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Rechtsprechung
   BFH, 21.07.2016 - X R 36/08   

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https://dejure.org/2016,39282
BFH, 21.07.2016 - X R 36/08 (https://dejure.org/2016,39282)
BFH, Entscheidung vom 21.07.2016 - X R 36/08 (https://dejure.org/2016,39282)
BFH, Entscheidung vom 21. Juli 2016 - X R 36/08 (https://dejure.org/2016,39282)
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Volltextveröffentlichungen (13)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rubrumsberichtigung bei Erbausschlagung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rubrumsberichtigung bei Erbfolge

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 16 Abs 1 Nr 1, FGO § 96 Abs 2, GG Art 103 Abs 1
    Veräußerungsgewinn, Ratenzahlung, Betriebsaufgabe, Geschäftswert, Überraschungsentscheidung

  • juris (Verfahrensmitteilung)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 17.11.2015 - X R 40/13

    Öffnungsklausel gemäß § 22 Nummer 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb Satz 2 EStG

    Auszug aus BFH, 21.07.2016 - X R 36/08
    Die Berichtigung ist nicht antrags- oder fristgebunden (Senatsurteil vom 17. November 2015 X R 40/13, BFH/NV 2016, 388, m.w.N. aus der Rechtsprechung).

    Diese unzutreffende Bezeichnung kann als offenbare Unrichtigkeit gemäß § 107 Abs. 1 FGO jederzeit berichtigt werden (Senatsurteil in BFH/NV 2016, 388, Rz 20).

  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 98/87

    Einbeziehung eines Vermächtnisses in die Bindung eines Erbvertrages; Anfechtung

    Auszug aus BFH, 21.07.2016 - X R 36/08
    Dementsprechend können gegenüber einem solchen "vorläufigen Erben" ergangene Urteile den endgültigen Erben grundsätzlich nicht binden (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Februar 1989 IVa ZR 98/87, Neue Juristische Wochenschrift 1989, 2885).
  • FG Baden-Württemberg, 31.01.2007 - 13 K 139/04

    Stufenweise Betriebsveräußerung gegen wiederkehrende Bezüge; Kapitalisierung der

    Auszug aus BFH, 21.07.2016 - X R 36/08
    Dieser Klage gab das Finanzgericht Baden-Württemberg, Außensenate Karlsruhe (FG), durch Urteil vom 31. Januar 2007  13 K 139/04 statt und hob den Feststellungsbescheid auf.
  • OLG Dresden, 21.11.2019 - 8 U 1770/18

    Prämiensparvertrag mit Laufzeit über 99 Jahre

    Der Senat hat daher das Rubrum ankündigungsgemäß berichtigt (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 01.12.2003 - II ZR 161/02, Rn. 8, juris; BFH, Beschluss vom 21.07.2016 - X R 36/08, BeckRS 2016, 95631; LG Saarbrücken, Beschluss vom 30.09.2013 - 5 T 311/13, BeckRS 2014, 5872).".
  • BFH, 30.03.2017 - IV R 9/15

    Zeitpunkt der Nachversteuerung eines negativen Kapitalkontos auf Grund der

    Das Tatbestandsberichtigungsverfahren ist gerichtskostenfrei (BFH-Beschluss vom 21. Juli 2016 X R 36/08).
  • BFH, 16.12.2021 - IV R 1/18

    Zum Umfang der revisionsgerichtlichen Überprüfung einer Schätzung

    Wird ein verstorbener Kläger durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten und hat dieser keinen Aussetzungsantrag gestellt, wird das Verfahren mit Wirkung für und gegen die noch unbekannten Erben fortgeführt (z.B. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 08.02.1993 - II ZR 62/92, BGHZ 121, 263, unter 2.b, m.w.N.; BFH-Beschlüsse vom 27.08.2008 - II R 23/06, BFH/NV 2008, 2038, m.w.N.; vom 21.07.2016 - X R 36/08, Rz 6; Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 06.05.2011 - 8 B 58/10, Rz 1, m.w.N.; Urteil des Bundessozialgerichts vom 11.09.2020 - B 8 SO 22/18 R, Rz 9, m.w.N.; vgl. auch z.B. Zöller/Greger, a.a.O., § 246 Rz 2b).
  • BFH, 27.06.2017 - X B 106/16

    Berichtigung eines finanzgerichtlichen Urteils durch den BFH

    Eine Kostenentscheidung ist daher nicht zu treffen (BFH-Beschlüsse vom 6. Oktober 2010 I R 12/09, BFH/NV 2011, 275, Rz 8, und vom 21. Juli 2016 X R 36/08, BFH/NV 2017, 42, Rz 8, m.w.N.).
  • BFH, 26.03.2021 - X B 113/20

    Urteilsberichtigung wegen offensichtlich versehentlicher Benennung des Ehegatten

    Eine Kostenentscheidung ist daher nicht zu treffen (BFH-Beschlüsse vom 06.10.2010 - I R 12/09, BFH/NV 2011, 275, Rz 8, sowie vom 21.07.2016 - X R 36/08, BFH/NV 2017, 42, Rz 8, m.w.N.).
  • FG München, 25.09.2018 - 12 K 1551/18

    Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung

    Der Umstand, dass die Erben der Klägerin noch unbekannt sind, steht der Entscheidung nicht entgegen, da ein Urteil auch gegenüber dem unbekannten Erben ergehen kann, bevor die Rechtsnachfolge geklärt ist (BFH-Beschluss vom 21. Juli 2016 X R 36/08, BFH/NV 2017, 42).
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Rechtsprechung
   BFH, 15.06.2010 - X R 36/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,91045
BFH, 15.06.2010 - X R 36/08 (https://dejure.org/2010,91045)
BFH, Entscheidung vom 15.06.2010 - X R 36/08 (https://dejure.org/2010,91045)
BFH, Entscheidung vom 15. Juni 2010 - X R 36/08 (https://dejure.org/2010,91045)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 16 Abs 1 Nr 1, AO § 39 Abs 2 Nr 1
    Veräußerung eines Betriebs gegen Kaufpreisraten - Verpächterwahlrecht - Annahme einer bloßen Verpachtung - wirtschaftliches Eigentum - Geschäfts- oder Firmenwert

  • Bundesfinanzhof

    Veräußerung eines Betriebs gegen Kaufpreisraten - Verpächterwahlrecht - Annahme einer bloßen Verpachtung - wirtschaftliches Eigentum - Geschäfts- oder Firmenwert

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16 Abs 1 Nr 1 EStG 1997, § 39 Abs 2 Nr 1 AO
    Veräußerung eines Betriebs gegen Kaufpreisraten - Verpächterwahlrecht - Annahme einer bloßen Verpachtung - wirtschaftliches Eigentum - Geschäfts- oder Firmenwert

  • IWW

    § 16 Abs. 2 EStG, § ... 34 EStG, § 164 Abs. 1 der Abgabenordnung, § 164 Abs. 2 AO, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § 16 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes, § 16 Abs. 1 Nr. 1 EStG, § 16 Abs. 3 Satz 1 EStG, § 118 Abs. 2 FGO, § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO, § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO, § 135 Abs. 1 FGO

  • Wolters Kluwer

    Begriff der Aufgabe des Gewerbebetriebes im Sinne von § 16 Abs. 1 Nr. EStG

  • rewis.io

    Veräußerung eines Betriebs gegen Kaufpreisraten - Verpächterwahlrecht - Annahme einer bloßen Verpachtung - wirtschaftliches Eigentum - Geschäfts- oder Firmenwert

  • rewis.io

    Veräußerung eines Betriebs gegen Kaufpreisraten - Verpächterwahlrecht - Annahme einer bloßen Verpachtung - wirtschaftliches Eigentum - Geschäfts- oder Firmenwert

  • rechtsportal.de

    EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1
    Begriff der Aufgabe des Gewerbebetriebes im Sinne von § 16 Abs. 1 Nr. EStG

  • datenbank.nwb.de

    Betriebsveräußerung gegen Kaufpreisraten; Entfallen des Verpächterwahlrechts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 16 Abs 1 Nr 1, FGO § 96 Abs 2, GG Art 103 Abs 1
    Veräußerungsgewinn, Ratenzahlung, Betriebsaufgabe, Geschäftswert, Überraschungsentscheidung

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (22)

  • BFH, 30.01.2002 - X R 56/99

    Die Veräußerung des Geschäftswerts nach Betriebsaufgabe und anschließender

    Auszug aus BFH, 15.06.2010 - X R 36/08
    Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 30. Januar 2002 X R 56/99 (BFHE 197, 535, BStBl II 2002, 387) habe der Geschäftswert daher Gegenstand einer (betrieblichen) Verpachtung sein können.

    Nach dem Urteil des erkennenden Senats in BFHE 197, 535, BStBl II 2002, 387 führe die Veräußerung eines Geschäftswerts nach einer Betriebsaufgabe zu gewerblichen Einkünften.

    Nur wenn eine solche betriebliche Einheit gegeben ist, kann ein Geschäftswert zur Nutzung überlassen oder gegen Entgelt an einen Dritten übertragen werden (BFH-Urteile vom 17. März 1977 IV R 218/72, BFHE 122, 70, BStBl II 1977, 595; vom 24. November 1982 I R 123/78, BFHE 137, 59, BStBl II 1983, 113; Senatsurteil in BFHE 197, 535, BStBl II 2002, 387).

    Eine solche untrennbare Organisationseinheit fällt nicht dadurch weg, dass ein Steuerpflichtiger seinen Betrieb im Ganzen verpachtet, er aber im Rahmen des ihm zustehenden Verpächterwahlrechts die Betriebsaufgabe erklärt (BFH-Urteil in BFHE 124, 447, BStBl II 1979, 99, und Senatsurteile vom 4. April 1989 X R 49/87, BFHE 156, 214, BStBl II 1989, 606, und in BFHE 197, 535, BStBl II 2002, 387).

  • BFH, 12.06.1968 - IV 254/62

    Erfassen von Kaufpreisratenzahlungen für einen Gewerbebetrieb als laufende Bezüge

    Auszug aus BFH, 15.06.2010 - X R 36/08
    Danach kann der Steuerpflichtige entweder den Barwert sofort der Besteuerung unterwerfen oder sich für eine Behandlung als nachträgliche betriebliche Einnahmen entscheiden (BFH-Urteile vom 20. Januar 1959 I 200/58 U, BFHE 68, 500, BStBl III 1959, 192; vom 23. Januar 1964 IV 85/62 U, BFHE 79, 16, BStBl III 1964, 239; vom 12. Juni 1968 IV 254/62, BFHE 92, 561, BStBl II 1968, 653, und vom 20. Dezember 1988 VIII R 110/82, BFH/NV 1989, 630; ebenso R 16 (11) der Einkommensteuer-Richtlinien 2009 zu Leibrenten und H 16 (11) "Ratenzahlungen" der Einkommensteuer-Hinweise 2009).

    b) Wagnisbezogene Bezüge liegen, wie die im BFH-Urteil in BFHE 92, 561, BStBl II 1968, 653 genannten Beispiele zeigen, dann vor, wenn als Kaufpreis Zahlungen vereinbart werden, bei denen die Gefahr besteht, dass diese trotz vertragsgemäßer Erfüllung hinter den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhandenen Erwartungen zurückbleiben.

    Dies ist bei einem Zeitraum von nicht mehr als zehn Jahren nicht der Fall (BFH-Urteil in BFHE 92, 561, BStBl II 1968, 653).

  • BFH, 17.03.1977 - IV R 218/72

    Derivativer Geschäftswert - Erwerb eines Unternehmens - Aktivierung des Wertes -

    Auszug aus BFH, 15.06.2010 - X R 36/08
    Nur wenn eine solche betriebliche Einheit gegeben ist, kann ein Geschäftswert zur Nutzung überlassen oder gegen Entgelt an einen Dritten übertragen werden (BFH-Urteile vom 17. März 1977 IV R 218/72, BFHE 122, 70, BStBl II 1977, 595; vom 24. November 1982 I R 123/78, BFHE 137, 59, BStBl II 1983, 113; Senatsurteil in BFHE 197, 535, BStBl II 2002, 387).

    In einem solchen Fall ist für die Annahme einer (vorübergehenden oder dauerhaften) Überlassung des Geschäfts- oder Firmenwerts kein Raum (BFH-Urteile in BFHE 122, 70, BStBl II 1977, 595, und in BFHE 137, 59, BStBl II 1983, 113).

    Wird gleichwohl für die Überlassung des "Geschäfts- oder Firmenwerts" ein Entgelt entrichtet, wird dieses für ein hiervon zu unterscheidendes immaterielles Wirtschaftsgut, wie z.B. Kundenstamm oder bestehende Geschäftsbeziehungen geleistet (BFH-Urteile in BFHE 122, 70, BStBl II 1977, 595, und in BFHE 137, 59, BStBl II 1983, 113; vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 227, 460, BFH/NV 2010, 721).

  • BFH, 24.11.1982 - I R 123/78

    Bei Verlagerung eines unselbständigen Betriebsteils in das Ausland wird kein

    Auszug aus BFH, 15.06.2010 - X R 36/08
    Nur wenn eine solche betriebliche Einheit gegeben ist, kann ein Geschäftswert zur Nutzung überlassen oder gegen Entgelt an einen Dritten übertragen werden (BFH-Urteile vom 17. März 1977 IV R 218/72, BFHE 122, 70, BStBl II 1977, 595; vom 24. November 1982 I R 123/78, BFHE 137, 59, BStBl II 1983, 113; Senatsurteil in BFHE 197, 535, BStBl II 2002, 387).

    In einem solchen Fall ist für die Annahme einer (vorübergehenden oder dauerhaften) Überlassung des Geschäfts- oder Firmenwerts kein Raum (BFH-Urteile in BFHE 122, 70, BStBl II 1977, 595, und in BFHE 137, 59, BStBl II 1983, 113).

    Wird gleichwohl für die Überlassung des "Geschäfts- oder Firmenwerts" ein Entgelt entrichtet, wird dieses für ein hiervon zu unterscheidendes immaterielles Wirtschaftsgut, wie z.B. Kundenstamm oder bestehende Geschäftsbeziehungen geleistet (BFH-Urteile in BFHE 122, 70, BStBl II 1977, 595, und in BFHE 137, 59, BStBl II 1983, 113; vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 227, 460, BFH/NV 2010, 721).

  • BFH, 14.02.1978 - VIII R 158/73

    Keine Besteuerung eines originären Geschäftswerts bei Betriebsaufgabe durch

    Auszug aus BFH, 15.06.2010 - X R 36/08
    Auch nach dem BFH-Urteil vom 14. Februar 1978 VIII R 158/73 (BFHE 124, 447, BStBl II 1979, 99) bleibe ein Firmenwert nach einer Betriebsaufgabe Betriebsvermögen.

    Eine solche untrennbare Organisationseinheit fällt nicht dadurch weg, dass ein Steuerpflichtiger seinen Betrieb im Ganzen verpachtet, er aber im Rahmen des ihm zustehenden Verpächterwahlrechts die Betriebsaufgabe erklärt (BFH-Urteil in BFHE 124, 447, BStBl II 1979, 99, und Senatsurteile vom 4. April 1989 X R 49/87, BFHE 156, 214, BStBl II 1989, 606, und in BFHE 197, 535, BStBl II 2002, 387).

  • BFH, 26.11.2009 - III R 40/07

    Kundenstamm und Know-how als Geschäftswert, als selbständig übertragbares

    Auszug aus BFH, 15.06.2010 - X R 36/08
    Er ist Ausdruck der Gewinnchancen eines Unternehmens, die durch den Betrieb eines lebenden Unternehmens gewährleistet erscheinen (BFH-Urteile vom 25. November 1981 I R 54/77, BFHE 134, 434, BStBl II 1982, 189, und vom 26. November 2009 III R 40/07, BFHE 227, 460, BFH/NV 2010, 721).

    Wird gleichwohl für die Überlassung des "Geschäfts- oder Firmenwerts" ein Entgelt entrichtet, wird dieses für ein hiervon zu unterscheidendes immaterielles Wirtschaftsgut, wie z.B. Kundenstamm oder bestehende Geschäftsbeziehungen geleistet (BFH-Urteile in BFHE 122, 70, BStBl II 1977, 595, und in BFHE 137, 59, BStBl II 1983, 113; vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 227, 460, BFH/NV 2010, 721).

  • BFH, 12.09.1991 - III R 233/90

    Zurechnung eines Wirtschaftsguts aufgrund eines "Miet-Kaufvertrags"

    Auszug aus BFH, 15.06.2010 - X R 36/08
    Wirtschaftlicher Eigentümer ist gemäß § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO derjenige, der die tatsächliche Herrschaftsgewalt über ein Wirtschaftsgut in der Weise ausübt, dass er den zivilrechtlichen Eigentümer im Regelfall für die gewöhnliche Nutzungsdauer ausschließen kann (BFH-Urteil vom 12. September 1991 III R 233/90, BFHE 166, 49, BStBl II 1992, 182, und Senatsurteil vom 1. Oktober 1997 X R 91/94, BFHE 184, 179, BStBl II 1998, 203).

    Wirtschaftliches Eigentum wird durch eine Nutzungsüberlassung u.a. dann verschafft, wenn dem zivilrechtlichen Eigentümer nach dem Gesamtbild der Verhältnisse überhaupt kein Herausgabeanspruch hinsichtlich der überlassenen Gegenstände mehr zusteht oder ein solcher Herausgabeanspruch keine wirtschaftliche Bedeutung mehr hat (ständige Rechtsprechung; vgl. BFH-Urteile vom 27. Februar 1991 XI R 14/87, BFHE 163, 571, BStBl II 1991, 628; in BFHE 166, 49, BStBl II 1992, 182; vom 8. Juni 1995 IV R 67/94, BFH/NV 1996, 101, und Senatsurteil in BFHE 184, 179, BStBl II 1998, 203).

  • BFH, 08.06.1995 - IV R 67/94

    Wirtschaftliches Eigentum bei Grundstücks-Leasing einer KG

    Auszug aus BFH, 15.06.2010 - X R 36/08
    Wirtschaftliches Eigentum wird durch eine Nutzungsüberlassung u.a. dann verschafft, wenn dem zivilrechtlichen Eigentümer nach dem Gesamtbild der Verhältnisse überhaupt kein Herausgabeanspruch hinsichtlich der überlassenen Gegenstände mehr zusteht oder ein solcher Herausgabeanspruch keine wirtschaftliche Bedeutung mehr hat (ständige Rechtsprechung; vgl. BFH-Urteile vom 27. Februar 1991 XI R 14/87, BFHE 163, 571, BStBl II 1991, 628; in BFHE 166, 49, BStBl II 1992, 182; vom 8. Juni 1995 IV R 67/94, BFH/NV 1996, 101, und Senatsurteil in BFHE 184, 179, BStBl II 1998, 203).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass wirtschaftliches Eigentum bereits dann begründet wird, wenn ein Nutzungsberechtigter dem Nutzungsvertrag zufolge verlangen kann, dass ihm das zur Nutzung überlassene Wirtschaftsgut unentgeltlich oder zu einem geringen Entgelt übertragen wird (BFH-Urteil in BFH/NV 1996, 101).

  • BFH, 01.10.1997 - X R 91/94

    Nutzungsrechte im Beitrittsgebiet

    Auszug aus BFH, 15.06.2010 - X R 36/08
    Wirtschaftlicher Eigentümer ist gemäß § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO derjenige, der die tatsächliche Herrschaftsgewalt über ein Wirtschaftsgut in der Weise ausübt, dass er den zivilrechtlichen Eigentümer im Regelfall für die gewöhnliche Nutzungsdauer ausschließen kann (BFH-Urteil vom 12. September 1991 III R 233/90, BFHE 166, 49, BStBl II 1992, 182, und Senatsurteil vom 1. Oktober 1997 X R 91/94, BFHE 184, 179, BStBl II 1998, 203).

    Wirtschaftliches Eigentum wird durch eine Nutzungsüberlassung u.a. dann verschafft, wenn dem zivilrechtlichen Eigentümer nach dem Gesamtbild der Verhältnisse überhaupt kein Herausgabeanspruch hinsichtlich der überlassenen Gegenstände mehr zusteht oder ein solcher Herausgabeanspruch keine wirtschaftliche Bedeutung mehr hat (ständige Rechtsprechung; vgl. BFH-Urteile vom 27. Februar 1991 XI R 14/87, BFHE 163, 571, BStBl II 1991, 628; in BFHE 166, 49, BStBl II 1992, 182; vom 8. Juni 1995 IV R 67/94, BFH/NV 1996, 101, und Senatsurteil in BFHE 184, 179, BStBl II 1998, 203).

  • BFH, 20.12.1988 - VIII R 110/82

    Streit über die Höhe des Gewinns aus der Veräußerung eines gewerblichen Betriebs

    Auszug aus BFH, 15.06.2010 - X R 36/08
    Danach kann der Steuerpflichtige entweder den Barwert sofort der Besteuerung unterwerfen oder sich für eine Behandlung als nachträgliche betriebliche Einnahmen entscheiden (BFH-Urteile vom 20. Januar 1959 I 200/58 U, BFHE 68, 500, BStBl III 1959, 192; vom 23. Januar 1964 IV 85/62 U, BFHE 79, 16, BStBl III 1964, 239; vom 12. Juni 1968 IV 254/62, BFHE 92, 561, BStBl II 1968, 653, und vom 20. Dezember 1988 VIII R 110/82, BFH/NV 1989, 630; ebenso R 16 (11) der Einkommensteuer-Richtlinien 2009 zu Leibrenten und H 16 (11) "Ratenzahlungen" der Einkommensteuer-Hinweise 2009).
  • BFH, 19.07.1993 - GrS 2/92

    Nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises für die Veräußerung eines

  • BFH, 19.08.1999 - IV R 67/98

    Vorzeitiger Tod des Rentenberechtigten bei Veräußerung eines Gesellschaftsanteils

  • BFH, 20.01.1959 - I 200/58 U

    Abgrenzung von Kaufpreisraten und laufenden Bezügen mit Rentencharakter bei der

  • BFH, 29.03.2007 - XI B 56/06

    Veräußerungsgewinn; Kaufpreiszahlung in Raten; Versteuerung

  • BFH, 23.01.1964 - IV 85/62 U

    Abgrenzung von Kaufpreisraten und laufenden Bezügen mit Rentencharakter bei der

  • BFH, 04.04.1989 - X R 49/87

    Behandlung eines derivativen Geschäfts- oder Firmenwerts bei Aufgabe eines

  • BFH, 25.11.1981 - I R 54/77

    Aktivierung eines entgeltlich erworbenen Geschäftswerts; Abgrenzung des

  • BFH, 15.02.2001 - III R 130/95

    Investitionszulage - Mietvertrag - Telekommunikationsanlagen - Kauf -

  • BFH, 27.02.1991 - XI R 14/87

    Bei Ermittlung des Veräußerungsgewinns - Abbruchkosten im Zusammenhang mit der

  • FG Baden-Württemberg, 31.01.2007 - 13 K 139/04

    Stufenweise Betriebsveräußerung gegen wiederkehrende Bezüge; Kapitalisierung der

  • BFH, 04.02.2004 - X R 8/02

    Verhältnis von EigZul und Steuerbegünstigung nach § 10 e EStG

  • BFH, 20.02.2008 - X R 13/05

    Verpächterwahlrecht - Wesentliche Betriebsgrundlagen einer handwerklich

  • BFH, 05.11.2019 - X R 12/17

    Zuflussbesteuerung bei Veräußerungszeitrenten

    Auch eine Vereinbarung von Kaufpreisraten mit einer Laufzeit von über zehn Jahren ist nach Auffassung des BFH als so ungewöhnlich lang und wagnisbehaftet anzusehen, dass das für wiederkehrende Bezüge geltende Wahlrecht zu gewähren ist (Senatsurteil vom 15.06.2010 - X R 36/08, BFH/NV 2017, 4, Rz 46, m.w.N.).
  • FG Nürnberg, 28.10.2022 - 7 K 803/21

    Keine Sanktionswirkung bei Vollverzinsung

    Dies ist bei einem Zeitraum von nicht mehr als zehn Jahren nicht der Fall (Hinweis auf BFH, Urteil vom 15. Juni 2010 - X R 36/08 -).

    c) Soweit die Rechtsprechung ein Wahlrecht auch bei vereinbarten Kaufpreisraten anerkennt, die der Versorgung des Veräußerers dienen, konnte der BFH mangels Entscheidungserheblichkeit bislang offenlassen, ob hieran festzuhalten ist oder ob diese Rechtsprechung überholt ist (vgl. hierzu BFH, Urteil vom 15. Juni 2010 - X R 36/08 -, juris, BFH-Beschluss vom 29. März 2007 XI B 56/06, BFH/NV 2007, 1306).

  • FG München, 16.03.2017 - 10 K 2391/16

    Wahlrecht zur nachgelagerten Besteuerung von Veräußerungsrenten

    Wagnisbehaftete Bezüge liegen vor, wenn als Kaufpreis Zahlungen vereinbart werden, bei denen die Gefahr besteht, dass diese trotz vertragsgemäßer Erfüllung hinter den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhandenen Erwartungen zurückbleiben (BFH-Urteil vom 15. Juni 2010 X R 36/08, BFH/NV 2017, 4).
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Rechtsprechung
   BFH, 28.06.2011 - X R 36/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,96012
BFH, 28.06.2011 - X R 36/08 (https://dejure.org/2011,96012)
BFH, Entscheidung vom 28.06.2011 - X R 36/08 (https://dejure.org/2011,96012)
BFH, Entscheidung vom 28. Juni 2011 - X R 36/08 (https://dejure.org/2011,96012)
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