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 15 Abs 1 Nr 1, EStG § 2 Abs 1, AO § 162
    Gewerbebetrieb, Gewinnerzielungsabsicht, Liebhaberei, Schätzung, Abgrenzung, Internet

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 15 Abs 1 Nr 1 ; EStG § 2 Abs 1 ; AO § 162

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (28)

  • BFH, 02.09.2008 - X R 14/07

    Zur Abgrenzung des gewerblichen Wertpapierhandels von der privaten

    Auszug aus BFH, 17.06.2020 - X R 26/18
    Die einzelnen Umstände sind zu gewichten und gegeneinander abzuwägen (Senatsurteile vom 02.09.2008 - X R 14/07, BFH/NV 2008, 2012; vom 28.11.2007 - X R 24/06, BFH/NV 2008, 774, und vom 09.04.2003 - X R 21/00, BFHE 201, 525, BStBl II 2003, 520).

    Es entspricht (vgl. nur Senatsurteile in BFH/NV 2008, 2012, und in BFH/NV 2008, 774) langjähriger und gefestigter Rechtsprechung, das "Bild des Gewerbebetriebs" durch Orientierung an unmittelbar der Lebenswirklichkeit entlehnten Berufsbildern zu konturieren (Senatsurteil vom 30.07.2003 - X R 7/99, BFHE 204, 419, BStBl II 2004, 408).

    Es ist demzufolge durchaus möglich, dass der Zahl und dem Umfang der einzelnen Transaktionen für die Würdigung, ob die Tätigkeit eines Wertpapierhändlers vorliegt, erheblich weniger Bedeutung zukommt (vgl. Senatsurteile in BFH/NV 2008, 2012, und vom 20.12.2000 - X R 1/97, BFHE 194, 198, BStBl II 2001, 706) als der Zahl und dem Umfang der Verkäufe für die Würdigung der Aktivitäten eines Händlers von Gebrauchsgegenständen.

  • BFH, 20.03.2017 - X R 11/16

    Bezeichnung als wesentliche Betriebsgrundlage, Geldeinwurfautomaten als Kassen,

    Auszug aus BFH, 17.06.2020 - X R 26/18
    a) Nach ständiger Rechtsprechung müssen die gewonnenen Schätzergebnisse schlüssig, wirtschaftlich möglich und vernünftig sein (vgl. z.B. Senatsurteil vom 20.03.2017 - X R 11/16, BFHE 258, 272, BStBl II 2017, 992).

    Das FG hat darzulegen, wie und dass es seine Überzeugung in rechtlich zulässiger und einwandfreier Weise gewonnen hat (vgl. Senatsurteile in BFHE 258, 272, BStBl II 2017, 992, und vom 16.09.2015 - X R 43/12, BFHE 251, 37, BStBl II 2016, 48).

  • FG Niedersachsen, 26.05.2010 - 4 V 210/09

    Abänderung einer Einkommensteuerfestsetzung ist wegen nachträglicher

    Auszug aus BFH, 17.06.2020 - X R 26/18
    In Anbetracht der Tatsache, dass die Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen (vgl. FG Köln, Urteil vom 04.03.2015 - 14 K 188/13, EFG 2015, 1103, und Niedersächsisches FG, Beschluss vom 26.05.2010 - 4 V 210/09, juris) den Ansatz von Betriebsausgaben mit Werten von 40 % bzw. 80 % des Nettoumsatzes für angemessen befunden habe, sei eine Schätzung der Ausgaben von 60 % des Nettoumsatzes gerechtfertigt.

    Zu Recht weist die Klägerin im Übrigen darauf hin, dass in dem vom FG herangezogenen Beschluss des Niedersächsischen FG vom 26.05.2010 - 4 V 210/09 neben der griffweisen Schätzung noch weitere Betriebsausgaben angesetzt worden sind.

  • BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98

    gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 17.06.2020 - X R 26/18
    Die Grenze von der privaten Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb wird überschritten, wenn die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung gegenüber der Nutzung von Vermögen i.S. einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten entscheidend in den Vordergrund tritt (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 10.12.2001 - GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291).

    aa) In Zweifelsfällen ist maßgebend, ob die Tätigkeit, soll sie gewerblich sein, dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsanschauung einen Gewerbebetrieb ausmacht und einer privaten Vermögensverwaltung fremd ist (vgl. Beschlüsse des Großen Senats des BFH vom 03.07.1995 - GrS 1/93, BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, und in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291).

  • BFH, 28.11.2007 - X R 24/06

    Anforderungen an die Revisionsbegründung - Abgrenzung des gewerblichen

    Auszug aus BFH, 17.06.2020 - X R 26/18
    Die einzelnen Umstände sind zu gewichten und gegeneinander abzuwägen (Senatsurteile vom 02.09.2008 - X R 14/07, BFH/NV 2008, 2012; vom 28.11.2007 - X R 24/06, BFH/NV 2008, 774, und vom 09.04.2003 - X R 21/00, BFHE 201, 525, BStBl II 2003, 520).

    Es entspricht (vgl. nur Senatsurteile in BFH/NV 2008, 2012, und in BFH/NV 2008, 774) langjähriger und gefestigter Rechtsprechung, das "Bild des Gewerbebetriebs" durch Orientierung an unmittelbar der Lebenswirklichkeit entlehnten Berufsbildern zu konturieren (Senatsurteil vom 30.07.2003 - X R 7/99, BFHE 204, 419, BStBl II 2004, 408).

  • BFH, 09.04.2003 - X R 21/00

    Gewerbliche Einkünfte bei Kurzparkplatz

    Auszug aus BFH, 17.06.2020 - X R 26/18
    Die einzelnen Umstände sind zu gewichten und gegeneinander abzuwägen (Senatsurteile vom 02.09.2008 - X R 14/07, BFH/NV 2008, 2012; vom 28.11.2007 - X R 24/06, BFH/NV 2008, 774, und vom 09.04.2003 - X R 21/00, BFHE 201, 525, BStBl II 2003, 520).

    Eine Orientierung an unmittelbar der Lebenswirklichkeit entlehnten Berufsbildern ermöglicht es, unter Wahrung der aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit zu gewährleistenden Tatbestandsbestimmtheit der Entwicklung der Verhältnisse und den damit einhergehenden Veränderungen der jeweils einschlägigen Berufsbilder einerseits und der Anschauung über die Vermögensverwaltung Rechnung zu tragen (vgl. Senatsurteil in BFHE 201, 525, BStBl II 2003, 520, unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20.05.1996 - 1 BvR 21/96, Neue Juristische Wochenschrift 1996, 2644, und BFH-Urteil vom 15.03.2005 - X R 39/03, BFHE 209, 320, BStBl II 2005, 817).

  • BFH, 13.12.2018 - III R 13/15

    Gewinnrealisierung durch Beendigung von Betriebsaufspaltung oder

    Auszug aus BFH, 17.06.2020 - X R 26/18
    Der vom FG dem Einzelrichter übertragene Rechtsstreit wird allerdings unter Aufhebung des Beschlusses betreffend die Übertragung des Streitfalls auf den Einzelrichter an den Vollsenat zurückverwiesen, da die Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 Nr. 1 FGO im Streitfall nicht gegeben sind (vgl. BFH-Urteile vom 13.12.2018 - III R 13/15, BFH/NV 2019, 1069, und vom 30.11.2010 - VIII R 19/07, BFH/NV 2011, 449).
  • BFH, 26.02.2018 - X B 53/17

    Höhe einer Schätzung - Verfahrensfehler

    Auszug aus BFH, 17.06.2020 - X R 26/18
    Auf der anderen Seite ist auch das Maß der Verletzung der dem Steuerpflichtigen obliegenden Mitwirkungspflichten zu berücksichtigen (vgl. z.B. nur Senatsbeschluss vom 26.02.2018 - X B 53/17, BFH/NV 2018, 820).
  • BFH, 30.11.2010 - VIII R 19/07

    Zurückverweisung wegen nicht tragender tatsächlicher Feststellungen des FG -

    Auszug aus BFH, 17.06.2020 - X R 26/18
    Der vom FG dem Einzelrichter übertragene Rechtsstreit wird allerdings unter Aufhebung des Beschlusses betreffend die Übertragung des Streitfalls auf den Einzelrichter an den Vollsenat zurückverwiesen, da die Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 Nr. 1 FGO im Streitfall nicht gegeben sind (vgl. BFH-Urteile vom 13.12.2018 - III R 13/15, BFH/NV 2019, 1069, und vom 30.11.2010 - VIII R 19/07, BFH/NV 2011, 449).
  • BFH, 16.09.2008 - X B 158/07

    Nichtzulassungsbeschwerde - Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und

    Auszug aus BFH, 17.06.2020 - X R 26/18
    Indes ist höchstrichterlich anerkannt, dass eine vom Steuerpflichtigen vorgenommene Eigenqualifikation seiner Handlungen rechtlich unbeachtlich ist, sofern diese nicht durch die tatsächlichen Gegebenheiten gedeckt ist (Senatsbeschluss vom 16.09.2008 - X B 158/07, BFH/NV 2008, 2024, m.w.N.).
  • BFH, 15.07.2014 - X R 42/12

    Fehlende Nichtigkeit von Schätzungsbescheiden

  • BFH, 09.03.2016 - X R 9/13

    Korrektur aufgrund der neuen Erkenntnisse aus einem Benennungsverlangen

  • BFH, 04.09.2002 - XI R 67/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • BFH, 16.09.2015 - X R 43/12

    Einkommensteuerrechtliche Qualifikation von Preisgeldern aus Turnierpokerspielen

  • FG Hessen, 19.07.2018 - 2 K 1835/16

    § 15 EStG

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

  • BFH, 15.03.2005 - X R 39/03

    Gewerblicher Grundstückshandel - Erschließungsunternehmer - Indizwirkung der

  • BFH, 04.07.2002 - IV B 44/02

    Vermietung von Flugzeugen; Abgrenzung Vermögensverwaltung - Gewerbebetrieb

  • BFH, 25.07.2001 - X R 55/97

    Der Handel mit GmbH-Geschäftsanteilen unterliegt der Gewerbesteuer

  • BFH, 09.03.2017 - VI R 86/14

    Vorliegen eines Forstbetriebs trotz Nichtbewirtschaftung eines aus drei nicht

  • BFH, 30.07.2003 - X R 7/99

    Gewerblicher Wertpapierhandel

  • BFH, 27.01.2011 - V R 21/09

    Abgrenzung Unternehmereigenschaft von privater Sammeltätigkeit - Nachhaltigkeit

  • BFH, 20.12.2000 - X R 1/97

    EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, § 15 Abs. 2

  • BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93

    Gewerblicher Grundstückshandel des Gesellschafters einer GbR

  • FG Köln, 04.03.2015 - 14 K 188/13

    Der Verkauf einer Bierdeckelsammlung über eBay ist steuerpflichtig

  • BFH, 19.07.1990 - IV R 82/89

    Abgrenzung zwischen Gewinnerzielungsabsicht und "Liebhaberei" bei einem

  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

  • BFH, 14.09.2017 - IV R 34/15

    Nachhaltigkeit bei gewerblichem Forderungskäufer - Ermittlung des wirklichen

  • BFH, 23.11.2023 - VI R 15/21

    Pauschalierung der Einkommensteuer nach § 37b EStG bei VIP-Logen

    Die Schätzungsergebnisse müssen schlüssig, wirtschaftlich möglich und vernünftig sein (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 17.06.2020 - X R 26/18, Rz 23).
  • FG Münster, 10.03.2021 - 11 K 3030/15

    Gewinne aus Online-Pokerspielen können der Einkommen- und Gewerbesteuer

    Dies gilt selbst bei Tätigkeiten mit der Nähe zum Hobbybereich (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 17.06.2020 X R 26/18, BFH/NV 2021, 314).

    Eine Würdigung des Gesamtbildes erfordert es, dass je nach Berufsbild und der jeweiligen artspezifischen Besonderheiten - auf den konkreten Einzelfall abgestimmt - verschiedene Kriterien (auch der Anzahl nach) berücksichtigt und gewichtet werden (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 17.06.2020 X R 26/18, BFH/NV 2021, 314).

  • BFH, 16.12.2021 - IV R 1/18

    Zum Umfang der revisionsgerichtlichen Überprüfung einer Schätzung

    bb) Nach ständiger Rechtsprechung müssen die gewonnenen Schätzungsergebnisse schlüssig, wirtschaftlich möglich und vernünftig sein (z.B. BFH-Urteil in BFHE 258, 272, BStBl II 2017, 992, Rz 51; vom 17.06.2020 - X R 26/18, Rz 23).

    Das FG hat darzulegen, wie und dass es seine Überzeugung in rechtlich zulässiger und einwandfreier Weise gewonnen hat (z.B. BFH-Urteile in BFHE 258, 272, BStBl II 2017, 992, Rz 52; vom 17.06.2020 - X R 26/18, Rz 23, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 14.12.2022 - X R 19/21

    Beitrittsaufforderung: BMF-Richtsätze als geeignete Schätzungsgrundlage

    Die Schätzungsergebnisse müssen schlüssig, wirtschaftlich möglich und vernünftig sein (statt vieler Senatsurteil vom 17.06.2020 - X R 26/18, BFH/NV 2021, 314, Rz 23).
  • BFH, 16.12.2021 - IV R 2/18

    Zum Umfang der revisionsgerichtlichen Überprüfung einer Schätzung

    bb) Nach ständiger Rechtsprechung müssen die gewonnenen Schätzungsergebnisse schlüssig, wirtschaftlich möglich und vernünftig sein (z.B. BFH-Urteil in BFHE 258, 272, BStBl II 2017, 992, Rz 51; vom 17.06.2020 - X R 26/18, Rz 23).

    Das FG hat darzulegen, wie und dass es seine Überzeugung in rechtlich zulässiger und einwandfreier Weise gewonnen hat (z.B. BFH-Urteile in BFHE 258, 272, BStBl II 2017, 992, Rz 52; vom 17.06.2020 - X R 26/18, Rz 23, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 15.12.2021 - X R 19/19

    Gewerbliche Tätigkeit eines Sportlers und Zurechnung von Zahlungen der

    Zwar ist eine vom Steuerpflichtigen vorgenommene Eigenqualifikation seiner Handlungen rechtlich unbeachtlich, sofern diese nicht durch die tatsächlichen Gegebenheiten gedeckt ist (vgl. Senatsurteil vom 17.06.2020 - X R 26/18, BFH/NV 2021, 314, Rz 21).
  • FG Berlin-Brandenburg, 18.01.2022 - 8 K 8008/21

    Keine erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG bei Überschreiten der sog.

    Es entspricht langjähriger und gefestigter Rechtsprechung, das "Bild des Gewerbebetriebs" durch Orientierung an unmittelbar der Lebenswirklichkeit entlehnten Berufsbildern zu konturieren (vgl. ausführlich BFH, Urteil vom 17. Juni 2020, X R 26/18, BFH/NV 2021, 314, m.w.N.).
  • FG Münster, 30.11.2023 - 10 K 2062/20

    Gewerbesteuer - Inanspruchnahme des "Bankenprivilegs" über den

    Erzielt der Steuerpflichtige mit seinem Unternehmen (jedenfalls nachhaltig) tatsächlich Gewinne, so ist dieser Umstand nach der Rechtsprechung ein kaum zu widerlegendes Indiz dafür, dass auch die Absicht besteht, einen Totalüberschuss zu erzielen (vgl. BFH-Urteil vom 9.3.2017 - VI R 86/14, BStBl. II 2017, 981; vom 17.6.2020 - X R 26/18, BFH/NV 2021, 314).
  • FG Hessen, 22.11.2022 - 10 K 1482/20

    Keine Differenzbesteuerung bei Neuwaren

    a) Das Gericht ist auf der Grundlage des Gesamtergebnisses des Verfahrens (§ 96 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 FGO) der Überzeugung, dass dem Kläger im Streitjahr mit dem von ihm unterhaltenen Gewerbebetrieb nach Abzug der Rückzahlungen aufgrund von Stornierungen, Retouren und Postverlusten (im Folgenden zusammen: Stornierungen; s. allgemein FG München, Urteil vom 23.05.1996 - 15 K 3975/90, EFG 1997, 59; vgl. zur Qualifizierung von Rückzahlungen im Rahmen einer Rückabwicklung als negative Einnahmen oder Betriebsausgaben Stapperfend in Herrmann/Heuer/Raupach, § 4 EStG Rn. 765 m.w.N. zum Streitstand; offen gelassen durch BFH-Urteil vom 17.06.2020 - X R 26/18, BFH/NV 2021, 314, Rn. 27) Betriebseinnahmen in Höhe von insgesamt ... EUR zugeflossen sind.

    Auch die teilweise Ermittlung der Betriebsausgaben (vgl. BFH-Urteil vom 17.06.2020 - X R 26/18, BFH/NV 2021, 314, Rn. 25 ff.) führt hier nicht weiter, weil es gerade für den --neben den bereits berücksichtigten Stornierungen-- im Wesentlichen streitigen Punkt des Wareneinkaufs an ausreichenden Belegen fehlt.

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