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   BFH, 20.03.2013 - X R 38/11   

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https://dejure.org/2013,10320
BFH, 20.03.2013 - X R 38/11 (https://dejure.org/2013,10320)
BFH, Entscheidung vom 20.03.2013 - X R 38/11 (https://dejure.org/2013,10320)
BFH, Entscheidung vom 20. März 2013 - X R 38/11 (https://dejure.org/2013,10320)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Inhaltliche Bestimmtheit von Gewerbesteuermessbescheiden bei mehreren Betrieben eines Steuerschuldners; Vorliegen eines Betriebs oder mehrerer Betriebe

  • openjur.de

    Inhaltliche Bestimmtheit von Gewerbesteuermessbescheiden bei mehreren Betrieben eines Steuerschuldners; Vorliegen eines Betriebs oder mehrerer Betriebe

  • Bundesfinanzhof

    GewStG § 2 Abs 1, AO § 119 Abs 1
    Inhaltliche Bestimmtheit von Gewerbesteuermessbescheiden bei mehreren Betrieben eines Steuerschuldners; Vorliegen eines Betriebs oder mehrerer Betriebe

  • Bundesfinanzhof

    Inhaltliche Bestimmtheit von Gewerbesteuermessbescheiden bei mehreren Betrieben eines Steuerschuldners; Vorliegen eines Betriebs oder mehrerer Betriebe

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 GewStG 2002, § 119 Abs 1 AO
    Inhaltliche Bestimmtheit von Gewerbesteuermessbescheiden bei mehreren Betrieben eines Steuerschuldners; Vorliegen eines Betriebs oder mehrerer Betriebe

  • rewis.io

    Inhaltliche Bestimmtheit von Gewerbesteuermessbescheiden bei mehreren Betrieben eines Steuerschuldners; Vorliegen eines Betriebs oder mehrerer Betriebe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15 Abs. 2 Nr. 1
    Begriff der gewerblichen Tätigkeit im Sinne von § 15 Abs. 2 EStG

  • datenbank.nwb.de

    Inhaltlich hinreichende Bestimmtheit von Gewerbesteuermessbescheiden bei mehreren Betrieben des Unternehmers; Bezeichnung des Unternehmers (Steuerschuldners) nicht ausreichend

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Inhaltliche Bestimmtheit von Gewerbesteuermessbescheiden bei mehreren Betrieben

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Verlustausgleich eines Betriebes oder mehrerer Betriebe

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 25.01.2012 - II R 25/10

    Windkraftanlagen als wirtschaftliche Einheit i. S. des § 2 Abs. 1 BewG

    Auszug aus BFH, 20.03.2013 - X R 38/11
    Vor allem darf der subjektive Wille --wenn er für die Gesamtwürdigung berücksichtigt werden soll-- nicht in Widerspruch zu den objektiven äußeren Merkmalen stehen (so --für die vergleichbare Problematik der Abgrenzung der wirtschaftlichen Einheit i.S. des § 2 des Bewertungsgesetzes-- BFH-Urteil vom 25. Januar 2012 II R 25/10, BFHE 236, 564, BStBl II 2012, 403, unter II.1.b).
  • FG Thüringen, 25.05.2011 - 1 K 444/09

    Handel mit Heilpflanze kein eigenständiger Gewerbebetrieb gegenüber

    Auszug aus BFH, 20.03.2013 - X R 38/11
    Das FG gab der Klage statt und hob den angefochtenen Gewerbesteuermessbescheid auf (Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 728).
  • BFH, 19.10.1982 - VIII R 149/81

    Mehrere gewerbliche Betätigungen - Gewerbebetrieb - Gewerbesteuermeßbescheid -

    Auszug aus BFH, 20.03.2013 - X R 38/11
    Die grundlegende Bedeutung der Angabe des Steuergegenstands für die Bestimmtheit von Gewerbesteuermessbescheiden folgt auch aus dem BFH-Urteil vom 19. Oktober 1982 VIII R 149/81 (BFHE 137, 200, BStBl II 1983, 278).
  • BFH, 12.11.1985 - VIII R 364/83

    Zur Steuerrechtsfähigkeit einer atypischen stillen Gesellschaft und zur Frage der

