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   BFH, 17.03.2010 - X R 57/08   

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https://dejure.org/2010,5158
BFH, 17.03.2010 - X R 57/08 (https://dejure.org/2010,5158)
BFH, Entscheidung vom 17.03.2010 - X R 57/08 (https://dejure.org/2010,5158)
BFH, Entscheidung vom 17. März 2010 - X R 57/08 (https://dejure.org/2010,5158)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Bundesfinanzhof

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 80 AO, § 110 Abs 1 S 2 AO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 80 AO, § 110 Abs 1 S 2 AO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • Betriebs-Berater

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Wegfall der Berufszulassung des Steuerberaters

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verschulden eines Steuerberaters hinsichtlich der Versäumung der Einspruchsfrist gegen einen Einkommensteuerbescheid; Zurechnung des Verschuldens des Steuerberaters nach Widerruf seiner Zulassung und Fortbestand der Vollmacht zulasten des Mandanten

  • datenbank.nwb.de

    Wiedereinsetzung: keine Zurechnung des Verschuldens des Steuerberaters, wenn dem Steuerberater im Zeitpunkt des Fristablaufs die Steuerberaterzulassung entzogen war

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verschulden eines Steuerberaters hinsichtlich der Versäumung der Einspruchsfrist gegen einen Einkommensteuerbescheid; Zurechnung des Verschuldens des Steuerberaters nach Widerruf seiner Zulassung und Fortbestand der Vollmacht zulasten des Mandanten

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zurechnung des Verschuldens des steuerlichen Beraters

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2010, 2680
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 18.07.2007 - 5 AZR 848/06

    Vorläufiges Berufsverbot eines Rechtsanwalts

    Auszug aus BFH, 17.03.2010 - X R 57/08
    Schließlich weiche das Urteil des FG von dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 18. Juli 2007  5 AZR 848/06 (Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2007, 3226) ab.

    Denn nach dem Widerruf der Zulassung durfte der steuerliche Berater aus Gründen der Gefahrenabwehr nicht mehr für die Kläger tätig werden (BAG-Urteil in NJW 2007, 3226, unter I.2.b aa), was auch durch die Vorschrift des § 80 Abs. 5 AO bestätigt wird.

  • BFH, 18.12.2001 - VII B 36/01

    Wiedereinsetzung; Irrtum über Rechtsbehelfsfrist

    Auszug aus BFH, 17.03.2010 - X R 57/08
    Bei einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe wird vorausgesetzt, dass er das Verfahrensrecht --inklusive die Berechnung von Fristen-- kennt, so dass sein Irrtum auf diesem Gebiet regelmäßig als schuldhaft einzuordnen ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 18. Dezember 2001 VII B 36/01, BFH/NV 2002, 658; Kuczynski in Beermann/Gosch, AO § 110 Rz 67).
  • BFH, 25.04.1968 - VI R 76/67

    Steuersachen - Berufsmäßiges Auftreten - Persönliche Verhältnisse - Gesetzliche

    Auszug aus BFH, 17.03.2010 - X R 57/08
    An die Sorgfaltspflichten eines Anwalts oder eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe sind allerdings besonders hohe Anforderungen zu stellen, nämlich eine äußerste, den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt (ständige Rechtsprechung seit BFH-Beschluss vom 25. April 1968 VI R 76/67, BFHE 92, 320, BStBl II 1968, 585; Klein/Rätke, AO, 10. Aufl., § 110 Rz 28).
  • BFH, 20.11.2008 - III R 66/07

    Wiedereinsetzung bei Bekanntgabe eines vordatierten Steuerbescheids -

    Auszug aus BFH, 17.03.2010 - X R 57/08
    "Ohne Verschulden" verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist jemand dann, wenn er die für einen gewissenhaft und sachgemäß handelnden Verfahrensbeteiligten gebotene und ihm nach den Umständen zumutbare Sorgfalt beachtet hat (ständige Rechtsprechung, z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. November 2008 III R 66/07, BFHE 223, 317, BStBl II 2009, 185).
  • FG Rheinland-Pfalz, 06.05.2008 - 6 K 2170/06

    Beginn der Rechtsbehelfsfrist

    Auszug aus BFH, 17.03.2010 - X R 57/08
    Das FG wies die Klage mit in Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 378 veröffentlichtem Urteil ab.
  • BFH, 29.08.2017 - VIII R 33/15

    Wiedereinsetzung in die Antragsfrist gemäß § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 EStG bei

    aaa) Nach der Rechtsprechung des BFH handelt schuldhaft i.S. des § 110 AO, wer die für einen gewissenhaft und sachgemäß handelnden Verfahrensbeteiligten gebotene und ihm nach den Umständen zumutbare Sorgfalt nicht beachtet (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z.B. Urteile vom 29. November 2006 VI R 48/05, BFH/NV 2007, 861; vom 17. März 2010 X R 57/08, BFH/NV 2010, 1780, m.w.N.; vom 29. Februar 2012 IX R 3/11, BFH/NV 2012, 915).
  • FG Berlin-Brandenburg, 04.04.2018 - 9 V 11069/17

    Ernstliche Zweifel an der Wirksamkeit der Bekanntgabe eines Steuerbescheids an

    Die Übersendung des Einkommensteuerbescheids 2011 vom 26. Juli 2016 habe zu keiner wirksamen Bescheidbekanntgabe geführt, weil Steuerberater X zu diesem Zeitpunkt nicht mehr Angehöriger der steuerberatenden Berufe gewesen sei (Hinweis auf BFH-Urteil vom 17. März 2010 X R 57/08).

    Im Hinblick darauf, dass der vormalige steuerliche Berater der Antragsteller im Zeitpunkt des Erhalts des streitgegenständlichen Einkommensteuerbescheids nicht mehr als Steuerberater zugelassen gewesen sei, komme es gemäß Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 17. März 2010 X R 57/08, Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2010, 1780 auf den Zeitpunkt des Zugangs des Steuerbescheids bei ihnen, den Antragstellern, an.

    Das von den Antragstellern im vorliegenden Zusammenhang angeführte BFH-Urteil in BFH/NV 2010, 1780 enthält keine Aussage zur obigen Fragestellung, sondern nur Ausführungen zu der anders gelagerten Fragestellung, ob dem Steuerpflichtigen Nachteile durch die Einlegung eines (unwirksamen) Einspruchs durch einen Steuerberater entstehen können, welchem während des Laufs der Einspruchsfrist von Seiten der zuständigen Steuerberaterkammer wirksam die Zulassung als Steuerberater entzogen worden war.

  • FG Düsseldorf, 22.05.2012 - 13 K 2265/11

    Erforderlichkeit der Kontrolle des Sendeberichtes bei Übersendung fristwahrender

    "Ohne Verschulden" verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist jemand dann, wenn er die für einen gewissenhaft und sachgemäß handelnden Verfahrensbeteiligten gebotene und ihm nach den Umständen zumutbare Sorgfalt beachtet hat (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. etwa BFH-Urteile vom 20.11.2008 III R 66/07, BStBl II 2009, 185; vom 17.3.2010 X R 57/08, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH --BFH/NV-- 2010, 1780).

    Dabei sind an die Sorgfaltspflichten eines Anwalts oder eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe besonders hohe Anforderungen zu stellen, nämlich eine äußerste, den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt (vgl. etwa BFH-Urteil vom 17.3.2010 X R 57/08, BFH/NV 2010, 1780).

  • BFH, 29.02.2012 - IX R 3/11

    Zu Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verlustfeststellungsbescheiden

    Dies ist der Fall, wenn er die für einen gewissenhaft und sachgemäß handelnden Verfahrensbeteiligten gebotene und ihm nach den Umständen zumutbare Sorgfalt beachtet hat (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z.B. Urteil vom 17. März 2010 X R 57/08, BFH/NV 2010, 1780, m.w.N.).
  • FG Münster, 21.06.2017 - 7 K 3919/14

    Kfz-Nutzung - Erschütterung des Anscheinsbeweises durch einen im Privatvermögen

    An die Sorgfaltspflichten eines Anwalts oder eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe sind allerdings besonders hohe Anforderungen zu stellen, nämlich eine äußerste, den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 17.3.2010 X R 57/08, BFH/NV 2010, 1780 m.w.N.).
  • FG Köln, 25.02.2011 - 15 K 486/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    "Ohne Verschulden" verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist jemand dann, wenn er die für einen gewissenhaft und sachgemäß handelnden Verfahrensbeteiligten gebotene und ihm nach den Umständen zumutbare Sorgfalt beachtet hat (ständige Rechtsprechung, z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. November 2008 III R 66/07, BFHE 223, 317, BStBl II 2009, 185, Urteil vom 17.03.2010 X R 57/0, BFH/NV 2010, 1780).

    An die Sorgfaltspflichten eines Anwalts oder eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe sind allerdings besonders hohe Anforderungen zu stellen, nämlich eine äußerste, den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt (ständige Rechtsprechung seit BFH-Beschluss vom 25. April 1968 VI R 76/67, BFHE 92, 320, BStBl II 1968, 585; vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 17.03.2010 X R 57/0, BFH/NV 2010, 1780; Klein/Rätke, AO, 10. Aufl., § 110 Rz 28).

  • FG Berlin-Brandenburg, 04.03.2014 - 6 K 9244/11

    Haftungsbescheids für Einkommensteuern 2005 bis 2007 und Zahlungsaufforderung

    An die Sorgfaltspflichten eines Anwalts oder eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe sind besonders hohe Anforderungen zu stellen, nämlich eine äußerste, den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt (BFH-Urteil vom 17. März 2010 X R 57/08, BFH/NV 2010, 1780).
  • FG Düsseldorf, 16.07.2014 - 2 K 4322/13

    Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgebeiträge: Einwilligung in die

    Dies ist der Fall, wenn er die für einen gewissenhaft und sachgemäß handelnden Verfahrensbeteiligten gebotene und ihm nach den Umständen zumutbare Sorgfalt beachtet hat (ständige Rechtsprechung; z.B. BFH-Urteil vom 17.03.2010 X R 57/08, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen -BFH/NV- 2010, 1780).
  • FG Düsseldorf, 30.08.2016 - 10 K 1897/16

    Wiedereinsetzung in die Einspruchsfrist gegen einen Einkommensteuerbescheid

    Dabei sind an die Sorgfaltspflichten eines Anwalts oder eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe besonders hohe Anforderungen zu stellen, nämlich eine äußerste, den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH, Urteil vom 17.03.2010 - X R 57/08, BFH/NV 2010, 1780 m.w.N.).
  • FG Münster, 31.08.2023 - 10 K 2110/19

    Verfahrensrecht - Welche Anforderungen sind an einen Wiedereinsetzungsantrag zu

    "Ohne Verschulden" verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten ist jemand nur dann, wenn er die für einen gewissenhaft und sachgemäß handelnden Verfahrensbeteiligten gebotene und ihm nach den Umständen zumutbare Sorgfalt beachtet hat (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. etwa BFH-Urteile vom 11.8.1993 - II R 6/91, BFH/NV 1994, 440; vom 20.11.2008 - III R 66/07, BStBl. II 2009, 185; vom 17.3.2010 - X R 57/08, BFH/NV 2010, 1780).
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