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   BFH, 21.04.2010 - X R 43/08   

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https://dejure.org/2010,5932
BFH, 21.04.2010 - X R 43/08 (https://dejure.org/2010,5932)
BFH, Entscheidung vom 21.04.2010 - X R 43/08 (https://dejure.org/2010,5932)
BFH, Entscheidung vom 21. April 2010 - X R 43/08 (https://dejure.org/2010,5932)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Geldwerter Vorteil bei günstigerem Versicherungstarif: Bewertung von Einnahmen bei einem Gewerbetreibenden - Typisierende Bewertung des geldwerten Vorteils eines zinsgünstigen Arbeitgeberdarlehens - Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Anwendungsbereichs von § ...

  • openjur.de

    Geldwerter Vorteil bei günstigerem Versicherungstarif: Bewertung von Einnahmen bei einem Gewerbetreibenden; Typisierende Bewertung des geldwerten Vorteils eines zinsgünstigen Arbeitgeberdarlehens; Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Anwendungsbereichs von § 8 Abs. ...

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 4 Abs 1, EStG § ... 6 Abs 1 Nr 4, EStG § 8 Abs 2, EStG § 8 Abs 3, EStG § 4 Abs 1, EStG § 6 Abs 1 Nr 4, EStG § 8 Abs 2, EStG § 8 Abs 3, GG Art 3 Abs 1, EStG § 2 Abs 2 Nr 1, EStG § 2 Abs 2 Nr 1, EStG § 2 Abs 2 Nr 2, EStG § 2 Abs 2 Nr 2
    Geldwerter Vorteil bei günstigerem Versicherungstarif: Bewertung von Einnahmen bei einem Gewerbetreibenden - Typisierende Bewertung des geldwerten Vorteils eines zinsgünstigen Arbeitgeberdarlehens - Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Anwendungsbereichs von § ...

  • Bundesfinanzhof

    Geldwerter Vorteil bei günstigerem Versicherungstarif: Bewertung von Einnahmen bei einem Gewerbetreibenden - Typisierende Bewertung des geldwerten Vorteils eines zinsgünstigen Arbeitgeberdarlehens - Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Anwendungsbereichs von § ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 1 EStG 1997, § 6 Abs 1 Nr 4 EStG 1997, § 8 Abs 2 EStG 1997, § 8 Abs 3 EStG 1997, § 4 Abs 1 EStG 2002
    Geldwerter Vorteil bei günstigerem Versicherungstarif: Bewertung von Einnahmen bei einem Gewerbetreibenden - Typisierende Bewertung des geldwerten Vorteils eines zinsgünstigen Arbeitgeberdarlehens - Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Anwendungsbereichs von § ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 1 EStG 1997, § 6 Abs 1 Nr 4 EStG 1997, § 8 Abs 2 EStG 1997, § 8 Abs 3 EStG 1997, § 4 Abs 1 EStG 2002
    Geldwerter Vorteil bei günstigerem Versicherungstarif: Bewertung von Einnahmen bei einem Gewerbetreibenden - Typisierende Bewertung des geldwerten Vorteils eines zinsgünstigen Arbeitgeberdarlehens - Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Anwendungsbereichs von § ...

  • IWW
  • rewis.io

    Geldwerter Vorteil bei günstigerem Versicherungstarif: Bewertung von Einnahmen bei einem Gewerbetreibenden - Typisierende Bewertung des geldwerten Vorteils eines zinsgünstigen Arbeitgeberdarlehens - Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Anwendungsbereichs von § ...

  • rewis.io

    Geldwerter Vorteil bei günstigerem Versicherungstarif: Bewertung von Einnahmen bei einem Gewerbetreibenden - Typisierende Bewertung des geldwerten Vorteils eines zinsgünstigen Arbeitgeberdarlehens - Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Anwendungsbereichs von § ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; EStG § 8 Abs. 2; EStG § 8 Abs. 3
    Gruppenversicherungstarif bei Bewertung des geldwerten Vorteils durch Inanspruchnahme des Haustarifs einer Versicherung; Bewertung des geldwerten Vorteils eines zinsgünstigen Arbeitgeberdarlehens nach § 8 Abs. 2 Einkommenssteuergesetz ( EStG ) hinsichtlich der Vergabe von ...

  • datenbank.nwb.de

    Bewertung des geldwerten Vorteils bei günstigerem Versicherungstarif

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Geldwerter Vorteil durch verbilligten oder unentgeltlichen Sachbezug i.R.e. objektiven Bereicherung; Gruppenversicherungstarif bei Bewertung des geldwerten Vorteils durch Inanspruchnahme des Haustarifs einer Versicherung; Bewertung des geldwerten Vorteils eines ...

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Keine Anwendung des Rabattfreibetrags auf Selbständige

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 17.08.2005 - IX R 10/05

    Ortsübliche Miete - Mietspiegel - geldwerter Vorteil

    Auszug aus BFH, 21.04.2010 - X R 43/08
    Das FG-Urteil weiche auch vom BFH-Urteil vom 17. August 2005 IX R 10/05 (BFHE 211, 151, BStBl II 2006, 71) ab.

    Der BFH habe im Urteil in BFHE 211, 151, BStBl II 2006, 71 hingegen erkannt, dass Mietpreise, die innerhalb der Mietpreisspanne des örtlichen Mietspiegels lägen, die Annahme eines geldwerten Vorteils ausschließen würden.

    Übertrage man den Rechtsgedanken der BFH-Entscheidung in BFHE 211, 151, BStBl II 2006, 71 auf den Streitfall, bedeute dies, dass der Haustarif eines Versicherers dann keinen geldwerten Vorteil darstelle, wenn die Prämie innerhalb einer Spanne gleichartiger Produkte konkurrierender Anbieter liege.

    d) Aus dem BFH-Urteil in BFHE 211, 151, BStBl II 2006, 71 und dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 13. Juni 2007 IV C 5-S 2334/07/0009, 2007/0255889 (BStBl I 2007, 502) können die Kläger kein für sie günstiges Ergebnis ableiten.

    Aus dieser Tatsache hat der IX. Senat im Urteil in BFHE 211, 151, BStBl II 2006, 71 gefolgert, jeder Mietzins in der Bandbreite des Mietspiegels sei der "übliche Endpreis am Abgabeort" i.S. des § 8 Abs. 2 EStG.

  • BFH, 30.05.2001 - VI R 123/00

    Rabattfreibetrag für Mitarbeiter in Agenturen - Was Agenturinhaber wissen müssen

    Auszug aus BFH, 21.04.2010 - X R 43/08
    NV: Ob ein geldwerter Vorteil i.S. des § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG durch die verbilligte Überlassung einer Ware oder Dienstleistung gegeben ist, ist auch bei einem Gewerbetreibenden allein anhand des üblichen Endpreises für die konkrete Ware oder Dienstleistung zu ermitteln (Anschluss an das BFH-Urteil vom 30. Mai 2001 VI R 123/00, BFHE 195, 376, BStBl II 2002, 230).

    Entscheidend für die Bejahung eines geldwerten Vorteils durch den verbilligten oder unentgeltlichen Sachbezug ist, dass ein objektiver Betrachter aus der Sicht des Empfängers einen geldwerten Vorteil im Sinne einer objektiven Bereicherung bejahen würde (vgl. BFH-Urteil vom 30. Mai 2001 VI R 123/00, BFHE 195, 376, BStBl II 2002, 230, m.w.N.; vom 28. Juni 2007 VI R 45/02, BFH/NV 2007, 1871).

    Entscheidend ist, dass er den Vorteil tatsächlich in Anspruch genommen hat (vgl. BFH-Urteil in BFHE 195, 376, BStBl II 2002, 230, m.w.N.).

    Zwar wenden die Kläger hiergegen ein, die Entscheidung des VI. Senats des BFH in BFHE 195, 376, BStBl II 2002, 230 sei im Hinblick auf die Entlastung des Arbeitsgebers und dessen Schutz vor Haftungsfolgen gerechtfertigt; bei selbständigen Versicherungsvermittlern mit Einkünften aus Gewerbebetrieb obliege jedoch diesen die Aufgabe, günstigere Konkurrenzprodukte zu ermitteln und deren Vergleichbarkeit nachzuweisen (vgl. hierzu auch Kuhsel, Betriebs-Berater 2002, 124, unter IV.2.).

  • BFH, 09.10.2002 - VI R 164/01

    Arbeitgeberdarlehen und Rabattfreibetrag

    Auszug aus BFH, 21.04.2010 - X R 43/08
    Im Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 9. Oktober 2002 VI R 164/01 (BFHE 200, 354, BStBl II 2003, 373) habe das Gericht lediglich in der Ungleichbehandlung der beiden Arbeitnehmer-Fallgruppen noch keinen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz gesehen.

    a) Bereits mit Urteil vom 9. Oktober 2002 VI R 164/01 (BFHE 200, 354, BStBl II 2003, 373) hatte der BFH entschieden, dass die Beschränkung des Bewertungsabschlags von 4 % und des Rabattfreibetrags auf die Produktpalette des Arbeitgebers weder gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt noch verfassungskonform auszulegen ist.

