Rechtsprechung
   BFH, 18.07.2018 - X R 36/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,46569
BFH, 18.07.2018 - X R 36/17 (https://dejure.org/2018,46569)
BFH, Entscheidung vom 18.07.2018 - X R 36/17 (https://dejure.org/2018,46569)
BFH, Entscheidung vom 18. Juli 2018 - X R 36/17 (https://dejure.org/2018,46569)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,46569) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 16 Abs 3 S 1, EStG VZ 2008
    Voraussetzungen für die Annahme einer Zwangsbetriebsaufgabe bzw. Betriebsunterbrechung; Teilbetrieb

  • Bundesfinanzhof

    Voraussetzungen für die Annahme einer Zwangsbetriebsaufgabe bzw. Betriebsunterbrechung; Teilbetrieb

  • IWW

    § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 16 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 16 Abs. 3b Satz 1 EStG, § 52 Abs. 34 Satz 9 EStG, § 143 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Voraussetzungen für die Annahme einer Zwangsbetriebsaufgabe bzw. Betriebsunterbrechung; Teilbetrieb

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 16 Abs. 3 Satz 1
    Abgrenzung von Zwangsbetriebsaufgabe und Betriebsunterbrechung

  • datenbank.nwb.de

    Voraussetzungen für die Annahme einer Zwangsbetriebsaufgabe bzw. Betriebsunterbrechung; Teilbetrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Annahme einer Zwangsbetriebsaufgabe bzw. Betriebsunterbrechung; Teilbetrieb

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Annahme einer Zwangsbetriebsaufgabe bzw. Betriebsunterbrechung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Annahme einer Zwangsbetriebsaufgabe bzw. Betriebsunterbrechung

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Abgrenzung zwischen bloßer Betriebsunterbrechung und Zwangsbetriebsaufgabe

Besprechungen u.ä.

  • rae-oehlmann.de (Entscheidungsbesprechung)

    Voraussetzungen für die Annahme einer Zwangsbetriebsaufgabe bzw. Betriebsunterbrechung

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 16 Abs 1, EStG § 16 Abs 3
    Betriebsveräußerung, Betriebsaufgabe, Betriebsunterbrechung, Stille Reserven, Einheitlicher Betrieb, Identität, Betriebsfortführung

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2019, 514
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 09.11.2017 - IV R 37/14

    Einkünfte aus ruhendem Gewerbebetrieb - Qualifikation der Einkünfte einer

    Auszug aus BFH, 18.07.2018 - X R 36/17
    Allerdings kommt es weiterhin nicht in Betracht, dem Steuerpflichtigen ein freies Wahlrecht auf Fortführung "ewigen Betriebsvermögens" zuzugestehen (hierzu BFH-Urteile vom 28. September 1995 IV R 39/94, BFHE 179, 75, BStBl II 1996, 276, unter 1.; in BFHE 183, 65, BStBl II 1997, 561, unter 3.a, m.w.N., und vom 9. November 2017 IV R 37/14, BFHE 259, 545, BStBl II 2018, 227, Rz 26).

    Im Gegenteil hat der BFH erst kürzlich entschieden, für die Annahme einer Betriebsunterbrechung in Fällen, in denen der Steuerpflichtige im Rahmen seines Betriebs zwei verschiedene Betätigungen entfaltet, komme es nicht darauf an, dass beide Betätigungen nach der Unterbrechung wieder aufgenommen werden; vielmehr reiche die Aufnahme einer der beiden Betätigungen aus (vgl. BFH-Urteil in BFHE 259, 545, BStBl II 2018, 227, Rz 33 f.: Tätigkeit als Bauträger und Grundstückshändler).

    Hinsichtlich der maximalen Länge des Unterbrechungszeitraums kann keine feste zeitliche Grenze festgelegt werden; abzustellen ist insoweit auf die Umstände des Einzelfalls (vgl. BFH-Urteil in BFHE 259, 545, BStBl II 2018, 227, Rz 27 f., m.w.N.).

