Rechtsprechung
   BFH, 15.02.2006 - X R 5/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,1195
BFH, 15.02.2006 - X R 5/04 (https://dejure.org/2006,1195)
BFH, Entscheidung vom 15.02.2006 - X R 5/04 (https://dejure.org/2006,1195)
BFH, Entscheidung vom 15. Februar 2006 - X R 5/04 (https://dejure.org/2006,1195)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,1195) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Grabmalkosten - bei Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen absetzbar

  • Judicialis

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a; ; EGBGB Art. 96

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 lit. a; EGBGB Art. 96
    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: Grabmalkosten

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beerdigungskosten einschließlich der Aufwendungen für ein Grabmal als Sonderausgaben (dauernde Last) des Übernehmers eines landwirtschaftlichen Hofs aufgrund der Altenteilsvereinbarung mit dem Hofübergeber ? Änderung der Rechtsprechung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Grabmal als dauernde Last

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Grabmal als dauernde Last

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abzug der aufgrund der Verpflichtung durch einen Altenteilsvertrag getragenen Kosten eines ortsüblichen Grabmals als dauernde Last; Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen; Abzugsfähigkeit wiederkehrender Leistungen als dauernde Last aufgrund der Rechtsnatur des ...

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anrechnung einer Kostenübernahmepflicht auf Grund eines Altenteilsvertrages als dauernde Last ; Umfang von abziehbaren Sonderausgaben im Sinne von § 10 Abs. 1 Nr. 1a Einkommensteuergesetz (EStG); Inhalt und Grenzen der den Vertragspartnern obliegenden ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Steuerabzug für Kosten eines Grabsteins? - Landwirt verpflichtete sich dazu im "Altenteilsvertrag" mit den Eltern

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Vermögensübertragung - Dauernde Last: Aufwendungen für ein Grabmal

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10 Abs 1 Nr 1a
    Dauernde Last; Vermögensübergabe; Versorgung; Wiederkehrende Leistung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 212, 450
  • NJW 2006, 2574
  • FamRZ 2006, 701 (Ls.)
  • BB 2006, 874
  • DB 2006, 814
  • BStBl II 2007, 160
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 20.03.1984 - IX R 8/80

    Dauernde Last - Aufwendungen für Beerdigung - Beerdigung eines

    Auszug aus BFH, 15.02.2006 - X R 5/04
    Den hiergegen eingelegten Einspruch wies das FA unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 20. März 1984 IX R 8/80 (BFHE 140, 566, BStBl II 1985, 43) zurück.

    Das FG folgte den Überlegungen im BFH-Urteil in BFHE 140, 566, BStBl II 1985, 43 ausdrücklich nicht und sah in der Übernahme der Kosten für das Grabdenkmal typische, dem überlebenden Altenteilsberechtigten zu erbringende wiederkehrende Versorgungsleistungen.

    Dies vorausgesetzt gehören auch die angemessenen Aufwendungen für ein ortsübliches Grabmal zu den als dauernde Last abziehbaren Versorgungsleistungen (ebenso Bruschke, Finanz-Rundschau 1983, 166; Schmidt, Betriebs-Berater 1985, 1381; P. Fischer in Kirchhof, Einkommensteuergesetz, KompaktKommentar, 5. Aufl., § 22 Rz. 16 a.E.; a.A. BFH-Urteil in BFHE 140, 566, BStBl II 1985, 43; unter Hinweis auf dieses Urteil Oberfinanzdirektion Frankfurt, Verfügung vom 5. August 2002 S 2230 A - 2 - St II 20; Rindermann/Schlenker in Littmann/ Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, § 10 EStG Rz. 31 und 36 --der dort angeführte Senatsbeschluss vom 6. November 2002 X B 88/02, BFH/NV 2003, 170, trifft auf den Streitfall nicht zu--; Blümich/Hutter, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, § 10 EStG Rz. 160 "Beerdigungskosten"; Schmidt/Heinicke, Einkommensteuergesetz, 24. Aufl., § 10 Rz. 65 "Beerdigungskosten").

    Mit der vorstehenden Entscheidung weicht der erkennende Senat von dem Urteil des IX. Senats des BFH in BFHE 140, 566, BStBl II 1985, 43 ab.

  • BFH, 31.03.2004 - X R 66/98

    Ablösung einer Versorgungsverpflichtung

    Auszug aus BFH, 15.02.2006 - X R 5/04
    Ohnehin hat die Rechtsprechung den die frühere Doktrin prägenden Grundsatz von der "Steuerbarkeit bzw. Abziehbarkeit nach der äußeren Form der Wiederkehr" zwischenzeitlich generell aufgegeben (Senatsurteile vom 31. Juli 2002 X R 39/01, BFH/NV 2002, 1575, und vom 31. März 2004 X R 66/98, BFHE 205, 285, BStBl II 2004, 830, unter II. 4. b).

    b) Der erkennende Senat weist darauf hin, dass im Hinblick auf den das Sonderrecht der Vermögensübergabe konstituierenden Grundsatz der materiell-rechtlichen Korrespondenz (vgl. Senatsurteile in BFHE 205, 285, BStBl II 2004, 830, und vom 16. Juni 2004 X R 50/01, BFHE 207, 114, BStBl II 2005, 130) als dauernde Last abziehbare Altenteilsleistungen beim Bezieher als sonstige wiederkehrende Leistungen (§ 22 Nr. 1 EStG) steuerbar sind.

  • BFH, 11.03.1992 - X R 141/88

    Vermögensübertragung gegen lebenslängliche Geldrente

    Auszug aus BFH, 15.02.2006 - X R 5/04
    In zivilrechtlicher Hinsicht sind die Interessen der Beteiligten eines Versorgungsvertrages exemplarisch und richtungsweisend bewertet in den zu Art. 96 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) ergangenen landesrechtlichen Ausführungsgesetzen (Senatsurteil vom 11. März 1992 X R 141/88, BFHE 166, 564, BStBl II 1992, 499, unter 4. a; seither ständige Rechtsprechung).

    a) Hiernach ist das bürgerlich-rechtliche Altenteil ein Inbegriff von Versorgungsleistungen verschiedener Art, die durch die gemeinsame Zweckbestimmung, den Berechtigten ganz oder teilweise zu versorgen, zu einer rechtlichen Einheit verbunden sind (Urteil des Reichsgerichts --RG-- vom 30. Oktober 1939 V 83/39, RGZ 162, 52, 57; Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 3. Februar 1994 V ZB 31/93, BGHZ 125, 69, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1994, 1158; Bayerisches Oberstes Landesgericht --BayObLG--, Urteil vom 26. April 1993 1Z RR 397/92, BayObLGZ 1993, 192, mit Nachweisen von Zivilrechtsprechung und Literatur; Senatsurteil in BFHE 166, 564, BStBl II 1992, 499).

  • BFH, 25.08.1999 - X R 38/95

    Dauernde Last bei Vorbehaltswohnrecht

    Auszug aus BFH, 15.02.2006 - X R 5/04
    Handelt es sich steuerrechtlich um eine dem Vertragstypus des "Versorgungsvertrages"/"Altenteilsvertrages" vergleichbare Vermögensübergabe, sind die --grundsätzlich schon aufgrund der Rechtsnatur des Vertrages abänderbaren-- wiederkehrenden Leistungen in der Regel als "dauernde Last" abziehbar (ausführlich hierzu Beschluss des Großen Senats des BFH vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89, BFHE 161, 317, 328, BStBl II 1990, 847; zusammenfassend Senatsurteil vom 25. August 1999 X R 38/95, BFHE 190, 302, BStBl II 2000, 21, mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

    Diese Gesetze beschreiben auch Inhalt und Grenzen der den Vertragspartnern obliegenden Leistungsverpflichtungen (Senatsurteil in BFHE 190, 302, BStBl II 2000, 21).

  • BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89

    Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und

    Auszug aus BFH, 15.02.2006 - X R 5/04
    Handelt es sich steuerrechtlich um eine dem Vertragstypus des "Versorgungsvertrages"/"Altenteilsvertrages" vergleichbare Vermögensübergabe, sind die --grundsätzlich schon aufgrund der Rechtsnatur des Vertrages abänderbaren-- wiederkehrenden Leistungen in der Regel als "dauernde Last" abziehbar (ausführlich hierzu Beschluss des Großen Senats des BFH vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89, BFHE 161, 317, 328, BStBl II 1990, 847; zusammenfassend Senatsurteil vom 25. August 1999 X R 38/95, BFHE 190, 302, BStBl II 2000, 21, mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

    Die Konkretisierung von Inhalt und Umfang der als dauernde Last abziehbaren Versorgungsleistungen am Maßstab des Zivilrechts trägt dem Umstand Rechnung, dass mit dem Steuerneuordnungsgesetz 1954 das frühere Tatbestandsmerkmal "Leibgedinge" (Altenteil) in die gesetzliche Sammelbezeichnung "wiederkehrende Leistungen bzw. Bezüge" eingegangen ist (vgl. BTDrucks 2/481, S. 85; Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 161, 317, 328, BStBl II 1990, 847, unter C. II. 1. b).

  • BFH, 22.09.1993 - X R 48/92

    Im Rahmen vorweggenommener Erbfolge vereinbarte Altenteilsleistungen an

    Auszug aus BFH, 15.02.2006 - X R 5/04
    Da nach Altenteilsrecht beide Ehegatten anspruchsberechtigt sind (vgl. Art. 22 AGBGB Bayern) und Einkünfte beziehen (z.B. vgl. Senatsurteil vom 22. September 1993 X R 48/92, BFHE 172, 366, BStBl II 1994, 107), werden die Leistungen dem überlebenden Ehegatten erbracht.
  • BFH, 16.06.2004 - X R 50/01

    Vermögensübergabe im Rahmen vorweggenommener Erbfolge: Ablösung eines Nießbrauchs

    Auszug aus BFH, 15.02.2006 - X R 5/04
    b) Der erkennende Senat weist darauf hin, dass im Hinblick auf den das Sonderrecht der Vermögensübergabe konstituierenden Grundsatz der materiell-rechtlichen Korrespondenz (vgl. Senatsurteile in BFHE 205, 285, BStBl II 2004, 830, und vom 16. Juni 2004 X R 50/01, BFHE 207, 114, BStBl II 2005, 130) als dauernde Last abziehbare Altenteilsleistungen beim Bezieher als sonstige wiederkehrende Leistungen (§ 22 Nr. 1 EStG) steuerbar sind.
  • BFH, 31.07.2002 - X R 39/01

    Abziehbarkeit dauernder Lasten; Zahlungen für Erb- und/oder Pflichtteilverzicht

    Auszug aus BFH, 15.02.2006 - X R 5/04
    Ohnehin hat die Rechtsprechung den die frühere Doktrin prägenden Grundsatz von der "Steuerbarkeit bzw. Abziehbarkeit nach der äußeren Form der Wiederkehr" zwischenzeitlich generell aufgegeben (Senatsurteile vom 31. Juli 2002 X R 39/01, BFH/NV 2002, 1575, und vom 31. März 2004 X R 66/98, BFHE 205, 285, BStBl II 2004, 830, unter II. 4. b).
  • BFH, 06.02.1985 - I R 81/81

    Dauerschuldzinsen - Verletzung von Patentrechten - Zinsen aus Verbindlichkeiten

    Auszug aus BFH, 15.02.2006 - X R 5/04
    Dies vorausgesetzt gehören auch die angemessenen Aufwendungen für ein ortsübliches Grabmal zu den als dauernde Last abziehbaren Versorgungsleistungen (ebenso Bruschke, Finanz-Rundschau 1983, 166; Schmidt, Betriebs-Berater 1985, 1381; P. Fischer in Kirchhof, Einkommensteuergesetz, KompaktKommentar, 5. Aufl., § 22 Rz. 16 a.E.; a.A. BFH-Urteil in BFHE 140, 566, BStBl II 1985, 43; unter Hinweis auf dieses Urteil Oberfinanzdirektion Frankfurt, Verfügung vom 5. August 2002 S 2230 A - 2 - St II 20; Rindermann/Schlenker in Littmann/ Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, § 10 EStG Rz. 31 und 36 --der dort angeführte Senatsbeschluss vom 6. November 2002 X B 88/02, BFH/NV 2003, 170, trifft auf den Streitfall nicht zu--; Blümich/Hutter, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, § 10 EStG Rz. 160 "Beerdigungskosten"; Schmidt/Heinicke, Einkommensteuergesetz, 24. Aufl., § 10 Rz. 65 "Beerdigungskosten").
  • BFH, 25.03.1992 - X R 196/87

    Dauernde Last durch Instandhaltungsverpflichtung

    Auszug aus BFH, 15.02.2006 - X R 5/04
    Der Altenteilsvertrag erfüllt jedoch im Regelfall den Tatbestand der Vermögensübergabe (Senatsurteil vom 25. März 1992 X R 196/87, BFHE 167, 408, BStBl II 1992, 1012).
  • BFH, 06.11.2002 - X B 88/02

    Grabpflegeverpflichtung als dauernde Last?

  • BGH, 27.06.1990 - XII ZR 95/89

    Vermögenserwerb mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht

  • BGH, 03.02.1994 - V ZB 31/93

    Eintragung eines Altenteilsrechts ohne nähere Bezeichnung der in ... im einzelnen

  • OLG Hamm, 17.02.1988 - 15 W 506/86

    Erleichterte Löschung eines gem. § 428 BGB Mitberechtigten einer Reallast zur

  • BayObLG, 26.04.1993 - 1Z RR 397/92

    Leibgeding, Leistungsstörungen, Kündigung

  • BayObLG, 18.03.1997 - 2Z BR 129/96

    Umdeutung einer Löschungserleichterungsklausel

  • RG, 30.10.1939 - V 83/39

    1. Zum Begriff des Leibgedinges (Altenteils usw.). 2. Genießt das echte

  • FG Nürnberg, 15.12.2003 - I 241/03

    Gemäß Altenteilsvertrag getragene Aufwendungen für ein Grabmal als dauernde Last

  • FG Niedersachsen, 14.05.2013 - 15 K 180/12

    Voraussetzungen für die Zahlung von Versorgungsleistungen i.S.d. § 10 Abs. 1 Nr.

    So sei in Rechtsprechung (z. B. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 15. Februar 2006 X R 5/04, BFHE 212, 450, BStBl II 2007, 160), Verwaltungsanweisungen (z. B. Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen - BMF - vom 11. März 2010 IV C 3-S 2221/09/10004, 2010/0188949, BStBl I 2010, 227) und Literatur (z. B. Heinicke in Schmidt, EStG, 32. Aufl., § 10 Rz 58) anerkannt, dass auch bestimmte einmalige Aufwendungen wie etwa die Kosten für die Beerdigung des Vermögensübergebers als Versorgungsleistungen i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG in Abzug zu bringen seien.

    a) Handelt es sich steuerrechtlich um eine dem Vertragstypus des "Versorgungsvertrages" bzw. "Altenteilsvertrages" vergleichbare Vermögensübergabe, sind die - grundsätzlich schon aufgrund der Rechtsnatur des Vertrages abänderbaren - wiederkehrenden Leistungen nach der Rechtsprechung des BFH zu § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG a. F. in der Regel als "dauernde Last" abziehbar (z. B. BFH-Beschluss vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89, BFHE 161, 317, 328, BStBl II 1990, 847; BFH-Urteile vom 25. August 1999 X R 38/95, BFHE 190, 302, BStBl II 2000, 21; in BFHE 212, 450, BStBl II 2007, 160).

    Der Altenteilsvertrag erfüllt jedoch im Regelfall den Tatbestand der Vermögensübergabe (BFH-Urteile vom 25. März 1992 X R 196/87, BFHE 167, 408, BStBl II 1992, 1012, und in BFHE 212, 450, BStBl II 2007, 160).

    Darüber hinaus sind nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG a. F. als Sonderausgaben abziehbar aber auch einmalige Aufwendungen, die - wie die Kosten für die Beerdigung und das Grabmal des Altenteilers - nach dem Zivilrecht zum Inbegriff "typischer" Versorgungsleistungen gehören (BFH-Urteile in BFHE 212, 450, BStBl II 2007, 160, unter II. 2.; vom 19. Januar 2010 X R 17/09, BFHE 228, 77, BStBl II 2010, 544).

    In zivilrechtlicher Hinsicht sind die Interessen der Beteiligten eines Versorgungsvertrages exemplarisch und richtungsweisend bewertet in den zu Art. 96 EGBGB ergangenen landesrechtlichen Ausführungsgesetzen (vgl. BFH-Urteil vom 11. März 1992 X R 141/88, BFHE 166, 564, BStBl II 1992, 499, unter 4. a; in BFHE 212, 450, BStBl II 2007, 160, unter II. 1.), also auch in §§ 5 bis 17 Nds. AGBGB.

    Diese Bestimmungen beschreiben u. a. Inhalt und Grenzen der den Vertragspartnern obliegenden Leistungsverpflichtungen (BFH-Urteile in BFHE 190, 302, BStBl II 2000, 21, und in BFHE 212, 450, BStBl II 2007, 160, unter II. 1.).

    Hiernach ist das bürgerlich-rechtliche Altenteil ein Inbegriff von Versorgungsleistungen verschiedener Art, die durch die gemeinsame Zweckbestimmung, den Berechtigten ganz oder teilweise zu versorgen, zu einer rechtlichen Einheit verbunden sind (Beschluss des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 3. Februar 1994 V ZB 31/93, BGHZ 125, 69, NJW 1994, 1158; BFH-Urteile in BFHE 166, 564, BStBl II 1992, 499, und in BFHE 212, 450, BStBl II 2007, 160).

    Auch der BGH geht davon aus, dass die Verpflichtung zur Tragung von Beerdigungs- und Grabpflegekosten zu einem "Gefüge von Abreden (gehört), die für vorweggenommene Erbfolgen geradezu typisch sind" (BGH-Urteil vom 27. Juni 1990 XII ZR 95/89, NJW-RR 1990, 1283; BFH-Urteil in BFHE 212, 450, BStBl II 2007, 160, unter II. 1.).

  • BFH, 19.01.2010 - X R 32/09

    Beerdigungskosten als dauernde Last - Abziehbarkeit von wiederkehrenden

    Beerdigungskosten seien solche Leistungsbestandteile; sie lägen zeitlich am Ende einer Reihe unterschiedlicher laufender Zuwendungen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Februar 2006 X R 5/04, BFHE 212, 450, BStBl II 2007, 160).

    Zutreffend ist das FG in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats davon ausgegangen, dass das bürgerlich-rechtliche Altenteil Versorgungsleistungen verschiedener Art umfasst, die durch die gemeinsame Zweckbestimmung, den Berechtigten ganz oder teilweise zu versorgen, zu einer rechtlichen Einheit verbunden sind, und dass auch die Kosten für die Beerdigung des Altenteilers Bestandteil dieser Leistungen sind (vgl. Senatsurteil in BFHE 212, 450, BStBl II 2007, 160, m.w.N.).

    Diese Voraussetzung war in dem dem Senatsurteil in BFHE 212, 450, BStBl II 2007, 160, zugrunde liegenden Streitfall erfüllt, da aus dem Altenteilsrecht beide Ehegatten anspruchsberechtigt waren und somit der überlebende Ehegatte steuerbare Einkünfte bezog.

  • BFH, 19.01.2010 - X R 17/09

    Beerdigungskosten als dauernde Last

    Dies sei für die Abziehbarkeit --und materiell-rechtlich korrespondierend für die Steuerbarkeit-- der privaten Versorgungsrente konstituierend (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Februar 2006 X R 5/04, BFHE 212, 450, BStBl II 2007, 160; vom 31. März 2004 X R 66/98, BFHE 205, 285, BStBl II 2004, 830; vom 11. Oktober 2007 X R 14/06, BFHE 219, 160, BStBl II 2008, 123).

    Zutreffend ist das FG in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats davon ausgegangen, dass das bürgerlich-rechtliche Altenteil Versorgungsleistungen verschiedener Art umfasst, die durch die gemeinsame Zweckbestimmung, den Berechtigten ganz oder teilweise zu versorgen, zu einer rechtlichen Einheit verbunden sind, und dass auch die Kosten für die Beerdigung des Altenteilers Bestandteil dieser Leistungen sind (vgl. Senatsurteil in BFHE 212, 450, BStBl II 2007, 160, m.w.N.).

  • BFH, 11.10.2007 - X R 14/06

    Abzug von Rentenzahlungen als dauernde Last

    - wenn die Versorgungsleistungen abänderbar sind (Senatsurteil vom 15. Februar 2006 X R 5/04, BFHE 212, 450, BStBl II 2007, 160, m.w.N.; Schmidt/Heinicke, EStG, 26. Aufl., § 10 Rz 65 "Gegenleistung" unter c; Schmidt/Weber-Grellet, a.a.O., § 22 Rz 81); wegen weiterer Einzelheiten vgl. auch Risthaus in Herrmann/Heuer/Raupach, § 22 EStG Rz 128 ff.).
  • FG München, 11.02.2009 - 10 K 4454/07

    Vorweggenommene Erbfolge - Beerdigungskosten des letztversterbenden Altenteilers

    Handelt es sich - wie im Streitfall - steuerrechtlich um eine dem Vertragstypus des "Versorgungsvertrages"/"Altenteilsvertrages" vergleichbare Vermögensübergabe, sind die - grundsätzlich schon aufgrund der Rechtsnatur des Vertrages abänderbaren - wiederkehrenden Leistungen in der Regel als "dauernde Last" abziehbar (vgl. z. B. Bundesfinanzhof -BFH-Urteil vom 15. Februar 2006 X R 5/04, BStBl II 2007, 160 m.w.N.).

    Darüber hinaus sind als Sonderausgaben abziehbar aber auch einmalige Aufwendungen, die - wie die Kosten für die Beerdigung und das Grabmal des Altenteilers - nach dem Zivilrecht zum Inbegriff "typischer" Versorgungsleistungen gehören (so BFH-Urteil vom 15. Februar 2006 X R 5/04, BStBl II 2007, 160 mit weiteren rechtlichen Ausführungen).

    Die Ausführungen des BFH hierzu (im Urteil vom 15. Februar 2006 X R 5/04, BStBl II 2007, 160) umfassen die Beerdigungskosten unabhängig davon, ob sie für den Erst- oder Letztversterbenden anfallen (so auch Kanzler in FR 2006, 743).

    16 b) Die Abziehbarkeit der Beerdigungskosten als dauernde Lasten endet auch nicht deswegen, weil der letzte Altenteilsberechtigte stirbt und nicht der Kläger, sondern ein Dritter Erbe nach dem Letztversterbenden ist (vom BFH im Urteil vom 15. Februar 2006 X R 5/04, BStBl II 2007, 160 ausdrücklich offen gelassen).

  • FG Münster, 04.12.2008 - 2 K 1833/07

    Beerdigungskosten als zu berücksichtigende Sonderausgabe bei der

    Er legte dar, dass der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 15.02.2006 (X R 5/04, BFH/NV 2006, 1010) offen gelassen habe, ob die Aufwendungen für die Kosten eines ortsüblichen Grabmals abziehbar seien, wenn der aus einem Altenteilsvertrag Verpflichtete zugleich Erbe des überlebenden Altenteiler-Ehegatten sei.