  • BFH, 28.06.2007 - VI R 45/02

    Lohnzahlungen Dritter - Abschluss verbilligter Versicherungen bei

    Auszug aus BFH, 21.04.2010 - X R 43/08
    Entscheidend für die Bejahung eines geldwerten Vorteils durch den verbilligten oder unentgeltlichen Sachbezug ist, dass ein objektiver Betrachter aus der Sicht des Empfängers einen geldwerten Vorteil im Sinne einer objektiven Bereicherung bejahen würde (vgl. BFH-Urteil vom 30. Mai 2001 VI R 123/00, BFHE 195, 376, BStBl II 2002, 230, m.w.N.; vom 28. Juni 2007 VI R 45/02, BFH/NV 2007, 1871).

    Tarifvergünstigungen aus Sammel- bzw. Gruppenversicherungsverträgen sind nämlich für die Versicherten von der Erfüllung weiterer einschränkender Kriterien wie Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe, Mitgliedschaft in einem Verein, einer Mindestanzahl versicherter Personen etc. abhängig (vgl. hierzu auch BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 1871).

  • BFH, 09.12.2009 - X R 28/07

    Beschränkte Abziehbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen verfassungsgemäß; keine

    Auszug aus BFH, 21.04.2010 - X R 43/08
    Es ist vielmehr erforderlich, in einem Gesamtvergleich die steuererheblichen Unterschiede zwischen den Lohneinkünften und den gewerblichen Einkünften zu analysieren und zu bewerten (vgl. hierzu auch Senatsurteil vom 9. Dezember 2009 X R 28/07, BFHE 227, 165, BStBl II 2010, 348).
  • BVerfG, 11.05.1970 - 1 BvL 17/67

    Verfassungswidrigkeit des § 4 Abs. 1 S. 5 EStG in Bezug auf die Veräußerung oder

    Auszug aus BFH, 21.04.2010 - X R 43/08
    Von Bedeutung ist zudem, dass das deutsche Einkommensteuerrecht durch den Dualismus der Einkünfteermittlung geprägt wird (Gewinneinkünfte nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG und Überschusseinkünfte nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG) und dies nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht gleichheitswidrig ist (z.B. Beschluss vom 11. Mai 1970  1 BvL 17/67, BVerfGE 28, 227).
  • BFH, 19.07.1995 - I R 56/94

    Teilwert - Herstellungskosten - Zuschußempfänger - Krankenhauswäsche

    Auszug aus BFH, 21.04.2010 - X R 43/08
    Teilwert ist grundsätzlich der Substanzwert des entnommenen Gegenstandes (vgl. BFH-Urteil vom 19. Juli 1995 I R 56/94, BFHE 179, 19, BStBl II 1996, 28; Schmidt/Kulosa, EStG, 29. Aufl., § 6 Rz 234).
  • BFH, 12.05.2009 - V R 24/08

    Umsatzsteuerpflicht bei Überlassung von PKW an Handelsvertreter

    Auszug aus BFH, 21.04.2010 - X R 43/08
    Zum anderen haben sie --obwohl sie in der mündlichen Verhandlung durch einen Steuerberater vertreten waren-- es ausweislich des Protokolls über die mündliche Verhandlung unterlassen, die mangelnde Sachaufklärung durch das FG in der mündlichen Verhandlung vom 14. Dezember 2007 zu rügen; sie können sich deshalb hierauf nicht mehr berufen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 12. Mai 2009 V R 24/08, BFHE 226, 364).
  • FG München, 14.12.2007 - 2 K 2299/05

    Vorliegen eines geldwerten Vorteils bei der Gewährung von vergünstigten

    Auszug aus BFH, 21.04.2010 - X R 43/08
    Die nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) mit in Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 235 veröffentlichtem Urteil ab.
  • FG Bremen, 23.03.2011 - 1 K 150/09

    Bereitstellung von vergünstigten Mitgliedschaften für Arbeitnehmer in

    Darauf kann es schon deshalb nicht ankommen, weil die Regelung des § 8 Abs. 2 S. 1 EStG in der Praxis nicht mehr handhabbar wäre, da notwendigerweise Streitigkeiten über die Funktionsgleichheit und qualitative Gleichwertigkeit anderer Dienstleistungen in erheblichem Umfang auftreten würden (vgl. BFH-Urteile vom 30. Mai 2001 VI R 123/00, BFHE 195, 376, BStBl II 2002, 230; vom 28. Juni 2007 VI R 45/02, BFH/NV 2007, 1871; vom 21. April 2010 X R 43/08, BFH/NV 2010, 1436; Schmidt/Drenseck EStG 29. Aufl. § 8 Rz 36).
  • FG Hessen, 25.11.2020 - 12 K 2283/17

    Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids über Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und

    Entscheidend für die Bejahung eines geldwerten Vorteils durch den verbilligten oder unentgeltlichen Sachbezug ist, dass ein objektiver Betrachter aus der Sicht des Empfängers einen geldwerten Vorteil im Sinne einer objektiven Bereicherung bejahen würde (vgl. BFH-Urteile vom 30.05.2001 VI R 123/00, BStBl II 2002, 230; vom 28.06.2007 VI R 45/02, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2007, 1871 und vom 21.04.2010 X R 43/08, BFH/NV 2010, 1436).
  • BFH, 20.12.2012 - IV B 12/12

    Bandbreitenrechtsprechung nicht auf die Ermittlung des Teilwerts übertragbar -

    Denn das FG hat seiner Entscheidung keine abstrakten Rechtssätze zu Grunde gelegt, die mit tragenden Rechtsausführungen in den von den Klägern bezeichneten BFH-Urteilen vom 17. Oktober 2001 I R 103/00 (BFHE 197, 68, BStBl II 2004, 171), vom 6. April 2005 I R 22/04 (BFHE 209, 460, BStBl II 2007, 658), vom 17. August 2005 IX R 10/05 (BFHE 211, 151, BStBl II 2006, 71) und vom 21. April 2010 X R 43/08 (BFH/NV 2010, 1436) nicht übereinstimmen.

    ee) Auch die von den Klägern des Weiteren genannten BFH-Urteile in BFHE 211, 151, BStBl II 2006, 71 und in BFH/NV 2010, 1436 enthalten keine Rechtssätze, die zur Ermittlung des Teilwerts herangezogen werden könnten.

  • FG Saarland, 31.01.2018 - 2 K 1198/15

    Unentgeltliche Gestellung einer Gemeinschaftsunterkunft für einen täglich nach

    Entscheidend für die Bejahung eines derartigen geldwerten Vorteiles durch den verbilligten oder unentgeltlichen Sachbezug ist, dass ein objektiver Betrachter aus der Sicht des Empfängers einen geldwerten Vorteil im Sinne einer objektiven Bereicherung bejahen würde (vgl. BFH vom 21. April 2010 X R 43/08, BFH/NV 2010, 1436 m.w.N.).
  • FG München, 22.04.2013 - 7 K 2640/11

    Geldwerter Vorteil bei Nutzung eines Pkws im Wege des verbilligten

    Entscheidend ist, dass ein objektiver Betrachter aus der Sicht des Empfängers einen geldwerten Vorteil im Sinne einer objektiven Bereicherung bejahen würde (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 21. April 2010 X R 43/08, BFH/NV 2010, 1436 m. weit. Nachw.).
  • FG Münster, 02.07.2013 - 11 K 4508/11

    Ungünstige Gesetzesänderung für Nutzer von Wohnrechten

    Entscheidend für die Bejahung eines geldwerten Vorteils durch den verbilligten oder unentgeltlichen Sachbezug ist, dass ein objektiver Betrachter aus der Sicht des Empfängers einen geldwerten Vorteil im Sinne einer objektiven Bereicherung bejahen würde (vgl. BFH Urteile vom 30. Mai 2001 VI R 123/00, BFHE 195, 376, BStBl. II 2002, 230, BB 2001, 1989; vom 28. Juni 2007 VI R 45/02, BFH/NV 2007, 1871, und vom 21. April 2010, X R 43/08, BFH/NV 2010, 1436).
  • FG Düsseldorf, 08.08.2013 - 11 K 3681/12

    Arbeitslohn: Verbilligter Erwerb von GmbH-Anteilen durch freien Mitarbeiter unter

    Maßgeblich ist alleine, ob ein objektiver Betrachter aus der Sicht des Empfängers bei diesem einen vermögenswerten Vorteil als Gegenleistung für eine Leistung bejahen würde (vgl. BFH-Urteil vom 21.04.2010 X R 43/08, BFH/NV 2010, 1436 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung; Krüger in Schmidt, EStG Kommentar, 2012, § 8 Rdnr. 13).
  • FG Köln, 14.02.2013 - 13 K 2940/12

    Einkommensteuer: Geldwerte Vorteile aus der unentgeltlichen Spielberechtigung für

  • BFH, 11.05.2010 - X B 183/09

    Umfang des Eintritts der Rechtskraft - Bezeichnung der Streitgegenstände

  • FG Baden-Württemberg, 21.10.2022 - 10 K 262/22

    Zufluss der vom Arbeitgeber bezahlten Beiträge zu einer

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