Rechtsprechung
   BFH, 28.06.2000 - X R 48/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3163
BFH, 28.06.2000 - X R 48/98 (https://dejure.org/2000,3163)
BFH, Entscheidung vom 28.06.2000 - X R 48/98 (https://dejure.org/2000,3163)
BFH, Entscheidung vom 28. Juni 2000 - X R 48/98 (https://dejure.org/2000,3163)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,3163) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Dauernde Last - Wert einer Kommanditbeteiligung - Zahlungen mit Unterhaltscharakter - Vermögensübertragung - Versorgungsleistungen - Vorweggenommene Erbfolge

  • Judicialis

    ZPO § 323; ; EStG § ... 10 Abs. 1 Nr. 1 a; ; EStG § 2 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 2 Abs. 1 Nr. 2; ; EStG § 2 Abs. 1 Nr. 3; ; EStG § 2 Abs. 1 Nr. 4; ; EStG § 2 Abs. 1 Nr. 5; ; EStG § 2 Abs. 1 Nr. 6; ; EStG § 12 Nr. 1; ; EStG § 12 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gesellschafterwechsel bei einer KG; Vermögensübergabe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Versorgungsleistungen - Anerkennung nur auf der Grundlage einer eindeutigen Vereinbarung

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10 Abs 1 Nr 1 Buchst a, EStG § 12 Nr 2
    Dauernde Last; Erbe; Gesellschafterwechsel; Vermögensübergabe; Versorgung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 1988, 418
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 31.08.1994 - X R 79/92

    Mindestanforderungen an Vermögensübergabeverträgen

    Auszug aus BFH, 28.06.2000 - X R 48/98
    Wie der Senat im Urteil vom 15. Juli 1992 X R 165/90 (BFHE 168, 561, 565, BStBl II 1992, 1020; s. ferner Urteil vom 31. August 1994 X R 79/92, BFH/NV 1995, 382) ausgeführt hat, erfordert es die steuerrechtliche Anerkennung einer Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen, dass ein Mindestbestand an bürgerlich-rechtlichen Rechtsfolgen vereinbart wird, der eine Qualifikation als Versorgungsvertrag erlaubt.
  • BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89

    Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und

    Auszug aus BFH, 28.06.2000 - X R 48/98
    Der Große Senat des BFH hat in seinem Beschluss vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89 (BFHE 161, 317, 326 f., BStBl II 1990, 847) den zivilrechtlichen Übergabevertrag dahin gekennzeichnet, dass Eltern "ihr Vermögen, insbesondere ihren Betrieb oder ihren privaten Grundbesitz" übertragen und dabei u.a. "für sich einen ausreichenden Lebensunterhalt" ausbedingen.
  • BFH, 13.10.1993 - X R 86/89

    Ablösung eines Wohnungsrechts durch Kombination von Miete und dauernder Last

    Auszug aus BFH, 28.06.2000 - X R 48/98
    Denn Voraussetzung für die Anwendung der Grundsätze über die steuerrechtlich privilegierte private Versorgungsrente ist, dass eine ertragbringende existenzsichernde Wirtschaftseinheit, die schon bisher vom Übergeber bewirtschaftet war und durch ihre Erträge ganz oder jedenfalls teilweise dessen Existenz sicherte, vom Übergeber zur Weiterführung durch den Übernehmer überlassen wird (vgl. hierzu BFH-Urteile vom 27. Februar 1992 X R 136/88, BFHE 167, 375, BStBl II 1992, 609, unter 4.; vom 25. November 1992 X R 91/89, BFHE 170, 82, BStBl II 1996, 666; vom 13. Oktober 1993 X R 86/89, BFHE 174, 45, BStBl II 1994, 451; BMF-Schreiben in BStBl I 1996, 1508, Tz. 5).
  • BFH, 25.11.1992 - X R 91/89

    Ertragsanteil von wiederkehrenden Leistungen bei privater Vermögensumschichtung

    Auszug aus BFH, 28.06.2000 - X R 48/98
    Denn Voraussetzung für die Anwendung der Grundsätze über die steuerrechtlich privilegierte private Versorgungsrente ist, dass eine ertragbringende existenzsichernde Wirtschaftseinheit, die schon bisher vom Übergeber bewirtschaftet war und durch ihre Erträge ganz oder jedenfalls teilweise dessen Existenz sicherte, vom Übergeber zur Weiterführung durch den Übernehmer überlassen wird (vgl. hierzu BFH-Urteile vom 27. Februar 1992 X R 136/88, BFHE 167, 375, BStBl II 1992, 609, unter 4.; vom 25. November 1992 X R 91/89, BFHE 170, 82, BStBl II 1996, 666; vom 13. Oktober 1993 X R 86/89, BFHE 174, 45, BStBl II 1994, 451; BMF-Schreiben in BStBl I 1996, 1508, Tz. 5).
  • BFH, 27.02.1992 - X R 136/88

    Keine dauernde Last durch Eltern-Unterhalt bei Geldbetrag als Gegenleistung

    Auszug aus BFH, 28.06.2000 - X R 48/98
    Denn Voraussetzung für die Anwendung der Grundsätze über die steuerrechtlich privilegierte private Versorgungsrente ist, dass eine ertragbringende existenzsichernde Wirtschaftseinheit, die schon bisher vom Übergeber bewirtschaftet war und durch ihre Erträge ganz oder jedenfalls teilweise dessen Existenz sicherte, vom Übergeber zur Weiterführung durch den Übernehmer überlassen wird (vgl. hierzu BFH-Urteile vom 27. Februar 1992 X R 136/88, BFHE 167, 375, BStBl II 1992, 609, unter 4.; vom 25. November 1992 X R 91/89, BFHE 170, 82, BStBl II 1996, 666; vom 13. Oktober 1993 X R 86/89, BFHE 174, 45, BStBl II 1994, 451; BMF-Schreiben in BStBl I 1996, 1508, Tz. 5).
  • BFH, 11.03.1992 - X R 141/88

    Vermögensübertragung gegen lebenslängliche Geldrente

    Auszug aus BFH, 28.06.2000 - X R 48/98
    Für diesen ist charakteristisch die Verknüpfung der beiderseitigen Lebensverhältnisse infolge der Übertragung von existenzsicherndem Vermögen (vgl. hierzu Senatsurteil vom 11. März 1992 X R 141/88, BFHE 166, 564, BStBl II 1992, 499).
  • BFH, 16.12.1997 - IX R 11/94

    Vermögensübertragung unter Fremden

    Auszug aus BFH, 28.06.2000 - X R 48/98
    Der Hinweis des FA auf Tz. 23 des Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 23. Dezember 1996 (BStBl I 1996, 1508) sei durch das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16. Dezember 1997 IX R 11/94 (BFHE 185, 208, BStBl II 1998, 718) überholt.
  • BFH, 21.10.1992 - X R 99/88

    Gewinnanteile der eigenen Kinder bei Ausschluss einer Verlustbeteiligung nicht

    Auszug aus BFH, 28.06.2000 - X R 48/98
    Dies folgt aus dem allgemeinen Grundsatz, dass eine rechtliche Eigenqualifikation durch die Vertragsparteien, die vom erklärten Rechtsfolgewillen nicht gedeckt ist, unmaßgeblich ist (Senatsurteil vom 21. Oktober 1992 X R 99/88, BFHE 170, 41, BStBl II 1993, 289, m.w.N.).
  • BFH, 15.07.1992 - X R 165/90

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen

    Auszug aus BFH, 28.06.2000 - X R 48/98
    Wie der Senat im Urteil vom 15. Juli 1992 X R 165/90 (BFHE 168, 561, 565, BStBl II 1992, 1020; s. ferner Urteil vom 31. August 1994 X R 79/92, BFH/NV 1995, 382) ausgeführt hat, erfordert es die steuerrechtliche Anerkennung einer Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen, dass ein Mindestbestand an bürgerlich-rechtlichen Rechtsfolgen vereinbart wird, der eine Qualifikation als Versorgungsvertrag erlaubt.
  • BFH, 10.02.1978 - III R 115/76

    Geldeinlage - Handelsgewerbe - Stille Gesellschaft - Partiarisches Darlehn -

    Auszug aus BFH, 28.06.2000 - X R 48/98
    Ihre Bezeichnung des Vertragsverhältnisses als unentgeltliche Vermögensübergabe von Frau A auf die Klägerin kann nur als "unverbindlicher Anhalt" gesehen werden (vgl. BFH-Urteil vom 10. Februar 1978 III R 115/76, BFHE 124, 374, BStBl II 1978, 256).
  • FG Köln, 19.09.2002 - 10 K 8907/97

    Kein Abzug einer dauernden Last, wenn der zwischen nahen Angehörigen geschlossene

    Ein solcher Vertrag entspricht dem Typus des "Versorgungsvertrags"/"Altenteilsvertrags", bei dem die wiederkehrenden Leistungen aufgrund der Zuordnung des Gesetzgebers in der Regel als dauernde Last abziehbar sind (BFH-Urteil vom 15. Juli 1992 X R 165/90, BFHE 168, 561, BStBl II 1992, 1020 für einen unter Beteiligung der Geschwister des Steuerpflichtigen geschlossenen Vermögensübergabe- und Erbverzichtsvertrag gegen Zahlung einer wertgesicherten lebenslangen Rente an die Eltern; BFH-Urteile vom 25. August 1999 X R 94/98, BFH/NV 2000, 418, vom 28. Juni 2000 X R 48/98, BFH/NV 2000, 1468, vom.

