Rechtsprechung
BFH, 26.02.1997 - X R 31/95 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4, § 16 Abs. 3; BewG § 9 Abs. 2 und 3, § 11 Abs. 2 Satz 2
- Wolters Kluwer
Gewinn aus der Veräußerung eines Gewerbebetriebs als Einkunft aus Gewerbebetrieb - Einstellung der werbenden gewerblichen Tätigkeit eines Unternehmens als Betriebsaufgabe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
§ 16 EStG
Einkommensteuer; Voraussetzungen für eine Betriebsaufgabe
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Betriebsunterbrechung
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Köln, 20.12.1994 - 2 K 169/92
- BFH, 26.02.1997 - X R 31/95
Papierfundstellen
- BFHE 183, 65
- NJW-RR 1997, 1319
- BB 1997, 1350
- BB 1997, 1621
- DB 1997, 1444
- BStBl II 1997, 561
Wird zitiert von ... (82)
- BFH, 25.01.2017 - X R 59/14
Vorbehaltsnießbrauch hindert steuerneutrale unentgeltliche Übertragung eines …
Auch die Einstellung jedweder Tätigkeit, selbst einer Verpachtungstätigkeit, lasse die Betriebseigenschaft des verbliebenen Betriebsvermögens unberührt, wenn nach den erkennbaren Umständen die Wirtschaftsgüter jederzeit die Wiederaufnahme des Betriebs gestatteten und wahrscheinlich sei, dass die werbende Tätigkeit innerhalb einer überschaubaren Zeit wieder aufgenommen werde (Senatsurteil vom 26. Februar 1997 X R 31/95, BFHE 183, 65, BStBl II 1997, 561). - BFH, 18.09.2002 - X R 28/00
Betriebsvermögen beim gewerblichen Grundstückshandel
dd) Das FG hat übersehen, dass die vom Kläger im Jahr 1990 vorgenommene Umgestaltung der zuvor auf die spezifischen Bedürfnisse des Gasstätten- und Saunabetriebs zugeschnittenen Erdgeschossräume in zwei Wohnungen nach den von der ständigen Rechtsprechung des BFH zur Betriebsverpachtung im Ganzen entwickelten Grundsätzen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 28. September 1995 IV R 39/94, BFHE 179, 75, BStBl II 1996, 276, unter 1. der Gründe, m.w.N.; Senatsurteile vom 26. Februar 1997 X R 31/95, BFHE 183, 65, BStBl II 1997, 561, unter 3. a und b der Gründe, m.w.N., …und vom 21. August 1996 X R 78/93, BFH/NV 1997, 226, unter III. 2. b der Gründe;… vgl. ferner auch Senatsbeschluss vom 8. Mai 2000 X B 142/99, BFH/NV 2001, 16, unter 2. c der Gründe, mit zahlreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung des BFH;… Schmidt/Wacker, a.a.O., § 16 Rz. 700, m.w.N.) zwangsläufig zu einer "Betriebsaufgabe" geführt hat. - BFH, 19.03.2009 - IV R 45/06
Fortführung des Betriebs bei Betriebsverpachtung - Voraussetzungen für die …
Werden die wesentlichen Betriebsgrundlagen so umgestaltet, dass sie nicht mehr in der bisherigen Form genutzt werden können, entfällt die Möglichkeit der Betriebsfortführung; der Verpächter stellt die unternehmerische Tätigkeit endgültig ein (BFH-Urteile vom 26. Februar 1997 X R 31/95, BFHE 183, 65, BStBl II 1997, 561, unter 3.b der Gründe; vom 15. Oktober 1987 IV R 66/86, BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260, unter 1. der Gründe).
- BFH, 17.04.2002 - X R 8/00
Verpächterwahlrecht bei Beendigung der Betriebsaufspaltung
Zutreffend daran ist zwar, dass die Rechtsprechung des BFH die Gewährung des Verpächterwahlrechts stets davon abhängig gemacht hat, dass der Verpächter (oder sein unentgeltlicher Rechtsnachfolger) den verpachteten Betrieb nach Beendigung des Pachtverhältnisses "identitätswahrend" fortführen könnte (vgl. z.B. Senatsurteil vom 26. Februar 1997 X R 31/95, BFHE 183, 65, BStBl II 1997, 561, unter 3. b der Gründe; BFH-Urteil in BFHE 183, 385, BStBl II 1998, 388, unter II. 2. a der Gründe;… vgl. auch Schmidt/Wacker, a.a.O., § 16 Rz. 692, m.w.N. pro und contra). - BFH, 09.11.2017 - IV R 37/14
Einkünfte aus ruhendem Gewerbebetrieb - Qualifikation der Einkünfte einer …
Es soll so vermieden werden, dem Steuerpflichtigen "ewiges Betriebsvermögen" zu belassen (vgl. BFH-Urteil vom 26. Februar 1997 X R 31/95, BFHE 183, 65, BStBl II 1997, 561, unter II.3.a). - BFH, 18.03.1999 - IV R 65/98
Umfang eines landwirtschaftlichen Betriebs
b) Die Rechtsprechung sieht in der Verpachtung eines vollständigen Betriebes eine Betriebsunterbrechung im weiteren Sinne (vgl. Senatsurteil vom 28. September 1995 IV R 39/94, BFHE 179, 75, BStBl II 1996, 276; siehe dazu zuletzt die BFH-Urteile vom 26. Februar 1997 X R 31/95, BFHE 183, 65, BStBl II 1997, 561; vom 17. April 1997 VIII R 2/95, BFHE 183, 385, BStBl II 1998, 388).Deshalb müssen der eingestellte und der wiedereröffnete Betrieb wirtschaftlich als identisch anzusehen sein (Senatsurteile vom 24. Juni 1976 IV R 200/72, BFHE 119, 430, BStBl II 1976, 672, sowie in BFHE 179, 75, BStBl II 1976, 276, und in BFHE 183, 65, BStBl II 1997, 561).
Die Identität ist jedoch nicht gewahrt, wenn die wesentlichen Grundlagen des Betriebes so umgestaltet werden, daß sie nicht mehr in der bisherigen Form genutzt werden können (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 19. Januar 1983 I R 84/79, BFHE 138, 50, BStBl II 1983, 412; in BFHE 183, 65, BStBl II 1997, 561).
- BFH, 14.03.2006 - VIII R 80/03
Betriebsunterbrechung bei dem vormaligen Besitzunternehmen
(2) Für die Betriebsunterbrechung im engeren Sinne (grundlegend dazu: BFH-Urteile vom 28. September 1995 IV R 39/94, BFHE 179, 75, BStBl II 1996, 276, und vom 26. Februar 1997 X R 31/95, BFHE 183, 65, BStBl II 1997, 561) gilt nichts anderes.aa) Die Annahme eines ruhenden Gewerbebetriebs außerhalb der Betriebsverpachtung setzt voraus, dass bei Einstellung der werbenden Tätigkeit oder beim Wegfall der Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung die Absicht des Steuerpflichtigen besteht, den Betrieb später fortzuführen und dass die zurückbehaltenen Wirtschaftsgüter es erlauben, den Betrieb innerhalb eines überschaubaren Zeitraums in gleichartiger oder ähnlicher Weise wieder aufzunehmen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 179, 75, BStBl II 1996, 276; in BFHE 183, 65, BStBl II 1997, 561; in BFHE 188, 397, BStBl II 2002, 722, m.w.N., …und vom 20. Juni 2000 VIII R 18/99, BFH/NV 2001, 31).
- BFH, 11.05.1999 - VIII R 72/96
Ruhender Betrieb bei fehlgeschlagener Betriebsaufspaltung
Das ist nicht nur dann anzunehmen, wenn die Voraussetzungen einer Betriebsverpachtung vorliegen, sondern u.a. auch dann, wenn ein Gewerbetreibender den seinem bisherigen Betrieb das Gepräge gebenden Grundbesitz vermögensverwaltend vorhält (vgl. --für Personengesellschaft-- BFH-Urteile vom 28. September 1995 IV R 39/94, BFHE 179, 75, BStBl II 1996, 276, und --für Einzelunternehmer-- vom 26. Februar 1997 X R 31/95, BFHE 183, 65, BStBl II 1997, 561) oder die Vermietung von bisher zum Betriebsvermögen gehörendem Grundbesitz wie bisher fortführt und sich weder aus den äußerlich erkennbaren Umständen eindeutig ergibt, daß der Betrieb endgültig aufgegeben werden soll, noch eine eindeutige Erklärung dieses Inhalts gegenüber dem FA abgegeben worden ist (BFH-Urteile vom 25. Mai 1977 I R 93/75, BFHE 122, 296, BStBl II 1977, 660, und vom 16. Dezember 1997 VIII R 11/95, BFHE 185, 205, BStBl II 1998, 379).Voraussetzung für die Annahme eines ruhenden Gewerbebetriebs außerhalb der Betriebsverpachtung ist, daß bei Einstellung der werbenden Tätigkeit die Absicht besteht, den Betrieb später fortzuführen (subjektives Tatbestandsmerkmal) und die zurückbehaltenen Wirtschaftsgüter es erlauben, den Betrieb innerhalb eines überschaubaren Zeitraums in gleichartiger oder ähnlicher Weise wiederaufzunehmen (objektives Tatbestandsmerkmal, vgl. u.a. BFH-Urteile vom 27. Februar 1985 I R 235/80, BFHE 143, 436, BStBl II 1985, 456; in BFHE 183, 65, BStBl II 1997, 561, unter 3. a der Gründe, m.w.N.;… in BFH/NV 1999, 350, m.w.N.).
- FG Niedersachsen, 02.07.2013 - 15 K 265/11
Keine Betriebsaufgabe durch Erbteilung verpachteter Flächen
Deshalb müssen nach bisheriger Rechtsprechung der eingestellte und der wiedereröffnete Betrieb wirtschaftlich als identisch anzusehen sein (BFH-Urteile vom 24. Juni 1976 IV R 200/72, BFHE 119, 430, BStBl II 1976, 672, sowie in BFHE 179, 75, BStBl II 1976, 276, und in BFHE 183, 65, BStBl II 1997, 561).Die Identität ist jedoch nicht gewahrt, wenn die wesentlichen Grundlagen des Betriebes so umgestaltet werden, dass sie nicht mehr in der bisherigen Form genutzt werden können (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 19. Januar 1983 I R 84/79, BFHE 138, 50, BStBl II 1983, 412; in BFHE 183, 65, BStBl II 1997, 561).
- FG Hamburg, 12.01.2007 - 1 V 216/06
Finanzgerichtsordnung/Einkommensteuer: Betriebsunterbrechung durch Verkauf und …
Auch das vom Ast zugunsten der A GmbH eingegangene Wettbewerbsverbot allein trägt eine endgültige Aufgabe nicht, da nach dessen Ablauf eine Fortsetzung der gewerblichen Tätigkeit des Ast grundsätzlich denkbar ist (vgl. BFH-Urteil vom 26.02.1997 - X R 31/95 - BStBl II 1997, 561).Eine Betriebsunterbrechung und damit ein Aufschub der nach § 16 Abs. 3 EStG für den Fall der Betriebsaufgabe vorgeschriebenen Aufdeckung stiller Reserven kommt dann nicht in Betracht, wenn der Unternehmer seine werbende Tätigkeit einstellt und keine wesentlichen Betriebsgrundlagen mehr vorhanden sind, die einem später identitätswahrend fortgeführten Betrieb dienen könnten (BFH-Urteil vom 26.02.1997 - X R 31/95 - BStBl II 1997, 561).
Mit dieser Veräußerung sämtlicher (wesentlichen) Wirtschaftsgüter des Betriebes an mehrere Abnehmer ist dann aber - ungeachtet subjektiver Einschätzungen des Ast - von einer endgültigen Einstellung der gewerblichen Tätigkeit auszugehen (vgl. BFH-Urteil vom 26.02.1997 - X R 31/95 - BStBl II 1997, 561).
Es kommt hinzu, dass das Reinvestitionsvolumen für das neue, der A GmbH als Betriebsfläche überlassene Grundstück, Z-Straße 1, mit DM 2.900.000 nicht einmal 50 vom Hundert des für das ausgeschiedene Betriebsgrundstück X-Weg 1 und 2 erzielten Wertes (Kaufpreis DM 7.900.000) bzw. nur etwa die Hälfte der zum 31.12.1997 gebildeten Rücklage von DM 5.506.847,70 ausmachte (vgl. BFH-Urteil vom 26.02.1997 - X R 31/95 - BStBl II 1997, 561).
Die Gerichte sind auch nicht befugt, die spezialgesetzlichen Vorschriften des Umwandlungssteuerrechts oder die zum Strukturwandel eines Betriebs und zu Einbringungsvorgängen entwickelten Grundsätze entsprechend anzuwenden (siehe BFH-Urteil vom 26.02.1997 - X R 31/95 - BStBl II 1997, 561).
- FG Rheinland-Pfalz, 17.06.2015 - 1 K 2399/12
Anwendungsbereich und Bedeutung der sog. 3.000 qm Grenze
- BFH, 18.07.2018 - X R 36/17
Voraussetzungen für die Annahme einer Zwangsbetriebsaufgabe bzw. …
- BFH, 07.11.2013 - X R 21/11
Betriebsverpachtung im Ganzen bei Überlassung des für den Betrieb eines …
- BFH, 15.11.2006 - XI R 6/06
Verhältnis Betriebsvermögen/Privatvermögen bei Tod eines Selbstständigen; …
- BFH, 01.04.1998 - X R 150/95
Gemeiner Grundstückswert bei späterem Altlastenverdacht
- FG Hessen, 09.12.2004 - 4 K 3458/03
Übergang des Verlustabzugs bei Verschmelzung von Unternehmen nach Einstellung des …
- BFH, 16.12.1997 - VIII R 11/95
Sonderbetriebsvermögen bei ruhendem Gewerbebetrieb
- BFH, 11.02.1999 - III R 112/96
Verpachtung wesentlicher Betriebsgrundlagen; Betriebsaufgabe?
- BFH, 19.12.2007 - II R 22/06
Keine gemischte Schenkung bei Übertragung von Geschäftsanteilen aufgrund …
- FG Baden-Württemberg, 14.05.1999 - 9 K 27/94
Wiederkehrende Leistungen als Gegenleistung für den Erwerb eines …
- BFH, 04.04.2007 - I R 55/06
Hinzurechnung der Hälfte der Pachtzinsen beim Gewerbeertrag des Pächters eines …
- BFH, 11.03.2003 - IX R 77/99
Gewerblicher Grundstückshandel; Veräußerungen außerhalb des 5-Jahres-Zeitraums
- BFH, 13.12.2000 - X B 112/99
Verpächterwahlrecht - Rechtliches Gehör - Rechtsmittel - Begründung
- FG Berlin-Brandenburg, 14.05.2014 - 7 K 7195/10
Gewerbesteuermessbetrag 2002; gesonderter und einheitlicher Feststellung von …
- FG Düsseldorf, 14.08.2003 - 11 K 3786/00
Aufgabegewinn; Betriebsverpachtung; Betriebsaufspaltung; Identitätswahrende …
- FG Baden-Württemberg, 10.02.2016 - 12 K 2840/13
Klagebefugnis bei Formwechsel - Beendigung einer Betriebsaufspaltung - …
- BFH, 08.05.2000 - X B 142/99
Mangelnde Sachaufklärung des Gerichts; Entnahme aus dem Betriebsvermögen
- FG Düsseldorf, 27.07.2017 - 11 K 142/15
Prüfung des Vorliegens einer Betriebsaufgabe oder einer Betriebsunterbrechung …
- BFH, 20.12.2000 - XI R 26/00
Betriebsaufgabe; verpachteter Gaststättenbetrieb
- FG Hamburg, 26.03.2019 - 6 K 9/18
Betriebsunterbrechung bei Nutzungsüberlassung des Betriebsgrundstückes während …
- BFH, 19.08.1998 - X R 176/96
Verpächterwahlrecht bei vorweggenommener Erbfolge
- BFH, 07.04.2009 - III B 54/07
Abgrenzung von Betriebsaufgabe und Betriebsunterbrechung
- BFH, 01.03.2005 - X B 53/04
Wahlrecht zwischen Aufgabe und Fortführung des Betriebs bei der Verpachtung eines …
- BFH, 03.04.2001 - X B 87/00
Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde; Voraussetzungen der Bezeichnung …
- BFH, 20.01.1999 - IV B 99/98
Betriebsfortführung trotz Verpachtung der landwirtschaftlichen Nutzflächen
- BFH, 22.04.2008 - X B 19/07
Nichtöffentliche Vereidigung eines ehrenamtlichen Richters und Unvollständigkeit …
- FG Nürnberg, 13.09.2000 - V 479/98
Übertragung einer atypisch stillen GmbH-Beteiligung
- FG Düsseldorf, 20.10.2017 - 4 K 3022/16
Erbschaftsteuer: Keine Verrechnung des positiven Kapitalkontos des Erblassers mit …
- FG Hessen, 16.05.2006 - 8 K 4239/03
Betriebsaufgabe - branchenfremde Verpachtung - langjährige Betriebsunterbrechung
- BFH, 20.12.2005 - X B 120/05
Divergenz; materiell-rechtliche Fehler
- BFH, 26.10.2005 - X B 41/05
Tatsächliche Verständigung
- BFH, 19.06.2001 - X R 48/96
Einkommensteuerbescheid - Einkünfte aus Gewerbebetrieb - Pachtvertrag - …
- BFH, 07.10.1998 - VIII B 43/97
Nichterhebung angebotener Beweise; Rüge mangelnder Sachaufklärung
- BFH, 20.03.2006 - X B 192/05
Betriebsaufspaltung: GmbH-Anteile notwendiges Betriebsvermögen des …
- FG Köln, 23.11.2005 - 4 K 388/03
GmbH-Anteile Als Sonder-Betriebsvermögen
- BFH, 23.06.1999 - X B 103/98
Aufgabegewinn: Gemeiner Wert von GmbH-Geschäftsanteilen
- BFH, 10.06.2003 - IV B 25/02
Zwangsaufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs
- FG Baden-Württemberg, 24.02.1999 - 12 K 137/95
Bei einem verpachteten Autohandelsbetrieb
- FG Hessen, 19.09.2007 - 12 K 1411/01
Auflösung der klagenden Personengesellschaft während des Klageverfahrens - …
- FG Bremen, 23.08.2004 - 2 K 328/03
Betriebsaufgabe bei Verpachtung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs …
- FG Rheinland-Pfalz, 03.08.2001 - 3 K 3206/97
Abgrenzung der Betriebsaufgabe zum ruhenden Gewerbebetrieb bzw. zur …
- BFH, 13.12.2000 - VIII B 84/00
Rechtsfrage - Grundsätzliche Bedeutung - Betriebsaufgabe - Wiederaufnahme - …
- FG Düsseldorf, 09.03.2006 - 16 K 3078/00
Ermittlung des Aufgabegewinns im Zusammenhang mit der Übertragung von …
- BFH, 01.08.2005 - X B 32/05
NZB: grundsätzliche Bedeutung, Divergenz
- FG München, 01.02.2002 - 7 K 704/00
Mantelkauf trotz Übertragung von weniger als 75 Prozent der Anteile; …
- FG Nürnberg, 25.01.2001 - I 1/00
Einstellung der werbenden Tätigkeit; Vermietung des Betriebsgrundstückes; …
- BFH, 10.08.1999 - III B 87/98
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Verpächterwahlrecht
- FG Düsseldorf, 01.03.2017 - 7 K 2053/14
Ermittlung der Abschreibung für die neu in die Gesellschaft eingetretene …
- FG Köln, 21.12.1999 - 8 K 7349/97
Zwangsaufgabe bei Betriebsverpachtung im Ganzen
- FG Düsseldorf, 01.03.2017 - 7 K 2052/14
Bewertung von Grundstücken und Gebäuden mit ihrem Verkehrswert i.R.d. …
- FG Hamburg, 20.04.2010 - 3 K 65/08
Mantelkauf: überwiegend neues Betriebsvermögen bei innenfinanzierter Anschaffung …
- FG Baden-Württemberg, 17.02.2005 - 14 K 118/03
Erbauseinandersetzung - Abgrenzung zwischen Betriebsverpachtung und …
- FG Hamburg, 27.06.2006 - 6 K 344/04
Keine Betriebsaufgabe bei verpachtetem Bäckereibetrieb
- FG Hessen, 09.09.1998 - 9 K 585/96
Ermittlung nachträglicher Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- FG Hessen, 11.07.2005 - 9 K 4059/99
Betriebsaufgabe: ruhender Gewerbebetrieb - wesentliche Betriebsgrundlagen
- BFH, 08.01.1998 - IV B 9/97
Betriebsaufgabe bei Betriebsverpachtung
- FG Hessen, 24.04.2002 - 8 K 2047/99
Betriebsaufgabe; Betriebsunterbrechung; Ruhen des Betriebes; Aussiedlerwohnheim; …
- FG Baden-Württemberg, 12.09.2001 - 2 K 167/99
Ausübung des Verpächterwahlrechts durch Rechtsnachfolger; Unentgeltliche Übergabe …
- FG Köln, 13.11.2000 - 2 V 6196/00
Vergütung von Vorsteuer im besonderen Verfahren für ausländische Unternehmer
- FG Niedersachsen, 02.07.1998 - XIV 234/94
Anspruch auf Abänderung eines Einkommensteuerbescheides; Anforderungen an die …
- FG Baden-Württemberg, 12.03.1998 - 14 K 215/95
Erzielung eines steuerpflichtigen Veräußerungsgewinnes; Gewinn aus der …
- FG München, 01.02.2005 - 6 K 4438/04
Hinzurechnung von Pachtzinsen bei Betriebsverpachtung; Gewerbesteuermessbetrag …
- FG Rheinland-Pfalz, 25.01.2002 - 4 K 1194/01
Betriebsaufgabe bei Veräußerung einzelner Wirtschaftsgüter und Verpachtung des …
- FG Niedersachsen, 11.11.1998 - IX 373/93
Zwangsaufgabe bei Betriebsverpachtung
- FG Sachsen, 13.07.2015 - 5 K 1945/09
Rechtmäßigkeit der nach einer Betriebsprüfung geänderten Gewerbesteuerbescheide
- FG Baden-Württemberg, 30.05.2001 - 2 K 279/00
Aufgabe eines gewerblichen Grundstückshandels erfordert eindeutige …
- FG Baden-Württemberg, 12.07.2000 - 2 K 307/98
Betriebsfortführung eines Einzelhandels bei Verpachtung
- FG Baden-Württemberg, 24.05.2000 - 2 K 281/98
Zeitpunkt der Betriebsaufgabe
- FG Baden-Württemberg, 27.09.2001 - 2 K 77/00
Betriebsaufgabe bei Vermietung der Räumlichkeiten eines zuvor verpachteten …
- FG München, 17.02.1998 - 7 V 3338/97
Streit über die Höhe eines betrieblichen Aufgabegewinns; Veräußerung der Anteile …
- FG München, 22.09.1998 - 12 K 1776/94
Bestimmung der Höhe des gemeinen Wertes von GmbH-Anteilen im Rahmen der sog. …
- FG Baden-Württemberg, 28.10.1997 - 7 K 137/95
Wahlrecht des Steuerpflichtigen im Fall der Verpachtung des landwirtschaftlichen …