    Auszug aus BFH, 20.03.2013 - X R 38/11
    Entscheidender Gesichtspunkt ist insoweit die bestehende Verwechslungsgefahr (vgl. hierzu --in Bezug auf Gewerbesteuermessbescheide-- BFH-Urteil vom 12. November 1985 VIII R 364/83, BFHE 145, 408, BStBl II 1986, 311, unter IV.4. a.E.).
  • BFH, 22.11.1988 - VII R 173/85

    Ein Lohnsteuerhaftungsbescheid, der mangels zeitraumbezogener Aufgliederung des

    Auszug aus BFH, 20.03.2013 - X R 38/11
    Ein inhaltlich nicht hinreichend bestimmter Verwaltungsakt kann in der Regel nicht wirksam werden, weil er keinen vollziehbaren Inhalt hat (vgl. hierzu Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. November 1988 VII R 173/85, BFHE 155, 24, BStBl II 1989, 220).
  • BFH, 25.09.1990 - IX R 84/88

    - Zur ordnungsmäßigen Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung, die die gesonderte und

    Auszug aus BFH, 20.03.2013 - X R 38/11
    Entgegen der Auffassung des Klägers ist die Auslegung eines Verwaltungsakts auch insoweit zulässig, als es um die Angabe des Inhaltsadressaten bzw. des Steuergegenstands geht (zum Inhaltsadressaten vgl. BFH-Urteil vom 25. September 1990 IX R 84/88, BFHE 162, 4, BStBl II 1991, 120, unter B.III.1.a).
  • BFH, 02.12.1998 - X R 83/96

    Zum Begriff der Selbständigkeit im Steuerrecht

    Auszug aus BFH, 20.03.2013 - X R 38/11
    b) Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung wird die Eigenschaft als Marktteilnehmer nicht in Frage gestellt, wenn --in atypischen Fällen-- die Leistungen an nur einen einzigen Abnehmer erbracht werden (vgl. Senatsurteile vom 2. Dezember 1998 X R 83/96, BFHE 188, 101, BStBl II 1999, 534, unter B.III.4., und vom 22. Februar 2012 X R 14/10, BFHE 236, 464, BStBl II 2012, 511, unter II.3., beide mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BFH, 23.08.2000 - X R 27/98

    Nichtigkeit bei sich widersprechenden Steuerbescheiden

    Auszug aus BFH, 20.03.2013 - X R 38/11
    Lassen diese Bescheide nicht erkennen, welchen Steuergegenstand sie betreffen, weil sie jeweils nur den --mehrere Steuergegenstände unterhaltenden-- Steuerschuldner bezeichnen, sind sie ebenso nichtig wie ein nochmaliger Einkommensteuer-Erstbescheid, wenn für den selben Veranlagungszeitraum bereits ein Einkommensteuer-Erstbescheid vorangegangen ist (hierzu Senatsurteil vom 23. August 2000 X R 27/98, BFHE 193, 19, BStBl II 2001, 662, unter II.2.).
  • BFH, 20.02.2003 - III R 10/01

    Wohnungsveräußerung an bestimmten Personenkreis

    Auszug aus BFH, 20.03.2013 - X R 38/11
    Das Merkmal der Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr dient --worauf das FA zu Recht hinweist-- dazu, solche Tätigkeiten aus dem Gewerbebegriff auszuklammern, die zwar von einer Gewinnerzielungsabsicht getragen, jedoch nicht auf einen Leistungs- oder Güteraustausch gerichtet sind (so ausdrücklich BFH-Urteil vom 20. Februar 2003 III R 10/01, BFHE 201, 515, BStBl II 2003, 510, unter II.2.c aa).
  • BFH, 17.11.2005 - III R 8/03

    Erlass eines Einzelsteuerbescheids bei Zusammenveranlagung nach Tod eines

    Auszug aus BFH, 20.03.2013 - X R 38/11
    Bei Personensteuern gehört die Angabe des Steuerpflichtigen (Inhaltsadressat) zu den Mindestanforderungen an die inhaltliche Bestimmtheit von Steuerbescheiden (vgl. BFH-Urteil vom 17. November 2005 III R 8/03, BFHE 212, 72, BStBl II 2006, 287, unter II.1. vor a, m.w.N.).
  • BFH, 22.02.2012 - X R 14/10

    Werbeeinkünfte eines Fußball-Nationalspielers - Merkmale für

  • BFH, 24.10.2012 - X R 36/10

    Zwei Gewerbebetriebe i. S. d. § 2 GewStG bei Betrieb einer Photovoltaikanlage und

  • BFH, 17.06.2020 - X R 15/18

    Einheitlicher Steuergegenstand der Gewerbesteuer bei mehreren Betätigungen

    Der Gewerbesteuer als einer auf den jeweiligen Betrieb gelegten Objektsteuer (BFH-Urteil vom 20.03.2013 - X R 38/11, BFH/NV 2013, 1125, Rz 20) unterliegt als Steuergegenstand jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird (§ 2 Abs. 1 Satz 1 des Gewerbesteuergesetzes --GewStG--).

    Damit gewinnt das Merkmal des wirtschaftlichen Zusammenhangs im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtbeurteilung ein besonderes Gewicht (Senatsurteil in BFH/NV 2013, 1125, Rz 34).

    Beim Fehlen eines wirtschaftlichen Zusammenhangs können ungleichartige Betätigungen nur in besonderen Ausnahmefällen zusammengefasst werden, die durch eine außergewöhnlich hohe Intensität des organisatorischen und finanziellen Zusammenhangs gekennzeichnet sein müssen (Senatsurteil in BFH/NV 2013, 1125, Rz 51).

    Hinsichtlich der insoweit geltenden Maßstäbe und Ausnahmen verweist der Senat auf die ausführlichen Erläuterungen in seinem Urteil in BFH/NV 2013, 1125 (Rz 18 ff.).

  • FG Düsseldorf, 23.06.2020 - 10 K 197/17

    Zwei Tankstellen = ein Gewerbebetrieb

    Je mehr die Betätigungen sich glichen, umso eher sei ein einheitlicher Gewerbebetrieb anzunehmen (ebenso BFH-Urteil vom 19. November 1985 VIII 310/83, BStBl II 1986, 719; vom 24. Oktober 2012 X R 36/10, BFH/NV 2013, 252, und vom 20. März 2013 X R 38/11, BFH/NV 2013, 1125).

    Da die Gewichtung der einzelnen Merkmale nur nach Maßgabe der tatsächlichen Verhältnisse des Einzelfalles erfolgen kann, lassen sich für deren Gewichtung weder quantitativ noch qualitativ allgemein gültige Kriterien aufstellen, zumal nicht alle Merkmale bzw. die dafür weiter heranzuziehenden tatsächlichen Umstände erfüllt sein müssen (vgl. BFH-Entscheidungen vom 16. Juni 1999 II B 57/98, BFH/NV 1999, 1455; vom 24. Oktober 2012 X R 36/10, BFH/NV 2013, 252, und vom 20. März 2013 X R 38/11, BFH/NV 2013, 1125).

    Ein wirtschaftlicher Zusammenhang ist gegeben, wenn die Betätigungen gleichartig sind oder sich - bei ungleichartigen Betätigungen - gegenseitig stützen oder ergänzen (vgl. BFH-Urteile vom 18. Dezember 1996 XI R 63/96, BStBl II 1997, 573; vom 24. Oktober 2012 X R 36/10, BFH/NV 2013, 252, und vom 20. März 2013 X R 38/11, BFH/NV 2013, 1125).

  • BFH, 18.02.2021 - III R 8/19

    Gewerbesteuerzerlegung beim Versorgungsunternehmen nach Entflechtung von Netz-

    Als Objektsteuer wird die Gewerbesteuer nicht einer bestimmten Person auferlegt, sondern dem Steuergegenstand selbst (BFH-Urteil vom 20.03.2013 - X R 38/11, BFH/NV 2013, 1125, Rz 20).

    Unterhält ein Unternehmer mehrere Gewerbebetriebe und damit Steuergegenstände, ist beim Erlass der Gewerbesteuerbescheide zwischen den einzelnen Steuergegenständen zu differenzieren (BFH-Urteil in BFH/NV 2013, 1125, Rz 21).

  • FG Münster, 10.10.2017 - 7 K 3662/14

    Eiscafé und Imbiss gelten nicht als einheitlicher Gewerbebetrieb

    Ein wirtschaftlicher Zusammenhang ist gegeben, wenn zwei Unternehmensbereiche sich gegenseitig stützen und ergänzen und nur miteinander wirtschaftlich betrieben werden können (BFH-Urteile vom 25. April 1989 VIII R 294/84, BFH/NV 1990, 261; vom 20. März 2013 X R 38/11, BFH/NV 2013, 1125).

    Allerdings gewinnt nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes ( BFH ) das Merkmal des wirtschaftlichen Zusammenhangs besonderes Gewicht für die Gesamtbeurteilung (BFH-Urteil vom 20. März 2013, X R 38/11, BFH/NV 2013, 1125).

  • BFH, 18.07.2018 - X R 36/17

    Voraussetzungen für die Annahme einer Zwangsbetriebsaufgabe bzw.

    Dabei hat es indes übersehen, dass nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung die Bedeutung des Merkmals des organisatorischen Zusammenhangs der Betätigungen im Rahmen der erforderlichen Gesamtwürdigung deutlich hinter die der anderen Merkmale zurücktritt, wenn der Organisationsbedarf für einen Betriebsteil im konkreten Fall eher gering ist (Senatsurteil vom 20. März 2013 X R 38/11, BFH/NV 2013, 1125, Rz 45).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.06.2015 - L 25 AS 3370/13

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - endgültige Leistungsfestsetzung - Erstattung

    So werden räumlich weit voneinander entfernt ausgeübte ungleichartige gewerbliche Betätigungen regelmäßig in eigenständigen Gewerbebetrieben ausgeübt, während für einen einheitlichen Gewerbebetrieb gleichartige, in räumlicher Nähe zueinander ausgeübte gewerbliche Betätigungen sprechen (BFH, Urteile vom 24. Oktober 2012 - X R 36/10 -, juris Rn. 15 ff. m.w.N.; und vom 20. März 2013 - X R 38/11 -, juris Rn. 34).
  • FG Sachsen, 14.11.2014 - 4 K 363/12

    Handelsvertretung für eine Zeitung, Versicherungsvermittlung für

    Dieser Umstand spricht für einen finanziellen Zusammenhang der drei unternehmerischen Betätigungen (vgl. hierzu auch BFH-Urteil vom 20.03.2013 X R 38/11, BFH/NV 2013, 1125).

    Dem Willen des Unternehmers und die diesbezügliche Gestaltung seiner Gewinnermittlung kommt insoweit nur nachrangige Bedeutung zu (ebenso BFH-Urteil vom 20.03.2013 X R 38/11, a. a. O.).

    Ein finanzieller Zusammenhang zeigt sich gerade in einer einheitlichen Buchführung, in gemeinsamen Bankkonten und einer einheitlichen Erfolgsrechnung (ebenso BFH-Urteil vom 20.03.2013 X R 38/11, a. a. O., und Finanzgericht München, Beschluss vom 24.10.2011, Az: 5 V 491/11, juris-dokument).

  • FG Münster, 29.11.2023 - 13 K 986/21

    Gewerbebetrieb: einheitlicher - Anforderungen an einen einheitlichen

    Nach der Rechtsprechung des BFH (Hinweis auf das Urteil vom 20.3.2013 X R 38/11, BFH/NV 2013, 1125) sei das aber nicht ausreichend.

    Allein die Bezeichnung des Unternehmers (Steuerschuldners) reicht hierfür nicht aus (BFH-Urteil in BFH/NV 2013, 1125).

  • LSG Baden-Württemberg, 06.12.2018 - L 7 AS 3870/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung -

    Es ist also danach zu fragen, ob die Einnahmen aus dem Gewerbe im Zusammenhang mit den Ausgaben stehen (vgl. zum Steuerrecht BFH, Urteil vom 20. März 2013 - X R 38/11 - juris Rdnr. 34).
  • FG Baden-Württemberg, 15.07.2016 - 13 K 2290/14

    Ermessensfehler bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden - Keine Wiedereinsetzung

    Dieser schwerwiegende Mangel fehlender Bestimmtheit führt zur Nichtigkeit eines erneuten Steuerbescheides nach § 125 Abs. 1 AO, wenn er nicht als Änderungsbescheid gekennzeichnet ist oder das Verhältnis zum zunächst ergangenen Bescheid offen lässt (BFH, Urteile vom 23. August 2000 X R 27/98, BFHE 193, 19, BStBl II 2001, 662; vom 20. März 2013 X R 38/11, BFH/NV 2013, 1125).
  • FG Nürnberg, 07.10.2015 - 3 K 1631/14

    Elektrobetrieb und Betrieb einer Windkraftanlage kein einheitlicher

  • VG Göttingen, 19.11.2014 - 3 A 368/13

    Auslegung; Bekanntgabeadressat; Feuerwehrgebühr; Gebührenkalkulation;

  • FG Düsseldorf, 08.12.2021 - 15 K 1186/21

    Prüfen der Grenzen für die Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrages für

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