Rechtsprechung
BFH, 21.09.2005 - X R 32/03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
EStG § 7g Abs. 3 bis 6
- Simons & Moll-Simons
EStG § 7g Abs. 3 bis 6
- IWW
- Judicialis
EStG § 7g Abs. 3 bis 6
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Vorzeitige Auflösung der Ansparrücklage nach Aufgabe der Investitionsabsicht ? Nur Auflösung der vollen Rücklage bis zum Eintritt der bestandskräftigen Veranlagung des Besteuerungszeitraums ? Keine nachträgliche Bildung einer ?neuen? Rücklage nach Ablauf der gesetzlichen ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 7g Abs. 3, 4, 5, 6
Vorzeitige Auflösung einer Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 EStG - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Vorzeitige Auflösung einer Ansparrücklage
- IWW (Kurzinformation)
Ansparabschreibung - Auflösung im Folgejahr ohne Vornahme der Investition
- IWW (Kurzinformation)
Auflösung im Folgejahr ohne Vornahme der Investition
- IWW (Kurzinformation)
Ansparabschreibung - Auflösung der Ansparrücklage ohne Investition
- IWW (Kurzinformation)
Ansparabschreibung - Auflösung im Folgejahr ohne Vornahme der Investition
- IWW (Kurzinformation)
Ansparrücklage kann nur vollständig aufgelöst werden
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Vorzeitige Auflösung einer Ansparrücklage
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Recht zur vorzeitigen Auflösung der Ansparrücklage; Erfolgswirksame Auflösung der Ansparrücklage mangels Realisierung der Investition; Versagung der steuerrechtlichen Anerkennung der Bildung einer Ansparrücklage; Ausübungszeitpunkt des Rechtes zur vorzeitigen Auflösung ...
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Steuerfalle Ansparabschreibung - Vorsicht bei Teilauflösungen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Ansparrücklage als steuerliches Gestaltungsmittel?
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Ansparrücklage
- Auflösung der Rücklage
- Auflösung nach § 7g Abs. 4 Satz 2 EStG
- Investitionsabzugsbeträge nach § 7g EStG
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG München, 23.07.2003 - 1 K 1615/02
- BFH, 21.09.2005 - X R 32/03
Papierfundstellen
- BFHE 211, 221
- BB 2005, 2733
- DB 2005, 2664
- DB 2007, 3
- BStBl II 2006, 66
Wird zitiert von ... (22)
- BFH, 17.01.2012 - VIII R 48/10
Geltendmachung eines Investitionsabzugsbetrags nach Abschluss der begünstigten …
Die Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags nach § 7g EStG gehört zu den zeitlich unbefristeten Wahlrechten, die formell bis zum Eintritt der Bestandskraft derjenigen Steuerfestsetzung ausgeübt werden können, auf welche sie sich auswirken sollen (vgl. zu § 7g EStG a.F. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. September 2005 X R 32/03, BFHE 211, 221, BStBl II 2006, 66;… vom 17. Juni 2010 III R 43/06, BFHE 230, 517, BFH/NV 2011, 104, m.w.N.).Maßgeblich ist dabei die Sicht am Ende des Wirtschaftsjahres, für das der Steuerpflichtige den Abzugsbetrag geltend macht (BFH-Urteil in BFHE 211, 221, BStBl II 2006, 66;… Schmidt/ Kulosa, EStG, 30. Aufl., § 7g Rz 18).
Am Finanzierungszusammenhang fehlt es auch, wenn der Abzugsbetrag erst nach Ablauf des (nunmehr dreijährigen) Investitionszeitraums geltend gemacht wird, ohne dass tatsächliche Investitionen durchgeführt wurden (…Schmidt/Kulosa, a.a.O., § 7g Rz 17; vgl. zu § 7g EStG a.F. BFH-Urteile vom 6. März 2003 IV R 23/01, BFHE 202, 250, BStBl II 2004, 187; in BFHE 211, 221, BStBl II 2006, 66, unter II.2.; vom 2. August 2006 XI R 44/05, BFHE 214, 486, BStBl II 2006, 903, unter II.3.).
- BFH, 29.11.2007 - IV R 82/05
Anforderungen an die Bildung einer Ansparrücklage
bb) Am Finanzierungszusammenhang fehlt es u.a. dann, wenn die Bildung der Rücklage erst nach Ablauf des zweijährigen Investitionszeitraums geltend gemacht wird, ohne dass tatsächlich Investitionen durchgeführt worden sind (BFH-Urteil vom 21. September 2005 X R 32/03, BFHE 211, 221, BStBl II 2006, 66, unter II.2. der Gründe; Urteil des FG Köln in EFG 2005, 1922; Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 25. Februar 2004 IV A 6 -S 2183b- 1/04, BStBl I 2004, 337 Rz 10;… Schmidt/Kulosa, EStG, 26. Aufl., § 7g Rz 38). - BFH, 17.06.2010 - III R 43/06
Bildung einer Ansparabschreibung zur Kompensation eines …
c) Die Bildung einer Rücklage nach § 7g Abs. 3 ff. EStG a.F. gehört zu den zeitlich unbefristeten Wahlrechten, die formell bis zum Eintritt der Bestandskraft derjenigen Steuerfestsetzung ausgeübt werden können, auf welche sie sich auswirken sollen (BFH-Urteile vom 21. September 2005 X R 32/03, BFHE 211, 221, BStBl II 2006, 66, betr.Am Finanzierungszusammenhang fehlt es aber u.a. dann, wenn die Bildung der Rücklage erst nach Ablauf des zweijährigen Investitionszeitraums geltend gemacht wird, ohne dass tatsächlich Investitionen durchgeführt worden sind (BFH-Urteil in BFHE 211, 221, BStBl II 2006, 66).
- BFH, 06.09.2006 - XI R 28/05
Wiederholte Bildung einer 7g-Rücklage für dasselbe Wirtschaftsgut eingeschränkt - …
Wird die geplante Investition innerhalb des Zwei-Jahres-Zeitraums aufgegeben, ist die Rücklage, unabhängig von früheren Zeitangaben aufzulösen (BFH-Urteil vom 21. September 2005 X R 32/03, BFHE 211, 221, BStBl II 2006, 66). - BFH, 17.09.2008 - IX R 72/06
Änderung und Widerruf des Antrags auf Absehen vom Verlustrücktrag
Andererseits sind sie erst mit Eintritt der Unanfechtbarkeit des entsprechenden Bescheids verbraucht (BFH-Urteile vom 21. September 2005 X R 32/03, BFHE 211, 221, BStBl II 2006, 66, und vom 30. August 2001 IV R 30/99, BFHE 196, 507, BStBl II 2002, 49, jeweils m.w.N.). - FG Niedersachsen, 18.12.2013 - 4 K 159/13
Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG n.F.: Finanzierungszusammenhang, …
Denn das Merkmal der "künftigen" Anschaffung ist nach den Verhältnissen zum Schluss des Wirtschaftsjahres zu beurteilen, für das der Steuerpflichtige den Abzugsbetrag geltend macht (BFH-Urteile in BFHE 236, 341, BStBl. II 2013, 952, unter II. 2. a; vom 8. Juni 2011 I R 90/10, BFHE 234, 130, BStBl. II 2013, 949, unter II. 2. b bb; ebenso bereits zu § 7g a.F.: BFH-Urteil vom 21. September 2005 X R 32/03, BFHE 211, 221, BStBl. II 2006, 66, unter II. 1. a).Bestätigt wird diese Beurteilung dadurch, dass in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle, in denen der BFH das Vorliegen des Finanzierungszusammenhangs in der Vergangenheit verneint hat, im Zeitpunkt der Bildung der Ansparrücklage die Nichtdurchführung der Investition feststand, weil der Betrieb bereits aufgegeben oder veräußert war (…BFH-Urteil vom 13. Mai 2004IV R 11/02, HFR 2004, 1198, BFH/NV 2004, 1400), der auf die Betriebsveräußerung oder -aufgabe gerichtete Entschluss bereits gefasst war (BFH-Urteile vom 20. Dezember 2006 X R 31/03, BFHE 216, 288, BStBl. II 2007, 862;… vom 17. November 2004 X R 41/03, HFR 2005, 635, BFH/NV 2005, 848), der Abzugsbetrag erst nach Ablauf des Investitionszeitraums geltend gemacht wurde, ohne dass die Investition erfolgt war (BFH-Urteile vom 6. März 2003 IV R 23/01, BFHE 202, 250, BStBl. II 2004, 187, in BFHE 211, 221, BStBl. II 2006, 66, unter II. 2.; vom 2. August 2006 XI R 44/05, BFHE 214, 486, BStBl. II 2006, 903, unter II. 3.), oder die Bildung der Rücklage so kurze Zeit vor Ablauf des Investitionszeitraums erfolgte, dass der Steuerpflichtige nicht mehr damit rechnen konnte, die Investition noch rechtzeitig durchzuführen (…BFH-Urteile vom 29. November 2007 IV R 82/05, BFHE 220, 98, BStBl. II 2008, 471, und IV R 83/05, BFH/NV 2008, 1130, unter II. 1. b bb).
- BFH, 17.01.2012 - VIII R 23/09
Erst im Einspruchsverfahren geltend gemachte Ansparabschreibung - Keine …
a) Die Bildung einer Rücklage nach § 7g Abs. 3 ff. EStG a.F. und die Inanspruchnahme des Betriebsausgabenabzugs nach Abs. 6 der Vorschrift gehören zu den zeitlich unbefristeten Wahlrechten, die formell grundsätzlich bis zum Eintritt der Bestandskraft derjenigen Steuerfestsetzung ausgeübt werden können, auf welche sie sich auswirken sollen (BFH-Urteile vom 21. September 2005 X R 32/03, BFHE 211, 221, BStBl II 2006, 66; vom 17. Juni 2010 III R 43/06, BFHE 230, 517, m.w.N.).So verhält es sich etwa, wenn die Rücklagenbildung erst nach Ablauf des zweijährigen Investitionszeitraums geltend gemacht wird, ohne dass die Investition tatsächlich durchgeführt worden ist (…BFH-Urteile in BFHE 230, 517, BFH/NV 2011, 104; in BFHE 211, 221, BStBl II 2006, 66), oder wenn wegen der bei Bildung der Rücklage nur mehr geringen Dauer des restlichen Investitionszeitraums mit der Anschaffung oder Herstellung eines Wirtschaftsguts nicht mehr gerechnet werden kann (vgl. BFH-Urteil in BFHE 220, 98, BStBl II 2008, 471).
- BFH, 26.02.2008 - VIII R 82/05
Gewinnzuschlag nach § 7g Abs. 5 EStG bei unterjähriger Auflösung der Rücklage
b) § 7g Abs. 3 EStG (hier: für den Fall der Gewinnermittlung durch Überschussrechnung i.V.m. Abs. 6) eröffnet dem Steuerpflichtigen unter den dort festgelegten Voraussetzungen ein Wahlrecht zur Bildung einer Ansparrücklage und lässt darüber hinaus bei Aufgabe der begünstigten und nicht realisierten Investitionsplanung zu, die Ansparrücklage vorzeitig, d.h. bei Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich, bereits zum Ende des ersten Wirtschaftsjahres nach ihrer Bildung, aufzulösen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. September 2005 X R 32/03, BFHE 211, 221, BStBl II 2006, 66; Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 25. Februar 2004 IV A 6 -S 2183b- 1/04, BStBl I 2004, 337, 340 Tz. 28; Handzik in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, § 7g Rz 89; Blümich/Brandis, § 7g Rz 90). - BFH, 14.11.2007 - XI R 46/06
Aufforderung zum Beitritt betreffend Frist für Widerruf eines Verzichts auf …
b) Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) sind Wahlrechte grundsätzlich nur bis zur Bestandskraft derjenigen Steuerfestsetzung auszuüben, auf welche sie sich auswirken sollen, und können regelmäßig erst wieder mit der Änderung dieser Bescheide ggf. neu ausgeübt werden (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 21. September 2005 X R 32/03, BFHE 211, 221, BStBl II 2006, 66; vom 19. Mai 2004 III R 18/02, BFHE 206, 201, BStBl II 2004, 980; vom 19. Mai 1999 XI R 97/94, BFHE 189, 63, BStBl II 1999, 762;… anders z.B. bei § 164 der Abgabenordnung --AO-- seit BFH-Urteil vom 3. Februar 1987 IX R 255/84, BFH/NV 1987, 751;… vgl. auch von Groll, in: Kirchhof/Söhn/ Mellinghoff, EStG, § 10d Rz B 356;… Schneider/Krammer in Littmann/Bitz/Pust, a.a.O., § 10d Rz 65). - BFH, 23.07.2009 - X B 64/08
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung der …
Der Hinweis des FA, in dem Senatsurteil vom 21. September 2005 X R 32/03 (BFHE 211, 221, BStBl II 2006, 66) sei eine Tendenz zu erkennen, die Frage, zu welchem Zeitpunkt eine Rücklage nach § 7g EStG a.F. aufzulösen ist, unter Rückgriff auf den Gesamtzusammenhang des § 7g EStG a.F. und nicht isoliert aus dem Gesetzeswortlaut heraus zu beantworten, kann für eine substantiierte Darlegung der Klärungsbedürftigkeit nicht ausreichen.Hinzu kommt, dass das Senatsurteil in BFHE 211, 221, BStBl II 2006, 66 eine zwischenzeitliche Aufgabe der Investitionsabsicht nach zulässiger Bildung einer Ansparrücklage zum Gegenstand hatte, und nicht --wie im vorliegenden Sachverhalt-- die Rechtsfolgen einer zwar unzulässigen, aber bestandskräftig gewordenen Rücklage gemäß § 7g EStG a.F. zu beurteilen waren.
- BFH, 13.07.2011 - X B 117/10
Darlegungserfordernisse bei behaupteter Divergenz und kumulativer …
- FG Hamburg, 08.11.2006 - 6 V 150/06
Vorzeitige Auflösung einer Ansparabschreibung
- BFH, 29.11.2007 - IV R 83/05
Bildung einer Ansparrücklage im Rahmen einer Bilanzänderung
- BFH, 07.11.2007 - X R 16/07
Betriebsausgabenabzug nach § 7g EStG
- BFH, 12.09.2006 - I B 169/05
Ausübung eines Sonderabschreibungsrechts im Zusammenhang mit einer …
- BFH, 12.12.2011 - VIII B 83/11
Keine die Bestandskraft durchbrechende rückwirkende Auflösung einer …
- FG Baden-Württemberg, 27.07.2011 - 2 K 3887/09
Keine Teilauflösung einer Ansparrücklage
- FG Hamburg, 18.08.2005 - III 404/04
Einkommensteuer: Streichung von Anspar- und Existenzgründerrücklage im Jahr ihrer …
- FG Nürnberg, 13.10.2016 - 4 K 146/15
Bildung eines Investitionsabzugsbetrags (IAB) im Rahmen eines Gewerbebetriebs für …
- FG Thüringen, 18.04.2013 - 4 K 164/08
Umsatzsteuerliche und einkommensteuerliche Beurteilung der Vermietung von …
- FG Hamburg, 04.08.2004 - III 264/04
Einkommensteuer: Existenzgründerrücklage
- FG Baden-Württemberg, 06.09.2012 - 13 K 3836/09
Voraussetzungen der Bildung einer Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3, 6 EStG 2006; …