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   BFH, 24.01.1990 - X R 44/88   

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https://dejure.org/1990,2038
BFH, 24.01.1990 - X R 44/88 (https://dejure.org/1990,2038)
BFH, Entscheidung vom 24.01.1990 - X R 44/88 (https://dejure.org/1990,2038)
BFH, Entscheidung vom 24. Januar 1990 - X R 44/88 (https://dejure.org/1990,2038)
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Wird zitiert von ... (31)

  • BFH, 20.12.2017 - I R 98/15

    Einkünfte eines national und international tätigen Fußballschiedsrichters:

    Ist das der Fall, so ist es unschädlich, dass Geschäftsbeziehungen nur zu einem einzigen Vertragspartner bestehen (Senatsurteil vom 15. Dezember 1999 I R 16/99, BFHE 191, 45, BStBl II 2000, 404; BFH-Urteile vom 24. Januar 1990 X R 44/88, BFH/NV 1990, 798; vom 22. Januar 2003 X R 37/00, BFHE 201, 264, BStBl II 2003, 464).
  • BFH, 02.12.1998 - X R 83/96

    Zum Begriff der Selbständigkeit im Steuerrecht

    Es dient dazu, solche Betätigungen auszugrenzen, die zwar von einer Gewinnerzielungsabsicht getragen, aber nicht auf einen Güter- und Leistungsaustausch gerichtet sind (Senatsurteil vom 24. Januar 1990 X R 44/88, BFH/NV 1990, 798, jeweils m.w.N.).

    Letzteres muß nicht notwendigerweise am Verhalten gegenüber dem Vertragspartner oder den Vertragspartnern gemessen werden; auch das Auftreten gegenüber anderen Personen kann in die Würdigung einbezogen werden (Senatsurteil in BFH/NV 1990, 798).

    Eine Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr wurde ferner bejaht bei Abschluß eines Montagevertrages mit einem einzigen Geschäftsherrn (Urteil in BFH/NV 1990, 798), bei der gewerblichen Tätigkeit als Werbedame (BFH in BFHE 144, 225, BStBl II 1985, 661), als Bauleiter (BFH in BFHE 152, 345, BStBl II 1988, 497; BFHE 158, 413, BStBl II 1990, 64), als Sofware-Berater (BFH-Urteil vom 24. August 1995 IV R 60-61/94, BFHE 178, 364, BStBl II 1995, 888) oder als Telefonverkäufer (Senatsurteil in BFH/NV 1989, 541).

  • BFH, 13.12.1995 - XI R 43/89

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung eines einzigen Grundstücks?

    Am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr nimmt der Steuerpflichtige teil, wenn er nach außen hin in Erscheinung tritt und sich an eine - wenn auch begrenzte - Allgemeinheit wendet (BFH-Urteile vom 9. Juli 1986 I R 85/83, BFHE 147, 245, BStBl II 1986, 851, und vom 24. Juni 1990 X R 44/88, BFH/NV 1990, 798).

    Die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr kann auch durch Geschäftsbeziehungen zu nur einem einzigen Vertragspartner verwirklicht werden (vgl. Rechtsprechungsnachweise in BFH/NV 1990, 798).

    Die Teilhabe am Marktgeschehen ist nicht immer nach denselben Kriterien zu beurteilen, es kommt vielmehr maßgeblich auf die besonderen Umstände des Einzelfalls an (vgl. Urteil in BFH/NV 1990, 798).

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