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   BFH, 14.10.2009 - X R 45/06   

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https://dejure.org/2009,1787
BFH, 14.10.2009 - X R 45/06 (https://dejure.org/2009,1787)
BFH, Entscheidung vom 14.10.2009 - X R 45/06 (https://dejure.org/2009,1787)
BFH, Entscheidung vom 14. Oktober 2009 - X R 45/06 (https://dejure.org/2009,1787)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    EStG § 5, § 6 Abs. 1 Nr. 2
    Teilwertabschreibung einer Forderung des Besitzunternehmens gegen die Betriebsgesellschaft nur nach Maßgabe einer Gesamtbetrachtung der Ertragsaussichten von Besitz- und Betriebsunternehmen

  • openjur.de

    Teilwertabschreibung einer Forderung des Besitzunternehmens gegen die Betriebsgesellschaft nur nach Maßgabe einer Gesamtbetrachtung der Ertragsaussichten von Besitz- und Betriebsunternehmen

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 5, § 6 Abs. 1 Nr. 2

  • Betriebs-Berater

    Teilwertabschreibung einer Forderung des Besitzunternehmens gegen die Betriebsgesellschaft nur nach Maßgabe einer Gesamtbetrachtung der Ertragsaussichten von Besitz- und Betriebsunternehmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abschreibung eines Teilwerts einer Forderung eines Besitzunternehmens gegen eine Betriebsgesellschaft nach den Maßstäben für eine Teilwertberichtigung der Beteiligung an Betriebsunternehmen; Notwendigkeit einer Gesamtbetrachtung der Ertragsaussichten von ...

  • datenbank.nwb.de

    Teilwertabschreibung einer Forderung des Besitzunternehmens gegen die Betriebsgesellschaft nur nach Maßgabe einer Gesamtbetrachtung der Ertragsaussichten von Besitz- und Betriebsunternehmen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Teilwertabschreibung einer Forderung des Besitzunternehmens gegen die Betriebsgesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Teilwertabschreibung beim Besitzunternehmen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abschreibung eines Teilwerts einer Forderung eines Besitzunternehmens gegen eine Betriebsgesellschaft nach den Maßstäben für eine Teilwertberichtigung der Beteiligung an Betriebsunternehmen; Notwendigkeit einer Gesamtbetrachtung der Ertragsaussichten von ...

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Teilwertabschreibung auf Forderung des Besitzunternehmens

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Betriebsaufspaltung: Voraussetzungen für die Teilwertabschreibung einer Forderung des Besitzunternehmens gegen die Betriebsgesellschaft

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Teilwertabschreibung einer Forderung im Rahmen der Betriebsaufspaltung

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Beteiligung an anderen Körperschaften und Personenvereinigungen
    Beteiligungen an Körperschaftsteuersubjekten (insbes. Kapitalgesellschaften)
    Bewertung der Anteile
    Teilwertabschreibung
    Sonderfall: Betriebsaufspaltung

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 4 Abs 4, EStG § 5 Abs 1, EStG § 6 Abs 1 Nr 2, EStG § 16 Abs 3 S 4, HGB § 252 Abs 1 Nr 4
    Anschaffungskosten; Bilanzierung; Entnahme; Erschließungskosten; Forderung; Grundstück; Teilwertabschreibung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 227, 50
  • BB 2010, 297
  • BB 2010, 368
  • BB 2011, 46
  • DB 2010, 198
  • BStBl II 2010, 274
  • NZG 2010, 758
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 06.11.2003 - IV R 10/01

    Teilwertabschreibung im Falle einer Betriebsaufspaltung

    Auszug aus BFH, 14.10.2009 - X R 45/06
    Es ist eine Gesamtbetrachtung der Ertragsaussichten von Besitz- und Betriebsunternehmen notwendig (BFH-Urteil vom 6. November 2003 IV R 10/01, BFHE 204, 438, BStBl II 2004, 416).

    d) Diese Grundsätze gelten auch für eigenkapitalersetzende Darlehen (BFH-Beschluss vom 28. August 2007 IV B 120/06, BFH/NV 2008, 204; BFH-Urteil in BFHE 204, 438, BStBl II 2004, 416).

