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   BFH, 12.07.2007 - X R 4/04   

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https://dejure.org/2007,1054
BFH, 12.07.2007 - X R 4/04 (https://dejure.org/2007,1054)
BFH, Entscheidung vom 12.07.2007 - X R 4/04 (https://dejure.org/2007,1054)
BFH, Entscheidung vom 12. Juli 2007 - X R 4/04 (https://dejure.org/2007,1054)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    EStG § 15 Abs. 2

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    EStG § 15 Abs. 2
    Zur Drei-Objekte-Grenze beim gewerblichen Grundstückshandel (Bereitstellung eines Erbbaurechtes; Grundstücksverkauf durch Personengesellschaft)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 15 Abs. 2

  • Judicialis

    EStG § 15 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15 Abs. 2
    Gewerblicher Grundstückshandel: Bestellung eines Erbbaurechts kein Objekt i.S. der Drei-Objekt-Grenze, Zurechnung von Grundstücksverkäufen einer Personengesellschaft, Nachhaltigkeit

  • datenbank.nwb.de

    Bestellung eines Erbbaurechts kein Objekt i.S. der Drei-Objekt-Grenze; Zurechnung von Grundstücksverkäufen einer Personengesellschaft; Nachhaltigkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erbbaurecht bei Drei-Objekt-Grenze zu berücksichtigen?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gewerblicher Grundstückshandel ? Erbbaurechtsbestellung kein Objekt i. S. der Drei-Objekt-Grenze ? Zurechnung von Grundstücksgeschäften einer Personengesellschaft (KG) auch an einen Gesellschafter mit Generalvollmacht oder sonst maßgeblichem Einfluss (insoweit Abweichung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    3-Objekte-Grenze I: Erbbaurechte

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    3-Objekte-Grenze I: Erbbaurechte

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    3-Objekte-Grenze II: Gesellschaftsanteile

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorliegen eines Objekts im Sinn der Drei-Objekt-Grenze bei der Bestellung eines Erbbaurechts; Zurechnung der Grundstücksverkäufe einer Personengesellschaft einem Gesellschafter als Objekte bei Bestehen einer Generalvollmacht des Gesellschafters; Verkauf eines Grundstücks ...

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Bestellung eines Erbbaurechts kein Objekt im Sinne der Drei Objekt Grenze

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Zurechnung von Grundstücksverkäufen einer Personengesellschaft

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 15 Abs 1 Nr 1, EStG § 15 Abs 2
    Drei-Objekt-Grenze; Grundstückshandel; Veräußerungsabsicht; Vermögensverwaltung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 218, 331
  • NZM 2009, 288 (Ls.)
  • BB 2007, 2165
  • DB 2007, 2234
  • BStBl II 2007, 885
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93

    Gewerblicher Grundstückshandel des Gesellschafters einer GbR

    Auszug aus BFH, 12.07.2007 - X R 4/04
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) wird die Grenze von der privaten Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb überschritten, wenn (bei Vorliegen der in § 15 Abs. 2 EStG genannten Voraussetzungen) nach dem Gesamtbild der Betätigung und unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung gegenüber der Nutzung von Grundbesitz im Sinne einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten (z.B. durch Selbstnutzung oder Vermietung) entscheidend in den Vordergrund tritt (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617).

    Das FG hat jedoch nicht geklärt, ob das Einzelhandelsunternehmen der Ehefrau des Klägers, an welchem Letzterer als stiller Gesellschafter beteiligt war, oder die D-KG zu Zeiten, in denen der Kläger noch Kommanditist war, Grundstücksgeschäfte getätigt haben, die dem Kläger nach den Grundsätzen, die der Große Senat des BFH im Beschluss in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617 aufgestellt hat, zugerechnet werden können.

    In diesem Fall wären Grundstücksverkäufe der weiteren Grundstücksgesellschaft bzw. der D-KG auch nach dem 20. Oktober 1989 dem Kläger nach den Grundsätzen des Großen Senats des BFH im Beschluss in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617 zuzurechnen.

    Falls die weiteren Ermittlungen des FG ergeben sollten, dass dem Kläger keine weiteren Grundstücksverkäufe nach den Grundsätzen des Großen Senats des BFH im Beschluss in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617 zuzurechnen sind, müsste das FG klären, ob im Streitfall trotz der Veräußerung von weniger als vier Objekten besondere Umstände auf eine gewerbliche Betätigung schließen lassen.

    Dieses Verhalten lässt sich damit erklären, dass der Kläger der Zurechnung der Grundstücksverkäufe der D-KG entsprechend den Grundsätzen des Großen Senats des BFH im Beschluss in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617 entgegenwirken wollte.

  • BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98

    gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 12.07.2007 - X R 4/04
    Die Grenzen der privaten Vermögensverwaltung sind deshalb auch dann überschritten, wenn beispielsweise das im zeitlichen Zusammenhang mit der Bebauung und Veräußerung erworbene Grundstück schon vor seiner Bebauung verkauft worden ist, wenn ein solches Grundstück von vornherein auf Rechnung und nach den Wünschen des Erwerbers bebaut wird oder das Bauunternehmen des das Grundstück bebauenden Steuerpflichtigen erhebliche Leistungen für den Bau erbringt (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291).

    a) "Objekt" im Sinne der Rechtsprechungsgrundsätze zum gewerblichen Grundstückshandel ist grundsätzlich jedes selbständig veräußerbare und nutzbare Immobilienobjekt (Grundstück, grundstücksgleiches Recht oder Recht nach dem Wohnungseigentumsgesetz), und zwar unabhängig von seiner Größe, seinem Wert und anderen Umständen (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C.III.2. letzter Absatz).

    Bereits die bisherigen Feststellungen des FG rechtfertigen dessen Auffassung, dass der Kläger die Grundstücke im Zwangsversteigerungsverfahren in unbedingter Veräußerungsabsicht angeschafft hat und seine Tätigkeit nach der Verkehrsanschauung vom typischen Bild eines Gewerbetreibenden über die Tätigkeit bloßer Vermögensverwaltung hinausgeht (vgl. im Einzelnen Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C.).

    a) Fehl geht die Auffassung des Klägers, nach dem Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291 könne in reinen Durchhandelsfällen gewerblicher Grundstückshandel innerhalb der Drei-Objekt-Grenze nicht bejaht werden.

  • BFH, 01.12.2005 - IV R 65/04

    Gewerblicher Grundstückshandel: Nachhaltigkeit in "Ein-Objekt-Fällen", Verkauf

    Auszug aus BFH, 12.07.2007 - X R 4/04
    Voraussetzung hierfür ist, dass der Steuerpflichtige eine solche Vielzahl von Aktivitäten entfaltet, dass seine Betätigung dem Bild eines Gewerbetreibenden, z.B. dem eines Erschließungsunternehmers entspricht (BFH-Urteil vom 1. Dezember 2005 IV R 65/04, BFHE 212, 106, BStBl II 2006, 259).

    Vertragsleistungen Dritter sind dem Steuerpflichtigen nach der Rechtsprechung bei der Prüfung der Nachhaltigkeit jeweils gesondert zuzurechnen (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 212, 106, BStBl II 2006, 259, m.w.N.).

  • BFH, 17.06.1998 - X R 68/95

    Gewerblicher Grundstückshandel bei GmbH-Beteiligung

    Auszug aus BFH, 12.07.2007 - X R 4/04
    a) Eine Tätigkeit ist grundsätzlich nachhaltig, wenn sie auf Wiederholung angelegt ist, also eine Wiederholungsabsicht in der Weise besteht, dass weitere Geschäfte geplant sind (vgl. Senatsurteil vom 17. Juni 1998 X R 68/95, BFHE 186, 288, BStBl II 1998, 667).
  • BFH, 20.02.2003 - III R 10/01

    Wohnungsveräußerung an bestimmten Personenkreis

    Auszug aus BFH, 12.07.2007 - X R 4/04
    Das weitere Merkmal "Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr" wäre selbst dann erfüllt, wenn der Kläger die Grundstücke nur an die D-KG veräußern wollte (vgl. hierzu auch BFH-Urteile vom 19. September 2002 X R 51/98, BFHE 201, 19, BStBl II 2003, 394, und vom 20. Februar 2003 III R 10/01, BFHE 201, 515, BStBl II 2003, 510).
  • BFH, 19.09.2002 - X R 51/98

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Einbringung in GmbH

    Auszug aus BFH, 12.07.2007 - X R 4/04
    Das weitere Merkmal "Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr" wäre selbst dann erfüllt, wenn der Kläger die Grundstücke nur an die D-KG veräußern wollte (vgl. hierzu auch BFH-Urteile vom 19. September 2002 X R 51/98, BFHE 201, 19, BStBl II 2003, 394, und vom 20. Februar 2003 III R 10/01, BFHE 201, 515, BStBl II 2003, 510).
  • BFH, 12.07.1991 - III R 47/88

    Gewerblicher Grundstückshandel bei einem einzigen Veräußerungsgeschäft

    Auszug aus BFH, 12.07.2007 - X R 4/04
    Dabei reicht nach der Rechtsprechung die Veräußerung von mehreren Eigentumswohnungen oder Grundstücken durch nur einen Vertrag nicht aus (BFH-Urteil vom 30. Juni 1993 XI R 38, 39/91, BFH/NV 1994, 20), es sei denn, der Veräußerer hat sich zuvor erfolglos um Einzelverkäufe bemüht (vgl. BFH-Urteil vom 12. Juli 1991 III R 47/88, BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143).
  • BFH, 22.01.2003 - X R 37/00

    Vermietung und Verkauf von Wohnmobilen als Gewerbebetrieb

    Auszug aus BFH, 12.07.2007 - X R 4/04
    Denn in einem solchen Fall bedingen sich die einzelnen Aktivitäten gegenseitig und sind so miteinander verflochten, dass sie nach der Verkehrsanschauung als zusammengehörend anzusehen sind (so in anderem Zusammenhang bereits Senatsurteil vom 22. Januar 2003 X R 37/00, BFHE 201, 264, BStBl II 2003, 464).
  • BFH, 30.06.1993 - XI R 38/91

    Nachhaltigkeit beim gewerblichen Grundstückshandel (§ 15 EStG )

    Auszug aus BFH, 12.07.2007 - X R 4/04
    Dabei reicht nach der Rechtsprechung die Veräußerung von mehreren Eigentumswohnungen oder Grundstücken durch nur einen Vertrag nicht aus (BFH-Urteil vom 30. Juni 1993 XI R 38, 39/91, BFH/NV 1994, 20), es sei denn, der Veräußerer hat sich zuvor erfolglos um Einzelverkäufe bemüht (vgl. BFH-Urteil vom 12. Juli 1991 III R 47/88, BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143).
  • BFH, 09.12.1986 - VIII R 317/82

    Gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 12.07.2007 - X R 4/04
    Zur Konkretisierung dieser Unterscheidung im Bereich des gewerblichen Grundstückshandels hat der BFH mit Urteil vom 9. Dezember 1986 VIII R 317/82 (BFHE 148, 480, 483, BStBl II 1988, 244) die sog. Drei-Objekt-Grenze eingeführt.
  • BFH, 13.12.1995 - XI R 43/89

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung eines einzigen Grundstücks?

  • BFH, 09.12.2002 - VIII R 40/01

    Gewerblicher Grundstückshandel bei nur einem Verkaufsgeschäft

  • BFH, 03.07.2002 - XI R 31/99

    Gewerblicher Grundstückshandel

  • BFH, 27.11.2002 - X R 53/01

    Gewerblicher Grundstückshandel; Veräußerung von weniger als vier Objekten

  • BFH, 22.04.1998 - XI R 28/97

    Erbbaurecht bei gewerblichem Grundstückshandel

  • BFH, 18.09.2002 - X R 183/96

    Gewerblicher Grundstückshandel in Errichtungsfällen

  • BFH, 21.05.1993 - VIII R 10/92

    Veräußerung von Wohneigentum als gewerblicher Grundstückshandel

  • BFH, 05.05.2011 - IV R 34/08

    Gewerblicher Grundstückshandel; ungeteiltes Grundstück mit fünf

    aa) Selbständiges Objekt im Sinne der Drei-Objekt-Grenze ist grundsätzlich jedes selbständig veräußerbare und nutzbare Immobilienobjekt (Grundstück, grundstücksgleiches Recht oder Recht nach dem WEG), und zwar unabhängig von seiner Größe, seinem Wert und anderen Umständen (u.a. BFH-Urteile in BFHE 207, 213, BStBl II 2005, 35, unter II.3.d aa der Gründe; vom 12. Juli 2007 X R 4/04, BFHE 218, 331, BStBl II 2007, 885, unter B.II.1.a der Gründe; in BFHE 224, 233, BStBl II 2009, 791, unter II.2.c cc der Gründe, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 17.12.2008 - IV R 77/06

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Nichtüberschreiten der Drei-Objekt-Grenze -

    Anzeichen dieser Art können beispielsweise in der nur kurzfristigen Finanzierung des Vorhabens, der Beauftragung einer Maklerfirma während der Bauzeit, der Übernahme umfangreicher Gewährleistungsverpflichtungen sowie in dem Abschluss eines Vorvertrags mit dem künftigen Erwerber oder in der Einräumung eines Ankaufsrechts zu sehen sein (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 12. Juli 2007 X R 4/04, BFHE 218, 331, BStBl II 2007, 885, unter B.I.2. der Gründe), und zwar selbst dann, wenn das Erwerbsrecht lediglich privatschriftlich vereinbart worden ist (BFH-Beschluss vom 15. Dezember 2004 X B 48/04, BFH/NV 2005, 698).

    Abzustellen ist insoweit (grundsätzlich) auf den sachenrechtlichen Grundstücksbegriff mit der Folge, dass jedes selbständig veräußerbare und selbständig nutzbare Immobilienobjekt (Grundstück, grundstücksgleiches Recht oder Recht nach dem Wohnungseigentumsgesetz) unabhängig von seinem Wert, seiner Größe und sonstigen Umständen als ein Objekt zu qualifizieren ist (BFH-Urteil in BFHE 218, 331, BStBl II 2007, 885, unter B.II.1. der Gründe).

  • BFH, 24.06.2009 - X R 36/06

    Begründung eines gewerblichen Grundstückshandels durch Einbringung eines

    Die Möglichkeit, dass das Gebäude für Zwecke der eigenen Vermögensverwaltung hergestellt wird, scheidet dann aus (vgl. zum Ganzen Senatsurteile in BFHE 200, 293, BStBl II 2003, 238, und in BFH/NV 2003, 1291; vom 12. Juli 2007 X R 4/04, BFHE 218, 331, BStBl II 2007, 885).
  • BFH, 30.09.2010 - IV R 44/08

    Gewerblicher Grundstückshandel - Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze durch

    d) Selbständiges Objekt im Sinne der Drei-Objekt-Grenze ist grundsätzlich jedes selbständig veräußerbare und nutzbare Immobilienobjekt (Grundstück, grundstücksgleiches Recht oder Recht nach dem Wohnungseigentumsgesetz), und zwar unabhängig von seiner Größe, seinem Wert und anderen Umständen (u.a. BFH-Urteile vom 3. August 2004 X R 40/03, BFHE 207, 213, BStBl II 2005, 35, unter II.3.d aa der Gründe; vom 12. Juli 2007 X R 4/04, BFHE 218, 331, BStBl II 2007, 885, unter B.II.1.a der Gründe; vom 17. Dezember 2008 IV R 77/06, BFHE 224, 233, BStBl II 2009, 791, unter II.2.c cc der Gründe, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 22.04.2015 - X R 25/13

    Anforderungen an die Nachhaltigkeit bei gewerblichem Grundstückshandel -

    (2) Nachhaltigkeit ist auch dann anzunehmen, wenn der Steuerpflichtige zur Vorbereitung des einzigen Veräußerungsgeschäfts eine Vielzahl unterschiedlicher Einzeltätigkeiten entfaltet (vgl. BFH-Urteile in BFHE 201, 180, BStBl II 2003, 294, und vom 12. Juli 2007 X R 4/04, BFHE 218, 331, BStBl II 2007, 885, unter B.III.3.).
  • BFH, 10.12.2008 - X R 59/08

    Umfang des Betriebsvermögens eines gewerblichen Grundstückshandels -

    Als Anzeichen für das Vorliegen einer bei Erwerb vorhandenen unbedingten Veräußerungsabsicht hat der Große Senat beispielsweise angesehen, dass im zeitlichen Zusammenhang mit der Bebauung und Veräußerung das erworbene Grundstück schon vor seiner Fertigstellung verkauft, ein solches Grundstück von vornherein auf Rechnung und nach den Wünschen des Erwerbers bebaut wird oder das Bauunternehmen des das Grundstück bebauenden Steuerpflichtigen erhebliche Leistungen für den Bau erbringt (vgl. BFH-Entscheidungen in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291; vom 12. Juli 2007 X R 4/04, BFHE 218, 331, BStBl II 2007, 885).

    Beispiele für weitere Indizien sind die nur kurzfristige Finanzierung eines Bauvorhabens, die Beauftragung einer Maklerfirma mit dem Verkauf des Grundstücks, das Betreiben der Veräußerung durch den Steuerpflichtigen vor Fertigstellung des Bauwerks sowie der Abschluss eines Vorvertrags mit dem künftigen Erwerber (Senatsurteile in BFH/NV 2003, 1291; in BFHE 218, 331, BStBl II 2007, 885; in BFH/NV 2008, 1463).

  • BFH, 10.12.2008 - X R 14/05

    Umfang des Betriebsvermögens eines gewerblichen Grundstückshandels - Unbedingte

    Als Anzeichen für das Vorliegen einer bei Erwerb vorhandenen unbedingten Veräußerungsabsicht hat der Große Senat beispielsweise angesehen, dass im zeitlichen Zusammenhang mit der Bebauung und Veräußerung das erworbene Grundstück schon vor seiner Fertigstellung verkauft, ein solches Grundstück von vornherein auf Rechnung und nach den Wünschen des Erwerbers bebaut wird oder das Bauunternehmen des das Grundstück bebauenden Steuerpflichtigen erhebliche Leistungen für den Bau erbringt (vgl. BFH-Entscheidungen in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291; vom 12. Juli 2007 X R 4/04, BFHE 218, 331, BStBl II 2007, 885).

    Beispiele für weitere Indizien sind die nur kurzfristige Finanzierung eines Bauvorhabens, die Beauftragung einer Maklerfirma mit dem Verkauf des Grundstücks, das Betreiben der Veräußerung durch den Steuerpflichtigen vor Fertigstellung des Bauwerks sowie der Abschluss eines Vorvertrags mit dem künftigen Erwerber (Senatsurteile in BFH/NV 2003, 1291; in BFHE 218, 331, BStBl II 2007, 885; in BFH/NV 2008, 1463).

  • BFH, 21.07.2016 - X R 56/14

    Ausnahme vom strengen sachenrechtlichen Objektbegriff beim gewerblichen

    bb) Selbständiges Objekt im Sinne der Drei-Objekt-Grenze beim gewerblichen Grundstückshandel ist grundsätzlich jedes selbständig veräußerbare und nutzbare Immobilienobjekt (Grundstück, grundstücksgleiches Recht oder Recht nach dem Wohnungseigentumsgesetz) und zwar unabhängig von seiner Größe, seinem Wert und anderen Umständen (u.a. Senatsurteil vom 12. Juli 2007 X R 4/04, BFHE 218, 331, BStBl II 2007, 885, unter B.II.1.a, m.w.N.).
  • BFH, 31.10.2011 - III B 7/11

    Betriebsstättenbegriff im Zulagenrecht

    Die Klägerin zitiert in diesem Zusammenhang die BFH-Urteile in BFHE 148, 194, BStBl II 1987, 162 sowie vom 12. Juli 2007 X R 4/04 (BFHE 218, 331, BStBl II 2007, 885).

    Dadurch, dass das FG einen dreitägigen Einsatz von Servicetechnikern der Klägerin innerhalb von zwei Jahren nicht als nachhaltig wertete, setzte es sich nicht in Widerspruch zu dem zum gewerblichen Grundstückshandel ergangenen BFH-Urteil in BFHE 218, 331, BStBl II 2007, 885, wonach "Nachhaltigkeit" auch bei einem einzigen Geschäft oder Vertrag vorliegen kann, sofern der Steuerpflichtige eine solche Vielfalt von Einzeltätigkeiten entfaltet, dass seine Betätigung dem Bild eines Gewerbetreibenden entspricht.

  • BFH, 16.09.2009 - X R 48/07

    Einbringung eines in unbedingter Veräußerungsabsicht erworbenen Grundstücks -

    Die Möglichkeit, dass das Gebäude für Zwecke der eigenen Vermögensverwaltung hergestellt wird, scheidet dann aus (vgl. zum Ganzen Senatsurteile in BFHE 200, 293, BStBl II 2003, 238; in BFH/NV 2003, 1291; vom 12. Juli 2007 X R 4/04, BFHE 218, 331, BStBl II 2007, 885).
  • BFH, 18.08.2009 - X R 47/06

    Gewerblicher Grundstückshandel

  • FG Düsseldorf, 21.12.2023 - 14 K 1546/22

    Grundstückshandel bei städtebaulichem Veräußerungszwang

  • BFH, 06.11.2008 - IV R 79/06

    Nutzungsüberlassung i.S.v. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG aufgrund eines

  • FG Baden-Württemberg, 17.09.2013 - 11 K 1355/12

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze durch

  • FG Hamburg, 06.05.2008 - 7 K 174/06

    Änderung eines Steuerbescheids nach § 174 Abs. 4 AO - Gewerblicher

  • FG München, 20.08.2009 - 13 V 1733/09

    Drei-Objekt-Grenze kommt beim gewerblichen Grundstückshandel nur Indizwirkung zu

  • FG Münster, 12.09.2008 - 13 K 4118/03

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung von weniger als 3 Objekten

  • FG Berlin-Brandenburg, 22.11.2022 - 6 K 6066/21

    Anspruch einer GmbH für An- und Verkauf bzw. Verwaltung und Vermittlung von

  • FG München, 18.05.2010 - 13 K 2532/07

    Abfindung für die Auflösung des Dienstverhältnisses - gewerblicher

  • FG Hamburg, 01.12.2008 - 7 K 19/04

    Gesonderte Feststellung der Einkünfte unbeschränkt Steuerpflichtiger aus einer

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