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   BFH, 29.03.1995 - X R 3/92   

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BFH, 29.03.1995 - X R 3/92 (https://dejure.org/1995,1529)
BFH, Entscheidung vom 29.03.1995 - X R 3/92 (https://dejure.org/1995,1529)
BFH, Entscheidung vom 29. März 1995 - X R 3/92 (https://dejure.org/1995,1529)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anschaffungsgeschäft - Sollanspruch - Umlegung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 177, 418
  • NJW 1995, 3142 (Ls.)
  • BB 1995, 1630
  • BB 1995, 2096
  • DB 1997, 1647
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 13.03.1986 - IV R 1/84

    Bei Grundstückstausch im Rahmen der Flurbereinigung setzt sich die

    Auszug aus BFH, 29.03.1995 - X R 3/92
    Gewichtige Gründe, die Identität der Grundstücke allein daran zu messen, ob diese insgesamt wertgleich seien --so das BFH-Urteil vom 13. März 1986 IV R 1/84 (BFHE 146, 538 , BStBl II 1986, 711 )-bestünden nicht.

    Nach dem BFH-Urteil in BFHE 146, 538 , BStBl II 1986, 711 ist der "Austausch" von Grundstücken im Rahmen eines Umlegungsverfahrens (Flurbereinigung) nicht nach den für den (freiwilligen) Tausch von Wirtschaftsgütern maßgeblichen Grundsätzen zu beurteilen.

    Diese Wertung folgt daraus, daß die Umlegung "ihrem Wesen nach eine ungebrochene Fortsetzung des Eigentums an einem verwandelten Grundstück" bedeutet und demgemäß eine Umlegung grundsätzlich keine Enteignung ist, "weil dem Eigentümer bei Anlegung einer vernünftigen wirtschaftlichen Betrachtungsweise sein Eigentum nicht genommen wird, sondern in veränderter Gestalt erhalten bleibt" (BFHE 146, 538, 540, BStBl II 1986, 711 , unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs-).

  • BFH, 15.01.1974 - VIII R 63/68

    Umlegungsverfahren - Grundstück - Einbringung - Zuteilung eines anderen

    Auszug aus BFH, 29.03.1995 - X R 3/92
    Als Zeitpunkt des Erwerbs gelte der Tag des Erwerbs des in die Umlegung eingebrachten Grundstücks (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Januar 1974 VIII R 63/68, BFHE 112, 31 , BStBl II 1974, 606 ).

    Ist danach ein im Umlegungsverfahren zugeteiltes Grundstück "als mit dem in das Umlegungsverfahren eingebrachten Grundstück identisch anzusehen", folgt daraus, daß für die Anwendung des § 23 EStG als Datum der Anschaffung der Zeitpunkt zugrunde gelegt werden muß, zu dem das in die Umlegung einbezogene Grundstück erworben wurde (so der BFH unter Bezugnahme auf die Urteile in BFHE 73, 326, BStBl III 1961, 385, und vom 16. Januar 1973 VIII R 96/70, BFHE 108, 502 , BStBl II 1973, 445 im Urteil vom 15. Januar 1974 VIII R 63/68, BFHE 112, 31 , BStBl II 1974, 606 ).

  • BFH, 05.05.1961 - VI 107/60 U

    Gesetzlich begründeter Anspruch auf Zuteilung eines Ersatzgrundstücks für ein

    Auszug aus BFH, 29.03.1995 - X R 3/92
    Immer dann, wenn auf Grund gesetzlicher Bestimmungen durch hoheitliche Akte einem Steuerpflichtigen Grundbesitz entzogen und Ersatzland zugewiesen wird, wird es für die Anwendung des § 23 EStG so angesehen, als sei das zugewiesene Ersatzland lediglich an die Stelle des alten Besitzes getreten (BFH-Urteil vom 5. Mai 1961 VI 107/60 U, BFHE 73, 326, BStBl III 1961, 385).

    Ist danach ein im Umlegungsverfahren zugeteiltes Grundstück "als mit dem in das Umlegungsverfahren eingebrachten Grundstück identisch anzusehen", folgt daraus, daß für die Anwendung des § 23 EStG als Datum der Anschaffung der Zeitpunkt zugrunde gelegt werden muß, zu dem das in die Umlegung einbezogene Grundstück erworben wurde (so der BFH unter Bezugnahme auf die Urteile in BFHE 73, 326, BStBl III 1961, 385, und vom 16. Januar 1973 VIII R 96/70, BFHE 108, 502 , BStBl II 1973, 445 im Urteil vom 15. Januar 1974 VIII R 63/68, BFHE 112, 31 , BStBl II 1974, 606 ).

  • FG Baden-Württemberg, 22.03.1983 - I 184/80
    Auszug aus BFH, 29.03.1995 - X R 3/92
    Es bezieht sich auf das Urteil des FG Baden-Württemberg vom 22. März 1983 I 184/80 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1984, 30; diesem zustimmend Fitsch in Lademann/Söffing/Brockhoff, Einkommensteuergesetz , Kommentar, § 23 Rdnr.34).
  • BGH, 06.12.1984 - III ZR 174/83

    Bemessung des Geldausgleichs

    Auszug aus BFH, 29.03.1995 - X R 3/92
    Der BGH (Urteil vom 6. Dezember 1984 III ZR 174/83, BGHZ 93, 103, 112) hat zur Rechtslage nach dem BBauG entschieden, daß ein Umlegungsbeteiligter nicht verpflichtet ist, eine in Geld auszugleichende Mehrzuteilung von Grundstücken, die einen Spitzenbetrag übersteigt, anzunehmen.
  • BVerwG, 06.08.1959 - I C 204.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BFH, 29.03.1995 - X R 3/92
    Es wird beherrscht von dem Grundsatz der wertgleichen Abfindung und der Erhaltung des Eigentums (Bundesverwaltungsgericht --BVerwG -- Urteil vom 6. August 1959 I C 204/57, BVerwGE 10, 3 ).
  • BFH, 16.01.1973 - VIII R 96/70

    Spekulationsgewinn bei künftig drohender Enteignung

    Auszug aus BFH, 29.03.1995 - X R 3/92
    Ist danach ein im Umlegungsverfahren zugeteiltes Grundstück "als mit dem in das Umlegungsverfahren eingebrachten Grundstück identisch anzusehen", folgt daraus, daß für die Anwendung des § 23 EStG als Datum der Anschaffung der Zeitpunkt zugrunde gelegt werden muß, zu dem das in die Umlegung einbezogene Grundstück erworben wurde (so der BFH unter Bezugnahme auf die Urteile in BFHE 73, 326, BStBl III 1961, 385, und vom 16. Januar 1973 VIII R 96/70, BFHE 108, 502 , BStBl II 1973, 445 im Urteil vom 15. Januar 1974 VIII R 63/68, BFHE 112, 31 , BStBl II 1974, 606 ).
  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 24.80

    Zulässigkeit und Rechtsnatur eines Vertrags zur freiwilligen Baulandumlegung

    Auszug aus BFH, 29.03.1995 - X R 3/92
    Zahlreiche Fragen sind zur Disposition der betroffenen Eigentümer gestellt (Urteil des BVerwG vom 6. Juli 1984 4 C 24/80, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1985, 989 ).
  • BFH, 19.04.1977 - VIII R 23/75

    Zur Frage der Anschaffung i. S. von § 23 EStG bei Übertragung eines Grundstücks

    Auszug aus BFH, 29.03.1995 - X R 3/92
    a) Nach der Rechtsprechung des BFH liegt ein Anschaffungsgeschäft nur vor, wenn die Erwerbshandlung des Steuerpflichtigen "wesentlich von seinem Willen abhängt" (BFH-Urteil vom 19. April 1977 VIII R 23/75, BFHE 122, 453, 455, BStBl II 1977, 712 ).
  • BFH, 18.09.1985 - II R 131/83

    Grundstücksumlegung - Steuerbefreiung - Grunderwerbsteuer

    Auszug aus BFH, 29.03.1995 - X R 3/92
    a) Das Umlegungsverfahren ist ein gesetzlich geregelter Grundstückstausch (vgl. BFH-Urteil vom 18. September 1985 II R 131/83, BFHE 144, 470, 472, BStBl II 1985, 713 ).
  • BFH, 15.12.1993 - X R 49/91

    Formunwirksamer Kaufvertrag, maßgebende Veräußerung für Berechnung der

  • BFH, 01.08.1990 - II R 6/88

    Grundstückszustellungen im Umlegungsverfahren, für die der neue Eigentümer eine

  • FG Münster, 28.11.2018 - 1 K 71/16

    Enteignung ist keine Veräußerung

    Ein Anschaffungsvorgang liegt hiernach nicht vor, wenn kraft Hoheitsakt Grundbesitz entzogen und Ersatzland zugewiesen wird (BFH-Urteil vom 29.03.1995 X R 3/92, BFHE 177, 418).
  • BFH, 23.10.2019 - VI R 25/17

    Keine Aufdeckung der stillen Reserven bei freiwilligem Landtausch

    Dies hat zugleich aber auch zur Konsequenz, dass die wirtschaftliche Identität von eingebrachtem und zugeteiltem Grundstück in dem Umfang nicht besteht, in dem die Umlegungsbeteiligten bei der Verteilung der Umlegungsmasse den Sollanspruch übersteigende Mehrzuteilungen erhalten und durch den Geldausgleich nicht lediglich Umlegungsvorteile ausgeglichen werden (BFH-Urteile vom 29.03.1995 - X R 3/92, BFHE 177, 418, und in BFHE 226, 517, BStBl II 2010, 270, Rz 28).
  • BFH, 23.09.2009 - IV R 70/06

    Betriebsvermögenseigenschaft von Grundstücken nach Umlegungsverfahren

    Eine solche Ausgleichspflicht kann sich insbesondere daraus ergeben, dass sich der Wert der Verteilungsmasse durch die Umlegung als solche erhöht (vgl. BFH-Urteil vom 29. März 1995 X R 3/92, BFHE 177, 418).

    Dies hat zugleich aber auch zur Konsequenz, dass die wirtschaftliche Identität von eingebrachtem Grundstück und dem zugeteilten Grundstück in dem Umfang nicht besteht, in dem die Umlegungsbeteiligten bei der Verteilung der Umlegungsmasse den Sollanspruch übersteigende Mehrzuteilungen erhalten und durch den Geldausgleich nicht lediglich Umlegungsvorteile ausgeglichen werden (BFH-Urteil in BFHE 177, 418).

  • FG Münster, 26.04.2018 - 6 K 4135/14

    Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung ehemals landwirtschaftlich genutzter

    Soweit die Grundstücke durch die Flurbereinigung ausgetauscht wurden, hat sich die Zugehörigkeit zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen aufgrund des Surrogationsprinzips an den Austauschgrundstücken fortgesetzt (vgl. BFH-Urteile vom 29.03.1995 X R 3/92, BFHE 177, 418, HFR 1995 581 und vom 01.07.2010 IV R 7/08, BFH/NV 2010, 2250).
  • FG Münster, 23.06.2009 - 13 K 2760/05

    Versteuerung eines Veräußerungsgewinns; Auslegung der Begriffe Anschaffung und

    Nach der Rechtsprechung des BFH, der sich der erkennende Senat anschließt, ist die Umlegung kein Anschaffungsvorgang in Form eines Tausches, weil altes und neues Grundstück steuerlich identisch sind, soweit das zugeteilte Grundstück den Sollanspruch nicht oder nur unwesentlich übersteigt (Surrogatgedanke) und die Umlegung zwangsweise erfolgt (vgl. BFH-Urteile vom 29. März 1995 X R 3/92, BFHE 177, 418 und vom 13. März 1986 IV R 1/84, BFHE 146, 538, BStBl II 1986, 711 für Flurbereinigungsverfahren).

    Immer dann, wenn auf Grund gesetzlicher Bestimmungen durch hoheitliche Akte einem Steuerpflichtigen Grundbesitz entzogen und Ersatzland zugewiesen wird, wird es für die Anwendung des § 23 EStG so angesehen, als sei das zugewiesene Ersatzland lediglich an die Stelle des alten Besitzes getreten (BFH in BFHE 177, 418; BFH-Urteil vom 5. Mai 1961 VI 107/60 U, BFHE 73, 326, BStBl III 1961, 385).

  • FG Düsseldorf, 26.11.2020 - 2 V 2664/20

    Erfüllung des Tatbestandes privater Veräußerungsgeschäfte durch die Veräußerung

    Für die Berechnung der Veräußerungsfristen ist grundsätzlich das obligatorische Anschaffungsgeschäft und nicht der dingliche Vollzug maßgeblich (vgl. BFH-Urteile vom 29.03.1995 - X R 3/92, BFHE 177, 418; vom 01.10.2014 - IX R 55/13, BStBl II 2015, 265).
  • FG Rheinland-Pfalz, 22.10.2019 - 3 K 2398/17

    Wegfall der Betriebsvermögenseigenschaft von landwirtschaftlich genutzten Flächen

    Ist ein im Umlegungsverfahren zugeteiltes Grundstück als mit dem in das Umlegungsverfahren eingebrachten Grundstück identisch anzusehen, folgt daraus, dass für die Anwendung des § 23 EStG als Datum der Anschaffung der Zeitpunkt zugrunde gelegt werden muss, zu dem das in die Umlegung einbezogene Grundstück erworben wurde (BFH, Urteil vom 05. Mai 1961 - VI 107/60 U -, BFHE 73, 326; BFH, Urteil vom 16. Januar 1973 - VIII R 96/70 -, BFHE 108, 502, BStBl II 1973, 445; BFH, Urteil vom 15. Januar 1974 - VIII R 63/68 -, BFHE 112, 31, BStBl II 1974, 606; BFH, Urteil vom 15. Dezember 1993 - X R 49/91 -, BFHE 173, 144, BStBl II 1994, 687; BFH, Urteil vom 29. März 1995 - X R 3/92 -, BFHE 177, 418; BFH, Urteil vom 13. April 2010 - IX R 36/09 -, BFHE 229, 193, BStBl II 2010, 792; vgl. zuletzt etwa BFH, Urteil vom 23. Juli 2019 - IX R 28/18 -, BFHE nn).
  • FG München, 30.01.2018 - 5 K 1588/15

    Privates Veräußerungsgeschäft

  • FG Münster, 29.01.2004 - 12 K 484/01

    Unbedingte Veräußerungsabsicht, Gewinnerzielungsabsicht, Erwerb im

  • FG Hessen, 19.05.2008 - 5 K 477/06

    Rückkauf von Bauland als Anschaffung i.S. des § 23 EStG - Voraussetzungen für die

  • FG Münster, 17.10.2007 - 1 K 1336/05

    Anschaffung bei Grundstückstausch im Flurbereinigungsverfahren

  • FG Niedersachsen, 25.05.2023 - 4 K 186/20

    Anwachsung; privates Veräußerungsgeschäft; Privates Veräußerungsgeschäft bei

  • FG Münster, 03.12.2015 - 6 K 4130/12

    Verpflichtung des Finanzamts zum Erlass eines Bescheids über den vortragsfähigen

  • FG Hamburg, 04.09.1997 - II 75/94

    Streit um die Steuerpflichtigkeit von Gewinnen aus

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Rechtsprechung
   BFH, 28.03.1995 - X R 3/92   

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BFH, 28.03.1995 - X R 3/92 (https://dejure.org/1995,11833)
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Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    "Anschaffung" eines Grundstücks im Umlegungsverfahren

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