Rechtsprechung
BFH, 14.01.1998 - X R 57/93 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Betriebsaufspaltung - GmbH-Gründung mit Kindern - Kürzung von Betriebsausgaben
- Judicialis
EStG § 4 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 4; ; EStG § ... 6 Abs. 1 Nr. 4; ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 1 und 3; ; EStG § 12 Nr. 2; ; EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 21 Abs. 2 Satz 2; ; HGB § 266 Abs. 2 Buchst. A Ziff. I Nr. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bargründung einer Familien-Betriebs-GmbH
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Münster, 10.12.1992 - 7 K 5945/90
- BFH, 14.01.1998 - X R 57/93
Papierfundstellen
- BFHE 185, 230
- BB 1998, 1245
- DB 1998, 1262
- NZG 1998, 612 (Ls.)
Wird zitiert von ... (62)
- BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02
Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig
Er wird dem Grunde und der Höhe nach durch die Gewinnaussichten bestimmt, die, losgelöst von der Person des Unternehmers, aufgrund besonderer, dem Unternehmen eigener Vorteile (z.B. Ruf, Kundenkreis, Organisation) höher oder gesicherter erscheinen als bei einem anderen Unternehmen mit sonst vergleichbaren Wirtschaftsgütern (vgl. BFHE 185, 230 ). - BFH, 16.06.2020 - VIII R 9/18
Zur Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung eines zum Betriebsvermögen …
Es wird nicht der Wert der privaten Nutzung, sondern der durch sie verursachte Aufwand als entnommen angesehen (BFH-Urteile vom 14.01.1998 - X R 57/93, BFHE 185, 230, unter B.II.5.b, und vom 19.12.2002 - IV R 46/00, BFHE 201, 454, unter 2.a; Beschluss des Großen Senats des BFH vom 26.10.1987 - GrS 2/86, BFHE 151, 523, BStBl II 1988, 348, unter C.I.1.b bb).Dazu gehören die buchmäßigen Gesamtaufwendungen für das Wirtschaftsgut einschließlich der AfA in tatsächlich in Anspruch genommener Höhe (BFH-Urteile in BFHE 185, 230, unter B.II.5.d, und in BFHE 201, 454, unter 2.a; Senatsbeschluss vom 23.01.2001 - VIII R 48/98, BFHE 194, 383, BStBl II 2001, 395, unter III.).
Die Nutzungsentnahme berührt folglich weder den Buchwertansatz, noch führt sie zur Aufdeckung oder Überführung stiller Reserven in das Privatvermögen (BFH-Urteile vom 24.05.1989 - I R 213/85, BFHE 157, 521, BStBl II 1990, 8, unter II.A.4.b, und in BFHE 185, 230, unter B.II.5.d; Wassermeyer, Der Betrieb 2003, 2616, 2619; Kaatz, FR 1956, 472;… Werndl, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 6 Rz E 18, E 38).
- BFH, 26.11.2009 - III R 40/07
Kundenstamm und Know-how als Geschäftswert, als selbständig übertragbares …
Er ist Ausdruck der Gewinnchancen eines Unternehmens, soweit diese nicht in einzelnen Wirtschaftsgütern oder der Person des Unternehmers verkörpert sind, sondern durch den Betrieb eines lebenden Unternehmens (z. B. Ruf, Kundenkreis, Organisation, usw.) gewährleistet erscheinen (BFH-Urteile vom 27. März 1996 I R 60/95, BFHE 180, 548, BStBl II 1996, 576, betreffend Apotheke; vom 14. Januar 1998 X R 57/93, BFHE 185, 230, betreffend Betriebsaufspaltung; vom 27. März 2001 I R 42/00, BFHE 195, 536, BStBl II 2001, 771, betreffend Betriebsaufspaltung).Abgesehen von Sonderfällen wie z. B. der Begründung einer Betriebsaufspaltung oder der Realteilung folgt der Geschäftswert dem übertragenen Betrieb und kann nur mit diesem erworben werden (BFH-Urteile in BFHE 185, 230, und in BFHE 195, 536, BStBl II 2001, 771).
In diesem Falle wäre weiter zu prüfen, ob das Einzelunternehmen infolge der Verpachtung als Besitzunternehmen fortbestand (vgl. auch die BFH-Urteile in BFHE 185, 230, und in BFHE 195, 536, BStBl II 2001, 771, beide zur Zuordnung des Geschäftswertes bei Betriebsaufspaltungen).
- BFH, 05.11.2002 - IX R 48/01
Überschusserzielungsabsicht bei verbilligten Vermietungen
Dieses aus dem Nettoprinzip (…vgl. dazu Lang in Tipke/Lang, Steuerrecht, 17. Aufl. 2002, S. 223) folgende Aufteilungsgebot bei teilentgeltlicher Nutzungsüberlassung bildet ein allgemeingültiges, aus Gründen der Gleichmäßigkeit der Besteuerung anzuwendendes Rechtsprinzip (BFH-Urteil vom 14. Januar 1998 X R 57/93, BFHE 185, 230). - BFH, 02.09.2008 - X R 32/05
Übergang des Geschäftswerts von einem Einzelunternehmen auf eine …
Er ist Ausdruck der Gewinnchancen eines Unternehmens, soweit diese nicht in einzelnen Wirtschaftsgütern verkörpert sind, sondern durch den Betrieb eines lebenden Unternehmens gewährleistet erscheinen (Senatsurteil vom 14. Januar 1998 X R 57/93, BFHE 185, 230).Der Geschäftswert bleibt bei der Betriebsverpachtung im Ganzen aber regelmäßig im Verpächterunternehmen (Hinweis auf BFH-Urteile in BFHE 195, 536, BStBl II 2001, 771; vom 31. März 1971 I R 111/69, BFHE 102, 73, BStBl II 1971, 536; Senatsurteile in BFHE 185, 230; in BFHE 207, 120, BStBl II 2005, 378; Schießl, GmbH-Rundschau 2006, 459).
- BFH, 26.04.2006 - X R 35/05
Keine abgeltende Bewertung der Nutzungsentnahme zur Erzielung anderweitiger …
Der in der außerbetrieblichen Nutzung liegende Werttransfer ist durch Stornierung von betrieblich verbuchtem Aufwand mittels Hinzurechnung einer entsprechenden Entnahme rückgängig zu machen (vgl. Senatsurteil vom 14. Januar 1998 X R 57/93, BFHE 185, 230, BFH/NV 1998, 1160, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1998, 887).Die Besteuerung als Nutzungsentnahme ist damit das steuerrechtliche Korrektiv zur Neutralisierung außerbetrieblich veranlassten Aufwands, der wegen der einheitlichen Zuordnung gemischt genutzter Wirtschaftsgüter zum Betriebsvermögen in der Gewinnermittlung zunächst gewinnmindernd erfasst worden ist (vgl. Senatsurteil in BFHE 185, 230, BFH/NV 1998, 1160, DStR 1998, 887).
- BFH, 10.10.2018 - IX R 30/17
Sachverständigengutachten zur Bestimmung der ortsüblichen Marktmiete
Der Bundesfinanzhof (BFH) betrachtet das Aufteilungsgebot bei teilentgeltlicher Nutzungsüberlassung als Ausdruck eines allgemeingültigen Rechtsprinzips (vgl. Senatsurteil vom 5. November 2002 IX R 48/01, BFHE 201, 46, BStBl II 2003, 646; BFH-Urteil vom 14. Januar 1998 X R 57/93, BFHE 185, 230). - BFH, 28.03.2000 - VIII R 68/96
Unentgeltliche Nutzungsüberlassung an eine GmbH
Entsprechendes gilt, wenn das überlassene Wirtschaftsgut zum notwendigen Betriebsvermögen des Gesellschafters gehört und die Aufwendungen aus diesem Grund zunächst in vollem Umfang als Betriebsausgaben i.S. von § 4 Abs. 4 EStG erfasst worden sind; in diesem Fall ist in dem Umfang, in dem die Vorteile der unentgeltlichen Nutzungsüberlassung auch den nahen Angehörigen zugute kommen, der Betriebsausgabenabzug durch eine Nutzungsentnahme zu korrigieren (vgl. BFH-Urteil vom 14. Januar 1998 X R 57/93, BFH/NV 1998, 1160, unter II. 5. der Gründe).e) Mit den vorstehend unter II. 2. d der Gründe gemachten Ausführungen weicht der Senat nicht von dem Urteil des X. Senats des BFH in BFH/NV 1998, 1160 ab.
Vielmehr ist der X. Senat von einer unangemessen niedrigen Pacht "aus privaten Gründen" ausgegangen (s. BFH-Urteil in BFH/NV 1998, 1160, unter II. 1. und 4. der Gründe) und hat sich insoweit allein mit den bilanziellen Folgen, die aus einer privat veranlassten verbilligten Verpachtung resultieren, auseinander gesetzt.
Allerdings wäre in dem Umfang, in dem die Nutzungsüberlassung privat veranlasst gewesen sein sollte, der Betriebsausgabenabzug durch eine Nutzungsentnahme zu korrigieren (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1998, 1160).
- BFH, 23.01.2001 - VIII R 48/98
Zur Bewertung der Nutzungsentnahme, wenn ein betrieblich genutzter Pkw auf einer …
Diese Vorschrift regelt nach ganz herrschender und richtiger Auffassung lediglich die Bewertung der Sachentnahmen, trifft hingegen für die Bewertung der Nutzungsentnahmen keine Aussage (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 26. Januar 1994 X R 1/92, BFHE 173, 356, BStBl II 1994, 353, unter 2. der Gründe; vom 14. Januar 1998 X R 57/93, BFHE 185, 230, unter B. II. 5. d der Gründe).Die ständige Rechtsprechung des BFH und die herrschende Lehre verstehen unter dem durch die private Nutzung des zum Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsguts verursachten Aufwand die "tatsächlichen Selbstkosten" (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 173, 356, BStBl II 1994, 353, unter 2. ff. der Gründe, und in BFHE 185, 230, unter B. II. 5. d der Gründe).
Diese sollen "aus den als Betriebsausgaben im Rahmen der Minderung des buchmäßigen Betriebsvermögens abgezogenen (Gesamt-)Aufwendungen einschließlich der sog. festen Kosten und der Absetzung für Abnutzung (AfA) in der in Anspruch genommenen Höhe" bestehen (BFH-Urteil in BFHE 185, 230, unter B. II. 5. d; ausführlich dazu BFH-Urteil in BFHE 173, 356, BStBl II 1994, 353, unter 2. ff.).
Stille Reserven sollen bei der Bewertung der Nutzungsentnahme außer Betracht bleiben (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 157, 521, BStBl II 1990, 8, unter II. B. 4. b der Gründe, betreffend ebenfalls die Zerstörung eines zum Betriebsvermögen gehörenden PKW auf einer privaten Fahrt; in BFHE 185, 230, unter B. II. 5. d der Gründe).
Die in Bezug auf die Bewertung der Nutzungsentnahmen bestehende Gesetzeslücke ist aber --wie unter III. dargelegt-- in der Weise zu schließen, dass der durch die Nutzungsentnahme "verursachte Aufwand" (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 151, 523, BStBl II 1988, 348), d.h. die "tatsächlichen Selbstkosten" (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 173, 356, BStBl II 1994, 353, und in BFHE 185, 230) anzusetzen sind.
- BFH, 27.03.2001 - I R 42/00
Geschäftswert bei Betriebsaufspaltung
Er ist Ausdruck der Gewinnchancen eines Unternehmens, soweit diese nicht in einzelnen Wirtschaftsgütern verkörpert sind, sondern durch den Betrieb eines lebenden Unternehmens gewährleistet erscheinen (BFH-Urteil vom 14. Januar 1998 X R 57/93, BFHE 185, 230, DStR 1998, 887, 889).Angesichts dessen ist er unmittelbar mit dem Betrieb als solchem verwoben, so dass er grundsätzlich nicht ohne diesen veräußert oder entnommen werden kann (Senatsurteil vom 24. November 1982 I R 123/78, BFHE 137, 59, BStBl II 1983, 113, 114; BFH in BFHE 185, 230, DStR 1998, 887, 889, m.w.N.).
Eine solche Betrachtung mag angezeigt sein, wenn alle wesentlichen Betriebsgrundlagen an die Betriebsgesellschaft nur verpachtet worden sind (Senatsurteil vom 31. März 1971 I R 111/69, BFHE 102, 73, BStBl II 1971, 536; BFH in BFHE 185, 230, DStR 1998, 887).
- BFH, 29.04.1999 - IV R 49/97
Verbilligte Wohnungsüberlassung im Betriebsvermögen
- BFH, 16.06.2004 - X R 34/03
Aufdeckung stiller Reserven bei Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern eines …
- BFH, 25.08.2010 - I R 97/09
Begründung einer Betriebsaufspaltung zwischen einem steuerbefreiten Berufsverband …
- BFH, 18.06.2015 - IV R 5/12
Korrektur unangemessener Gewinnverteilung bei GmbH & atypisch Still - …
- FG Thüringen, 22.10.2019 - 3 K 316/19
Vermietung und Verpachtung: Prüfung der Marktmiete bei verbilligter Vermietung
- BFH, 30.01.2002 - X R 56/99
Die Veräußerung des Geschäftswerts nach Betriebsaufgabe und anschließender …
- BFH, 19.07.2018 - IV R 14/16
Kein Abzug der von einer Personengesellschaft ihren Gesellschaftern auf …
- BFH, 25.07.2000 - VIII R 35/99
Zinseinnahmen GesellschafterDarlehen
- BFH, 19.12.2002 - IV R 46/00
Bewertung von Nutzungsentnahmen
- FG Niedersachsen, 23.06.2010 - 4 K 12348/07
Vertrag zwischen nahen Angehörigen: Schuldzinsen als Betriebsausgabe - Keine …
- FG Düsseldorf, 22.11.2016 - 10 K 2233/13
Zurechnung von verdeckten Gewinnausschüttungen als Teil gewerblicher Einkünfte …
- FG Düsseldorf, 11.08.2003 - 7 K 1200/02
Übertragung; Betriebliche Wirtschaftsgüter; Beteiligungsidentische GmbH; …
- FG Rheinland-Pfalz, 24.10.2002 - 6 K 3031/98
Geschäftswert bei Betriebsaufspaltung
- BFH, 17.11.2020 - I R 72/16
Grenzüberschreitende Betriebsaufspaltung
- FG Nürnberg, 27.01.2017 - 4 K 764/16
Streit wegen verbilligter Vermietung
- BFH, 28.03.2000 - X B 82/99
Vermietung einer Segelyacht; Liebhaberei; Verstoß gegen den klaren Inhalt der …
- BFH, 19.03.2009 - IV R 59/06
Nutzung eines betrieblichen Kfz für einen weiteren Betrieb des Steuerpflichtigen …
- FG Köln, 05.03.2004 - 15 K 3293/98
Entnahme aus BV der Besitzunternehmens bei schenkungsweiser Übertragung von …
- FG Köln, 29.01.2007 - 14 V 4485/06
Leasingfahrzeug; privater Nutzungswert
- BFH, 30.05.2001 - II R 6/98
Unternehmensnachfolge - Schenkungsteuerliche Bereicherung der neu eintretenden …
- BFH, 09.07.2003 - I B 183/02
VGA, Mietvertrag
- OLG Köln, 15.05.2008 - 8 U 32/07
Schadensersatzanspruch gegen einen Steuerberater wegen …
- FG Münster, 13.02.2019 - 13 K 1335/16
Verdeckte Gewinnausschüttungen aufgrund von vermeintlich zu hohen Pachtzahlungen …
- FG Köln, 11.10.2002 - 11 K 1111/96
Überführung einer als Einzelunternehmen betriebenen Zahnarztpraxis unter …
- BFH, 09.12.2009 - X R 52/06
Private Nutzung eines Dachgeschosses im Rahmen einer Betriebsaufspaltung - …
- BFH, 26.06.2007 - X B 69/06
NZB: Übergehen von Beweisanträgen, Sachverständigenbeweis
- BFH, 20.06.2005 - I B 181/04
Mietvertrag zwischen KapG und beherrschendem Gesellschafter
- FG Baden-Württemberg, 29.03.2001 - 10 K 235/98
Lohnaufwendungen für eine Sekretärin, die sowohl für ein Einzelunternehmen als …
- BFH, 04.08.2010 - X B 172/09
Übernahme von Verbindlichkeiten bei der Betriebsaufspaltung - schützenswertes …
- FG Saarland, 29.03.2004 - 1 K 210/00
Angemessenheit von Gehalts- und Pachtzahlungen (§ 8 Abs. 3 KStG)
- FG Baden-Württemberg, 03.12.2003 - 5 K 359/03
Einkunftserzielungsabsicht bei unentgeltlicher Nutzungsüberlassung; Damnum als …
- FG Baden-Württemberg, 12.10.2006 - 6 K 202/06
Kürzungen der Aufwendungen für ein Betriebsgrundstück, das im Rahmen einer …
- FG Düsseldorf, 25.09.2003 - 11 K 5608/01
Einzelunternehmen; Betriebsaufspaltung; Sachliche Verflechtung; Vermietung; …
- BFH, 23.06.2004 - X R 37/03
Veräußerungsgeschäfte bzw. verdeckte Einlagen bei teilentgeltlicher Übertragung …
- FG Baden-Württemberg, 24.01.2001 - 5 K 232/00
Privatnutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs
- BFH, 30.10.2008 - VIII B 172/07
Voraussetzungen für die Annahme einer tarifbegünstigten Veräußerung einer …
- FG Niedersachsen, 10.05.2006 - 12 K 135/02
Verpachtung; Kundenstamm; Einzelunternehmer; Ruhender Gewerbebetrieb
- FG München, 10.06.2010 - 8 K 460/10
Betriebsaufspaltung: Verpachtung eines Mandantenstammes eines Steuerberaters
- FG Rheinland-Pfalz, 23.09.2009 - 2 K 2493/08
Realisierung des Geschäftswerts einer KG nach Übertragung des …
- FG Hessen, 07.12.2011 - 13 K 367/07
Buchwerteinbringung des Geschäftswerts eines Einzelunternehmens in eine GmbH & …
- BFH, 05.06.2007 - III S 6/07
Kundenstamm und Know-how; selbstständige Verkehrsfähigkeit
- FG Baden-Württemberg, 25.06.1998 - 14 K 290/96
Ermittlung des Übernahmegewinns, insbesondere hinsichtlich des Ansatzes des …
- FG Baden-Württemberg, 15.09.2009 - 11 K 179/06
Einbringung von Einzelwirtschaftsgütern aus dem Betriebsvermögen eines …
- FG Bremen, 27.04.2006 - 1 K 204/05
Betriebsaufspaltung; unentgeltliche Überlassung des Betriebsgrundstücks an die …
- FG Schleswig-Holstein, 20.06.2000 - V 200/99
Bewertung der Nutzungsentnahme
- FG München, 29.04.2003 - 2 K 4391/01
Keine Aufdeckung stiller Reserven nach Begründung einer Betriebsaufspaltung; …
- FG Niedersachsen, 24.11.2020 - 6 K 334/17
Ansatz einer verdeckten Gewinnausschüttung bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern des …
- FG Baden-Württemberg, 25.06.1998 - 14 K 289/96
Ermittlung des Übernahmegewinns, insbesondere hinsichtlich des Ansatzes des …
- FG Düsseldorf, 19.04.2006 - 15 V 346/06
Gewährung der Aussetzung der Vollziehung eines Gewinnfeststellungsbescheids bei …
- FG München, 12.06.2001 - 6 V 2960/00
Ankauf von know-how als verdeckte Gewinnausschüttung; Aussetzung/Aufhebung der …
- FG Münster, 18.09.2001 - 1 K 8568/98
Entnahme von Wirtschaftsgütern eines Einzelunternehmens durch Einbringung zu …
- FG Münster, 08.09.2001 - 1 K 8568/98
Rechtmäßigkeit eines durch das Finanzamt geänderten Gewinnfeststellungsbescheids; …