  • BGH, 13.07.1981 - II ZR 256/79

    Gesellschafterbürgschaft und Kaufpreisstundung als Kapitalersatz

    Auszug aus BFH, 14.10.2009 - X R 45/06
    Gleiches gilt für Leistungen, die der Gesellschafter vor der Krise erbringt, die er aber während der Krise der Gesellschaft stehen lässt (BGH-Urteile vom 24. März 1980 II ZR 213/77, BGHZ 76, 326, Der Betrieb - DB - 1980, 1159; vom 13. Juli 1981 II ZR 256/79, BGHZ 81, 252, DB 1981, 2066, und vom 7. November 1994 II ZR 270/93, BGHZ 127, 336, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1995, 326; vgl. auch Baumbach/Hueck, GmbHG, 18. Aufl., § 32a Rz 95).
  • BFH, 09.05.1996 - IV R 64/93

    Gewährung eines zinslosen, ungesicherten Darlehens einer Personengesellschaft an

    Auszug aus BFH, 14.10.2009 - X R 45/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) wird dieses Wahlrecht durch die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung eingeschränkt; danach muss nach Maßgabe des handelsrechtlichen Niederstwertgebots der niedrigere Teilwert angesetzt werden (BFH-Urteil vom 9. Mai 1996 IV R 64/93, BFHE 180, 380, BStBl II 1996, 642).
  • BGH, 28.11.1994 - II ZR 77/93

    Eigenkapitalersatz durch Stehenlassen von Forderungen

    Auszug aus BFH, 14.10.2009 - X R 45/06
    Darlehen in diesem Sinne liegen auch vor bei rückständigen Ansprüchen aus Austauschverträgen (BGH-Urteil vom 28. November 1994 II ZR 77/93, NJW 1995, 457); eine Nutzungsüberlassung kann einer Darlehensgewährung gleichstehen (§ 32a Abs. 3 GmbHG; Baumbach/Hueck, a. a. O., § 32a Rz 32).
  • BGH, 07.11.1994 - II ZR 270/93

    Umqualifizierung einer Kredithilfe in Eigenkapitalersatz

    Auszug aus BFH, 14.10.2009 - X R 45/06
    Gleiches gilt für Leistungen, die der Gesellschafter vor der Krise erbringt, die er aber während der Krise der Gesellschaft stehen lässt (BGH-Urteile vom 24. März 1980 II ZR 213/77, BGHZ 76, 326, Der Betrieb - DB - 1980, 1159; vom 13. Juli 1981 II ZR 256/79, BGHZ 81, 252, DB 1981, 2066, und vom 7. November 1994 II ZR 270/93, BGHZ 127, 336, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1995, 326; vgl. auch Baumbach/Hueck, GmbHG, 18. Aufl., § 32a Rz 95).
  • BFH, 10.11.2005 - IV R 13/04

    Keine Teilwertabschreibung eigenkapitalersetzender Darlehen wegen

    Auszug aus BFH, 14.10.2009 - X R 45/06
    Sind die Ertragsaussichten dauerhaft so gering, dass der gedachte Erwerber des Besitzunternehmens für die Anteile am Betriebsunternehmen einen Preis zahlen würde, der unter dem Buchwert der Beteiligung am Betriebsunternehmen liegt, ist (auch) eine Teilwertabschreibung der Darlehensforderung (Pachtforderung) gerechtfertigt (BFH-Urteil vom 10. November 2005 IV R 13/04, BFHE 211, 294, BStBl II 2006, 618, unter II. 3.; Loose/Maier, in: Lüdicke/Sistermann, Unternehmenssteuerrecht, 1. Aufl., 2008, § 17 Rz 60).
  • BFH, 08.11.1971 - GrS 2/71

    Völlige Personenidentität in Fällen der Betriebsaufspaltung nicht Voraussetzung

    Auszug aus BFH, 14.10.2009 - X R 45/06
    Davon ist auszugehen, wenn dieselbe Person oder Personengruppe an beiden Unternehmen mehrheitlich beteiligt ist, sodass die das Besitzunternehmen tatsächlich beherrschende (n) Person (en), in der Lage ist/sind, auch in der Betriebsgesellschaft ihren Willen durchzusetzen (BFH-Beschluss vom 8. November 1971 GrS 2/71, BFHE 103, 440, BStBl II 1972, 63; Schmidt/Wacker, EStG, 28. Aufl., § 15 Rz 800 ff.).
  • BGH, 11.07.1994 - II ZR 146/92

    Dauer einer eigenkapitalersetzenden Nutzungsüberlassung; Rechte des

    Auszug aus BFH, 14.10.2009 - X R 45/06
    In der Krise befindet sich eine GmbH auch bei Überschuldung (BGH-Urteil vom 11. Juli 1994 II ZR 146/92, BGHZ 127, 1, DB 1994, 1715).
  • BGH, 24.03.1980 - II ZR 213/77

    Kapitalersetzende Gesellschafterleistungen in der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BFH, 14.10.2009 - X R 45/06
    Gleiches gilt für Leistungen, die der Gesellschafter vor der Krise erbringt, die er aber während der Krise der Gesellschaft stehen lässt (BGH-Urteile vom 24. März 1980 II ZR 213/77, BGHZ 76, 326, Der Betrieb - DB - 1980, 1159; vom 13. Juli 1981 II ZR 256/79, BGHZ 81, 252, DB 1981, 2066, und vom 7. November 1994 II ZR 270/93, BGHZ 127, 336, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1995, 326; vgl. auch Baumbach/Hueck, GmbHG, 18. Aufl., § 32a Rz 95).
  • BFH, 28.08.2007 - IV B 120/06

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung (hier: Voraussetzungen einer

    Auszug aus BFH, 14.10.2009 - X R 45/06
    d) Diese Grundsätze gelten auch für eigenkapitalersetzende Darlehen (BFH-Beschluss vom 28. August 2007 IV B 120/06, BFH/NV 2008, 204; BFH-Urteil in BFHE 204, 438, BStBl II 2004, 416).
  • BFH, 18.04.2012 - X R 7/10

    Anwendbarkeit des Halbabzugsverbots auf Teilwertabschreibungen auf

    bb) Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (z.B. Urteile vom 10. November 2005 IV R 13/04, BFHE 211, 294, BStBl II 2006, 618, und vom 14. Oktober 2009 X R 45/06, BFHE 227, 50, BStBl II 2010, 274, m.w.N.) kann in Fällen der Betriebsaufspaltung der Teilwert einer Forderung des Besitzunternehmens gegen die Betriebsgesellschaft --dem Grunde nach-- jedoch nur nach denselben Kriterien abgeschrieben werden, die für die Teilwertabschreibung der Beteiligung am Betriebsunternehmen durch das Besitzunternehmen bestehen.

    Es ist eine Gesamtbetrachtung der Ertragsaussichten von Besitz- und Betriebsunternehmen notwendig; sind die Ertragsaussichten dauerhaft so gering, dass der gedachte Erwerber des Besitzunternehmens für die Anteile am Betriebsunternehmen einen Preis zahlen würde, der unter dem Buchwert der Beteiligung am Betriebsunternehmen liegt, ist eine Teilwertabschreibung der Darlehensforderung gerechtfertigt (Senatsurteil in BFHE 227, 50, BStBl II 2010, 274).

    cc) Die gerade dargestellten Grundsätze gelten auch für eigenkapitalersetzende Darlehen (Senatsurteil in BFHE 227, 50, BStBl II 2010, 274).

  • BFH, 18.04.2012 - X R 5/10

    Anwendbarkeit des Halbabzugsverbots auf Teilwertabschreibungen auf

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH kann in Fällen der Betriebsaufspaltung eine Forderung des Besitzunternehmens gegen die Betriebsgesellschaft nur nach denselben Kriterien abgeschrieben werden, die für die Teilwertabschreibung der Beteiligung am Betriebsunternehmen durch das Besitzunternehmen bestehen, wofür eine Gesamtbetrachtung der Ertragsaussichten von Besitz- und Betriebsunternehmen notwendig ist (z.B. BFH-Urteile vom 10. November 2005 IV R 13/04, BFHE 211, 294, BStBl II 2006, 618, und vom 14. Oktober 2009 X R 45/06, BFHE 227, 50, BStBl II 2010, 274, m.w.N.).
  • BFH, 24.10.2012 - I R 43/11

    Keine Teilwertabschreibung wegen Unverzinslichkeit einer Forderung

    So kann nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) im Fall der Betriebsaufspaltung die Teilwertabschreibung eines eigenkapitalersetzenden Darlehens, das der Betriebskapitalgesellschaft vom Gesellschafter des Besitzunternehmens gewährt wurde, nicht auf die Unverzinslichkeit der Darlehensforderung gestützt werden (BFH-Urteile vom 10. November 2005 IV R 13/04, BFHE 211, 294, BStBl II 2006, 618; vom 14. Oktober 2009 X R 45/06, BFHE 227, 50, BStBl II 2010, 274).
  • BFH, 07.05.2014 - X R 19/11

    Teilwertabschreibung einer GmbH-Beteiligung bei über mehrere Jahre gewährten

    Abgesehen davon hat der erkennende Senat mit Urteil vom 14. Oktober 2009 X R 45/06 (BFHE 227, 50, BStBl II 2010, 274) entschieden, dass eine Teilwertabschreibung einer Forderung des Besitzunternehmens gegen die Betriebsgesellschaft nur nach den für die Teilwertberichtigung der Beteiligung am Betriebsunternehmen bestehenden Kriterien vorgenommen werden kann.
  • BFH, 19.05.2020 - X R 22/19

    Antrag auf schlichte Änderung der Steuerfestsetzung innerhalb der Klagefrist

    bb) In diesem Zusammenhang ist es unerheblich, dass das FA in der Einspruchsentscheidung vom 04.01.2017 zudem auf BFH-Rechtsprechung hingewiesen hat, der zu entnehmen ist, dass im Rahmen einer Betriebsaufspaltung notleidende (ggf. eigenkapitalersetzende) Darlehensforderungen eines Besitzunternehmers gegen die Betriebsgesellschaft aufgrund funktioneller Einheit beider Unternehmen nur unter denselben Bedingungen teilwertberichtigt werden könnten wie die Beteiligung an der Betriebsgesellschaft selbst (BFH-Urteile vom 06.11.2003 - IV R 10/01, BFHE 204, 438, BStBl II 2004, 416, unter 2.c; vom 10.11.2005 - IV R 13/04, BFHE 211, 294, BStBl II 2006, 618, unter II.2.b, sowie vom 14.10.2009 - X R 45/06, BFHE 227, 50, BStBl II 2010, 274, unter II.1.c und d).
  • FG Köln, 24.08.2010 - 8 K 4878/06

    Anwendung auf Darlehensverzicht und Teilwertabschreibung von

    Dies gilt auch vor dem Hintergrund, dass zur Wertermittlung eines Darlehens des Besitzunternehmens an das Betriebsunternehmen, eine Gesamtbeurteilung der Ertragslage beider Unternehmen erforderlich ist (vgl. BFH Urteile vom 10.11.2005 IV R 13/04, BFHE 183, 187, BStBl II 1998, 307; vom 14.10.2009 X R 45/06, BFHE 227, 50, BStBl II 2010, 274; siehe auch unten II. 1. und 2.).

    Hierbei ist entscheidend, ob ein vorsichtig bewertender Kaufmann nach der allgemeinen Lebenserfahrung aus den Umständen des konkreten Einzelfalls von einem - ggf. teilweisen - Forderungsausfall ausgehen muss (vgl. BFH Urteil vom 14.10.2009 X R 45/06, BFHE 227, 50, BStBl II 2010, 274).

    Denn aufgrund der funktionalen Einheit von Besitz- und Betriebsunternehmen würde ein gedachter Erwerber zur Kaufpreisfindung beide Unternehmen einheitlich betrachten (vgl. BFH-Urteil vom 14.10.2009 X R 45/06, BFHE 227, 50, BStBl II 2010, 274 m.w.N.).

  • FG Münster, 11.04.2011 - 9 K 209/08

    Teilwertabschreibungen für eine Darlehensforderung gegen eine 100 %-ige

    Der BFH wendet den vorgenannten Grundsatz bislang ausdrücklich für im Rahmen einer Betriebsaufspaltung von der Besitzgesellschaft oder deren Gesellschafter an die Betriebsgesellschaft gewährte eigenkapitalersetzende Darlehen an (vgl. BFH-Urteile vom 6.11.2003 IV R 10/01, BStBl II 2004, 416, unter 2.; vom 10.11.2005 IV R 13/04, BStBl II 2006, 618, unter II.2.; 14.10.2009 X R 45/06, BStBl II 2010, 274, unter II.1.; ebenso FG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.4.2008 9 K 414/06, EFG 2008, 1539).

    Allgemein für eigenkapitalersetzende Darlehen hatte zuvor das FG Köln eine Teilwertabschreibung nur unter Anwendung der für die Beteiligung geltenden Grundsätze zugelassen (vgl. FG Köln, Urteil vom 19.11.1998 14 K 7699/96, EFG 1999, 374, rkr. nach Rücknahme der Revision; evtl. ebenfalls in diese Richtung BFH-Urteil in BStBl II 2010, 274, unter II.1.d).

  • BFH, 11.10.2017 - IX R 51/15

    Auflösung einer Kapitalgesellschaft - nachträgliche Anschaffungskosten -

    Im Streitfall sprächen andere gewichtige Indizien gegen die Krise, wobei in Fällen der Betriebsaufspaltung für die Frage der Krise eine Gesamtbeurteilung von Besitz- und Betriebsunternehmen vorzunehmen sei (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Oktober 2009 X R 45/06, BFHE 227, 50, BStBl II 2010, 274).
  • BFH, 27.01.2016 - X R 33/13

    Bildung einer Rücklage gemäß § 52 Abs. 16 EStG

    Eine solche übereinstimmende Beurteilung ist nur im Fall einer Betriebsaufspaltung vorzunehmen, bei der die Beurteilung des Teilwerts einer Forderung des Besitzunternehmens gegen die Betriebsgesellschaft ebenso wie der Teilwert der Beteiligung von einer Gesamtbetrachtung der Ertragsaussichten von Betriebs- und Besitzunternehmen abhängt (Senatsurteil vom 14. Oktober 2009 X R 45/06, BFHE 227, 50, BStBl II 2010, 274).
  • BFH, 14.10.2009 - X R 46/06

    Gewerbesteuerrechtliche Organschaft

    das angefochtene Urteil aufzuheben und bei der Festsetzung der Gewerbesteuermessbeträge und der Feststellung der vortragsfähigen Verluste das Vorliegen einer Organschaft sowie auch die Punkte, die Gegenstand des Verfahrens X R 45/06 sind, zu berücksichtigen.

    Hinsichtlich der einkommensteuerrechtlichen Streitpunkte für die Veranlagungszeiträume 1992 bis 1994, die sich auf die Höhe des Gewerbeertrags auswirken, wird auf das Urteil X R 45/06 vom heutigen Tage Bezug genommen.

  • FG Niedersachsen, 02.03.2010 - 8 K 254/07

    Anwendbarkeit des Abzugsverbots aus § 3c Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) auf

  • FG Köln, 26.03.2015 - 10 K 1107/13

    Berücksichtigung eines Auflösungsverlustes bei Einkünften aus Gewerbebetrieb

  • FG München, 06.12.2012 - 5 K 4097/09

    Verdeckte Einlage bei Abtretung nicht werthaltiger Forderung Bindungswirkung der

  • FG Münster, 29.10.2010 - 2 K 4257/05

    Teilwertabschreibungen auf den GmbH-Anteil und Sanierungszuschüsse sind nicht als

  • FG Köln, 14.03.2012 - 3 K 989/06

    Anschaffungskosten, Wertaufholung, Vertrauensschutz

  • FG Hamburg, 20.02.2013 - 2 K 89/12

    Bilanzsteuerrecht: Voraussetzungen für Teilwertberichtigungen auf

  • FG Berlin-Brandenburg, 03.12.2013 - 6 K 6326/10

    Körperschaftsteuer 2008; Gewerbesteuermessbetrag 2008

  • FG München, 07.12.2016 - 1 K 443/13

    Teilwertabschreibung einer Darlehensforderung

  • FG Münster, 15.03.2012 - 9 K 2139/07

    Berücksichtigung von Forderungen eines Unternehmens gegenüber ihrer

  • FG Münster, 20.04.2023 - 8 K 666/21

    Keine Berechtigung zur Bildung von Rücklagen im Zusammenhang mit Einkünften aus

  • FG Niedersachsen, 17.11.2011 - 6 K 320/09

    Berücksichtigung von Teilwertabschreibungen auf Forderungen gegenüber einem

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