    Handelt es sich steuerrechtlich um eine dem Vertragstypus des "Altenteilsvertrages" vergleichbare Vermögensübergabe, sind die wiederkehrenden Leistungen in der Regel als "dauernde Last" abziehbar ( BFH v. 15.02.2006, X R 5/04, BStBl. II 2007, 160).

    Beerdigungskosten sind solche Leistungsbestandteile; sie liegen zeitlich am Ende einer Reihe unterschiedlicher laufender Zuwendungen (vgl. BFH v. 15.02.2006, X R 5/04, BStBl. II 2007, 160).

  • FG Niedersachsen, 27.06.2012 - 9 K 10295/11

    Aufwendungen für die Beerdigung eines geschiedenen Ehegatten als

    Der Begriff erfasst daher auch einmalige Aufwendungen wie die Kosten für die Beerdigung und das Grabmal des Alternteilers, die nach dem Zivilrecht zum Inbegriff "typischer" Versorgungsleistungen gehören (vgl. BFH Urteil vom 15. Februar 2006 X R 5/04, BFHE 212, 450, BStBl. II 2007, 160).

    So geht auch der BFH unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - BGH - (BGH-Urteil vom 27. Juni 1990 XII ZR 95/89, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 1990, 1283; Zeitschrift für das gesamte Familienrecht --FamRZ--1990, 1083) davon aus, dass die Verpflichtung zur Tragung von Beerdigungskosten zu einem "Gefüge von Abreden (gehört), die für vorweggenommene Erbfolgen geradezu typisch sind" (BFH, Urteil vom 15. Februar 2006 X R 5/04, BFHE 212, 450, BStBl. II 2007, 160).

  • BFH, 16.06.2021 - X R 3/20

    Abweichung zwischen dem Vereinbarten und der tatsächlichen Durchführung bei

    Jedenfalls diejenigen Bestandteile, die bürgerlich-rechtlich für Altenteilsleistungen typusprägend sind --dazu gehört im Streitfall neben den Barzahlungen auch das Wohnungsrecht--, sind zu einer rechtlichen Einheit verbunden (Senatsurteil vom 15.02.2006 - X R 5/04, BFHE 212, 450, BStBl II 2007, 160, unter II.4.a) und daher im Regelfall zusammenfassend zu würdigen.
  • FG Baden-Württemberg, 26.05.2009 - 4 K 1445/07

    Kein Abzug von Rentenzahlungen des nicht befreiten Vorerben an die frühere

    wenn die Versorgungsleistungen abänderbar sind (Urteil des BFH vom 15. Februar 2006 X R 5/04, BStBl II 2007, 160, m.w.N.; Schmidt/Heinicke, EStG, 26. Aufl., § 10 Rz 65 "Gegenleistung" unter c; Schmidt/Weber-Grellet, a.a.O., § 22 Rz 81); wegen weiterer Einzelheiten vgl. auch Risthaus in Herrmann/Heuer/Raupach, § 22 EStG Rz 128 ff.).
  • FG Baden-Württemberg, 26.05.2009 - 4 K 1448/07

    Keine Abziehbarkeit von Zahlungen eines nicht befreiten Vorerben an die

    - wenn die Versorgungsleistungen abänderbar sind (Urteil des BFH vom 15. Februar 2006 X R 5/04, BStBl II 2007, 160 , m.w.N.; Schmidt/Heinicke, EStG , 26. Aufl., § 10 Rz 65 "Gegenleistung" unter c; Schmidt/Weber-Grellet, a.a.O., § 22 Rz 81); wegen weiterer Einzelheiten (vgl. auch Risthaus in Herrmann/Heuer/Raupach, § 22 EStG Rz 128 ff.).
  • FG Baden-Württemberg, 03.06.2009 - 2 K 27/07

    Aufwendungen für die Erneuerung von Fenstern und einer Haustür als dauernde Last

  • FG München, 21.10.2008 - 10 K 4128/07

    Keine Anerkennung rückwirkend geänderter und nicht wie vereinbart durchgeführter

  • FG München, 11.05.2010 - 6 K 397/08

    Vorauszahlungen für den Anschluss an eine Sammelkläranlage bei vorhandener

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht