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   BFH, 24.03.1987 - X R 28/80   

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https://dejure.org/1987,320
BFH, 24.03.1987 - X R 28/80 (https://dejure.org/1987,320)
BFH, Entscheidung vom 24.03.1987 - X R 28/80 (https://dejure.org/1987,320)
BFH, Entscheidung vom 24. März 1987 - X R 28/80 (https://dejure.org/1987,320)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFHE 150, 293
  • NVwZ-RR 1988, 60 (Ls.)
  • BB 1987, 2012
  • BStBl II 1988, 316
  • BStBl II 1988, 36
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 21.05.1971 - V R 117/67

    Bedeutung interner Zusatzvereinbarungen - Arbeitsgemeinschaftsverträge - Umsätze

    Auszug aus BFH, 24.03.1987 - X R 28/80
    Sie ist grundsätzlich erst dann vollbeendet, wenn das Rechtsverhältnis zwischen ihr und dem FA abgewickelt ist (Anschluß an BFH-Urteil vom 21. Mai 1971 V R 117/67, BFHE 102, 174, BStBl II 1971, 540).

    Soweit der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil vom 21. Mai 1971 V R 117/67 (BFHE 102, 174, BStBl II 1971, 540) eine andere Rechtsauffassung vertreten habe, sei dem in Übereinstimmung mit der im Zivil- und Steuerrecht herrschenden Meinung nicht zu folgen.

    Den Fortbestand der Steuerrechtsfähigkeit hat der BFH in vergleichbaren Fällen mit der auf § 730 BGB gestützten Aussage begründet, daß bis zum Erlöschen der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis das Rechtsverhältnis zwischen der Gesellschaft i.L. und dem FA noch nicht abgewickelt sei (Urteil in BFHE 102, 174, 180, BStBl II 1971, 540; bestätigt durch BFH-Urteil vom 18. September 1980 V R 175/74, BFHE 132, 348, BStBl II 1981, 293; ferner BFH-Urteil vom 22. Oktober 1986 II R 118/84, BFHE 148, 331, BStBl II 1987, 183).

    Das Urteil in BFHE 102, 174, 181, BStBl II 1971, 540 hat sich der im Zivilrecht zu § 730 BGB vertretenen Auffassung mit der Begründung angeschlossen, es erübrige sich hiernach, daß die FÄ vor jeder Veranlagung in eine Prüfung darüber eintreten, ob eine Personengesellschaft noch bestehe und weder durch Liquidation noch in anderer Weise (z.B. durch Veräußerung) vollbeendet sei.

  • BFH, 18.03.1986 - II R 214/83

    Feststellungsbescheid - Aufhebung wegen fehlender Bekanntgabe -

    Auszug aus BFH, 24.03.1987 - X R 28/80
    Auch im Verhältnis zu der Klägerin L.A. ist das Vorverfahren durchgeführt worden, da die Bevollmächtigte auch in ihrem Namen - in gleicher Weise wie für den Kläger J.A. - Einspruch eingelegt hat (vgl. BFH-Urteile vom 8. Juli 1982 IV R 20/78, BFHE 136, 252, 257, BStBl II 1982, 700; vom 18. März 1986 II R 214/83, BFHE 147, 99, BStBl II 1986, 778).
  • BFH, 21.10.1985 - GrS 4/84

    Wirksamkeit von Verwaltungsakten - GmbH als Adressat - Erlöschen durch Umwandlung

    Auszug aus BFH, 24.03.1987 - X R 28/80
    Ein Steuerbescheid, der den aufgrund Gesamtrechtsnachfolge erloschenen Steuerpflichtigen als Steuerschuldner bezeichnet, ist keine geeignete Grundlage für die Zwangsvollstreckung gegen den Steuerschuldner (Beschluß des Großen Senats des BFH vom 21. Oktober 1985 GrS 4/84, BFHE 145, 110, 114, BStBl II 1986, 230).
  • BAG, 09.07.1981 - 2 AZR 329/79

    Kündigungschutzkalge - Parteifähigkeit der GmbH

    Auszug aus BFH, 24.03.1987 - X R 28/80
    Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) im Urteil vom 9. Juli 1981 2 AZR 329/79 (JZ 1982, 372) bleibt eine im Handelsregister gelöschte, vermögenslose GmbH parteifähig, wenn sie die streitbefangene Rechtshandlung ohne Rücksicht auf ihren Vermögensstand vornehmen kann.
  • BGH, 21.10.1985 - II ZR 82/85

    Inanspruchnahme einer Genossenschaft auf Freistellung von Wasseranschlussgebühren

    Auszug aus BFH, 24.03.1987 - X R 28/80
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Vermögenslosigkeit der Partei feststeht (BGH-Urteil vom 21. Oktober 1985 II ZR 82/85, Wertpapier-Mitteilungen - WM - IV 1986, 145).
  • BFH, 23.10.1985 - VII R 187/82

    GbR - Umsatzsteuerschuld - Haftung

    Auszug aus BFH, 24.03.1987 - X R 28/80
    Auch wenn diese Nachschußpflicht nur im Innenverhältnis der Gesellschafter besteht, ist insbesondere bei Bestehen von Steuerforderungen möglich, daß die Gesellschafter ihrer persönlichen Inanspruchnahme im Wege der Haftung (§ 191 Abs. 1 AO 1977, § 427 BGB; BFH-Urteil vom 23. Oktober 1985 VII R 187/82, BFHE 145, 13, 15, BStBl II 1986, 156) durch Erfüllung der Nachschußpflicht zuvorkommen.
  • BGH, 29.09.1981 - VI ZR 21/80

    Verlust der Rechts- und Parteifähigkeit einer Kommanditgesellschaft und ihre

    Auszug aus BFH, 24.03.1987 - X R 28/80
    Nach der Rechtsprechung des BGH endet die (prozessuale) Parteifähigkeit der juristischen Person (Urteil vom 5. April 1979 II ZR 73/78, BGHZ 74, 212) und der Personengesellschaft (Urteil vom 29. September 1981 VI ZR 21/80, Juristenzeitung - JZ - 1981, 843) unter der Voraussetzung, daß "für die Abwicklung eines vermögensrechtlichen Passivprozesses kein anerkennenswertes Interesse des Gläubigers" besteht, weil ein gegen den Beklagten ergehendes Leistungsurteil mangels Vermögensmasse nicht vollstreckt werden könnte und ein Feststellungsurteil wertlos wäre und auch für etwaige Ansprüche gegen Liquidatoren keine präjudizielle Wirkung hätte.
  • BFH, 08.07.1982 - IV R 20/78

    Zur Abgrenzung gewerblicher Grundstücksgeschäfte von privater Vermögensverwaltung

    Auszug aus BFH, 24.03.1987 - X R 28/80
    Auch im Verhältnis zu der Klägerin L.A. ist das Vorverfahren durchgeführt worden, da die Bevollmächtigte auch in ihrem Namen - in gleicher Weise wie für den Kläger J.A. - Einspruch eingelegt hat (vgl. BFH-Urteile vom 8. Juli 1982 IV R 20/78, BFHE 136, 252, 257, BStBl II 1982, 700; vom 18. März 1986 II R 214/83, BFHE 147, 99, BStBl II 1986, 778).
  • BGH, 05.04.1979 - II ZR 73/78

    Klage gegen aufgelösten Verein - §§ 41, 49 BGB, § 50 Abs. 1 ZPO, Unzulässigkeit

    Auszug aus BFH, 24.03.1987 - X R 28/80
    Nach der Rechtsprechung des BGH endet die (prozessuale) Parteifähigkeit der juristischen Person (Urteil vom 5. April 1979 II ZR 73/78, BGHZ 74, 212) und der Personengesellschaft (Urteil vom 29. September 1981 VI ZR 21/80, Juristenzeitung - JZ - 1981, 843) unter der Voraussetzung, daß "für die Abwicklung eines vermögensrechtlichen Passivprozesses kein anerkennenswertes Interesse des Gläubigers" besteht, weil ein gegen den Beklagten ergehendes Leistungsurteil mangels Vermögensmasse nicht vollstreckt werden könnte und ein Feststellungsurteil wertlos wäre und auch für etwaige Ansprüche gegen Liquidatoren keine präjudizielle Wirkung hätte.
  • BFH, 22.10.1986 - II R 118/84

    Zur Rechtsbehelfsbefugnis bei einem gegen eine GbR als Steuerschuldnerin

    Auszug aus BFH, 24.03.1987 - X R 28/80
    Den Fortbestand der Steuerrechtsfähigkeit hat der BFH in vergleichbaren Fällen mit der auf § 730 BGB gestützten Aussage begründet, daß bis zum Erlöschen der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis das Rechtsverhältnis zwischen der Gesellschaft i.L. und dem FA noch nicht abgewickelt sei (Urteil in BFHE 102, 174, 180, BStBl II 1971, 540; bestätigt durch BFH-Urteil vom 18. September 1980 V R 175/74, BFHE 132, 348, BStBl II 1981, 293; ferner BFH-Urteil vom 22. Oktober 1986 II R 118/84, BFHE 148, 331, BStBl II 1987, 183).
  • BFH, 19.05.1983 - IV R 125/82

    Einheitliche Gewinnfeststellung - Verfahrensbeteiligte - Zustellungsmangel -

  • BFH, 18.09.1980 - V R 175/74

    Erlöschen einer Personengesellschaft bei Übernahme des Gesamthandsvermögens durch

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