Rechtsprechung
   BFH, 06.04.2016 - X R 29/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,28223
BFH, 06.04.2016 - X R 29/14 (https://dejure.org/2016,28223)
BFH, Entscheidung vom 06.04.2016 - X R 29/14 (https://dejure.org/2016,28223)
BFH, Entscheidung vom 06. April 2016 - X R 29/14 (https://dejure.org/2016,28223)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Kein Eigenheimbetrag für den nachträglichen Anschluss eines Grundstücks an das öffentliche Abwassernetz

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 92a Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 92b Abs 1, HGB § 255 Abs 1, HGB § 255 Abs 2, EStG VZ 2010
    Kein Eigenheimbetrag für den nachträglichen Anschluss eines Grundstücks an das öffentliche Abwassernetz

  • Bundesfinanzhof

    Kein Eigenheimbetrag für den nachträglichen Anschluss eines Grundstücks an das öffentliche Abwassernetz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 92a Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2009, § 92b Abs 1 EStG 2009, § 255 Abs 1 HGB, § 255 Abs 2 HGB, EStG VZ 2010
    Kein Eigenheimbetrag für den nachträglichen Anschluss eines Grundstücks an das öffentliche Abwassernetz

  • IWW

    § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § ... 92a Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes, § 10a EStG, § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, § 92a Abs. 1 Satz 5 EStG, § 92a Abs. 1 Satz 1 EStG, § 92b Abs. 1 Sätze 1 und 3 EStG, § 255 Abs. 1, Abs. 2 des Handelsgesetzbuches (HGB), § 255 Abs. 1 Satz 2 HGB, § 90 Abs. 2, § 121 Satz 1 FGO, § 135 Abs. 1 FGO

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Entnahme eines Altersvorsorge-Eigenheimbetrags zur Bestreitung der Kosten des Anschlusses eines bereits mehr als zehn Jahre zuvor erworbenen bebauten Wohngrundstücks an die zentrale Abwasserversorgung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    EStG § 92a Abs. 1; HGB § 255 Abs. 1 und 2
    Kein Eigenheimbetrag für Kosten durch nachträglichen Anschluss eines bebauten Grundstücks an die zentrale Abwasserentsorgung

  • rewis.io

    Kein Eigenheimbetrag für den nachträglichen Anschluss eines Grundstücks an das öffentliche Abwassernetz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Entnahme eines Altersvorsorge-Eigenheimbetrags zur Bestreitung der Kosten des Anschlusses eines bereits mehr als zehn Jahre zuvor erworbenen bebauten Wohngrundstücks an die zentrale Abwasserversorgung

  • rechtsportal.de

    EStG § 92a Abs. 1 S. 1
    Zulässigkeit der Entnahme eines Altersvorsorge-Eigenheimbetrags zur Bestreitung der Kosten des Anschlusses eines bereits mehr als zehn Jahre zuvor erworbenen bebauten Wohngrundstücks an die zentrale Abwasserversorgung

  • datenbank.nwb.de

    Kein Altersvorsorge-Eigenheimbetrag für den nachträglichen Anschluss eines Wohngrundstücks mit einer Abwassergrube an das öffentliche Abwassernetz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anschluss an zentrale Abwasserversorgung ist Erhaltungsaufwand!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Hausanschluss an die Abwasserkanalisation - und der Altersvorsorge-Eigenheimbetrag

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge
    Begünstigte Verträge
    Private Altersvorsorge
    Verwendung für eine selbst genutzte Wohnung
    Rechtsprechung

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 92a Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 92b, HGB § 255 Abs 1 S 1
    Altersvorsorge, Eigenheim, Anschaffungskosten, Abwasserentsorgung

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 11.12.2003 - IV R 40/02

    Abwasserbaubeiträge als Anschaffungskosten

    Auszug aus BFH, 06.04.2016 - X R 29/14
    Beiträge für die Zweit-Erschließung eines Grundstücks --etwa durch die erstmalige Herstellung einer weiteren Erschließungsanlage-- sind nach der Rechtsprechung des BFH als nachträgliche Anschaffungskosten für den Grund und Boden zu aktivieren, wenn sich der Wert des Grundstücks aufgrund einer Erweiterung der Nutzbarkeit erhöht (vgl. BFH-Urteil vom 11. Dezember 2003 IV R 40/02, BFHE 204, 219, BStBl II 2004, 282, zum erstmaligen Anschluss einer zuvor nicht an die bestehende Entsorgungsmöglichkeit angebundene Restfläche an die Kanalisation).

    Die Ersetzung einer funktionsfähigen Abwassergrube durch den Anschluss an den öffentlichen Abwasserkanal führt nicht zu einer solch wesentlichen Verbesserung der Nutzbarkeit von Grund und Boden, als dass nachträgliche Anschaffungskosten anfielen (BFH-Urteil in BFHE 204, 219, BStBl II 2004, 282, unter 1.a, m.w.N.).

  • BFH, 23.02.1999 - IX R 61/96

    Erschließungskosten als WK; Ersetzung einer Sickergrube durch Anschluss an

    Auszug aus BFH, 06.04.2016 - X R 29/14
    Nicht entscheidend ist, ob die Maßnahme aus anderen Gründen zu einer Werterhöhung des Grundstücks geführt hat (BFH-Urteil vom 23. Februar 1999 IX R 61/96, BFH/NV 1999, 1079, unter 1.a, m.w.N.).
  • BFH, 12.06.1978 - GrS 1/77

    Steuerrechtliche Behandlung von Restbuchwert und Abbruchkosten bei Abbruch eines

    Auszug aus BFH, 06.04.2016 - X R 29/14
    Nicht entscheidend ist, ob diese Kosten bereits im Zeitpunkt des Erwerbs oder erst im Anschluss hieran als Folgekosten des Erwerbsvorgangs entstehen (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 12. Juni 1978 GrS 1/77, BFHE 125, 516, BStBl II 1978, 620).
  • FG Berlin-Brandenburg, 06.03.2014 - 10 K 14062/11

    Altersvorsorgezulage

    Auszug aus BFH, 06.04.2016 - X R 29/14
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 6. März 2014  10 K 14062/11 aufgehoben.
  • BFH, 14.03.2012 - XI R 33/09

    Elektronische Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen - Gleichmäßigkeit der

    Auszug aus BFH, 06.04.2016 - X R 29/14
    a) Gemäß § 92a Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes in der im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem FG geltenden Fassung --EStG-- (vgl. zum maßgebenden Zeitpunkt bei Verpflichtungsklagen Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. März 2012 XI R 33/09, BFHE 236, 283, BStBl II 2012, 477, Rz 26, m.w.N.) kann der Zulageberechtigte das in einem Altersvorsorgevertrag gebildete und nach § 10a EStG oder dem XI. Abschnitt des EStG geförderte Kapital in vollem Umfang oder --wie hier-- teilweise entnehmen.
  • BFH, 20.04.2011 - I R 2/10

    Durch Anteilsvereinigung ausgelöste Grunderwerbsteuern sind keine

    Auszug aus BFH, 06.04.2016 - X R 29/14
    Dazu gehörten gemäß § 255 Abs. 1 Satz 2 HGB auch die Nebenkosten sowie die nachträglichen Anschaffungskosten (vgl. nur BFH-Urteil vom 20. April 2011 I R 2/10, BFHE 233, 251, BStBl II 2011, 761, unter II.1.b, m.w.N.).
  • BFH, 03.08.2005 - I R 36/04

    Anliegerbeiträge für erschlossenes Betriebsgrundstück

    Auszug aus BFH, 06.04.2016 - X R 29/14
    Etwas anderes gilt nur, wenn das Grundstück durch die Maßnahme in seiner Substanz oder seinem Wesen verändert wird (BFH-Urteil vom 3. August 2005 I R 36/04, BFHE 211, 112, BStBl II 2006, 369, unter II.5.a, m.w.N.).
  • BFH, 15.02.1989 - X R 6/86

    Bewertung von Anschlussgebühren als sofort abzugsfähigen Aufwnand

    Auszug aus BFH, 06.04.2016 - X R 29/14
    dd) Als nachträgliche Anschaffungskosten des --hier mit der Wohnung verbundenen-- Grund und Bodens sind auch grundstücksbezogene Beiträge zur Errichtung erstmaliger Erschließungsanlagen anzusehen (vgl. zum erstmaligen Anschluss an die Kanalisation nur Senatsurteil vom 15. Februar 1989 X R 6/86, BFH/NV 1989, 494).
  • BFH, 20.07.2010 - IX R 4/10

    Zahlung für die Übernahme einer Zufahrtsbaulast als Anschaffungskosten des Grund

    Auszug aus BFH, 06.04.2016 - X R 29/14
    Gleiches gilt, wenn das Grundstück durch die weitere Erschließungsanlage eine erweiterte Nutzbarkeit des Grund und Bodens und damit ein höheres Nutzungspotential erfährt (BFH-Urteil vom 20. Juli 2010 IX R 4/10, BFHE 230, 392, BStBl II 2011, 35, zur zusätzlichen Einrichtung einer weiteren Zufahrts- und Zugangsmöglichkeit).
  • BFH, 20.03.2019 - X R 4/18

    Kein Altersvorsorge-Eigenheimbetrag bei Erweiterung einer bereits bestehenden

    Eine Verpflichtung zum Erlass des begehrten Verwaltungsaktes kann nur ausgesprochen werden, wenn zum Zeitpunkt, in dem die gerichtliche Entscheidung in der Tatsacheninstanz ergeht, ein Anspruch auf die erstrebte Verpflichtung der Behörde besteht (BFH-Urteil vom 14. März 2012 XI R 33/09, BFHE 236, 283, BStBl II 2012, 477, Rz 26 f., m.w.N.; Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 101 Rz 2; vgl. im Besonderen zu § 92a EStG auch die Senatsurteile vom 27. Januar 2016 X R 23/14, BFH/NV 2016, 1018, Rz 15, sowie vom 6. April 2016 X R 29/14, BFH/NV 2016, 1541, Rz 13, jeweils m.w.N.).

    (1) Soweit das Gesetz in § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG an die "Anschaffung oder Herstellung einer Wohnung" anknüpft, gelten allgemeine einkommensteuerrechtliche Grundsätze (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 2016, 1541, Rz 16, m.w.N.).

    (3) Der Senat setzt sich hiermit nicht in Widerspruch zu seiner Entscheidung in BFH/NV 2016, 1541.

    Der Senat hielt dies deshalb für sachgerecht, da --wiederum nach allgemeinen einkommensteuerrechtlichen Grundsätzen beurteilt-- nicht entscheidend sei, ob die Kosten bereits im Zeitpunkt des Erwerbs oder erst im Anschluss hieran als Folgekosten des Erwerbsvorgangs entstehen (Urteil in BFH/NV 2016, 1541, Rz 17, m.w.N.).

  • FG Berlin-Brandenburg, 07.12.2017 - 10 K 10145/14

    Anspruch auf Entnahme des Altersvorsorge-Eigenheimbetrages gemäß § 92a EStG

    Sofern die Beklagte der Meinung sei, dass für den Begriff der Herstellung einer Wohnung in § 92 a Abs. 1 Nr. 1 EStG eine von den allgemeinen einkommensteuerlichen Grundsätzen abweichende Sonderauslegung gelten müsse, sei dem nicht zu folgen, wie sich auch aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 6. April 2016 (X R 29/14, Sammlung der Entscheidungen des BFH [BFH/NV] 2016, 1541) ergebe.

    Diese Rechtsauffassung der Beklagten werde auch durch das Urteil des Bundesfinanzhofs zu dem Verfahren X R 29/14 bestätigt.

    Da es bei Verpflichtungsklagen auf Erlass eines gebundenen Verwaltungsaktes grundsätzlich auf die im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht bestehende Sach- und Rechtslage und damit auch auf die zu diesem Zeitpunkt gültige Fassung des EStG ankommt (vgl. BFH-Urteil vom 6. April 2016 X R 29/14, BFH/NV 2016, 1541 m.w.N.), ist § 92 a EStG vorliegend in der aktuellen - ab 2014 geltenden - Fassung maßgeblich.

    24 Die Definition des Tatbestands "Anschaffung oder Herstellung einer Wohnung" in § 92 a EStG ist nach den allgemeinen einkommensteuerrechtlichen Grundsätzen zu beurteilen, für die § 255 Abs. 1 und Abs. 2 Handelsgesetzbuch (HGB) von Bedeutung sind (vgl. BFH-Urteil vom 6. April 2016 X R 29/14, BFH/NV 2016, 1541).

  • BFH, 16.02.2022 - X R 20/20

    Tilgung eines Darlehens i.S. des § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG

    Für die letztgenannten hat der Senat bereits entschieden, dass insoweit auch im Recht der --im EStG geregelten-- Altersvorsorgezulage auf den einkommensteuerrechtlichen Begriff der Anschaffungs- und Herstellungskosten abzustellen ist (vgl. zum Anschaffungskostenbegriff Senatsurteil vom 06.04.2016 - X R 29/14, BFH/NV 2016, 1541, Rz 14, m.w.N.; zum Herstellungskostenbegriff Senatsurteil vom 20.03.2019 - X R 4/18, BFH/NV 2019, 808, Rz 28, m.w.N.).
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