    Die klaren und ernsthaft gewollten Vereinbarungen müssen zu Beginn des maßgeblichen Rechtsverhältnisses oder - bei einer Änderung der Verhältnisse - für die Zukunft getroffen werden; rückwirkende Vereinbarungen sind steuerrechtlich nicht anzuerkennen (BFH-Urteil vom 15. Juli 1992 X R 165/90, BFHE 168, 561, BStBl II 1992, 1020; ferner BFH-Urteile vom 25. August 1999 X R 94/98, BFH/NV 2000, 418; vom 28. Juni 2000 X R 48/98, BFH/NV 2000, 1468 betreffend den Eintritt in eine KG; vom 24. März 1993 X R 4/92, BFH/NV 1993, 717 betreffend die Übertragung von Gesellschaftsanteilen; vom 31. August 1994 X R 79/92, BFH/NV 1995, 382; vom 15. Juli 1992 X R 165/90, BFHE 168, 561, 565, BStBl II 1992, 1020; vom 24. März 1993 X R 4/92, BFH/NV 1993, 717; ferner BFH-Beschluss vom 1. April 1998 X R 198/97, BFH/NV 1998, 1467).

  • FG Bremen, 18.12.2003 - 1 K 643/02

    Keine Sonderabschreibung gemäß § 82f EStDV nach Gesellschafterwechsel bei

    Das Zivilrecht unterscheidet klar zwischen der Gesellschafternachfolge durch Anteilsverkauf und dem Beitritt eines neuen Gesellschafters in eine Gesellschaft (vgl. Urteil des BGH vom 18.01.1988 II ZR 140/87 WM 1988, 418 , MDR 1988, 562 ; Urteil des BFH vom 28.06.2000 X R 48/98 BFH/NV 2000, 1468 ; Hueck/ Fastrich in Baumbach-Hueck GmbHG 17. Aufl. § 2 Rd.Nr. 4).
  • FG Düsseldorf, 28.11.2002 - 15 K 5219/98

    Kein Abzug von lebenslänglichen Versorgungsleistungen als dauernde Last bei

    Die Besonderheit dieses Übergabevertrages besteht darin, daß er der folgenden Generation das Nachrücken in eine die Existenz wenigstens teilweise begründende Wirtschaftseinheit ermöglicht und zugleich die Versorgung des Übergebers aus dem übernommenen Vermögen zumindest zu einem Teil sichert (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 28.06.2000 - X R 48/98 - Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofes - BFH/NV - 2000, 1468 mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 15.12.2005 - IX B 176/05

    Dauernde Last - Grundstücksübertragung

    Danach ist Voraussetzung für die Anerkennung einer dauernden Last, dass eine ertragbringende existenzsichernde Wirtschaftseinheit, die schon bisher vom Übergeber bewirtschaftet war und durch ihre Erträge ganz oder jedenfalls teilweise dessen Existenz sicherte, vom Übergeber zur Weiterführung durch den Übernehmer überlassen wird (vgl. BFH-Urteil vom 28. Juni 2000 X R 48/98, BFH/NV 2000, 1468, m.w.N.).
  • FG München, 21.10.2008 - 10 K 4128/07

    Keine Anerkennung rückwirkend geänderter und nicht wie vereinbart durchgeführter

    Schließlich müssen unter nahen Angehörigen zu Beginn des Rechtsverhältnisses im Übergabevertrag im Vorhinein die die Vermögensübergabe kennzeichnenden Rechte und Pflichten klar und rechtswirksam vereinbart (BFH-Urteile vom 28.06.2000 X R 48/98, BFH/NV 01, 592; undvom 25.11.1992 X R 148/90, BFH/NV 93, 586) und tatsächlich wie vereinbart durchgeführt werden (BFH-Urteil vom 03.03.2004 X R 14/01, BFHE 205, 261, BStBl II 2004, 826).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht