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   BFH, 25.04.2006 - X R 57/04   

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https://dejure.org/2006,4281
BFH, 25.04.2006 - X R 57/04 (https://dejure.org/2006,4281)
BFH, Entscheidung vom 25.04.2006 - X R 57/04 (https://dejure.org/2006,4281)
BFH, Entscheidung vom 25. April 2006 - X R 57/04 (https://dejure.org/2006,4281)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    EStG § 4 Abs. 1 Satz 2; § 20 Abs. 1 Nr. 1; GmbHG § 15 Abs. 3
    Keine Rückgängigmachung einer Entnahme durchnachträgliche Treuhandvereinbarung

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 1; ; EStG § ... 4 Abs. 1 Satz 2; ; EStG § 5 Abs. 1; ; EStG § 16 Abs. 1; ; EStG § 17; ; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2; ; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1; ; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 2; ; EStG § 20 Abs. 3; ; EStG § 36 Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 Buchst. f; ; AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2; ; AO 1977 § 41; ; AO 1977 § 41 Abs. 1; ; AO 1977 § 41 Abs. 1 Satz 1; ; AO 1977 § 164 Abs. 2; ; AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; BGB §§ 662 ff.; ; BGB § 667; ; FGO § 40 Abs. 2; ; FGO § 118 Abs. 2; ; GmbHG § 15 Abs. 3; ; GmbHG § 15 Abs. 4; ; GmbHG § 15 Abs. 4 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückgängigmachung einer Privatentnahme nicht möglich

  • datenbank.nwb.de

    Steuerrechtliche Anerkennung einer formunwirksam abgeschlossenen Treuhandvereinbarung; wirtschaftliches Eigentum an einer im Betriebsvermögen gehaltenen Kapitalgesellschaftsbeteiligung; Inhalt, Wirkungen und Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Treuhandvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gewinnrealisierende Entnahme gem. § 4 Abs. 1 S. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) bei Übertragung von Wirtschaftsgütern ohne Gegenleistung auf an dem Betrieb nicht beteiligte Dritte aus privaten Gründen; Bestimmung des wirtschaftlichen Eigentümers einer Beteiligung an einer ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 39, AO 1977 § 41 Abs 1, EStG § 4 Abs 1 S 2, EStG § 20 Abs 1 Nr 1, GmbHG § 15
    Eigentum; Form; GmbH-Anteil; Nahe Angehörige; Treuhandverhältnis; Wirtschaftliches Eigentum

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2007, 14
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 19.04.1999 - II ZR 365/97

    Formbedürftigkeit eines Treuhandvertrages hinsichtlich eines

    Auszug aus BFH, 25.04.2006 - X R 57/04
    Diese hat die Rechtsprechung für den Fall anerkannt, dass jemand beauftragt wird, Anteile an einer noch zu gründenden GmbH zu erwerben, weil bis zur Gründung § 15 Abs. 4 GmbHG noch nicht zur Anwendung gelangt und sich in diesem Fall die Herausgabepflicht unmittelbar aus dem Gesetz (§ 667 BGB) ergibt (BGH-Urteile vom 17. November 1955 II ZR 222/54, BGHZ 19, 69, und vom 19. April 1999 II ZR 365/97, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1999, 861; OLG Frankfurt, Urteil vom 27. November 1991 21 W 35/91, GmbHR 1992, 368; OLG Köln, Urteil vom 22. März 2001 18 U 69/00, Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht --NZG-- 2001, 810; Hueck/Fastrich in Baumbach/Hueck, GmbH-Gesetz, 18. Aufl., § 15 Rz. 35).

    Wie der BGH im Urteil in DStR 1999, 861 betont hat, erfordert der Sinn der Formvorschrift des § 15 Abs. 4 GmbHG, dass eine nach Gründung der GmbH geschlossene Treuhandabrede in notarieller Form abgeschlossen wird.

    Es entspricht der Rechtsprechung des BGH, dass jedenfalls eine nach der Anteilsübertragung geschlossene Vereinbarung, wonach der Anteilsinhaber die Anteile nunmehr nur noch treuhänderisch für einen anderen hält, gemäß § 15 Abs. 4 GmbHG der notariellen Beurkundung bedarf (BGH-Urteil in DStR 1999, 861).

  • BFH, 15.07.1997 - VIII R 56/93

    Keine Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung nach § 17 EStG im Wege der

    Auszug aus BFH, 25.04.2006 - X R 57/04
    Schließt der zivilrechtliche Inhaber eines GmbH-Anteils eine Vereinbarung, wonach er die Beteiligung nunmehr nur noch treuhänderisch für einen Dritten hält, dann ist das Vertragsverhältnis dadurch gekennzeichnet, dass der Treuhänder im Außenverhältnis zivilrechtlicher Inhaber des Anteils bleibt, sich aber im Innenverhältnis verpflichtet, die Beteiligung für fremde Rechnung zu halten (BFH-Urteile vom 15. Juli 1997 VIII R 56/93, BFHE 183, 518, BStBl II 1998, 152, und vom 27. Januar 1993 IX R 269/87, BFHE 170, 383, BStBl II 1994, 615).

    Bei dieser Sachlage kommt dem Vortrag des Klägers, wonach er die (gesamte) Beteiligung in seinem Betriebsvermögen ausgewiesen habe, keine Bedeutung zu (zur Indizwirkung der bilanziellen Behandlung des Treuguts vgl. BFH-Urteile vom 10. Juni 1987 I R 149/83, BFHE 150, 524, BStBl II 1988, 25, und in BFHE 183, 518, BStBl II 1998, 152, m.w.N.).

  • BFH, 17.02.2004 - VIII R 26/01

    Wirtschaftliches Eigentum an einem GmbH-Anteil

    Auszug aus BFH, 25.04.2006 - X R 57/04
    Bei unter fremden Dritten abgeschlossenen Verträgen hat die Rechtsprechung im Hinblick auf § 41 Abs. 1 Satz 1 AO 1977 zivilrechtlich unwirksame Vereinbarungen für die Begründung von wirtschaftlichem Eigentum dann genügen lassen, wenn die Beteiligten sich so verhalten, als ob der Vertrag wirksam gewesen wäre (BFH-Urteil vom 17. Februar 2004 VIII R 26/01, BFHE 205, 204, BStBl II 2004, 651).

    Der erkennende Senat kann im Streitfall offen lassen, ob die Grundsätze des BFH-Urteils in BFHE 205, 204, BStBl II 2004, 651, wonach formunwirksame Vereinbarungen, an denen die einander nicht nahe stehenden Vertragsbeteiligten festhalten, steuerlich anzuerkennen sein können, auf Vereinbarungen unter nahen Angehörigen übertragbar sind.

  • BFH, 13.07.1999 - VIII R 29/97

    Rechtsformunwirksame Verträge zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus BFH, 25.04.2006 - X R 57/04
    Auch muss der Senat im Streitfall nicht abschließend entscheiden, unter welchen Voraussetzungen die für Verträge unter fremden Dritten geltenden Grundsätze auf Vereinbarungen unter nahen Angehörigen übertragbar sind (vgl. hierzu auch BFH-Urteil vom 13. Juli 1999 VIII R 29/97, BFHE 191, 250, BStBl II 2000, 386).

    Auch kommt es nicht darauf an, ob der im Urteil in BFHE 191, 250, BStBl II 2000, 386 aufgestellte Rechtssatz, wonach ein formunwirksamer zwischen nahen Angehörigen abgeschlossener Vertrag von Anfang an steuerlich beachtlich sein kann, auch dann angewandt werden kann, wenn die Beteiligten den Formmangel erst Jahre später beseitigen.

  • BFH, 27.01.1993 - IX R 269/87

    Steuerliche Behandlung von Immobilienfonds

    Auszug aus BFH, 25.04.2006 - X R 57/04
    Schließt der zivilrechtliche Inhaber eines GmbH-Anteils eine Vereinbarung, wonach er die Beteiligung nunmehr nur noch treuhänderisch für einen Dritten hält, dann ist das Vertragsverhältnis dadurch gekennzeichnet, dass der Treuhänder im Außenverhältnis zivilrechtlicher Inhaber des Anteils bleibt, sich aber im Innenverhältnis verpflichtet, die Beteiligung für fremde Rechnung zu halten (BFH-Urteile vom 15. Juli 1997 VIII R 56/93, BFHE 183, 518, BStBl II 1998, 152, und vom 27. Januar 1993 IX R 269/87, BFHE 170, 383, BStBl II 1994, 615).
  • BFH, 15.10.2002 - IX R 46/01

    Kaufvertrag zwischen Ehegatten

    Auszug aus BFH, 25.04.2006 - X R 57/04
    Entscheidend ist nämlich, dass eine Vereinbarung steuerlich nur dann anerkannt werden kann, wenn die Beteiligten den ernsthaften Willen haben, die abgeschlossene Vereinbarung jedenfalls hinsichtlich der das Vertragsverhältnis prägenden Hauptpflichten zu erfüllen (BFH-Urteil vom 15. Oktober 2002 IX R 46/01, BFHE 200, 372, BStBl II 2003, 243, und Senatsurteil vom 3. März 2004 X R 17/02, BFH/NV 2004, 1238).
  • BFH, 10.06.1987 - I R 149/83

    Verdeckte Gewinnausschüttung - Verfassung - Treuhand-Vereinbarung

    Auszug aus BFH, 25.04.2006 - X R 57/04
    Bei dieser Sachlage kommt dem Vortrag des Klägers, wonach er die (gesamte) Beteiligung in seinem Betriebsvermögen ausgewiesen habe, keine Bedeutung zu (zur Indizwirkung der bilanziellen Behandlung des Treuguts vgl. BFH-Urteile vom 10. Juni 1987 I R 149/83, BFHE 150, 524, BStBl II 1988, 25, und in BFHE 183, 518, BStBl II 1998, 152, m.w.N.).
  • BFH, 28.11.1990 - X R 109/89

    GbR - Gesellschaftszweck - Verzinsliches Darlehn - Steuerermäßigung -

    Auszug aus BFH, 25.04.2006 - X R 57/04
    Ein Treuhandverhältnis ist daher davon geprägt, Rechtswirkungen in der Person des Treuhänders zu erzeugen, aber in der Absicht, die wirtschaftlichen Wirkungen des Rechtsgeschäfts in der Person des Geschäftsherrn, also des Treugebers, eintreten zu lassen (Senatsurteil vom 28. November 1990 X R 109/89, BFHE 163, 264, BStBl II 1991, 327, unter II.2.d der Urteilsgründe).
  • BFH, 03.03.2004 - X R 17/02

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen; Wertsicherungsklausel

    Auszug aus BFH, 25.04.2006 - X R 57/04
    Entscheidend ist nämlich, dass eine Vereinbarung steuerlich nur dann anerkannt werden kann, wenn die Beteiligten den ernsthaften Willen haben, die abgeschlossene Vereinbarung jedenfalls hinsichtlich der das Vertragsverhältnis prägenden Hauptpflichten zu erfüllen (BFH-Urteil vom 15. Oktober 2002 IX R 46/01, BFHE 200, 372, BStBl II 2003, 243, und Senatsurteil vom 3. März 2004 X R 17/02, BFH/NV 2004, 1238).
  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 802/90

    Verfassungswidrigkeit der Nichtanerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses

    Auszug aus BFH, 25.04.2006 - X R 57/04
    Sie können jedenfalls nur dann die steuerliche Anerkennung einer solchen Vereinbarung beanspruchen, wenn die Beteiligten eine Vereinbarung getroffen haben, die sie ungeachtet ihrer zivilrechtlichen Unwirksamkeit für sich als verbindlich beachten und dementsprechend vollziehen (zu diesem Gesichtspunkt vgl. Bundesverfassungsgericht --BVerfG--, Kammerbeschluss vom 7. November 1995 2 BvR 802/90, BStBl II 1996, 34, unter B.I.1.).
  • OLG Frankfurt, 27.11.1991 - 21 W 35/91

    Abschluss eines Treuhandvertrages; Abberufung als Geschäftsführer einer GmbH;

  • BFH, 19.07.1993 - GrS 2/92

    Nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises für die Veräußerung eines

  • OLG Köln, 22.03.2001 - 18 U 69/00
  • BFH, 12.09.1991 - III R 233/90

    Zurechnung eines Wirtschaftsguts aufgrund eines "Miet-Kaufvertrags"

  • BFH, 14.09.1999 - III R 47/98

    Gewinnausschüttung bei Betriebsaufspaltung

  • BGH, 30.04.2003 - V ZR 100/02

    Darlegungs- und Beweislast bei Mängeln der Kaufsache

  • BFH, 18.05.2005 - VIII R 34/01

    Einkommenssteuerrechtliche Einordnung einer atypisch stillen Unterbeteiligung an

  • BFH, 19.08.2003 - VIII R 67/02

    Rückwirkendes Ereignis nach Anteilsveräußerung

  • BFH, 22.09.2004 - III R 9/03

    Betriebsaufgabeerklärung - Betriebsunterbrechung - Feststellungslast für vGA -

  • BFH, 14.03.1989 - I R 105/88

    Revision - Ergänzungsbescheid - Fingierte Feststellung - Einkommen -

  • BFH, 21.05.1999 - VIII B 107/98

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

  • BGH, 17.11.1955 - II ZR 222/54

    § 15 GmbHG

  • BFH, 15.12.1999 - I R 29/97

    Keine Anwendung des § 42 AO beim sog. Dividendenstripping

  • BGH, 06.11.1995 - II ZR 164/94

    Aktivierung des Wertes von Gebäuden in der Jahresbilanz einer KG

  • OLG Hamm, 06.07.1992 - 8 U 234/91

    Nichtigkeit der Verpflichtungserklärung wegen Formmangels; Übertragung eines

  • BFH, 19.06.2007 - VIII R 54/05

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch Geldentnahmen eines GmbH-Geschäftsführers, der

    Allerdings kann eine Treuhandvereinbarung über Anteile an einer noch zu gründenden GmbH auch formlos getroffen werden (BFH-Urteil vom 25. April 2006 X R 57/04, BFH/NV 2006, 1819, m.w.N.).
  • BFH, 04.12.2007 - VIII R 14/05

    Zur Formbedürftigkeit von Treuhandvereinbarungen - keine steuerrechtliche

    Das Handeln des Treuhänders in fremdem Interesse muss wegen der vom zivilrechtlichen Eigentum abweichenden Zurechnungsfolge eindeutig erkennbar sein (BFH-Urteile vom 25. April 2006 X R 57/04, BFH/NV 2006, 1819; in BFH/NV 2004, 620; in BFHE 183, 518, BStBl II 1998, 152, m.umf.N.).

    Allein dann, wenn die Parteien bereits vor dem Abschluss des notariellen Gesellschaftsvertrages eine Treuhandvereinbarung getroffen haben und weder ein Geschäftsanteil bereits vorhanden noch dessen Entstehung in die Wege geleitet worden ist, kann die Vereinbarung wirksam formfrei geschlossen werden (vgl. Urteile des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 19. April 1999 II ZR 365/97, BGHZ 141, 208, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1999, 861, m.w.N.; bestätigt durch BGH-Urteil vom 12. Dezember 2005 II ZR 330/04, DStR 2006, 1378; ferner BFH-Urteil in BFH/NV 2006, 1819, m.w.N.; zur BGH-Rechtsprechung ferner Schulz, GmbH-Rundschau --GmbHR-- 2001, 282).

    Diese vom FG als Tatsacheninstanz getroffenen Feststellungen und die darauf beruhende, jedenfalls vertretbare Beweiswürdigung des FG ist mangels zulässiger und begründeter Verfahrensrügen für den BFH nach § 118 Abs. 2 FGO bindend (BFH-Urteil in BFH/NV 2006, 1819).

    b) Der Senat hat das Verhältnis von § 39 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO zu § 41 Abs. 1 AO für den Fall formunwirksamer Erwerbsgeschäfte geklärt (vgl. dazu BFH-Urteile vom 17. Februar 2004 VIII R 26/01, BFHE 205, 204, BStBl II 2004, 651, m.umf.N.; vom 17. Februar 2004 VIII R 28/02, BFHE 205, 426, BStBl II 2005, 46; ferner in BFH/NV 2006, 1819; Sommer/Menzel, GmbHR 2003, 917, 920, m.w.N.) und mehrfach anerkannt, dass die zivilrechtliche Formunwirksamkeit von Verträgen nach Maßgabe des § 41 Abs. 1 AO der im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 17 Abs. 1 und 2 EStG zumindest erforderlichen Annahme wirtschaftlichen Eigentums an einem GmbH-Geschäftsanteil nicht entgegenstehen müsse und dies auch im Verhältnis zu § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO gelte.

  • BFH, 21.12.2017 - IV R 55/16

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 21.12.2017 IV R 56/16 - Wirtschaftliches

    Der BFH ließ es daher dahingestellt, ob als Rechtsgrundlage für die steuerrechtliche Zurechnung von Wirtschaftsgütern die handelsrechtlichen GoB oder unmittelbar § 39 AO heranzuziehen war (BFH-Urteil vom 25. April 2006 X R 57/04, BFH/NV 2006, 1819, unter II.2.c).
  • BFH, 25.04.2006 - X R 42/05

    Festsetzungsverjährung bei zusammen zu veranlagenden Ehegatten - Wirkung der

    Durch Beschluss vom 14. Dezember 2005 hat der erkennende Senat den vorliegenden Rechtsstreit gemäß § 73 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) von dem unter dem Aktenzeichen X R 57/04 geführten Revisionsverfahren der Klägerin und E wegen Einkommensteuer 1991 und 1993 abgetrennt.
  • BFH, 21.12.2017 - IV R 56/16

    Wirtschaftliches Eigentum an Leasingobjekten im Rahmen von

    Der BFH ließ es daher dahingestellt, ob als Rechtsgrundlage für die steuerrechtliche Zurechnung von Wirtschaftsgütern die handelsrechtlichen GoB oder unmittelbar § 39 AO heranzuziehen war (BFH-Urteil vom 25. April 2006 X R 57/04, BFH/NV 2006, 1819, unter II.2.c).
  • FG München, 17.05.2019 - 6 K 756/18

    Kein Betriebsausgabenabzug von Aufwendungen für typisch stille Beteiligungen von

    Insbesondere Entnahme- und Einlagehandlungen sind tatsächliche Vorgänge, deren Wirkung nicht nachträglich beseitigt oder herbeigeführt werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 25. April 2006 X R 57/04, BFH/NV 2016, 1819 unter 2e).
  • FG Hamburg, 18.10.2012 - 3 K 204/11

    Treuhand oder tatsächliche Herrschaft an Kapitalbeteiligungen

    Enthält der notariell beurkundete Vertrag - wie hier - keine Treuhand- oder Auftragsvereinbarung, dann wird, sofern das Gegenteil nicht erwiesen ist, vermutet, dass eine solche Vereinbarung nicht Gegenstand des Vertrags war (BFH-Urteile vom 22.Februar 2007 IX R 45/06, BFHE 217, 409; BStBl II 2011, 20; vom 25. April 2006 X R 57/04, BFH/NV 2006, 1819).

    Eine etwaige nachträgliche Vereinbarung über die Ausübung der mit der Beteiligung verbundenen wesentlichen Rechte kann nicht zu einer steuerlichen Rückwirkung auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses führen, da das Steuerrecht nur an tatsächliche Vorgänge anknüpft (BFH-Beschluss vom 29. Mai 2009 IX B 23/09, Juris; BFH-Urteil vom 25. April 2006 X R 57/04, BFH/NV 2006, 1819).

  • BFH, 19.06.2007 - VIII R 34/06

    VGA; Entnahmen eines GmbH-Geschäftsführers

    Allerdings kann eine Treuhandvereinbarung über Anteile an einer noch zu gründenden GmbH auch formlos getroffen werden (BFH-Urteil vom 25. April 2006 X R 57/04, BFH/NV 2006, 1819, m.w.N.).
  • FG Bremen, 14.12.2017 - 3 K 12/17

    Keine körperschaft- bzw. gewerbesteuerrechtliche Organschaft bei nur 50 %iger

    Außerdem sei für das wirtschaftliche Eigentum an einem GmbH-Anteil entscheidend, wer die Stimmrechte ausüben könne (vgl. BFH-Urteile vom 25. September 1968 I 52/64, BFHE 93, 444 , BStBl II 1969, 18 , [...] Rz 89 ff., vom 30. Juni 1983 IV R 113/81, BFHE 138, 569 , BStBl II 1983, 640 , [...] Rz 21; vom 25. April 2006 X R 57/04, BFH/NV 2006, 1819 , [...] Rz 20; Felix/Streck, KStG , 2. Aufl., § 14 Rz 14; Frotscher, in Frotscher/Maas, KStG , § 14 Rz 90; R 57 Satz 1 der Körperschaftsteuer-Richtlinien - KStR - 2004, R 14.2 Satz 1 KStR 2015).

    - der wirtschaftliche Eigentümer gegenüber dem bürgerlich-rechtlichen Eigentümer eine auch rechtlich abgesicherte Position hat (z.B. Treuhandverhältnis), die es ihm ermöglicht, den bürgerlich-rechtlichen Eigentümer dauerhaft von der Einwirkung auf den Vermögensgegenstand auszuschließen, und dem wirtschaftlichen Eigentümer Substanz und Ertrag des Vermögensgegenstands zuzurechnen sind (BFH-Urteil in BFH/NV 2006, 1819 , [...] Rz 20 ff.; zur steuerrechtlichen Zulässigkeit der eigennützigen Vereinbarungstreuhand siehe BFH-Urteil vom 15. Juli 1997 VIII R 56/93, BFHE 183, 518 , BStBl II 1998, 152 , sowie Fischer, jurisPR-SteuerR 9/2004 Anm. 1 C.1.).

  • BFH, 22.04.2015 - X R 8/13

    Einbringung von im wirtschaftlichen Eigentum des Unternehmers stehenden

    Auch wenn die ursprünglich zwischen X und der Klägerin getroffene Vereinbarung zivilrechtlich wohl unwirksam gewesen sein dürfte, ist sie steuerrechtlich anzuerkennen, weil die Beteiligten sie ungeachtet ihrer zivilrechtlichen Unwirksamkeit für sich als verbindlich beachtet und dementsprechend vollzogen haben (Senatsurteil vom 25. April 2006 X R 57/04, BFH/NV 2006, 1819).
  • BFH, 09.10.2008 - IX R 60/05

    Auflösungsverlust nach § 17 EStG - Finanzierungsmaßnahmen eines

  • FG München, 18.06.2015 - 13 K 1276/13

    Zu den Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung von Treuhandverhältnissen

  • FG Niedersachsen, 20.10.2015 - 8 K 394/14

    Einkommensteuerliche Notwendigkeit eines hinreichend klaren und eindeutig

  • FG Berlin-Brandenburg, 10.06.2014 - 6 K 13014/11

    Zurechnung einer verdeckten Gewinnausschüttung; Treuhandverhältnis

  • FG Köln, 30.11.2006 - 1 K 6927/02

    Keine Sonderabschreibungen nach dem FördG nach vollständiger Rückabwicklung eines

  • BFH, 01.08.2008 - VIII B 154/07

    Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein Prozessurteil: Rüge von Verfahrensmängeln -

  • FG München, 30.11.2010 - 13 K 1150/07

    Zu den Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung von Treuhandverhältnissen

  • FG München, 16.12.2021 - 13 K 579/19
  • FG Saarland, 03.04.2020 - 2 K 1046/17

    Keine verdeckten Gewinnausschüttung bei unentgeltlicher Übertragung an

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 13.03.2013 - 3 K 4/12

    Verwertungsbefugnis des Treugebers hinsichtlich eines durch den Treuhänder

  • LG Essen, 28.03.2018 - 8 O 1/15

    Auskunftsanspruch über den Konzerngewinn durch Vorlage einer mit einem

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