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   BFH, 09.12.2009 - X R 41/07   

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https://dejure.org/2009,4754
BFH, 09.12.2009 - X R 41/07 (https://dejure.org/2009,4754)
BFH, Entscheidung vom 09.12.2009 - X R 41/07 (https://dejure.org/2009,4754)
BFH, Entscheidung vom 09. Dezember 2009 - X R 41/07 (https://dejure.org/2009,4754)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Erfüllungsrückstand wegen Kundenbetreuung bei einem Versicherungsvertreter; Keine Rückstellung für Verbindlichkeiten aus schwebenden Geschäften; Voraussetzungen eines Erfüllungsrückstandes; Auslegung von Verträgen; Keine Begründung einer Kundenbetreuungspflicht durch den ...

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Erfüllungsrückstand wegen Kundenbetreuungspflicht

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zum Erfüllungsrückstand wegen Kundenbetreuung bei einem Versicherungsvertreter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bildung von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten als Ausdruck eines handelsrechtlichen Grundsatzes ordnungsmäßiger Buchführung; Vorliegen eines Erfüllungsrückstands bei Rückstand des Verpflichteten mit seinen Leistungen gegenüber seinem Vertragspartner; ...

  • datenbank.nwb.de

    Rückstellung wegen Erfüllungsrückständen; Voraussetzungen eines Erfüllungsrückstandes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bildung von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten als Ausdruck eines handelsrechtlichen Grundsatzes ordnungsmäßiger Buchführung; Vorliegen eines Erfüllungsrückstands bei Rückstand des Verpflichteten mit seinen Leistungen gegenüber seinem Vertragspartner; ...

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - DVAG 22 -, Erfüllungsrückstand wegen Kundenbetreuung beim VV, keine Rückstellung für Verbindlichkeiten aus schwebenden Geschäften, Voraussetzungen eines Erfüllungsrückstandes, Auslegung von Verträgen, Begründung einer Kundenbetreuungspflicht durch den Einsatz eines ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 5 Abs 1, HGB § 249 Abs 1
    Betreuung; Provision; Rückstellung; Versicherung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2011, 44
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 28.07.2004 - XI R 63/03

    Rückstellung wegen Erfüllungsrückstandes für die Betreuung bereits

    Auszug aus BFH, 09.12.2009 - X R 41/07
    Im Einspruchsverfahren, das zunächst mehrere zwischenzeitlich nicht mehr streitige Feststellungen des Betriebsprüfers zum Gegenstand hatte, verlangte der Kläger unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28. Juli 2004 XI R 63/03 (BFHE 207, 205, BStBl II 2006, 866) den Ansatz einer Rückstellung für Vertragsbetreuung in Höhe von 312.570 EUR in der Bilanz zum 31. Dezember 2001 bzw. 333.520 EUR in der Bilanz zum 31. Dezember 2002.

    Ein Erfüllungsrückstand im Sinne der Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteil in BFHE 207, 205, BStBl II 2006, 866) lasse sich auf Seiten des Klägers für die Bilanzstichtage 31. Dezember 2001 und 31. Dezember 2002 nicht feststellen.

    Dies entspreche der Rechtsauffassung des BFH in seinem Urteil in BFHE 207, 205, BStBl II 2006, 866, da er, der Kläger, sich zu den streitbefangenen Bilanzstichtagen in einem Erfüllungsrückstand gegenüber der Versicherung, für die er tätig war, befunden habe.

    Darüber hinaus hat er aber auch eine an den wirtschaftlichen Gegebenheiten orientierte Betrachtung genügen lassen, allerdings vorausgesetzt, mit der nach dem Vertrag geschuldeten zukünftigen Leistung wird nicht nur an Vergangenes angeknüpft, sondern Vergangenes abgegolten (BFH-Urteil in BFHE 207, 205, BStBl II 2006, 866).

  • BFH, 23.06.1997 - GrS 2/93

    Wirtschaftliche Vorteile aus Weitervermietung stehen dem Ausweis von

    Auszug aus BFH, 09.12.2009 - X R 41/07
    Ein Bilanzausweis ist u.a. aber dann geboten, wenn das Gleichgewicht der Vertragsbeziehungen durch Vorleistungen oder Erfüllungsrückstände eines Vertragspartners gestört ist (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 23. Juni 1997 GrS 2/93, BFHE 183, 199, BStBl II 1997, 735, m.w.N.).

    Wann eine vertragliche Verpflichtung erfüllt ist, bestimmt sich seither auch bei Dauerschuldverhältnissen nicht mehr entscheidend nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts, sondern nach dem wirtschaftlichen Gehalt der geschuldeten (Sach-)Leistung (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 183, 199, BStBl II 1997, 735, unter B.I.2., m.w.N.).

  • BFH, 25.07.1979 - II R 105/77

    Grunderwerbsteuer bei Aufspaltung eines Vertrages in einen"Kaufvertrag" und einen

    Auszug aus BFH, 09.12.2009 - X R 41/07
    Dies gilt insbesondere für die Interessenlage der Beteiligten (vgl. BFH-Urteil vom 25. Juli 1979 II R 105/77, BFHE 128, 544, BStBl II 1980, 11).
  • FG Baden-Württemberg, 04.09.2007 - 4 K 21/06

    Rückstellung wegen Erfüllungsrückständen

    Auszug aus BFH, 09.12.2009 - X R 41/07
    das angefochtene Urteil des FG vom 4. September 2007 4 K 21/06 aufzuheben und die Einkommensteuerbescheide für 2001 vom 29. Dezember 2003 sowie für 2002 vom 18. Februar 2004 jeweils in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 6. Dezember 2005 so zu ändern, dass die Einkünfte aus Gewerbebetrieb um den jeweiligen Rückstellungsbetrag gemindert und die Einkommensteuer jeweils auf 0 EUR herabgesetzt werden.
  • BFH, 05.02.1987 - IV R 81/84

    Für rechtsverbindlich zugesagte Jubiläumszuwendungen an Arbeitnehmer ist eine

    Auszug aus BFH, 09.12.2009 - X R 41/07
    Erfüllungsrückstand setzt nicht die Fälligkeit der vertraglich noch geschuldeten Leistung zum Bilanzstichtag voraus (vgl. hierzu z.B. BFH-Urteile vom 5. Februar 1987 IV R 81/84, BFHE 149, 55, BStBl II 1987, 845; vom 15. Juli 1998 I R 24/96, BFHE 186, 388, BStBl II 1998, 728, m.w.N.).
  • BFH, 04.12.1979 - VII R 29/77

    Gehaltsabtretung - Vorausabtretung - Lohnsteuererstattungsanspruch -

    Auszug aus BFH, 09.12.2009 - X R 41/07
    So prüft das Revisionsgericht auch, ob das FG die für die Vertragsauslegung bedeutsamen Begleitumstände erforscht hat (vgl. BFH-Urteil vom 4. Dezember 1979 VII R 29/77, BFHE 130, 226, BStBl II 1980, 488), da nach der Rechtsprechung bei der Vertragsauslegung auch außerhalb der Verträge liegende Umstände beachtet werden müssen.
  • BFH, 15.07.1998 - I R 24/96

    Rückstellung wegen Leistung einer Sparprämie

    Auszug aus BFH, 09.12.2009 - X R 41/07
    Erfüllungsrückstand setzt nicht die Fälligkeit der vertraglich noch geschuldeten Leistung zum Bilanzstichtag voraus (vgl. hierzu z.B. BFH-Urteile vom 5. Februar 1987 IV R 81/84, BFHE 149, 55, BStBl II 1987, 845; vom 15. Juli 1998 I R 24/96, BFHE 186, 388, BStBl II 1998, 728, m.w.N.).
  • BFH, 19.07.2011 - X R 26/10

    Bildung einer Rückstellung für die Verpflichtung zur Nachbetreuung von

    Rückstellungen wegen Erfüllungsrückstandes sind zu bilden, wenn ein Versicherungsvertreter die Abschlussprovision nicht nur für die Vermittlung der Versicherung, sondern auch für die weitere Betreuung des Versicherungsvertrags erhält (Anschluss an BFH-Urteile vom 28. Juli 2004 XI R 63/03, BFHE 207, 205, BStBl II 2006, 866, und vom 9. Dezember 2009 X R 41/07, BFH/NV 2010, 860).

    Es entspricht der gefestigten BFH-Rechtsprechung, dass Rückstellungen wegen Erfüllungsrückstandes zu bilden sind, wenn ein Versicherungsvertreter die Abschlussprovision nicht nur für die Vermittlung der Versicherung, sondern auch für die weitere Betreuung des Versicherungsvertrags erhält (Urteil in BFHE 207, 205, BStBl II 2006, 866; Senatsurteil vom 9. Dezember 2009 X R 41/07, BFH/NV 2010, 860; vgl. auch Wendt, Festschrift für Herzig, Unternehmensbesteuerung, 2010, 517; Schmidt/Weber-Grellet, EStG, 30. Aufl., § 5 Rz 84 und Rz 550, Stichwort "Bestandspflege").

    Leistungen, die der Kläger gegenüber seinen Kunden ohne Rechtspflicht erbracht hat, sind für die Bemessung der Rückstellung irrelevant (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 2010, 860).

  • BFH, 21.02.2017 - VIII R 56/14

    Zur Abschreibbarkeit des immateriellen Wirtschaftsgutes "wirtschaftlicher Vorteil

    bb) Diese Würdigung verstößt nicht gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze (vgl. zur Bindung gemäß § 118 Abs. 2 FGO z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. Januar 2005 IX R 15/03, BFHE 209, 77, BStBl II 2005, 477; vom 9. Dezember 2009 X R 41/07, BFH/NV 2010, 860; vom 24. Oktober 2012 IX R 6/12, BFH/NV 2013, 907).
  • BFH, 09.06.2015 - X R 27/13

    Bildung einer Rückstellung wegen Erfüllungsrückstand; Auslegung von

    Ferner folge aus dem Senatsurteil vom 9. Dezember 2009 X R 41/08 --richtig wohl X R 41/07-- (BFH/NV 2010, 860), dass für eine Obliegenheit keine Rückstellung gebildet werden könne.

    Es bedarf dann einer entsprechenden inhaltlich eindeutigen Vereinbarung (Senatsurteil in BFH/NV 2010, 860).

    Dies gilt insbesondere für die Interessenlage der Beteiligten (Senatsurteil in BFH/NV 2010, 860).

    Entspricht die finanzgerichtliche Auslegung diesen Grundsätzen, ist sie für den erkennenden Senat bindend, auch wenn sie zwar nicht zwingend, aber möglich war (Senatsurteil in BFH/NV 2010, 860).

  • BFH, 25.05.2016 - I R 17/15

    Passivierung eines Darlehens mit steigenden Zinssätzen - Höhe eines zu

    e) Ein Erfüllungsrückstand setzt --wie der Ausweis einer Verbindlichkeit im Allgemeinen (Senatsurteil vom 24. Mai 1984 I R 166/78, BFHE 141, 176, BStBl II 1984, 747, betreffend Zinsverbindlichkeiten aus Darlehen)-- nicht die Fälligkeit der vertraglich noch geschuldeten Leistung zum Bilanzstichtag voraus (BFH-Urteil vom 9. Dezember 2009 X R 41/07, BFH/NV 2010, 860; Senatsurteil in BFHE 213, 332, BStBl II 2006, 593).
  • BFH, 12.12.2013 - X R 25/11

    Bildung einer Rückstellung für die Verpflichtung zur Nachbetreuung von

    Es entspricht der gefestigten BFH-Rechtsprechung, dass Rückstellungen wegen Erfüllungsrückstandes zu bilden sind, wenn ein Versicherungsvertreter die Abschlussprovision nicht nur für die Vermittlung der Versicherung, sondern auch für die weitere Betreuung des Versicherungsvertrages erhält (BFH-Urteil vom 28. Juli 2004 XI R 63/03, BFHE 207, 205, BStBl II 2006, 866; Senatsurteile vom 9. Dezember 2009 X R 41/07, BFH/NV 2010, 860; vom 19. Juli 2011 X R 26/10, BFHE 234, 239, BStBl II 2012, 856; X R 48/08, BFH/NV 2011, 2032, und X R 8/10, BFH/NV 2011, 2035, jeweils m.w.N.).

    Diese ergibt sich nicht aus dem Gesetz, kann aber im Rahmen der Vertragsfreiheit als vertragliche Zusatzpflicht des Versicherungsvertreters vereinbart werden (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 2010, 860, unter II.3.).

  • BFH, 14.05.2014 - X R 7/12

    Berücksichtigung von Sanierungsaufwendungen beim Erlass eines Folgebescheides vor

    a) Während die Auslegung von Verträgen zu der dem FG obliegenden Feststellung der Tatsachen gehört, die der BFH lediglich daraufhin überprüfen kann, ob die gesetzlichen Auslegungsregeln (§§ 133, 157 des Bürgerlichen Gesetzbuchs), die Denkgesetze und die Erfahrungssätze zutreffend angewandt worden sind (vgl. z.B. Senatsurteil vom 9. Dezember 2009 X R 41/07, BFH/NV 2010, 860, unter II.3.b), ist die Auslegung des Inhalts von Verwaltungsakten durch das FG im Revisionsverfahren in vollem Umfang nachprüfbar (BFH-Urteil vom 26. November 2009 III R 93/07, BFH/NV 2010, 856).
  • BFH, 19.07.2011 - X R 8/10

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19. 7. 2011 X R 26/10 - Bildung

    NV: Rückstellungen wegen Erfüllungsrückstandes sind zu bilden, wenn ein Versicherungsvertreter die Abschlussprovision nicht nur für die Vermittlung der Versicherung, sondern auch für die weitere Betreuung des Versicherungsvertrags erhält (Anschluss an BFH-Urteile vom 28. Juli 2004 XI R 63/03, BFHE 207, 205, BStBl II 2006, 866, und vom 9. Dezember 2009 X R 41/07, BFH/NV 2010, 860).

    Es entspricht der gefestigten BFH-Rechtsprechung, dass Rückstellungen wegen Erfüllungsrückstandes zu bilden sind, wenn ein Versicherungsvertreter die Abschlussprovision nicht nur für die Vermittlung der Versicherung, sondern auch für die weitere Betreuung des Versicherungsvertrags erhält (BFH-Urteil in BFHE 207, 205, BStBl II 2006, 866; Senatsurteil vom 9. Dezember 2009 X R 41/07, BFH/NV 2010, 860; vgl. auch Wendt, Festschrift für Herzig, Unternehmensbesteuerung, 2010, 517; Schmidt/ Weber-Grellet, EStG, 30. Aufl., § 5 Rz 84 und Rz 550 Stichwort "Bestandspflege").

    Leistungen, die der Kläger gegenüber seinen Kunden ohne Rechtspflicht erbracht hat, sind für die Bemessung der Rückstellung irrelevant (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 2010, 860).

  • BFH, 16.09.2014 - X R 38/13

    Erfüllungsrückstand wegen Nachbetreuungspflichten bei einem für einen

    Es bedarf dann einer entsprechenden inhaltlich eindeutigen Individualvereinbarung (Löwisch in Ebenroth/Boujong/ Joost/Strohn, Handelsgesetzbuch, § 86 Rz 45 f., m.w.N.; ebenso für den Versicherungsvertreter Senatsurteil vom 9. Dezember 2009 X R 41/07, BFH/NV 2010, 860, Rz 23).

    Die Annahme einer solchen Nebenpflicht würde wegen der damit verbundenen wirtschaftlichen Belastung des Klägers dem gerechten Interessenausgleich widersprechen, wenn einer Partei aufgrund einer --angenommenen-- stillschweigenden Vereinbarung erhebliche zusätzliche Verpflichtungen aufgebürdet würden, ohne dass diese Pflichten in dem Vertragstext auch nur andeutungsweise ihren Niederschlag gefunden hätten (vgl. auch Senatsurteil in BFH/NV 2010, 860, unter II.3.c).

    Für diese Obliegenheit kann eine Rückstellung jedoch nicht gebildet werden (so bereits Senatsurteil in BFH/NV 2010, 860, Rz 37).

  • FG Hamburg, 06.09.2012 - 2 K 90/12

    Einkommensteuergesetz: Rückstellungen wegen nachlaufender Betreuung von

    Der BFH habe in seinen Entscheidungen vom 28.07.2004 (XI R 63/03) und vom 09.12.2009 (X R 41/07) eine gesetzliche Nachbetreuungsverpflichtung ebenfalls nicht gesehen.

    Ein Bilanzausweis ist unter anderem aber dann geboten, wenn das Gleichgewicht der Vertragsbeziehungen durch Vorleistungen oder Erfüllungsrückstände eines Vertragspartners gestört ist (BFH-Urteil vom 09.12.2009, X R 41/07, BFH/NV 2010, 860; Beschluss des Großen Senats vom 23.06.1997, GrS 2/93, BStBl. II 1997, 735).

    Erfüllungsrückstand setzt nicht die Fälligkeit der vertraglich noch geschuldeten Leistung zum Bilanzstichtag voraus (BFH-Urteile vom 09.12.2009, X R 41/07, BFH/NV 2010, 860; vom 28.07.2004, XI R 63/03, BStBl. II, 2006, 866; Beschluss des Großen Senats vom 23.06.1997, GrS 2/93, BStBl. II 1997, 735, m. w. N.).

    Es bedarf dann einer entsprechenden inhaltlich eindeutigen Individualvereinbarung (vgl. BFH-Urteile vom 09.12.2009, X R 41/07, BFH/NV 2010, 860; vom 19.07.2011, X R 26/10, BFHE 234, 239, BFH/NV 2011, 2147).

    Auch für diesen bedarf es einer vertraglich eindeutigen Individualvereinbarung über Zusatzpflichten, um einen eine Rückstellung rechtfertigenden Erfüllungsrückstand zu begründen (vgl. BFH-Urteile vom 09.12.2009, X R 41/07, BFH/NV 2010, 860; vom 19.07.2011, X R 26/10, BFHE 234, 239, BFH/NV 2011, 2147).

  • FG Rheinland-Pfalz, 04.06.2013 - 6 K 2289/11

    Rückstellung bei einem Versicherungsvertreter

    Es entspricht der gefestigten BFH-Rechtsprechung, dass Rückstellungen wegen Erfüllungsrückstandes zu bilden sind, wenn ein Versicherungsvertreter die Abschlussprovision nicht nur für die Vermittlung der Versicherung, sondern auch für die weitere Betreuung des Versicherungsvertrags erhält (BFH-Urteil in BFHE 207, 205, BStBl II 2006, 866; Senatsurteil vom 9. Dezember 2009 X R 41/07, BFH/NV 2010, 860; vgl. auch Wendt, Festschrift für Herzig, Unternehmensbesteuerung, 2010, 517; Schmidt/ Weber-Grellet, EStG, 30. Aufl., § 5 Rz 84 und Rz 550 Stichwort "Bestandspflege").

    Leistungen, die der Kläger gegenüber seinen Kunden ohne Rechtspflicht erbracht hat, sind für die Bemessung der Rückstellung irrelevant (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 2010, 860).

    Leistungen, die der Kläger gegenüber seinen Kunden ohne Rechtspflicht erbracht hat, sind für die Bemessung der Rückstellung irrelevant (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 2010, 860).

  • BFH, 19.07.2011 - X R 48/08

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19. 7. 2011 X R 26/10 - Bildung einer

  • BFH, 06.10.2010 - II R 29/09

    Abgrenzung und erbschaftsteuerrechtliche Bedeutung von Vorausvermächtnissen und

  • FG Niedersachsen, 11.05.2011 - 2 K 11301/08

    Auswirkungen einer unrechtmäßigen Nichtanerkennung von Rückstellungen für

  • BFH, 19.07.2011 - X R 9/10

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19. 7. 2011 X R 26/10 - Bildung

  • BFH, 27.02.2014 - III R 14/11

    Bildung einer Rückstellung wegen Erfüllungsrückstands - Rechtspflicht zur

  • BFH, 05.10.2011 - IX R 57/10

    Erwerb einer wesentlichen Beteiligung Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an

  • FG Münster, 25.07.2019 - 10 K 902/15

    Einkommensteuer - Zur Bildung einer Rückstellung für Nachbetreuungsleistungen,

  • BFH, 11.02.2014 - IX R 25/13

    Abgrenzung zwischen Nutzungsüberlassung und Veräußerung beim "Kaufvertrag" über

  • BFH, 08.11.2011 - X B 221/10

    Rückstellung wegen Erfüllungsrückstands

  • FG Hessen, 30.10.2012 - 1 K 1264/07

    Rückstellungen wegen Erfüllungsrückständen aus Versicherungs- und

  • FG Hessen, 30.10.2012 - 1 K 1264/09

    Rückstellungen für die Betreuung von Versicherungsverträgen; Rückstellungen für

  • BFH, 02.07.2021 - XI R 21/19

    Rückstellung bei Werkzeugfertigung/-nutzung

  • FG Münster, 09.09.2016 - 4 K 2068/13

    Voraussetzungen für die Bildung einer Rückstellung wegen Erfüllungsrückstands

  • FG Hessen, 22.08.2012 - 4 K 1620/10

    Auflösung der Rückstellung für Bestandspflege - Rückstellung für die zukünftige

  • BFH, 24.10.2012 - IX R 6/12

    Substanzausbeute, Nutzungsüberlassung zur Bodenschatzgewinnung, Grundsätzliche

  • FG Münster, 08.09.2010 - 6 K 1533/07

    Erfüllungsrückstand in Bezug auf Betreuung bereits abgeschlossener

  • BFH, 11.02.2014 - IX R 26/13

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.02.2014 IX R 25/13 - Abgrenzung zwischen

  • FG Münster, 13.06.2013 - 13 K 4827/08

    Bildung und Bewertung einer Rückstellung für die Nachbetreuung von LV-Verträgen

  • FG Köln, 10.11.2021 - 12 K 2486/20

    Betriebe können steuermindernde Rückstellung für Altersfreizeit bilden

  • FG Sachsen, 17.06.2010 - 4 K 154/07

    Keine Rückstellung für die Betreuung von Versicherungsverträgen nach Erhalt der

  • FG Köln, 26.09.2013 - 13 K 1252/10

    Rückstellung für Vertragspflege, Provisionen als verdeckte Gewinnausschüttung

  • FG Köln, 10.11.2022 - 12 K 2486/20

    Betriebe können steuermindernde Rückstellung für Altersfreizeit bilden

  • FG Baden-Württemberg, 24.03.2011 - 3 K 1562/08

    Abgrenzung zwischen einem die Gesamtrechtsnachfolge auslösenden Verkauf von

  • FG Hessen, 22.05.2013 - 4 K 3362/10

    Steuerbilanzielle Behandlung des sog. Fonds zur bauspartechnischen Absicherung

  • FG Niedersachsen, 06.06.2012 - 4 K 304/11

    Bildung von Rückstellungen für künftige Aufwendungen eines selbstständigen

  • FG Rheinland-Pfalz, 29.08.2018 - 1 K 1444/16

    Passivierung von drohenden Verlusten aus schwebenden Geschäften i.S.d. § 5 Abs.

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