  • BFH, 26.02.1997 - X R 31/95

    Keine Betriebsunterbrechung, sondern Betriebsaufgabe, wenn die werbende Tätigkeit

    Auszug aus BFH, 18.07.2018 - X R 36/17
    aa) Eine derartige Betriebsunterbrechung wurde von der älteren Rechtsprechung angenommen, wenn bei Einstellung der werbenden Tätigkeit die Absicht besteht und die Verwirklichung dieser Absicht nach den äußerlich erkennbaren Umständen wahrscheinlich ist, den Betrieb innerhalb eines überschaubaren Zeitraums in gleichartiger oder ähnlicher Weise wieder aufzunehmen, so dass der stillgelegte und der wiedereröffnete Betrieb als identisch anzusehen sind (so Senatsurteil vom 26. Februar 1997 X R 31/95, BFHE 183, 65, BStBl II 1997, 561, unter 3.a, m.w.N.).

    Mit dieser neueren Rechtsprechung ist die --vom FA und FG in den Vordergrund ihrer Argumentation gestellte-- Formulierung aus dem Senatsurteil in BFHE 183, 65, BStBl II 1997, 561 (unter 3.b), die richterrechtlich entwickelten Ausnahmen vom Betriebsaufgabetatbestand seien eng auszulegen, überholt.

    Allerdings kommt es weiterhin nicht in Betracht, dem Steuerpflichtigen ein freies Wahlrecht auf Fortführung "ewigen Betriebsvermögens" zuzugestehen (hierzu BFH-Urteile vom 28. September 1995 IV R 39/94, BFHE 179, 75, BStBl II 1996, 276, unter 1.; in BFHE 183, 65, BStBl II 1997, 561, unter 3.a, m.w.N., und vom 9. November 2017 IV R 37/14, BFHE 259, 545, BStBl II 2018, 227, Rz 26).

  • BFH, 19.05.2005 - IV R 17/02

    Zum Zeitpunkt der Aufstellung einer Aufgabebilanz und Gewinnrealisierung im

    Auszug aus BFH, 18.07.2018 - X R 36/17
    bb) Zum anderen wäre auch bei Annahme einer Zwangsbetriebsaufgabe zum 31. Dezember 2008 jedenfalls denkbar, dass der von den Klägern für das Folgejahr 2009 behauptete Abwicklungsverlust --z.B. durch Bildung entsprechender Rückstellungen oder in anderer Weise-- bereits den Aufgabegewinn des Jahres 2008 mindert (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 19. Mai 2005 IV R 17/02, BFHE 209, 384, BStBl II 2005, 637, unter I.1.c).
  • BFH, 04.07.2007 - X R 49/06

    Anteile an einer Betriebskapitalgesellschaft als wesentliche Betriebsgrundlagen

    Auszug aus BFH, 18.07.2018 - X R 36/17
    Eine vollkommen selbständige Organisation ist nicht erforderlich, da dann bereits zwei eigenständige Gewerbebetriebe --und nicht lediglich zwei Teilbetriebe eines einzigen Gewerbebetriebs-- bestehen würden (vgl. zum Ganzen Senatsurteil vom 4. Juli 2007 X R 49/06, BFHE 218, 316, BStBl II 2007, 772, unter II.a., m.w.N.).
  • BFH, 20.03.2013 - X R 38/11

    Inhaltliche Bestimmtheit von Gewerbesteuermessbescheiden bei mehreren Betrieben

    Auszug aus BFH, 18.07.2018 - X R 36/17
    Dabei hat es indes übersehen, dass nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung die Bedeutung des Merkmals des organisatorischen Zusammenhangs der Betätigungen im Rahmen der erforderlichen Gesamtwürdigung deutlich hinter die der anderen Merkmale zurücktritt, wenn der Organisationsbedarf für einen Betriebsteil im konkreten Fall eher gering ist (Senatsurteil vom 20. März 2013 X R 38/11, BFH/NV 2013, 1125, Rz 45).
  • BFH, 28.09.1995 - IV R 39/94

    Gesamttreuhandvermögen - Entnahmegewinn - Betriebsaufgabe - Betriebsunterbrechung

    Auszug aus BFH, 18.07.2018 - X R 36/17
    Allerdings kommt es weiterhin nicht in Betracht, dem Steuerpflichtigen ein freies Wahlrecht auf Fortführung "ewigen Betriebsvermögens" zuzugestehen (hierzu BFH-Urteile vom 28. September 1995 IV R 39/94, BFHE 179, 75, BStBl II 1996, 276, unter 1.; in BFHE 183, 65, BStBl II 1997, 561, unter 3.a, m.w.N., und vom 9. November 2017 IV R 37/14, BFHE 259, 545, BStBl II 2018, 227, Rz 26).
  • BFH, 27.10.1983 - IV R 217/81

