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   BFH, 22.05.2017 - X R 4/17   

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https://dejure.org/2017,21417
BFH, 22.05.2017 - X R 4/17 (https://dejure.org/2017,21417)
BFH, Entscheidung vom 22.05.2017 - X R 4/17 (https://dejure.org/2017,21417)
BFH, Entscheidung vom 22. Mai 2017 - X R 4/17 (https://dejure.org/2017,21417)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Rücknahme eines Rechtsmittels ohne Mitwirkung des Prozessvertreters

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 62 Abs 4, FGO § 124 Abs 1, FGO § 126 Abs 1
    Rücknahme eines Rechtsmittels ohne Mitwirkung des Prozessvertreters

  • Bundesfinanzhof

    Rücknahme eines Rechtsmittels ohne Mitwirkung des Prozessvertreters

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 Abs 4 FGO, § 124 Abs 1 FGO, § 126 Abs 1 FGO
    Rücknahme eines Rechtsmittels ohne Mitwirkung des Prozessvertreters

  • IWW

    § 124 Abs. 1, § 126 ... Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 125 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 62 Abs. 4 Satz 1 FGO, § 62 Abs. 4 FGO, § 62a FGO, § 67 Abs. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung, § 57 Nr. 1 FGO, § 120 Abs. 1 FGO, § 120 Abs. 2 Satz 1 FGO, § 120 Abs. 2 Satz 3 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Revision als unzulässig mangels Postulationsfähigkeit bei der Rücknahme der Revision

  • rewis.io

    Rücknahme eines Rechtsmittels ohne Mitwirkung des Prozessvertreters

  • ra.de
  • BRAK-Mitteilungen

    Rücknahme eines Rechtsmittels ohne Mitwirkung des Prozessvertreters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwerfung der Revision als unzulässig mangels Postulationsfähigkeit bei der Rücknahme der Revision

  • rechtsportal.de

    FGO § 125 Abs. 1 S. 1; FGO § 62 Abs. 4 S. 1
    Verwerfung der Revision als unzulässig mangels Postulationsfähigkeit bei der Rücknahme der Revision

  • datenbank.nwb.de

    Rücknahme eines Rechtsmittels ohne Mitwirkung des Prozessvertreters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rücknahme eines Rechtsmittels - ohne Mitwirkung des Prozessvertreters

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 17.02.1981 - VII R 14/80

    Revisionsverfahren - Rechtsanwalt - Bevollmächtigter - Rüchnahme der Revision

    Auszug aus BFH, 22.05.2017 - X R 4/17
    bb) Zwar hat der BFH im zeitlichen Anwendungsbereich der Regelung des § 62a FGO a.F. (und entsprechend nach Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs --BFHEntlG--) die Rücknahme der Revision ohne Mitwirkung (vgl. nur BFH-Urteil vom 6. April 1999 XI R 85/98, BFH/NV 1999, 1244) und sogar gegen den Willen des Prozessbevollmächtigten (BFH-Urteil vom 17. Februar 1981 VII R 14/80, BFHE 132, 400,  BStBl II 1981, 395) für wirksam erachtet.
  • BFH, 06.04.1999 - XI R 85/98

    Rechtsmittelrücknahme ohne Mitwirkung des Prozessvertreters

    Auszug aus BFH, 22.05.2017 - X R 4/17
    bb) Zwar hat der BFH im zeitlichen Anwendungsbereich der Regelung des § 62a FGO a.F. (und entsprechend nach Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs --BFHEntlG--) die Rücknahme der Revision ohne Mitwirkung (vgl. nur BFH-Urteil vom 6. April 1999 XI R 85/98, BFH/NV 1999, 1244) und sogar gegen den Willen des Prozessbevollmächtigten (BFH-Urteil vom 17. Februar 1981 VII R 14/80, BFHE 132, 400,  BStBl II 1981, 395) für wirksam erachtet.
  • BFH, 17.11.2011 - X E 1/11

    Erinnerung gegen den Kostenansatz - Vertretungszwang bei Erinnerung,

    Auszug aus BFH, 22.05.2017 - X R 4/17
    Der BFH schränkt den Vertretungszwang allerdings für Prozesshandlungen ein, die vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vorgenommen werden können (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 17. November 2011 X E 1/11, BFH/NV 2012, 428: Erinnerung gegen Kostenansatz).
  • BFH, 19.10.2017 - X E 1/17

    Fälligkeit der Gerichtsgebühren bei finanzgerichtlichen Klagen

    Die Erinnerung gegen die Kostenrechnung des Bundesfinanzhofs -Kostenstelle- vom 16. Februar 2017 KostL 265/17 (X R 4/17) wird zurückgewiesen.

    Mit Kostenrechnung vom 16. Februar 2017 X R 4/17 (KostL 265/17) setzte die Kostenstelle des Bundesfinanzhofs (BFH) für das Verfahren der Revision Gerichtskosten nach Nr. 6120 des Kostenverzeichnisses zu § 3 Abs. 2 des Gerichtskostengesetzes (GKG) von 11.415 EUR fest.

    Mit Beschluss vom 22. Mai 2017 X R 4/17 hat der Senat die Revision als unzulässig verworfen.

    Die Erinnerung ist unbegründet, da die Kostenrechnung des BFH vom 16. Februar 2017 X R 4/17 (KostL 265/17) rechtmäßig ist.

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