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   BFH, 15.03.2000 - X R 50/98   

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BFH, 15.03.2000 - X R 50/98 (https://dejure.org/2000,3598)
BFH, Entscheidung vom 15.03.2000 - X R 50/98 (https://dejure.org/2000,3598)
BFH, Entscheidung vom 15. März 2000 - X R 50/98 (https://dejure.org/2000,3598)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 a; ; EStG § ... 10 Abs. 1 Nr. 1 a Satz 2; ; EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a; ; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 a Satz 1; ; FGO § 126 Abs. 3 Nr. 2; ; FGO § 126 Abs. 4; ; AGBGB § 12 Abs. 1; ; BGB § 536

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 a § 12 Nr. 1
    Dauernde Last; Instandhaltungsmaßnahmen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10 Abs 1 Nr 1 Buchst a, BGB § 1093, BGB § 1041
    Dauernde Last; Instandhaltung; Vermögensübergabe; Wohnungsrecht

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 25.08.1999 - X R 38/95

    Dauernde Last bei Vorbehaltswohnrecht

    Auszug aus BFH, 15.03.2000 - X R 50/98
    Hinsichtlich des Rechtsbegriffs der Versorgungsleistungen und der Voraussetzungen, unter denen Aufwendungen zur Instandhaltung einer Altenteilerwohnung als dauernde Last abziehbare Versorgungsleistungen sind, wird auf das Senatsurteil vom 25. August 1999 X R 38/95 (BStBl II 2000, 21) verwiesen.

    d) Anhaltspunkt für Umfang und Größenordnung der vertraglich geschuldeten Leistungen ist der Wert des Wohnungsrechts, wie ihn die Vertragsparteien im Übergabevertrag beziffert haben (vgl. Senatsurteile in BFH/NV 1994, 704, und in BStBl II 2000, 21, unter II. 3. c aa).

  • BFH, 24.11.1993 - X R 123/90

    Wiederkehrende Bezüge als dauernde Last (§ 10 e EStG )

    Auszug aus BFH, 15.03.2000 - X R 50/98
    c) Aufwendungen auf das übernommene Grundstück sind in Abgrenzung zum offenkundigen eigenen Interesse des Eigentümers an werterhaltenden und werterhöhenden Modernisierungsmaßnahmen nur abziehbar, wenn sich der Übernehmer hierzu im Übergabevertrag dem Übergeber gegenüber klar und eindeutig verpflichtet hat (vgl. z.B. Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. April 1987 IX R 40/81, BFH/NV 1987, 712, unter 3.; zur Übernahme von Schönheitsreparaturen Urteile vom 16. Juli 1985 IX R 1/79, BFH/NV 1985, 77, unter 1. b; vom 24. November 1993 X R 123/90, BFH/NV 1994, 704; vom 1. April 1998 X B 198/97, BFH/NV 1998, 1467).

    d) Anhaltspunkt für Umfang und Größenordnung der vertraglich geschuldeten Leistungen ist der Wert des Wohnungsrechts, wie ihn die Vertragsparteien im Übergabevertrag beziffert haben (vgl. Senatsurteile in BFH/NV 1994, 704, und in BStBl II 2000, 21, unter II. 3. c aa).

  • BFH, 28.04.1987 - IX R 40/81

    Voraussetzungen für die Ansetzung des Nutzungswertes eines Mietwohngrundstücks -

    Auszug aus BFH, 15.03.2000 - X R 50/98
    c) Aufwendungen auf das übernommene Grundstück sind in Abgrenzung zum offenkundigen eigenen Interesse des Eigentümers an werterhaltenden und werterhöhenden Modernisierungsmaßnahmen nur abziehbar, wenn sich der Übernehmer hierzu im Übergabevertrag dem Übergeber gegenüber klar und eindeutig verpflichtet hat (vgl. z.B. Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. April 1987 IX R 40/81, BFH/NV 1987, 712, unter 3.; zur Übernahme von Schönheitsreparaturen Urteile vom 16. Juli 1985 IX R 1/79, BFH/NV 1985, 77, unter 1. b; vom 24. November 1993 X R 123/90, BFH/NV 1994, 704; vom 1. April 1998 X B 198/97, BFH/NV 1998, 1467).
  • BFH, 11.03.1992 - X R 141/88

    Vermögensübertragung gegen lebenslängliche Geldrente

    Auszug aus BFH, 15.03.2000 - X R 50/98
    b) Die genannten Erhaltungsaufwendungen können auf dem Übergabevertrag oder den gesetzlichen Regelungen zum Altenteilsvertrag beruhen, wie sie sich aus den zu Art. 96 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) ergangenen landesrechtlichen Ausführungsgesetzen ergeben (vgl. Senatsurteil vom 11. März 1992 X R 141/88, BFHE 166, 564, BStBl II 1992, 499).
  • BFH, 16.07.1985 - IX R 1/79

    Nutzungswert einer Wohnung im einkommensteuerrechtlichen Sinne

    Auszug aus BFH, 15.03.2000 - X R 50/98
    c) Aufwendungen auf das übernommene Grundstück sind in Abgrenzung zum offenkundigen eigenen Interesse des Eigentümers an werterhaltenden und werterhöhenden Modernisierungsmaßnahmen nur abziehbar, wenn sich der Übernehmer hierzu im Übergabevertrag dem Übergeber gegenüber klar und eindeutig verpflichtet hat (vgl. z.B. Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. April 1987 IX R 40/81, BFH/NV 1987, 712, unter 3.; zur Übernahme von Schönheitsreparaturen Urteile vom 16. Juli 1985 IX R 1/79, BFH/NV 1985, 77, unter 1. b; vom 24. November 1993 X R 123/90, BFH/NV 1994, 704; vom 1. April 1998 X B 198/97, BFH/NV 1998, 1467).
  • BFH, 26.07.1995 - X R 113/93

    Versorgungsleistung - Nutzungswert - Mittelpreis - Sonderausgaben

    Auszug aus BFH, 15.03.2000 - X R 50/98
    Diesem fließt im Umfang der Abziehbarkeit der korrespondierende (Senatsurteil vom 26. Juli 1995 X R 113/93, BFHE 179, 34, BStBl II 1996, 157) Nutzungsvorteil nach § 22 Nr. 1 Satz 1 EStG steuerbar zu.
  • BFH, 01.04.1998 - X B 198/97

    Reparaturaufwand bei Vermögensübergabe als dauernde Last

    Auszug aus BFH, 15.03.2000 - X R 50/98
    c) Aufwendungen auf das übernommene Grundstück sind in Abgrenzung zum offenkundigen eigenen Interesse des Eigentümers an werterhaltenden und werterhöhenden Modernisierungsmaßnahmen nur abziehbar, wenn sich der Übernehmer hierzu im Übergabevertrag dem Übergeber gegenüber klar und eindeutig verpflichtet hat (vgl. z.B. Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. April 1987 IX R 40/81, BFH/NV 1987, 712, unter 3.; zur Übernahme von Schönheitsreparaturen Urteile vom 16. Juli 1985 IX R 1/79, BFH/NV 1985, 77, unter 1. b; vom 24. November 1993 X R 123/90, BFH/NV 1994, 704; vom 1. April 1998 X B 198/97, BFH/NV 1998, 1467).
  • BFH, 14.07.1993 - X R 54/91

    Versorgungsleistungen bei Erwerb von Vermögen unter Vorbehalt des Nießbrauchs

    Auszug aus BFH, 15.03.2000 - X R 50/98
    Die Leistungen müssen wie vereinbart erbracht werden (BFH-Urteil vom 14. Juli 1993 X R 54/91, BFHE 172, 342, BStBl II 1994, 19).
  • BFH, 23.11.2016 - X R 8/14

    Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen wiederkehrende

    Diese Verpflichtung entspricht im Wesentlichen derjenigen des Vermieters nach § 535 BGB; vgl. Senatsurteil vom 15. März 2000 X R 50/98, BFH/NV 2000, 1089).

    Entsprechende Feststellungen werden im zweiten Rechtsgang nachzuholen sein (vgl. hierzu auch Senatsurteil in BFH/NV 2000, 1089).

  • BFH, 31.03.2004 - X R 32/02

    Dauernde last: Aufwendungen für Erneuerung eines Tanklagers

    b) Die genannten Erhaltungsaufwendungen können auf dem Übergabevertrag oder den gesetzlichen Regelungen zum Altenteilsvertrag beruhen, wie sie sich aus den zu Art. 96 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) ergangenen landesrechtlichen Ausführungsgesetzen ergeben (vgl. Senatsurteile vom 11. März 1992 X R 141/88, BFHE 166, 564, BStBl II 1992, 499, und vom 15. März 2000 X R 50/98, BFH/NV 2000, 1089).

    Diesem fließt im Umfang der Abziehbarkeit der korrespondierende (Senatsurteile vom 26. Juli 1995 X R 113/93, BFHE 179, 34, BStBl II 1996, 157; in BFH/NV 2000, 1089) Nutzungsvorteil nach § 22 Nr. 1 Satz 1 EStG steuerbar zu.

    Da diese Voraussetzung vorliegt, steht es einer Abziehbarkeit der Aufwendungen als Sonderausgabe nicht entgegen, wenn die gesetzlich geschuldete --zur Erhaltung erforderliche-- Maßnahme zugleich eine zeitgemäße Modernisierung bewirkt (Senatsurteil in BFH/NV 2000, 1089).

  • BFH, 05.11.2003 - X R 55/99

    Abgrenzung entgeltliches Übertragungsgeschäft - private Versorgungsrente

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats haben die "typischerweise" im Rahmen eines Altenteils-/ Leibgedingvertrages geschuldeten Leistungen an den Vermögensübergeber steuerrechtlich den Charakter von Versorgungsleistungen (z.B. Urteile vom 11. März 1992 X R 141/88, BFHE 166, 564, BStBl II 1992, 499; vom 15. März 2000 X R 50/98, BFH/NV 2000, 1089).
  • BFH, 05.05.2011 - X B 226/10

    Versorgungsleistungen - qualifizierter Rechtsanwendungsfehler i. S. des § 115

    Allerdings steht der steuerlichen Abziehbarkeit der Aufwendungen für eine vertraglich geschuldete Maßnahme nicht entgegen, dass diese zugleich eine zeitgemäße Modernisierung bewirkt (Senatsurteil vom 15. März 2000 X R 50/98, BFH/NV 2000, 1089).

    Auch soweit das FG (stillschweigend) angenommen hat, die umfassende Erneuerung der Hausfassade einschließlich der Wärmedämmung sei nicht zur Erneuerung des schadhaften Außenputzes erforderlich gewesen und damit auch keine unschädlich damit verbundene zeitgemäße Modernisierung (zu diesem Gesichtspunkt vgl. Senatsurteil in BFH/NV 2000, 1089), ist diese Annahme eine nicht unvertretbare Würdigung der tatsächlichen Gegebenheiten.

  • BFH, 17.03.2010 - X B 118/09

    Sog. qualifizierter Rechtsanwendungsfehler des FG bei einer Vertragsauslegung -

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH kann die Verpflichtung des Übernehmers, die Wohnung instand zu halten, bei diesem eine dauernde Last (§ 10 Abs. 1 Nr. 1a des Einkommensteuergesetzes --EStG--) begründen, wenn sich ein Altenteilsberechtigter an Räumen einer zum übertragenen Vermögen gehörenden Wohnung ein Wohnrecht vorbehalten hat (Senatsurteil vom 15. März 2000 X R 50/98, BFH/NV 2000, 1089, m.w.N.).
  • FG Münster, 05.02.2002 - 6 K 5902/99

    Aufwendungen des Eigentümers für die Installation einer Heizöllageranlage auf

    Mit Urteil vom 15. März 2000 - X R 50/98, Sammlung der nicht amtlich veröffentlichten Entscheidungen des BFH (BFH/NV, 2000, 1089) hat der 10. Senat des BFH unter II 2 b ausdrücklich ausgeführt, dass es der geforderten klaren und eindeutigen Vereinbarung bedürfe, wenn die Vertragspartner vom dispositiven Zivilrecht abweichen wollten.

    vgl. BFH, Urteil vom 15. März 2000 aaO (zum Altenteilsvertrag), Urteil vom 24. November 1993 - X R 123/90 -, BFH/NV 1994, 704 (zu § 1093, 1041 BGB).

  • BFH, 28.02.2002 - IV R 20/00

    Landwirtschaft - Wirtschaftsüberlassungsvertrag - Nutzungsberechtigter -

    Ebenso wie im Falle der Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen ist auch beim WÜV das Interesse des Übernehmers an werterhaltenden und werterhöhenden Modernisierungsmaßnahmen offenkundig (s. nur BFH in BFHE 190, 302, BStBl II 2000, 21, zu II. 3. b der Entscheidungsgründe, und Urteil vom 15. März 2000 X R 50/98, BFH/NV 2000, 1089, zu II. 2. c der Entscheidungsgründe zu Altenteilsverträgen).
  • BFH, 21.06.2012 - X B 76/11

    Abzugsfähigkeit der Kosten für die Erneuerung der Heizungsanlage als

    Eine solche steuerlich begünstigte Instandhaltungsverpflichtung kann sich in erster Linie daraus ergeben, dass sich der Vermögensübernehmer hierzu im Übergabevertrag eindeutig und klar gegenüber dem Übergeber verpflichtet hat (BFH-Urteil vom 28. April 1987 IX R 40/81, BFH/NV 1987, 712, und Senatsurteil vom 15. März 2000 X R 50/98, BFH/NV 2000, 1089, m.w.N. aus der BFH-Rechtsprechung).
  • FG Niedersachsen, 16.01.2013 - 2 K 239/12

    Voraussetzung für die Geltendmachung von Steuerermäßigungen für

    Dass es sich bei den letztgenannten Aufwendungen des Übernehmers um Verbesserungsmaßnahmen oder allein in seinem privaten Interesse liegende Aufwendungen handeln könnte, die über seine gemäß § 12 Abs. 1 Nds. AGBGB geschuldeten Verpflichtungen hinaus gehen und daher bei ihm nicht mehr als dauernde Lasten abzugsfähig wären (vgl. hierzu BFH-Urteile vom 25. August 1999, X R 38/95, BStBl. II 2000, 21; 15. März 2000, X R 50/98 BFH/NV 2000, 1089 und vom 31. März 2004, X R 32/02, BFH/NV 2004, 1248; Urteil des FG Baden-Württemberg vom 10. Mai 2011, 2 K 3045/09, EFG 2011, 1873; Urteil des hiesigen 1. Senats vom 12. Juli 2012, 1 K 94/11, EFG 2012, 2204) ist nach der vom Senat geteilten übereinstimmenden Auffassung der Beteiligten nicht der Fall.
  • FG Niedersachsen, 17.05.2017 - 1 K 310/16

    Sind Kosten für Heizungserneuerung und Schornsteinsanierung Sonderausgaben?

    Der steuerlichen Abziehbarkeit der Aufwendungen für eine vertraglich geschuldete Maßnahme steht aber nicht entgegen, dass diese zugleich eine zeitgemäße Modernisierung bewirkt (BFH-Urteil vom 15. März 2000 X R 50/98, BFH/NV 2000, 1089).
  • BFH, 01.10.2003 - X B 75/02

    Verwaltungserlasse; Übergangsregelungen

  • BFH, 10.01.2007 - X B 51/06

    Keine Korrespondenz zwischen dauernder Last und wiederkehrenden Bezügen;

  • BFH, 03.03.2004 - X R 38/01

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen

  • BFH, 14.06.2005 - X B 103/04

    Anerkennung von Versorgungsleistungen als Sonderausgaben

  • FG Münster, 05.02.2002 - 6 K 6565/99

    Anerkennung von Versorgungsleistungen trotz Nichteinhaltung der

  • FG Niedersachsen, 12.07.2012 - 1 K 94/11

    Berücksichtigung von Aufwendungen für Schornsteinsanierung in einer

  • FG Niedersachsen, 03.08.2005 - 2 K 342/03

    Abziehbarkeit von Aufwendungen des Eigentümers/Übernehmers für im Wege der

  • BFH, 13.12.2000 - X B 81/00

    Übergabevertrag; Übernahme von Schönheitsreparaturen

  • FG Baden-Württemberg, 14.05.1999 - 9 K 27/94

    Wiederkehrende Leistungen als Gegenleistung für den Erwerb eines

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