    Landwirtschaftlicher Betrieb - Betriebsabwicklung - Veräußerung eines

    Auszug aus BFH, 18.07.2018 - X R 36/17
    Ebenso ist umgekehrt der Wille des Steuerpflichtigen, eine Betriebsaufgabe zu vermeiden und Wirtschaftsgüter weiterhin als Betriebsvermögen zu behandeln, unbeachtlich, wenn sich aus den Umständen ergibt, dass diese Wirtschaftsgüter in absehbarer Zeit nicht mehr betrieblich genutzt oder verwertet werden (vgl. BFH-Urteil vom 27. Oktober 1983 IV R 217/81, BFHE 139, 530, BStBl II 1984, 364, unter b).
  • BFH, 14.03.2006 - VIII R 80/03

    Betriebsunterbrechung bei dem vormaligen Besitzunternehmen

    Auszug aus BFH, 18.07.2018 - X R 36/17
    Die objektive Möglichkeit zur Betriebsfortführung setzt wiederum voraus, dass die wesentlichen Betriebsgrundlagen zurückbehalten und nicht entscheidend umgestaltet werden (BFH-Urteil vom 14. März 2006 VIII R 80/03, BFHE 212, 541, BStBl II 2006, 591, unter II.2.c aa).
  • BFH, 08.02.2007 - IV R 65/01

    Klarstellung eines mehrdeutigen Verwaltungsaktes durch Auslegung -

    Auszug aus BFH, 18.07.2018 - X R 36/17
    bb) Die neuere Rechtsprechung nimmt demgegenüber --nach Auffassung des Senats zu Recht-- eine stärker objektivierende Betrachtung vor und unterstellt die Wiederaufnahmeabsicht, solange die Fortsetzung der gewerblichen Tätigkeit objektiv möglich ist und der Steuerpflichtige keine eindeutige Aufgabeerklärung abgibt (BFH-Urteile vom 8. Februar 2007 IV R 65/01, BFHE 216, 412, BStBl II 2009, 699, unter II.2.c, a.E., und vom 12. Mai 2011 IV R 36/09, BFH/NV 2011, 2092, Rz 17).
  • BFH, 15.11.2006 - XI R 6/06

    Verhältnis Betriebsvermögen/Privatvermögen bei Tod eines Selbstständigen;

    Auszug aus BFH, 18.07.2018 - X R 36/17
    Eine ausdrückliche Betriebsaufgabeerklärung ist dann nicht erforderlich (BFH-Urteil vom 15. November 2006 XI R 6/06, BFH/NV 2007, 436, unter II.3.a).
  • BFH, 29.07.2003 - X B 12/03

    Tatbestandsberichtigung

  • BFH, 26.03.1991 - VIII R 73/87

    Einbeziehung des Gewinns aus Aufgabe eines Gewerbebetriebes zu den Einkünften aus

  • BFH, 12.05.2011 - IV R 36/09

    Anforderungen an die Revisionsbegründung - Revisionsbegründung durch Bezugnahme

  • BFH, 19.10.2011 - X R 65/09

    Anforderungen an die Tatsachenfeststellung durch das FG; Verhältnis zwischen der

  • BFH, 22.10.2013 - X R 14/11

    Zwangsweise Beendigung einer Betriebsaufspaltung - teilentgeltliche und

  • BFH, 03.04.2014 - IV R 12/10

    Abgrenzung der nicht gewerbesteuerbaren Abwicklung eines nicht begonnenen

  • FG Düsseldorf, 27.07.2017 - 11 K 142/15

    Prüfung des Vorliegens einer Betriebsaufgabe oder einer Betriebsunterbrechung

  • BFH, 21.12.2021 - IV R 13/19

    Vollbeendigung einer Erbengemeinschaft; Betriebsunterbrechung auch bei

    Es kommt dann unabhängig von der Abgabe einer Aufgabeerklärung zu einer --insoweit zwangsweisen-- Betriebsaufgabe mit der Folge der Aufdeckung vorhandener stiller Reserven (z.B. BFH-Urteil in BFHE 259, 545, BStBl II 2018, 227, Rz 25 f., m.w.N.; vgl. auch BFH-Urteil vom 18.07.2018 - X R 36/17, Rz 26 f.).

    Abzustellen ist auf die Umstände des Einzelfalls (BFH-Urteile in BFHE 259, 545, BStBl II 2018, 227, Rz 27 f., und vom 18.07.2018 - X R 36/17, Rz 46).

  • FG Hamburg, 26.03.2019 - 6 K 9/18

    Betriebsunterbrechung bei Nutzungsüberlassung des Betriebsgrundstückes während

    Ein Ruhen des Betriebs im Sinne einer Unterbrechung des Betriebs setzt voraus, dass dieser Zustand zeitlich begrenzt ist (BFH, Urteil vom 18. Juli 2018, X R 36/17, BFH/NV 2019, 195, Rn. 46; Urteil vom 9. November 2017, IV R 37/14, BStBl. II, 2018, 227, juris, Rn. 27).

    Es kommt nicht in Betracht, dem Steuerpflichtigen ein freies Wahlrecht auf Fortführung "ewigen Betriebsvermögens" zuzugestehen (BFH, Urteil vom 18. Juli 2018, X R 36/17, BFH/NV 2019, 195, Rn. 27).

  • BFH, 23.03.2023 - IV R 8/20

    Beiladung einer prozessunfähigen GmbH, korrespondierende Bilanzierung bei einer

    Eine ausdrückliche Betriebsaufgabeerklärung ist auch dann nicht erforderlich (vgl. BFH-Urteil vom 18.07.2018 - X R 36/17, Rz 23, m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 01.12.2021 - 9 K 18/19

    Beendigung einer Betriebsaufspaltung durch die unentgeltliche Übertragung eines

    Eine vor der Grundstücksübertragung begonnene, weitere originäre gewerbliche Tätigkeit des Einzelunternehmers verhindert diese Rechtsfolgen nur dann, wenn diese Tätigkeit zuvor bereits zum gewerblichen Verpachtungsbetrieb gehört hat, quasi als Einzelunternehmen bestehend aus zwei gewerblichen Tätigkeiten (vgl. hierzu BFH, Urteil vom 18. Juli 2018 X R 36/17, BFH/NV 2019, 195; FG Düsseldorf, Urteil vom 26. November 2020 11 K 188/19 E, juris, betr. Einzelunternehmen mit Baugeschäft und Verpachtung).

    Eine Zwangsprivatisierung der nach der unentgeltlichen Übertragung des Grundstücks verbleibenden Anteile an der Betriebs-GmbH wird allenfalls dann durch eine weitere originär gewerbliche Tätigkeit verhindert, wenn diese zuvor bereits zum gewerblichen Verpachtungsbetrieb des Klägers gehört hat, quasi als Einzelunternehmen bestehend aus zwei gewerblichen Tätigkeiten (vgl. hierzu BFH, Urteil vom 18. Juli 2018 X R 36/17, BFH/NV 2019, 195, nachfolgend FG Düsseldorf, Urteil vom 26. November 2020 11 K 188/19 E, juris, betr. Einzelunternehmen mit Baugeschäft und Verpachtung).

  • FG Schleswig-Holstein, 24.01.2020 - 4 K 28/18

    Anwendung des Wahlrechts zur nachgelagerten Besteuerung der Rentenzahlungen gemäß

    Im Gegensatz dazu liegt eine Betriebsaufgabe i.S. des § 16 Abs. 3 Satz 1 EStG vor, wenn der Steuerpflichtige den Entschluss gefasst hat, seine betriebliche Tätigkeit einzustellen und seinen Betrieb als selbständigen Organismus des Wirtschaftslebens aufzulösen, und in Ausführung dieses Entschlusses alle wesentlichen Betriebsgrundlagen des Betriebs in einem einheitlichen Vorgang innerhalb kurzer Zeit an verschiedene Erwerber veräußert oder in das Privatvermögen überführt (BFH-Urteile vom 3. September 2009 IV R 61/06, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH/NV- 2010, 404, juris Rz. 11, m.w.N.; vom 18. Juli 2018 X R 36/17, BFH/NV 2019, 195, juris Rz. 22).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 29.04.2021 - 2 K 426/15

    Teilbetriebsveräußerung: Beweiswürdigung und formalisiertes Nachweisverfahren im

    bb)Der Umstand, dass beide Betriebsteile über eine gemeinsame Buchführung verfügten, da jedenfalls der Gesamtgewinn in einer gemeinsamen Gewinn- und Verlustrechnung ermittelt wurde, ist nach der finanzgerichtlichen Rechtsprechung für sich genommen auch kein entscheidender Grund, um das Vorliegen von Teilbetrieben zu verneinen (vgl. BFH, Urt. v. 18.07.2018 - X R 36/17, juris Rdn. 39 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht