Rechtsprechung
   BFH, 16.12.2014 - X R 29/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,51320
BFH, 16.12.2014 - X R 29/13 (https://dejure.org/2014,51320)
BFH, Entscheidung vom 16.12.2014 - X R 29/13 (https://dejure.org/2014,51320)
BFH, Entscheidung vom 16. Dezember 2014 - X R 29/13 (https://dejure.org/2014,51320)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,51320) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Aufforderung des Finanzamts zur Vorlage von elektronischen Daten - Pflicht eines Einzelhändlers zur Vorlage einer Kassendatei - Aufzeichnungspflicht, Aufbewahrungspflicht und Erstqualifikationsrecht - Geltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung im Steuerrecht - ...

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    HGB § 238 Abs 1, HGB § ... 239 Abs 2, HGB § 239 Abs 4 S 1, AO § 146 Abs 1 S 1, AO § 146 Abs 5 S 1, AO § 147 Abs 1 Nr 1, AO § 147 Abs 6 S 2, AO § 140 Abs 1, AO § 145, AO § 143, AO § 144, GG Art 2 Abs 1, GG Art 20 Abs 3
    Aufforderung des Finanzamts zur Vorlage von elektronischen Daten - Pflicht eines Einzelhändlers zur Vorlage einer Kassendatei - Aufzeichnungspflicht, Aufbewahrungspflicht und Erstqualifikationsrecht - Geltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung im Steuerrecht - ...

  • Bundesfinanzhof

    Aufforderung des Finanzamts zur Vorlage von elektronischen Daten - Pflicht eines Einzelhändlers zur Vorlage einer Kassendatei - Aufzeichnungspflicht, Aufbewahrungspflicht und Erstqualifikationsrecht - Geltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung im Steuerrecht - ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 238 Abs 1 HGB, § 239 Abs 2 HGB, § 239 Abs 4 S 1 HGB, § 146 Abs 1 S 1 AO, § 146 Abs 5 S 1 AO
    Aufforderung des Finanzamts zur Vorlage von elektronischen Daten - Pflicht eines Einzelhändlers zur Vorlage einer Kassendatei - Aufzeichnungspflicht, Aufbewahrungspflicht und Erstqualifikationsrecht - Geltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung im Steuerrecht - ...

  • IWW

    §§ 238 ff. des Handelsgesetzbuchs (HGB), § ... 144 der Abgabenordnung (AO), § 147 Abs. 6 AO, § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO, §§ 238 ff. HGB, § 147 Abs. 1 AO, § 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 238 Abs. 1 Satz 1 HGB, § 140 AO, § 238 Abs. 1 Satz 2 HGB, § 238 Abs. 1 Satz 3 HGB, § 239 Abs. 2 HGB, § 146 Abs. 1 Satz 1 AO, § 239 Abs. 4 Satz 1 HGB, § 146 Abs. 5 Satz 1 AO, § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes, § 22 des Umsatzsteuergesetzes (UStG), §§ 63 bis 68 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung, § 4 Abs. 3 EStG, §§ 145, 146 AO, § 22 UStG, §§ 143 ff. AO, § 145 AO, §§ 143, 144 AO, § 143 AO, § 144 AO, § 144 Abs. 3 Nr. 2 AO, § 147 Abs. 1 Nr. 1 AO, § 147 Abs. 1 Nr. 4 AO, § 147 Abs. 6 Satz 2 Alternative 2 AO, § 102 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c AO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Pflicht eines Einzelhändlers zur Aufzeichnung der über die Kasse bar vereinnahmten Umsätze; Pflicht zur Vorlage einer von dem Kassensystem generierten Datei an das Finanzamt im Rahmen einer Außenprüfung

  • rewis.io

    Aufforderung des Finanzamts zur Vorlage von elektronischen Daten - Pflicht eines Einzelhändlers zur Vorlage einer Kassendatei - Aufzeichnungspflicht, Aufbewahrungspflicht und Erstqualifikationsrecht - Geltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung im Steuerrecht - ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht eines Einzelhändlers zur Aufzeichnung der über die Kasse bar vereinnahmten Umsätze; Pflicht zur Vorlage einer von dem Kassensystem generierten Datei an das Finanzamt im Rahmen einer Außenprüfung

