Rechtsprechung
   BFH, 09.11.2011 - X R 53/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,4540
BFH, 09.11.2011 - X R 53/09 (https://dejure.org/2011,4540)
BFH, Entscheidung vom 09.11.2011 - X R 53/09 (https://dejure.org/2011,4540)
BFH, Entscheidung vom 09. November 2011 - X R 53/09 (https://dejure.org/2011,4540)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,4540) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • Bundesfinanzhof

    Änderung eines Steuerbescheids gem. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 173 Abs 1 Nr 2 AO
    Änderung eines Steuerbescheids gem. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO

  • IWW
  • rewis.io

    Änderung eines Steuerbescheids gem. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO

  • ra.de
  • rewis.io

    Änderung eines Steuerbescheids gem. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 173 Abs. 1 Nr. 2
    Grobes Verschulden eines Steuerpflichtigen bei der Abgabe einer unvollständigen Steuererklärung

  • datenbank.nwb.de

    Änderung eines Steuerbescheids gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO; Unterlassen von Angaben zu einem im Erklärungsvordruck nicht vorgesehenen Punkt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (31)

  • BFH, 10.02.2015 - IX R 18/14

    Zum Begriff der groben Fahrlässigkeit i. S. von § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO

    Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Steuerpflichtige die ihm nach seinen persönlichen Fähigkeiten und Verhältnissen zumutbare Sorgfalt in ungewöhnlichem Maße und in nicht entschuldbarer Weise verletzt hat (ständige Rechtsprechung, z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. November 2011 X R 53/09, BFH/NV 2012, 545; vom 16. Mai 2013 III R 12/12, BFHE 241, 226, m.w.N.).
  • BFH, 26.05.2020 - IX R 30/19

    Nachträgliches Bekanntwerden i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO - offenbare

    Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Steuerpflichtige die ihm nach seinen persönlichen Fähigkeiten und Verhältnissen zumutbare Sorgfalt in ungewöhnlichem Maße und in nicht entschuldbarer Weise verletzt hat (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 09.11.2011 - X R 53/09, BFH/NV 2012, 545; vom 16.05.2013 - III R 12/12, BFHE 241, 226, BStBl II 2016, 512, m.w.N.).
  • BFH, 26.10.2016 - X R 1/14

    Keine Berichtigungsmöglichkeit bei fehlerhafter Eintragung von Beiträgen an

    Da in den Streitjahren in Zeile 62 des Mantelbogens ausdrücklich und unmissverständlich die Frage nach den als Sonderausgaben abziehbaren Beiträgen zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen gestellt wurde, kann sich der Kläger bei deren fehlerhafter Beantwortung nach ständiger Rechtsprechung nicht auf einen die grobe Fahrlässigkeit ausschließenden, entschuldbaren Rechtsirrtum berufen (vgl. zum Sorgfaltsmaßstab Senatsurteil vom 9. November 2011 X R 53/09, BFH/NV 2012, 545, Rz 19, m.w.N., weiter z.B. BFH-Urteile in BFH/NV 2003, 441, unter II.1.c, und vom 18. März 2014 X R 8/11, BFH/NV 2014, 1347, Rz 22; jeweils m.w.N.).

    Sollte hingegen die Partnerschaft vom Kläger beauftragt worden sein, seine Steuererklärung zu erstellen und/oder zu überprüfen, hat das FG diesbezüglich zu Recht darauf hingewiesen, dass sich ein Steuerpflichtiger im Zusammenhang mit § 173 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 AO das Verschulden eines von ihm hinzugezogenen steuerlichen Beraters wie eigenes Verschulden zurechnen lassen muss (s. z.B. BFH-Urteile vom 9. Mai 2012 I R 73/10, BFHE 238, 1, BStBl II 2013, 566, Rz 14, m.w.N.; in BFH/NV 2012, 545, Rz 25, und vom 12. Mai 2015 VIII R 14/13, BFHE 250, 64, BStBl II 2015, 806, Rz 21) und dass von einem steuerlichen Berater die Kenntnis und sachgemäße Anwendung steuerrechtlicher Bestimmungen erwartet werden kann (BFH-Urteile vom 3. Februar 1983 IV R 153/80, BFHE 137, 547, BStBl II 1983, 324, unter 4.c, und in BFHE 238, 1, BStBl II 2013, 566, Rz 14).

  • BFH, 12.05.2015 - VIII R 14/13

    Antrag auf Anwendung der tariflichen Einkommensteuer (Günstigerprüfung) nach §

    Sollte sie dies getan haben, wäre dessen schuldhafte Verletzung der Pflicht, dem FA diese Tatsache vor der Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung mitzuteilen, der Klägerin wie eigenes Verschulden zuzurechnen (vgl. BFH-Urteile vom 9. November 2011 X R 53/09, BFH/NV 2012, 545; vom 9. Mai 2012 I R 73/10, BFHE 238, 1, BStBl II 2013, 566).
  • BFH, 18.03.2014 - X R 8/11

    Grobes Verschulden bei elektronisch gefertigten Steuererklärungen

    Letztere ist dann anzunehmen, wenn der Steuerpflichtige die ihm nach seinen persönlichen Fähigkeiten und Verhältnissen zumutbare Sorgfalt in ungewöhnlichem Maße und in nicht entschuldbarer Weise verletzt hat (z.B. BFH-Urteile vom 20. November 2008 III R 107/06, BFH/NV 2009, 545, und vom 9. November 2011 X R 53/09, BFH/NV 2012, 545).

    Auf einen die grobe Fahrlässigkeit ausschließenden, entschuldbaren Rechtsirrtum kann sich der Steuerpflichtige --auch wenn ihm steuerrechtliche Kenntnisse fehlen-- dann nicht berufen, wenn er eine im Steuererklärungsformular ausdrücklich gestellte, auf einen bestimmten Vorgang bezogene und für ihn verständliche Frage nicht beantwortet (z.B. BFH-Urteile vom 23. Oktober 2002 III R 32/00, BFH/NV 2003, 441, und in BFH/NV 2009, 545, sowie in BFH/NV 2012, 545, zur Angabe von Pflichtbeiträgen Selbständiger zur gesetzlichen Rentenversicherung als Vorsorgeaufwendungen).

    Die dazu getroffenen Feststellungen und daraus folgenden Würdigungen des FG können --abgesehen von zulässigen und begründeten Verfahrensrügen-- von der Revisionsinstanz nur darauf überprüft werden, ob der Rechtsbegriff der groben Fahrlässigkeit und die aus ihm abzuleitenden Sorgfaltspflichten richtig erkannt worden sind und ob die Würdigung der Umstände hinsichtlich des individuellen Verschuldens den Denkgesetzen und Erfahrungssätzen entspricht (BFH-Urteil in BFH/NV 2012, 545, m.w.N.).

  • BFH, 20.03.2013 - VI R 9/12

    Grobes Verschulden i. S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO - Sachaufklärung -

    Grobe Fahrlässigkeit ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) anzunehmen, wenn der Steuerpflichtige die ihm nach seinen persönlichen Fähigkeiten und Verhältnissen zumutbare Sorgfalt in ungewöhnlichem Maße und in nicht entschuldbarer Weise verletzt hat (BFH-Urteile vom 9. November 2011 X R 53/09, BFH/NV 2012, 545; vom 19. Dezember 2006 VI R 59/02, BFH/NV 2007, 866; vom 9. August 1991 III R 24/87, BFHE 165, 454, BStBl II 1992, 65; jeweils m.w.N.).

    Die dazu getroffenen Feststellungen und darauf gründenden Würdigungen des FG können --abgesehen von zulässigen und begründeten Verfahrensrügen-- von der Revisionsinstanz nur darauf überprüft werden, ob der Rechtsbegriff der groben Fahrlässigkeit und die aus ihm abzuleitenden Sorgfaltspflichten richtig erkannt worden sind und ob die Würdigung der Umstände hinsichtlich des individuellen Verschuldens den Denkgesetzen und Erfahrungssätzen entspricht (BFH-Urteil in BFH/NV 2012, 545, m.w.N.).

  • BFH, 16.05.2013 - III R 12/12

    Überlassung einer komprimierten "Elster" -Einkommensteuererklärung: Grobes

    Letztere ist dann anzunehmen, wenn der Steuerpflichtige die ihm nach seinen persönlichen Fähigkeiten und Verhältnissen zumutbare Sorgfalt in ungewöhnlichem Maße und in nicht entschuldbarer Weise verletzt hat (z.B. BFH-Urteile vom 20. November 2008 III R 107/06, BFH/NV 2009, 545, und vom 9. November 2011 X R 53/09, BFH/NV 2012, 545).
  • BFH, 09.05.2017 - VIII R 40/15

    Zur unmittelbaren Berücksichtigung nacherklärter Veräußerungsverluste im

    Grobe Fahrlässigkeit ist anzunehmen, wenn der Steuerpflichtige die ihm nach seinen persönlichen Fähigkeiten und Verhältnissen zumutbare Sorgfalt in ungewöhnlichem Maße und in nicht entschuldbarer Weise verletzt hat (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 9. November 2011 X R 53/09, BFH/NV 2012, 545; vom 19. Dezember 2006 VI R 59/02, BFH/NV 2007, 866; vom 9. August 1991 III R 24/87, BFHE 165, 454, BStBl II 1992, 65, jeweils m.w.N.).

    Allerdings liegt kein grobes Verschulden vor, wenn die unvollständige Steuererklärung auf einem subjektiv entschuldbaren Rechtsirrtum beruht (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2012, 545, m.w.N.; vom 20. März 2013 VI R 5/11, BFHE 240, 504).

  • BFH, 20.03.2013 - VI R 5/11

    Grobes Verschulden i. S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO

    Grobe Fahrlässigkeit ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) anzunehmen, wenn der Steuerpflichtige die ihm nach seinen persönlichen Fähigkeiten und Verhältnissen zumutbare Sorgfalt in ungewöhnlichem Maße und in nicht entschuldbarer Weise verletzt hat (BFH-Urteile vom 9. November 2011 X R 53/09, BFH/NV 2012, 545; vom 19. Dezember 2006 VI R 59/02, BFH/NV 2007, 866; vom 9. August 1991 III R 24/87, BFHE 165, 454, BStBl II 1992, 65; jeweils m.w.N.).

    Die dazu getroffenen Feststellungen und daraus folgenden Würdigungen des FG können --abgesehen von zulässigen und begründeten Verfahrensrügen-- von der Revisionsinstanz nur darauf überprüft werden, ob der Rechtsbegriff der groben Fahrlässigkeit und die aus ihm abzuleitenden Sorgfaltspflichten richtig erkannt worden sind und ob die Würdigung der Umstände hinsichtlich des individuellen Verschuldens den Denkgesetzen und Erfahrungssätzen entspricht (BFH-Urteil in BFH/NV 2012, 545, m.w.N.).

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn solche Fragen und Hinweise ausreichend verständlich sowie klar und eindeutig sind (BFH-Urteil in BFH/NV 2012, 545, m.w.N.).

  • FG Hessen, 28.01.2019 - 9 K 1382/18

    § 129 AO, § 173 AO, § 175b AO, § 10 EStG, § 10a EStG, ...

    Auch muss der Steuerpflichtige sich ihm aufdrängenden Zweifelsfragen nachgehen (vgl. zu allem BFH, Urteil vom 09.11.2011 - X R 53/09, BFH/NV 2012, 545).
  • FG Münster, 23.01.2014 - 8 K 2198/11

    Unterlassen der Erklärung eines Verlustes nach § 17 EStG als grobes Verschulden

  • FG Münster, 15.02.2018 - 8 K 1923/15

    Anspruch auf Änderung des Bescheids über die gesonderte und einheitliche

  • FG Düsseldorf, 23.05.2018 - 2 K 1274/17

    Steuerpflichtiger muss sich grobes Verschulden seines Steuerberaters zurechnen

  • FG Hamburg, 17.03.2016 - 2 K 37/15

    Änderung eines Steuerbescheides bei nachträglich erkanntem Fehler der

  • BFH, 28.04.2020 - VI R 24/17

    Grobes Verschulden des Steuerberaters durch fehlende Erklärung steuerfreier

  • FG Hamburg, 25.10.2013 - 5 K 120/11

    Abgabenordnung: Berichtigung wegen offensichtlicher Unrichtigkeit bzw. neuer

  • FG Niedersachsen, 24.07.2013 - 9 K 29/12

    Vorliegen groben Verschuldens des steuerlichen Beraters bei fehlender Kenntnis

  • FG München, 26.02.2015 - 10 K 1397/12

    Grobes Verschulden bei schriftlich gefertigten und elektronisch gefertigten

  • FG Hamburg, 15.02.2017 - 3 K 252/16

    Grobes Verschulden i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO - Sorgfaltspflicht des

  • FG Köln, 30.01.2013 - 7 K 1654/12

    Keine Änderung nach § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO bei groben Verschulden

  • BFH, 08.11.2011 - X B 55/11

    Änderung eines Steuerbescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO

  • FG Berlin-Brandenburg, 14.05.2014 - 7 K 7337/11

    Ausübung des Wahlrechts zum Abzug festgestellter Altverluste aus privaten

  • FG Hamburg, 07.02.2013 - 3 K 119/12

    Abgabenordnung: Grobes Verschulden i. S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 AO bei im

  • FG Thüringen, 27.11.2013 - 3 K 291/13

    Auslegung von Vorläufigkeitsvermerken in einem Änderungsbescheid Differenzierung

  • FG Berlin-Brandenburg, 20.03.2023 - 4 K 4006/22

    Änderung von bestandskräftigen Einkommensteuerbescheiden, in denen

  • FG Niedersachsen, 29.03.2017 - 3 K 78/16

    Einkommensteuer 2011 - 2014

  • FG Düsseldorf, 06.05.2013 - 7 K 951/12

    Änderungsanspruch nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO - Grobes Verschulden des

  • FG Baden-Württemberg, 17.02.2016 - 4 K 1838/14

    Kein "grobes Verschulden" i.S.v. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO bei Nichterkennbarkeit der

  • FG Nürnberg, 27.08.2015 - 4 K 473/15

    Änderung eines bereits bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids bei falscher

  • FG München, 11.12.2017 - 7 K 2701/16

    Offenbare Unrichtigkeit bei fehlender Aufnahme eines Vorbehaltsvermerks

  • FG Baden-Württemberg, 17.02.2017 - 4 K 1838/14

    Abgabenordnung - Übernimmt der Arbeitnehmer Daten des Arbeitgebers zu

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht