Rechtsprechung
BFH, 06.04.2016 - X R 52/13 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- lexetius.com
Verpächterwahlrecht bei teilentgeltlicher Veräußerung
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
AO § 162, EStG § 6 Abs 3, EStG § 16 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 16 Abs 2, EStG § 16 Abs 3 S 1, EStG § 21, EStG § 6 Abs 3, EStG § 16 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 16 Abs 2, EStG § 16 Abs 3 S 1, EStG § 21
Verpächterwahlrecht bei teilentgeltlicher Veräußerung
- Bundesfinanzhof
Verpächterwahlrecht bei teilentgeltlicher Veräußerung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 162 AO, § 6 Abs 3 EStG 1997, § 16 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 1997, § 16 Abs 2 EStG 1997, § 16 Abs 3 S 1 EStG 1997
Verpächterwahlrecht bei teilentgeltlicher Veräußerung - IWW
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen einer Betriebsverpachtung unter Fortbestand des Betriebes; Rechtsfolgen einer teilentgeltlichen Veräußerung des Betriebes hinsichtlich des Verpächterwahlrechts
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
AO § 162; EStG § 6 Abs. 3, § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2, Abs. 3 Satz 1, § 21
Fortbestehen des Verpächterwahlrechts bei teilentgeltlicher Veräußerung eines verpachteten Betriebs (hier: Pensionsbetrieb nebst Grundstück und Gebäude) - rewis.io
Verpächterwahlrecht bei teilentgeltlicher Veräußerung
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Verpächterwahlrecht bei teilentgeltlicher Veräußerung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verpächterwahlrecht bei teilentgeltlicher Veräußerung
- rechtsportal.de
Voraussetzungen einer Betriebsverpachtung unter Fortbestand des Betriebes
- datenbank.nwb.de
Verpächterwahlrecht bei teilentgeltlicher Veräußerung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verpachteter Betrieb wird teilentgeltlich veräußert: Verpächterwahlrecht setzt sich fort!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Teilentgeltliche Betriebsveräußerung - und das Verpächterwahlrecht
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Verpächterwahlrecht bei teilentgeltlicher Veräußerung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Verpächterwahlrecht bei teilentgeltlicher Veräußerung
- deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)
Verpächterwahlrecht auch bei teilentgeltlicher Veräußerung
- pwc.de (Kurzinformation)
Verpächterwahlrecht auch bei teilentgeltlicher Betriebsveräußerung
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG München, 28.10.2013 - 7 K 2500/10
- BFH, 06.04.2016 - X R 52/13
Papierfundstellen
- BFHE 253, 359
- DB 2016, 1668
- BStBl II 2016, 710
Wird zitiert von ... (9)
- BFH, 25.01.2017 - X R 59/14
Vorbehaltsnießbrauch hindert steuerneutrale unentgeltliche Übertragung eines …
Zweifelsfrei kann auch ein ruhender, verpachteter und noch nicht aufgegebener Betrieb Übertragungsgegenstand des § 6 Abs. 3 EStG sein (vgl. z.B. jüngst Senatsurteil vom 6. April 2016 X R 52/13, BFHE 253, 359, BStBl II 2016, 710, Rz 27, das die Frage zum Inhalt hatte, ob das Verpächterwahlrecht bei einer teilentgeltlichen Übertragung eines verpachteten Betriebs fortbesteht; s.a. z.B. Blümich/Ehmcke, § 6 EStG Rz 1222, m.w.N.). - BFH, 09.05.2017 - VIII R 1/14
Vorzeitige Zahlung eines abgezinsten Kaufpreises für einen Mitunternehmeranteil - …
Es ergibt sich ein Veräußerungsgewinn gemäß § 16 Abs. 2 EStG, wenn und soweit --wie im Streitfall-- die Gegenleistung den Buchwert des Kapitalkontos des Veräußerers (hier: K) übersteigt (vgl. BFH-Beschluss vom 19. März 2014 X R 28/12, BFHE 245, 164, BStBl II 2014, 629, Rz 69 f.; BFH-Urteile vom 22. Oktober 2013 X R 14/11, BFHE 243, 271, BStBl II 2014, 158, Rz 42; vom 6. April 2016 X R 52/13, BFHE 253, 359, BStBl II 2016, 710, Rz 30).bb) Die Einheitsbetrachtung ist auch der Ermittlung der Anschaffungskosten des Erwerbers zugrunde zu legen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 253, 359, BStBl II 2016, 710, Rz 30).
Die Aufdeckung stiller Reserven tritt beim teilentgeltlichen Erwerb eines Mitunternehmeranteils nicht ein, soweit der Veräußerungspreis hinter dem gemeinen Wert des Anteils zurückbleibt; die stillen Reserven gehen insoweit auf den Erwerber über (vgl. BFH-Urteile in BFHE 147, 63, BStBl II 1986, 811, unter 3.b; in BFHE 253, 359, BStBl II 2016, 710, Rz 30).
Wie der X. Senat des BFH in BFHE 253, 359, BStBl II 2016, 710, Rz 33 für die teilentgeltliche Übertragung eines verpachteten Betriebs ausdrücklich klargestellt hat, existieren anknüpfend daran weder eine Vorschrift noch ein Grundsatz, kraft dessen die bei dem Rechtsvorgänger angesammelten und aufgrund der teilentgeltlichen Übertragung auf den Erwerber übergehenden stillen Reserven bei diesem in Form eines "Erwerbsgewinns" sofort aufzudecken wären.
- BFH, 13.12.2018 - III R 13/15
Gewinnrealisierung durch Beendigung von Betriebsaufspaltung oder …
Auch das Verpächterwahlrecht habe weiterbestanden (BFH-Urteil vom 6. April 2016 X R 52/13, BFHE 253, 359, BStBl II 2016, 710), denn die Übertragung des hälftigen Miteigentums an die Ehefrau sei unentgeltlich erfolgt.Da das bisherige Betriebsvermögen auch dann Betriebsvermögen bleibt, wenn es nicht mitverpachtet wird (BFH-Urteil vom 6. April 2016 X R 52/13, BFHE 253, 359, BStBl II 2016, 710), würde auch hinsichtlich des GmbH-Geschäftsanteils des Klägers kein Gewinn realisiert.
Dies gilt auch bei teilentgeltlicher Übertragung (BFH-Urteil in BFHE 253, 359, BStBl II 2016, 710) oder wenn nicht der gesamte Verpachtungsbetrieb übertragen, sondern eine natürliche Person gemäß § 6 Abs. 3 EStG unentgeltlich in ein Einzelunternehmen aufgenommen wird (…dazu Schmidt/Kulosa, a.a.O., § 6 Rz 643).
Durch die entgeltliche Übertragung eines Verpachtungsbetriebs erlischt hingegen das Verpächterwahlrecht (BFH-Urteil in BFHE 253, 359, BStBl II 2016, 710).
- BFH, 29.03.2017 - VI R 82/14
Treu und Glauben bei rechtsfehlerhafter Übertragung einer § 6c-Rücklage
Dieses Recht des Steuerpflichtigen findet seine Rechtfertigung darin, dass die Einstellung der eigenen betrieblichen Tätigkeit im Fall der Verpachtung nicht endgültig sein muss, solange die Möglichkeit der Wiederaufnahme durch die Beendigung des Pachtverhältnisses besteht (BFH-Urteile vom 13. März 1986 IV R 176/84, BFHE 146, 399, BStBl II 1986, 601, und vom 6. April 2016 X R 52/13, BFHE 253, 359, BStBl II 2016, 710). - BFH, 11.05.2017 - VI B 105/16
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft - Betriebsaufgabe
Der Betrieb wird vielmehr steuerrechtlich unverändert durch den Rechtsnachfolger fortgeführt (z.B. BFH-Urteile in BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260; vom 6. April 2016 X R 52/13, BFHE 253, 359, BStBl II 2016, 710, …und vom 21. Dezember 2016 IV R 45/13, BFH/NV 2017, 459). - BFH, 19.09.2017 - IV B 85/16
Nichtzulassungsbeschwerde: Verfahrensfehler bei Abweisung einer Klage durch …
Ihm steht insoweit das Verpächterwahlrecht nicht zu (vgl. BFH-Urteile vom 20. April 1989 IV R 95/87, BFHE 157, 365, BStBl II 1989, 863, und vom 29. März 2001 IV R 88/99, BFHE 195, 267, BStBl II 2002, 791, jeweils für einen entgeltlich erworbenen, verpachteten landwirtschaftlichen Betrieb, sowie BFH-Urteil vom 6. April 2016 X R 52/13, BFHE 253, 359, BStBl II 2016, 710, Rz 28). - FG Baden-Württemberg, 07.08.2020 - 13 K 378/19
Steuerpflichtige Entnahme eines Grundstücks innerhalb der Sperrfrist des § 6 Abs. …
Entgegen der Auffassung des Prozessbevollmächtigten kann auch ein ruhender, verpachteter und noch nicht aufgegebener Betrieb Übertragungsgegenstand des § 6 Abs. 3 EStG sein (s. BFH-Urteil vom 25. Januar 2017 X R 59/14, BFHE 257, 227, BStBl II 2019, 730, unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 6. April 2016 X R 52/13, BFHE 253, 359, BStBl II 2016, 710, Rz. 27, m.w.N.). - FG Münster, 20.11.2018 - 2 K 398/18
Voraussetzungen für die Versteuerung des Aufgabegewinns bei der Betriebsaufgabe …
Für die Anerkennung einer Betriebsverpachtung reicht es nach diesen Grundsätzen aus, wenn alle wesentlichen, dem Betrieb das Gepräge gebenden Betriebsgegenstände verpachtet werden (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH-Urteil vom 6. April 2016 X R 52/13, BStBl II 2016, 710.). - FG Bremen, 05.12.2018 - 1 K 93/18
Übertragung eines verpachteten Hotelgrundstücks vom Vater auf die Kinder unter …
Auf Seiten des Veräußerers geschieht dann eine Betriebsveräußerung mit der Folge der Realisierung der im Betriebsvermögen enthaltenen stillen Reserven (BFH-Urteil vom 6. April 2016 X R 52/13, BFHE 253, 359 , BStBl II 2016, 710 ).