  • rechtsportal.de

    Pflicht eines Einzelhändlers zur Aufzeichnung der über die Kasse bar vereinnahmten Umsätze

  • datenbank.nwb.de

    Möglichkeit des Zugriffs auf Kassendaten einer Apotheke im Rahmen einer Außenprüfung; Pflicht zur Vorlage elektronischer Daten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Registrierkasse in der Apotheke - und der Zugriff des Betriebsprüfers

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Apotheker muss Einzelumsätze aufzeichnen und Verkaufsdatei dem Finanzamt zur Prüfung überlassen

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)

    Apotheker verpflichtet zur Datenlieferung

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Betriebswirtschaft kontra Steuerrecht

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 12.05.1966 - IV 472/60
    Auszug aus BFH, 16.12.2014 - X R 29/13
    Im Gegensatz zu den Verhältnissen zur Zeit des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 12. Mai 1966 IV 472/60 (BFHE 86, 118, BStBl III 1966, 371) stelle sich die Frage der Zumutbarkeit von Einzelaufzeichnungen nicht, da der Kläger entsprechende Grundaufzeichnungen zur Erfüllung seiner Einzelaufzeichnungspflicht tatsächlich technisch, betriebswirtschaftlich und praktisch geführt habe.

    Dies gelte auch angesichts des BFH-Urteils in BFHE 86, 118, BStBl III 1966, 371.

    c) Aus der Pflicht zur Ersichtlichmachung der Handelsgeschäfte und der Lage des Vermögens unter Beachtung der GoB hat der BFH gefolgert, dies bedeute, dass grundsätzlich jedes einzelne Handelsgeschäft --einschließlich der sich auf die jeweiligen Handelsgeschäfte beziehenden Kassenvorgänge-- einzeln aufzuzeichnen sei (vgl. BFH-Urteil in BFHE 86, 118, BStBl III 1966, 371).

    Dafür bedarf es prinzipiell nicht nur der Aufzeichnung der in Geld bestehenden Gegenleistung, sondern auch des Inhalts des Geschäfts und des Namens des Vertragspartners (BFH-Urteil in BFHE 86, 118, BStBl III 1966, 371).

    Für bar erlangte Kasseneinnahmen hat der BFH in diesem Zusammenhang unmissverständlich klargestellt, dass der nach den GoB aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfall gerade nicht nur der am Ende eines Tages insgesamt vereinnahmte Betrag (Tageslosung) ist, weil die Tatsache der sofortigen Bezahlung der Leistung es nicht rechtfertigt, die einzelnen Geschäftsvorfälle nicht auch einzeln mit Benennung des Kunden, der Art der Tätigkeit und der Bareinnahme aufzuzeichnen (BFH-Urteil in BFHE 86, 118, BStBl III 1966, 371).

    d) Da die GoB indes nur eine Einzelaufzeichnung der Kassenvorgänge im Rahmen des nach Art und Umfang des Geschäftes Zumutbaren verlangen, hat der BFH die Einzelaufzeichnungspflicht für Einzelhandelsgeschäfte --in Betrieben, in denen Waren von geringerem Wert an eine unbestimmte Vielzahl nicht bekannter und auch nicht feststellbarer Personen verkauft werden-- dahingehend eingeschränkt, dass die baren Betriebseinnahmen in der Regel nicht einzeln aufgezeichnet zu werden brauchen (BFH-Urteil in BFHE 86, 118, BStBl III 1966, 371).

    e) Die Frage, ob die nach den vorstehenden Ausführungen grundsätzlich gegebene Verpflichtung zur Einzelaufzeichnung eines jeden Geschäftsvorfalls aus Gründen der Unzumutbarkeit einzuschränken ist, ist im Streitfall --anders als im BFH-Urteil in BFHE 86, 118, BStBl III 1966, 371-- zu verneinen.

    Der Senat hat zwar --wenn auch unter Verweis auf das BFH-Urteil in BFHE 86, 118, BStBl III 1966, 371-- ausgeführt, dem Kläger sei eine Einzelaufzeichnungspflicht nicht zuzumuten.

    g) Mit den vorstehenden Ausführungen weicht der erkennende Senat nicht von der Entscheidung in BFHE 86, 118, BStBl III 1966, 371 ab.

    Dies wird durch die Einspruchsentscheidung vom 16. März 2012 bekräftigt, in der das FA unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil in BFHE 86, 118, BStBl III 1966, 371 ausführt, die GoB erforderten in der Regel die Aufzeichnung jedes einzelnen Handelsgeschäfts in einem Umfang, der eine Überprüfung seiner Grundlagen, seines Inhalts und seiner Bedeutung für den Betrieb ermögliche.

  • BFH, 24.06.2009 - VIII R 80/06

    Finanzamt kann Zugriff auf Daten von gesetzlich nicht vorgeschriebenen

    Auszug aus BFH, 16.12.2014 - X R 29/13
    Der BFH habe mit Urteil vom 24. Juni 2009 VIII R 80/06 (BFHE 225, 302, BStBl II 2010, 452) entschieden, dass der Datenzugriff der Finanzverwaltung sich nur auf solche nach § 147 Abs. 1 AO aufbewahrungspflichtigen Daten erstrecke, für die eine --an anderer Stelle normierte-- Aufzeichnungspflicht bestehe.

    Der sachliche Umfang der Aufbewahrungspflicht in § 147 Abs. 1 AO wird wiederum grundsätzlich begrenzt durch die Reichweite der zugrunde liegenden Aufzeichnungspflicht (ausführlich BFH-Urteil in BFHE 225, 302, BStBl II 2010, 452, m.w.N.).

    Das heißt, sie setzt stets eine Aufzeichnungspflicht voraus und besteht grundsätzlich nur im Umfang der Aufzeichnungspflicht (grundlegend BFH-Urteil in BFHE 225, 302, BStBl II 2010, 452, mit umfangreichen Nachweisen).

  • BFH, 26.02.2004 - XI R 25/02

    Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten bei Überschussrechnung

    Auszug aus BFH, 16.12.2014 - X R 29/13
    bb) Etwas anderes ergibt sich weder aus dem BFH-Urteil vom 26. Februar 2004 XI R 25/02 (BFHE 205, 249, BStBl II 2004, 599) noch aus den Senatsbeschlüssen vom 16. Februar 2006 X B 57/05 (BFH/NV 2006, 940) sowie vom 7. Februar 2008 X B 189/07 (nicht veröffentlicht).

    (1) Im Urteil in BFHE 205, 249, BStBl II 2004, 599 hat der BFH zwar auf die Ausnahme von der Pflicht zur Einzelaufzeichnung hingewiesen, hierüber aber --da es um einen nicht buchführungspflichtigen, im Taxigewerbe tätigen Gewerbetreibenden ging-- nicht tragend entschieden.

  • BFH, 16.02.2006 - X B 57/05

    Führung Kassenbuch - Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

    Auszug aus BFH, 16.12.2014 - X R 29/13
    bb) Etwas anderes ergibt sich weder aus dem BFH-Urteil vom 26. Februar 2004 XI R 25/02 (BFHE 205, 249, BStBl II 2004, 599) noch aus den Senatsbeschlüssen vom 16. Februar 2006 X B 57/05 (BFH/NV 2006, 940) sowie vom 7. Februar 2008 X B 189/07 (nicht veröffentlicht).

    (2) Im Beschluss in BFH/NV 2006, 940 ermittelte die dortige Klägerin ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes --EStG--) und nicht durch Betriebsvermögensvergleich.

  • BFH, 07.02.2008 - X B 189/07

    Einnahmen-Überschussrechnung: Aufbewahrung der Belege, Einzelaufzeichnung von

    Auszug aus BFH, 16.12.2014 - X R 29/13
    bb) Etwas anderes ergibt sich weder aus dem BFH-Urteil vom 26. Februar 2004 XI R 25/02 (BFHE 205, 249, BStBl II 2004, 599) noch aus den Senatsbeschlüssen vom 16. Februar 2006 X B 57/05 (BFH/NV 2006, 940) sowie vom 7. Februar 2008 X B 189/07 (nicht veröffentlicht).

    (3) Zwar ging es in dem dem Beschluss vom 7. Februar 2008 X B 189/07 zugrunde liegenden Fall um einen Lebensmitteleinzelhändler.

  • BFH, 28.10.2009 - VIII R 78/05

    Vorlagepflichten eines Berufsgeheimnisträgers (Rechtsanwalt, Steuerberater) im

    Auszug aus BFH, 16.12.2014 - X R 29/13
    Hat er bspw. in der Datei patientenbezogene Daten abgelegt, deren Herausgabe er nach § 102 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c AO verweigern darf (vgl. BFH-Urteil vom 28. Oktober 2009 VIII R 78/05, BFHE 227, 338, BStBl II 2010, 455, unter II.4.g dd für einen Rechtsanwalt/Steuerberater als Berufsgeheimnisträger), kann er diese aus der Datei entfernen.
  • BFH, 07.12.2005 - I R 123/04

    Abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen; Aktivierungswahlrecht für

    Auszug aus BFH, 16.12.2014 - X R 29/13
    Eine von den Gerichten zu beachtende Selbstbindung der Verwaltung besteht lediglich ausnahmsweise in dem Bereich der ihr vom Gesetz eingeräumten Entscheidungsfreiheit, also im Bereich des Ermessens, der Billigkeit (z.B. bei Änderung der Rechtsprechung) und der Typisierung oder Pauschalierung (BFH-Urteile vom 26. April 1995 XI R 81/93, BFHE 178, 4, BStBl II 1995, 754, und vom 7. Dezember 2005 I R 123/04, BFH/NV 2006, 1097).
  • BFH, 26.04.1995 - XI R 81/93

    Eine abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen ist im

    Auszug aus BFH, 16.12.2014 - X R 29/13
    Eine von den Gerichten zu beachtende Selbstbindung der Verwaltung besteht lediglich ausnahmsweise in dem Bereich der ihr vom Gesetz eingeräumten Entscheidungsfreiheit, also im Bereich des Ermessens, der Billigkeit (z.B. bei Änderung der Rechtsprechung) und der Typisierung oder Pauschalierung (BFH-Urteile vom 26. April 1995 XI R 81/93, BFHE 178, 4, BStBl II 1995, 754, und vom 7. Dezember 2005 I R 123/04, BFH/NV 2006, 1097).
  • BFH, 24.09.2013 - VI R 48/12

    Steuerfreiheit von pauschalen Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder

    Auszug aus BFH, 16.12.2014 - X R 29/13
    Es handelt sich bei diesem BMF-Schreiben um eine norminterpretierende Verwaltungsvorschrift, die als solche keine Rechtsnormqualität besitzt und die Gerichte nicht bindet (vgl. BFH-Urteil vom 24. September 2013 VI R 48/12, BFH/NV 2014, 341).
  • FG Sachsen-Anhalt, 23.05.2013 - 1 K 396/12

    Rechtmäßigkeit der Datenanforderung im Rahmen der Betriebsprüfung: Vorlagepflicht

    Auszug aus BFH, 16.12.2014 - X R 29/13
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 23. Mai 2013  1 K 396/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.
  • FG Hamburg, 13.08.2018 - 2 V 216/17

    Aussetzung der Vollziehung: Schätzungsbefugnis bei nicht ordnungsmäßiger

    Entscheide der Steuerpflichtige sich jedoch für ein modernes PC-Kassensystem, das zum einen sämtliche Kassenvorgänge einzeln und detailliert aufzeichne und zum anderen auch eine langfristige Aufbewahrung (Speicherung) der getätigten Einzelaufzeichnungen ermögliche, könne er sich hingegen nicht (mehr) auf die Unzumutbarkeit der Aufzeichnungsverpflichtung berufen (BFH-Urteil vom 16. Dezember 2014 X R 29/13 BFH/NV 2015, 790).
  • FG Münster, 15.04.2016 - 4 K 422/15

    Einkommensteuerliche Geltendmachung von Erhaltungsaufwendungen im Rahmen eines

    R 21.1 Abs. 6 Satz 2 EStR enthält eine (norminterpretierende) Verwaltungsvorschrift, die im Text von § 82b EStDV keine Grundlage findet und im Rahmen der Steuerfestsetzung nicht zu berücksichtigten ist (vgl. BFH-Urteil vom 16. Dezember 2014 X R 29/13 BFH/NV 2015, 790).
  • FG München, 18.01.2018 - 10 K 3036/16

    Reichweite der Verpflichtung zur Vorlage von elektronischen Aufzeichnungen bei

    aa) Wie der BFH in seinem Urteil in BFHE 225, 302, BStBl II 2010, 452, ausdrücklich klargestellt hat, stehen die Befugnisse aus § 147 Abs. 6 AO der Finanzbehörde jedoch nur in Bezug auf solche Unterlagen zu, die der Steuerpflichtige nach § 147 Abs. 1 AO aufzubewahren hat (bestätigt durch BFH-Urteile in BFHE 227, 338, BStBl II 2010, 455; vom 16. Dezember 2014 VIII R 52/12, BFHE 250, 1, und vom 16. Dezember 2014 X R 29/13, BFH/NV 2015, 790).

    Die Pflicht zur Aufbewahrung von Unterlagen ist akzessorisch; sie setzt stets eine Aufzeichnungspflicht voraus und besteht grundsätzlich nur im Umfang der Aufzeichnungspflicht (BFH-Urteile in BFHE 225, 302, BStBl II 2010, 452, in BFHE 227, 338, BStBl II 2010, 455, und in BFH/NV 2015, 790).

  • FG Münster, 28.06.2018 - 6 K 1929/15

    Betriebsprüfung: Die elektronischen Kasseneinzeldaten sind von der Apotheke

    Das Einspruchsverfahren haben die Beteiligten vor dem Hintergrund der unter dem Az. X R 42/13 und X R 29/13 beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängigen Verfahren zur streitigen Frage zunächst zum Ruhen gebracht und nach Entscheidung des BFH am 16.12.2014 fortgesetzt.

    Zur Begründung verwies er im Wesentlichen auf die rechtlichen Ausführungen des BFH in seinen Entscheidungen vom 16.12.2014 (zu Az. X R 42/13, BStBl II 2015, 519 und Az. X R 29/13, juris).

    Der Senat schließt sich insoweit den im Ergebnis zutreffenden Ausführungen des BFH in seinen Urteilen vom 16.12.2014 (X R 42/13, BStBl II 2015, 519 und X R 29/13, BFH/NV 2015, 790) an.

    Es ist auch in der Literatur allgemein anerkannt, dass die GoB grundsätzlich eine einzelne Erfassung eines jeden Geschäftsvorfalls erfordern und zusammengefasste oder verdichtete Buchungen demzufolge voraussetzen, dass sie eindeutig in ihre Einzelpositionen aufgegliedert werden können (BFH-Urteile vom 16.12.2014 zu Az. X R 42/13 und X R 29/13 m.w.N.).

  • BFH, 11.01.2018 - VIII B 67/17

    Außenprüfung nach § 193 Abs. 1 AO i.V.m. § 147a AO - Berechnung des

    Es ist daher sachgerecht, dass zunächst das erstinstanzliche Gericht die Frage prüft, ob ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Aufforderung des FA zur Vorlage der in der Anlage bezeichneten Unterlagen bestehen (z.B. BFH-Urteil vom 16. Dezember 2014 X R 29/13, BFH/NV 2015, 790; Senatsurteil vom 28. Oktober 2009 VIII R 78/05, BFHE 227, 338, BStBl II 2010, 455).
  • FG Sachsen, 15.10.2015 - 4 V 513/14

    Rechtmäßigkeit einer in Folge einer Außenprüfung vorgenommenen Erhöhung der

    Bei Verwendung einer PC-Kasse ist die mit ihr bewirkte Einzelaufzeichnung auch zumutbar (vgl. zusammenfassend BFH-Urteil vom 16.12.2014 X R 29/13, BFH/NV 2015, 790).

    Entgegen der Auffassung des Antragstellers reicht die Angabe von Tagesumsätzen jedoch nicht aus, wenn wie im Streitfall ein computergestütztes Kassensystem verwendet wird (vgl. BFH-Urteil vom 16.12.2014 X R 29/13 a.a.O.).

    Insbesondere reicht es nicht aus, wenn der Antragsteller lediglich die ausgedruckten Z-Bons aufbewahrt und speichert (vgl. BFH-Urteil vom 16.12.2014 X R 29/13 a.a.O., Rn. 35).

  • FG Münster, 10.10.2013 - 2 K 4112/12

    Pflicht zur Vorlage elektronischer Aufzeichnungen über den Warenausgang einer

    Das Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt kommt in seinem Urteil vom 23.05.2013 Az. 1 K 396/12, juris, Az. des BFH X R 29/13 zu dem Ergebnis, dass eine Herausgabepflicht besteht.
  • FG Sachsen-Anhalt, 30.09.2015 - 2 K 376/15

    Zugriff auf Kassendaten einer Apotheke im Rahmen einer Außenprüfung

    Mit Beschluss vom 16. August 2013 hat der Berichterstatter das Ruhen des Verfahrens bis zum rechtskräftigen Abschluss des beim BFH unter dem Aktenzeichen X R 29/13 anhängigen Verfahrens angeordnet.

    Mit Urteil vom 16. Dezember 2014 X R 29/13 (BFH/NV 2015, 790) hat der BFH im Bezugsverfahren die Streitfrage dahingehend entschieden, dass ein Einzelhändler, der eine PC-Kasse verwendet, die die detaillierten Informationen in Bezug auf den einzelnen Verkaufsvorgang aufzeichnet und speichert, dem Betriebsprüfer den diesbezüglichen Datenzugriff gewähren muss.

    Der BFH hat mit Urteil vom 16. Dezember 2014 X R 29/13 (BFH/NV 2015, 790) sowie mit seinen Parallelentscheidungen vom selben Tage (X R 42/13, BStBl II 2015, 519 und X R 47/13, BFH/NV 2015, 793) entschieden, dass ein Einzelhändler, der - wie hier die Klägerin - eine PC-Kasse verwendet, die die detaillierten Informationen in Bezug auf den einzelnen Verkaufsvorgang aufzeichnet und speichert, dem Betriebsprüfer den diesbezüglichen Datenzugriff gewähren muss.

  • FG Saarland, 05.04.2016 - 2 K 1213/13

    Unterhaltsleistungen: Monatsbezogene Betrachtungsweise bei Berechnung der

    Eine von den Gerichten zu beachtende Selbstbindung der Verwaltung besteht lediglich ausnahmsweise in dem Bereich der ihr vom Gesetz eingeräumten Entscheidungsfreiheit, also im Bereich des Ermessens, der Billigkeit und der Typisierung oder Pauschalierung (BFH vom 16. Dezember 2014 X R 29/13, BFH/NV 2015, 790; vom 26. April 1995 XI R 81/93, BStBl II 1995, 754; vom 7. Dezember 2005 I R 123/04, BFH/NV 2006, 1097).
  • FG Hamburg, 16.01.2018 - 2 V 304/17

    Aussetzung der Vollziehung: Ordnungsgemäße Buchführung bei

    Entscheidet der Steuerpflichtige sich hingegen für ein modernes PC-Kassensystem, das zum einen sämtliche Kassenvorgänge einzeln und detailliert aufzeichnet und zum anderen auch eine langfristige Aufbewahrung (Speicherung) der getätigten Einzelaufzeichnungen ermöglicht, kann er sich nicht (mehr) auf die Unzumutbarkeit der Aufzeichnungsverpflichtung berufen (BFH-Urteil vom 16. Dezember 2014 X R 29/13, BFH/NV 2015, 790).

    Nunmehr hat der BFH im Hinblick auf den Einsatz moderner Kassensysteme diese Ausnahme dahingehend konkretisiert, dass sich ein Steuerpflichtiger nicht mehr auf die Unzumutbarkeit berufen kann, wenn er sich für ein modernes PC-Kassensystem entschieden hat, dass Kassenvorgänge einzeln und detailliert aufzeichnet und eine langfristige Speicherung der getätigten Aufzeichnungen ermöglicht; bei Verwendung einer PC-Kasse seien die mit ihr bewirkten Einzelaufzeichnungen zumutbar (BFH-Urteil vom 16. Dezember 2014 X R 29/13, BFH/NV 2015, 790).

  • FG Münster, 18.06.2015 - 12 K 689/12

    Offener Rentenfonds als Steuerstundungsmodell im Sinne von §§ 20 Abs. 2b , 15b

  • FG Düsseldorf, 13.09.2023 - 5 V 1048/23

    Schätzungsbefugnis bei formellen Aufzeichnungsmängeln, Verpflichtung zur

  • FG München, 06.10.2017 - 7 V 2008/17

    Anforderung an die Kassenbuchführung einer Diskothek

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht