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   BFH, 05.03.2008 - X R 60/04   

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https://dejure.org/2008,1255
BFH, 05.03.2008 - X R 60/04 (https://dejure.org/2008,1255)
BFH, Entscheidung vom 05.03.2008 - X R 60/04 (https://dejure.org/2008,1255)
BFH, Entscheidung vom 05. März 2008 - X R 60/04 (https://dejure.org/2008,1255)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2; KO §§ 57, 58 Nr. 2, 59 Abs. 1 Nr. 1; AO § 69

  • openjur.de

    Geltendmachung von Einkommensteuer aus nach Eröffnung des Konkursverfahrens erzielten Gewinnen einer in Konkurs gefallenen Mitunternehmerschaft; Keine Veränderung der steuerlichen Zuordnung und Erfassung von Einkünften durch die Vorschriften der Konkursordnung und der ...

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2; KO §§ 57, 58 Nr. 2, 59 Abs. 1 Nr. 1; AO § 69

  • Judicialis

    EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2; ; KO § 57; ; KO § 58 Nr. 2; ; KO § 59 Abs. 1 Nr. 1; ; AO § 69

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltendmachung von Einkommensteuer aus nach Eröffnung des Konkursverfahrens erzielten Gewinnen einer in Konkurs gefallenen Mitunternehmerschaft; keine Veränderung der steuerlichen Zuordnung und Erfassung von Einkünften durch die Vorschriften der Konkursordnung und der ...

  • datenbank.nwb.de

    Geltendmachung von Einkommensteuer aus nach Eröffnung des Konkursverfahrens erzielten Gewinnen einer in Konkurs gefallenen Mitunternehmerschaft

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Auf Gewinnanteile von Gesellschaftern einer im Konkurs befindlichen OHG entfallende ESt zählt nicht zu den Massekosten ? Beschränkung der Konkursmasse einer Mitunternehmerschaft auf das Gesellschaftsvermögen ? Geltendmachung der ESt ggf. im Konkursverfahren des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Qualifizierung der Einkünfte eines Konkursverwalters aufgrund von Handlungen über das Vermögen eines Mitunternehmers (Gesellschafterkonkurs) als Massekosten und Masseschulden; Konkursverwalter als Adressat eines Einkommensteuerbescheids im Fall eines ...

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Einkommensteuer keine Massekosten einer Personengesellschaft

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Konkursmasse einer Mitunternehmerschaft ist einkommensteuerrechtlich kein selbständiges Steuerrechtssubjekt

Besprechungen u.ä.

  • haufe.de (Entscheidungsanmerkung)

    Einkommensteuer eines Mitunternehmers keine Massekosten der Mitunternehmerschaft

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 220, 299
  • ZIP 2008, 1643
  • BB 2008, 2781
  • DB 2008, 1664
  • BStBl II 2008, 787
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 09.11.1994 - I R 5/94

    1. Gläubiger der von einer KG bezogenen Kapitalerträge sind die Mitunternehmer (§

    Auszug aus BFH, 05.03.2008 - X R 60/04
    Der BFH hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass Einkommensteuerforderungen aus nach der Konkurseröffnung erzielten Gewinnen jedenfalls dann als Massekosten anzusehen sind, wenn die den Gewinnen entsprechenden Vermögensmehrungen zur Konkursmasse gelangt sind (BFH-Urteil vom 9. November 1994 I R 5/94, BFHE 176, 248, BStBl II 1995, 255).

    Erzielt der Konkursverwalter für den Gemeinschuldner Gewinne aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern der Konkursmasse und fließt der Erlös der Masse zu, so sind die daraus resultierenden und gegen den Gemeinschuldner festgesetzten Einkommensteuern Massekosten i.S. des § 58 Nr. 2 KO (BFH-Urteil in BFHE 176, 248, BStBl II 1995, 255).

    a) Der Konkurs über das Vermögen einer Personengesellschaft ist konkursrechtlich ein Sonderkonkurs über das gesamthänderisch gebundene Vermögen der Mitunternehmer (BFH-Urteil in BFHE 176, 248, BStBl II 1995, 255; vgl. auch Frotscher, Besteuerung bei Insolvenz, 6. Aufl., 2005, S. 132).

    Aus den vom FG herangezogenen BFH-Urteilen in BFHE 177, 257, DStR 1995, 1303 und in BFHE 176, 248, BStBl II 1995, 255 folgt nichts Gegenteiliges.

  • BFH, 15.03.1995 - I R 82/93

    Zinserträge - Konkursmasse

    Auszug aus BFH, 05.03.2008 - X R 60/04
    Die Konkursmasse einer Mitunternehmerschaft als solche ist einkommensteuerrechtlich kein selbständiges Steuerrechtssubjekt (BFH-Urteil vom 15. März 1995 I R 82/93, BFHE 177, 257, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1995, 1303); gegen sie kann daher auch kein Leistungsbescheid über Einkommensteuer gerichtet werden.

    Aus den vom FG herangezogenen BFH-Urteilen in BFHE 177, 257, DStR 1995, 1303 und in BFHE 176, 248, BStBl II 1995, 255 folgt nichts Gegenteiliges.

  • BFH, 14.02.1978 - VIII R 28/73

    Konkursverfahren - Zwangsversteigerung - Einkommensteuer - Massekosten -

    Auszug aus BFH, 05.03.2008 - X R 60/04
    Alle sonstigen Steueransprüche sind konkursfrei (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Februar 1978 VIII R 28/73, BFHE 124, 411, BStBl II 1978, 356).
  • BGH, 16.02.1961 - III ZR 71/60

    Kaufmannseigenschaft einer OHG

    Auszug aus BFH, 05.03.2008 - X R 60/04
    Die Gesellschafter der OHG sind Gemeinschuldner in dem durch die Zahlungsunfähigkeit der OHG ausgelösten Konkurs; die Konkursmasse ist nach § 1 KO auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16. Februar 1961 III ZR 71/60, BGHZ 34, 293; Mohrbutter/Mohrbutter/Pape, Handbuch der Insolvenzverwaltung, 7. Aufl., 1997, XV.74 f.).
  • FG München, 06.07.2004 - 12 K 2518/03

    Zur einkommensteuerlichen Behandlung der aus einem Konkursvermögen erzielten

    Auszug aus BFH, 05.03.2008 - X R 60/04
    Das Finanzgericht (FG) wies die hiergegen erhobene Klage im Wesentlichen ab; die Entscheidung ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2004, 1851, veröffentlicht.
  • BFH, 11.11.1993 - XI R 73/92

    Einkommensteuerforderungen gegen den Gemeinschuldner im Konkurs als

    Auszug aus BFH, 05.03.2008 - X R 60/04
    Konkursforderungen sind zur Tabelle anzumelden; Steuern, die auf Einkünften der Konkursmasse beruhen und zu Massekosten führen, sind durch Steuerbescheid festzusetzen (zu Vorstehendem vgl. BFH-Urteile vom 11. November 1993 XI R 73/92, BFH/NV 1994, 477, und vom 25. Juli 1995 VIII R 61/94, BFH/NV 1996, 117, m.w.N.; Loose in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 251 AO Rz 40, 71; Benne, Betriebs-Berater 2001, 1977, 1982; Oberfinanzdirektion Hannover, AO-Kartei ND Anhang D Karte 1, Nr. 8).
  • BFH, 25.07.1995 - VIII R 61/94

    Entstehung und Berechnung von Steuerverbindlichkeiten im Fall eines eröffneten

    Auszug aus BFH, 05.03.2008 - X R 60/04
    Konkursforderungen sind zur Tabelle anzumelden; Steuern, die auf Einkünften der Konkursmasse beruhen und zu Massekosten führen, sind durch Steuerbescheid festzusetzen (zu Vorstehendem vgl. BFH-Urteile vom 11. November 1993 XI R 73/92, BFH/NV 1994, 477, und vom 25. Juli 1995 VIII R 61/94, BFH/NV 1996, 117, m.w.N.; Loose in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 251 AO Rz 40, 71; Benne, Betriebs-Berater 2001, 1977, 1982; Oberfinanzdirektion Hannover, AO-Kartei ND Anhang D Karte 1, Nr. 8).
  • BFH, 18.05.2010 - X R 60/08

    Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit bei Auflösung einer Rückstellung auf der

    Die Belastung der Insolvenzmasse mit Steuerverbindlichkeiten sei nur dann gerechtfertigt, wenn der Insolvenzverwalter nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens Geschäfte tätige und dadurch Vermögensmehrungen zur Insolvenzmasse gelangten (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. März 2008 X R 60/04, BFHE 220, 299, BStBl II 2008, 787).

    Dem Urteil in BFHE 220, 299, BStBl II 2008, 787 lasse sich diese Einschränkung nicht entnehmen.

    Mit Urteil in BFHE 220, 299, BStBl II 2008, 787 habe der BFH entschieden, dass trotz der Einkünfte aus der Konkursmasse der Einkommensteuerbescheid gegen den Konkursverwalter über das Vermögen des Mitunternehmers zu richten sei.

    Steuern, die auf Einkünften der Insolvenzmasse beruhen und zu Massekosten führen, sind durch Steuerbescheid festzusetzen (zu Vorstehendem vgl. BFH-Urteil in BFHE 220, 299, BStBl II 2008, 787, m.w.N.).

    Nach dem BFH-Urteil in BFHE 220, 299, BStBl II 2008, 787 kann das FA die Einkommensteuer einer Mitunternehmerin nicht gegenüber dem Konkursverwalter (Insolvenzverwalter) der Konkursmasse (Insolvenzmasse) der Mitunternehmerschaft als Massekosten geltend machen.

    In dem Urteil in BFHE 220, 299, BStBl II 2008, 787 hat der erkennende Senat entschieden, dass das Finanzamt die Einkommensteuer einer Mitunternehmerin nicht gegenüber dem Konkursverwalter der Konkursmasse der Mitunternehmerschaft als Massekosten geltend machen kann.

  • FG Düsseldorf, 17.05.2018 - 15 K 1458/17

    Qualifizierung der nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens begründeten

    Die vom BFH im Urteil vom 5.3.2008 X R 60/04 (BStBl II 2008, 787) in Bezug auf unbeschränkt haftende Gesellschafter vertretene Rechtsauffassung, dass eine steuerliche Belastung des Gesellschafters gerechtfertigt sei, weil sich die Gewinne zu seinen Gunsten haftungsmindernd auswirkten, sei auf den Kläger als Kommanditisten, der seine Hafteinlage voll erbracht habe, nicht anwendbar.

    Persönliche Einkommensteuerschulden, die auf Ebene des nicht insolventen Gesellschafters einer insolventen Personengesellschaft entstehen, können demnach nicht gegenüber der Insolvenzmasse der Mitunternehmerschaft als Masseverbindlichkeit geltend gemacht werden (vgl. BFH-Urteil vom 5.3.2008 X R 60/04, BStBl II 2008, 787 noch unter Geltung der Konkursordnung).

    (1) Auch der BFH hat - entgegen der Ansicht des Klägers - entschieden, dass derartige Bescheide nicht gegen den Insolvenzverwalter der Personengesellschaft zu richten sind, sondern Adressat der Bescheide - im Falle der Insolvenz auch des Gesellschafters - der Insolvenzverwalter des Gesellschafters ist und die entsprechenden Einkommensteuerschulden Masseverbindlichkeiten auf Ebene des Gesellschafters sind (BFH-Urteil vom 5.3.2008 X R 60/04, BStBl II 2008, 787; Beschluss vom 18.12.2014 X B 89/14, BFH/NV 2015, 470).

    (2) Die vom Kläger angeführte (gegenteilige) Rechtsprechung des BFH (insbesondere Urteil vom 9.11.1994 I R 5/94, BStBl II 1995, 255 unter Verweis auf Urteil vom 29.3.1984 IV R 271/83, BStBl II 1984, 602), wonach die auf nach Konkurseröffnung erzielten Gewinnanteile von Mitunternehmern entfallenden Einkommensteuern als Massekosten bzw. Masseschulden vorweg aus der Konkursmasse zu befriedigen seien, hat der BFH mittlerweile aufgeben (vgl. BFH-Urteile vom 5.3.2008 X R 60/04, BStBl II 2008, 787; vom 16.5.2013 IV R 23/11, BStBl II 2013, 759; Beschluss vom 18.12.2014 X B 89/14, BFH/NV 2015, 470; so auch Frotscher, Besteuerung bei Insolvenz, 8. Aufl., S. 172).

    (3) Jedenfalls in dem Fall, in dem der Mitunternehmer ein vollhaftender Gesellschafter ist (z.B. bei einer OHG oder der Komplementär einer KG), ist es laut der neueren Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 5.3.2008 X R 60/04, BStBl II 2008, 787), der der Senat sich anschließt, gerechtfertigt, dass der Gesellschafter die Einkommensteuerschulden persönlich zu tragen hat: Zwar hat die steuerrechtliche Zurechnung nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG zur Folge, dass von der in Insolvenz befindlichen Personengesellschaft erwirtschaftete Gewinne den Masse- und Insolvenzgläubigern zur Verfügung stehen, während steuerrechtlich diese Gewinne den Gesellschaftern zugerechnet werden.

    Dies rechtfertigt es, dass der Gesellschafter die auf seinen Gewinnanteil entfallende Einkommensteuer selbst zu zahlen hat (vgl. BFH-Urteil vom 5.3.2008 X R 60/04, BStBl II 2008, 787).

    Der BFH sieht dieses Ergebnis jedenfalls im Falle eines unbeschränkt haftenden Gesellschafters als gerechtfertigt an, da die auf Ebene der Personengesellschaft erzielten Gewinne dem Gesellschafter haftungsmindernd zugutekommen, sodass ihre Leistungsfähigkeit durch die erzielten Gewinne erhöht wird (s.o.: BFH-Urteil vom 5.3.2008 X R 60/04, BStBl II 2008, 787).

    Dem liegt auch der Rechtsgedanke des BFH aus dem Urteil vom 5.3.2008 X R 60/04 (BStBl II 2008, 787) zugrunde, wonach es gerechtfertigt sein kann, Gewinne eines Gesellschafters zu besteuern, auch wenn diesem die Gewinne wirtschaftlich nicht zugutekommen.

  • BFH, 16.05.2013 - IV R 23/11

    Einkommensteuer als sonstige Masseverbindlichkeit bei Veräußerung von mit

    der Gründe; in BFHE 141, 2, BStBl II 1984, 602, unter 2.b der Gründe; vom 9. November 1994 I R 5/94, BFHE 176, 248, BStBl II 1995, 255, unter II.4.a der Gründe; vom 11. November 1993 XI R 73/92, BFH/NV 1994, 477, unter II.3.c der Gründe; vom 5. März 2008 X R 60/04, BFHE 220, 299, BStBl II 2008, 787, unter II.1.

    a) Die als sonstige Masseverbindlichkeit zu qualifizierende (Einkommensteuer-)Forderung hat das FA zu Recht durch (Einkommen-)Steuerbescheid festgesetzt und diesen dem Kläger als Bekanntgabeadressat bekanntgegeben (BFH-Urteil in BFHE 229, 62, BStBl II 2011, 429, unter II.2. der Gründe; unter Geltung der KO: BFH-Urteil in BFHE 220, 299, BStBl II 2008, 787, unter II.1. der Gründe, m.w.N.).

  • BGH, 05.04.2016 - II ZR 62/15

    Insolvenzverfahren über das Vermögen einer Personenhandelsgesellschaft: Pflicht

    Die einkommen- oder körperschaftsteuerrechtliche Behandlung der während des Insolvenzverfahrens vom Insolvenzverwalter erwirtschafteten Zinseinkünfte unterscheidet sich nicht von den Regeln, die außerhalb des Insolvenzverfahrens gelten (BFH, ZIP 1995, 661, 662; ZIP 1995, 1275 f.; ZIP 2008, 1643, Rn. 20; Schöne/Ley, DB 1993, 1405; Frotscher, Besteuerung bei Insolvenz, 8. Aufl., S. 24, 167 f.).

    Während steuerrechtlich nach wie vor die Gesellschafter Rechtssubjekte sind, stehen zivilrechtlich (und insolvenzrechtlich) die zu versteuernden Einkünfte der Masse zu (BFH, ZIP 2008, 1643 Rn. 21).

    Denn die Zinsabschläge sind, da sich die steuerrechtliche Lage durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht verändert, Teil der von den Gesellschaftern geschuldeten Einkommen- oder Körperschaftsteuer und dürfen daher nicht die Insolvenzmasse schmälern (ebenso Waza/Uhländer/Schmittmann, Insolvenzen und Steuern, 10. Aufl. Rn. 1560 ff.; MünchKommInsO/Schüppen/Ruh, 3. Aufl., Band 3, 1nsolvenzsteuerrecht Rn. 70; Schöne/Ley, DB 1993, 1405, 1408, 1410; Kahlert in Kahlert/Rühland, Sanierungs- und Insolvenzsteuerrecht, 2. Aufl. Rn. 9.836; Maus, ZIP 1993, 743, 746; mit Einschränkungen auch BFH, ZIP 2008, 1643 Rn. 21 - jedenfalls zulasten der unbeschränkt haftenden Gesellschafter).

  • FG Niedersachsen, 28.10.2008 - 13 K 457/07

    Bestimmung der Zuordnung von Steuerforderungen zu den verschiedenen

    Sie wird mittels Einkommensteuerbescheid gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend gemacht (vgl. BFH-Urteil vom 11. November 1993 XI R 73/92, BFH/NV 1994, 477; BFH-Urteil vom 25. Juli 1995 VIII R 61/94, BFH/NV 1996, 117; BFH-Urteil vom 5. März 2008 X R 60/04, BFH/NV 2008, 1569).

    Sind in einem Veranlagungszeitraum mehrere insolvenzrechtliche Forderungskategorien betroffen, so ist die einheitlich ermittelte Einkommensteuer aufzuteilen (BFH-Urteil vom 29. März 1984 IV R 271/83, BStBl II 1984, 602; BFH-Urteil vom 25. Juli 1995 VIII R 61/94, BFH/NV 1996, 117; BFH-Urteil vom 5. März 2008 X R 60/04, BFH/NV 2008, 1569).

    Daraus wird allgemein gefolgert, dass eine Steuerforderung nicht Masseverbindlichkeit sein kann, wenn das zugrunde liegende Einkommen, welches die Steuerforderung ausgelöst hat, nicht der Masse zugute kommt (Benne, Betriebs-Berater 2001, 1977 (1979 ff.); Meyer/Verfürth, Betriebs-Berater 2007, 862 (865); Waza/ Uhländer/ Schmittmann, Insolvenzen und Steuern, 7. Auflage, Rz. 1210; Frotscher, Besteuerung bei Insolvenz, 6. Auflage, S. 135 ff.; vgl. auch BFH-Urteil vom 9. November 1994 I R 5/94, BStBl II 1995, 255; BFH-Urteil vom 5. März 2008 X R 60/04, BFH/NV 2008, 1569; Kahlert/Rühland, Sanierungs- und Insolvenzsteuerrecht, Rz. 2283 f.).

    Dennoch hat der BFH für den Fall eines Simultankonkurses entschieden, dass der auf den Einkünften aus der Mitunternehmerschaft beruhende Einkommensteuerbescheid gegen den Konkursverwalter über das Vermögen des Mitunternehmers zu richten ist (BFH-Urteil vom 5. März 2008 X R 60/04, BFH/NV 2008, 1569; vgl. auch Kahlert, ZIP 2008, 1645).

  • BFH, 16.04.2015 - III R 21/11

    Einkommensteuer als Masseschuld

    Sonstige nach der Eröffnung begründete Steueransprüche sind insolvenzfrei und gegen den Schuldner festzusetzen (vgl. BFH-Urteile vom 5. März 2008 X R 60/04, BFHE 220, 299, BStBl II 2008, 787, unter II.1.; vom 18. Mai 2010 X R 60/08, BFHE 229, 62, BStBl II 2011, 429, Rz 35).
  • BFH, 16.07.2015 - III R 32/13

    Entscheidung über Masseschuld im Festsetzungsverfahren - Einkommensteuer als

    Sonstige nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründete Steueransprüche sind insolvenzfrei und gegen den Schuldner festzusetzen (vgl. BFH-Urteile vom 5. März 2008 X R 60/04, BFHE 220, 299, BStBl II 2008, 787, unter II.1., m.w.N.; in BFHE 229, 62, BStBl II 2011, 429, Rz 35).
  • BFH, 18.12.2014 - X B 89/14

    Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit bei Zurechnung von Gewinnanteilen nach

    Der angerufene Senat hat bereits in seinem Urteil vom 5. März 2008 X R 60/04 (BFHE 220, 299, BStBl II 2008, 787) entschieden, die steuerliche Zuordnung und Erfassung von Einkünften werde durch die Vorschriften der InsO nicht verändert, weder bei einem Konkurs über das Vermögen der Mitunternehmerschaft noch bei einem Konkurs über das Vermögen eines Mitunternehmers noch in dem Fall, in dem --wie im Streitfall-- sowohl über das Vermögen der Mitunternehmerschaft als auch über das des Mitunternehmers Insolvenz eröffnet wurde.
  • BFH, 12.02.2009 - X E 2/09

    Erinnerung gegen Kostenansatz - unrichtige Sachbehandlung - Einwendungen gegen

    Sie beziehen sich u.a. auf das Verfahren X R 60/04 und machen geltend, dass in diesem Verfahren den Beigeladenen keine Kosten auferlegt worden seien.

    Die Kostenstelle wies darauf hin, dass das Verfahren X R 60/04 für den Kostenansatz zu X R 61/04 keine Bedeutung habe.

    Der Senat weist darauf hin, dass die Kostenentscheidung in der Sache X R 60/04 für die Beurteilung des hier streitigen Kostenansatzes keine Bedeutung hat.

  • FG Berlin-Brandenburg, 16.12.2010 - 10 K 15202/09

    Steuererstattungsanspruch des Insolvenzschuldners - Kein Entfallen der

    Auf die Entscheidung des BFH vom 5. März 2008 (X R 60/04) werde verwiesen.

    Im Verfahren X R 60/04 habe der BFH nur darüber zu befinden gehabt, ob der Steueranspruch des Fiskus aus der Einkommensteuer eines Beteiligten gegen den Insolvenzverwalter der Personengesellschaft aus der Masse der Gesellschaft geltend gemacht werden könne.

  • FG Rheinland-Pfalz, 15.06.2018 - 3 K 1568/15

    Gesonderte Feststellung von Einkünften: Gleichzeitige Eröffnung von

  • FG Schleswig-Holstein, 23.06.2014 - 5 V 176/13

    Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit bei Beruhen auf nach der Eröffnung des

  • BGH, 05.11.2009 - IX ZR 25/07

    Einkommensteuerschulden als Massekosten einer Personengesellschaft

  • FG Hessen, 23.08.2017 - 4 K 2149/15

    § 37 Abs. 2 AO, § 48 Abs. 1 AO, § 44b Abs. 5 EStG

  • FG Niedersachsen, 07.03.2017 - 13 K 178/15

    Festsetzung einer als Masseverbindlichkeit zu behandelnden Steuer nach Aufhebung

  • FG Thüringen, 30.11.2011 - 3 K 581/09

    Verspätungszuschlag gegen Insolvenzverwalter - Einkommensteueranspruch auf nach

  • FG Rheinland-Pfalz, 13.11.2014 - 6 K 2046/11

    Abgrenzung zwischen Masseverbindlichkeit und insolvenzfreier Forderung bei

  • FG Düsseldorf, 08.07.2014 - 9 K 2384/10
  • FG Nürnberg, 11.12.2008 - 4 K 1394/07

    Ertragsteuern auf Tätigkeit des Insolvenzschuldners, die ohne Wissen des

  • OLG Stuttgart, 07.06.2016 - 14 U 24/16

    Insolvenz einer GmbH & Co. KG: Pflicht der Kommanditisten zur Zahlung von

  • FG München, 21.07.2010 - 10 K 3005/07

    Einkommensteuer des Jahres nach der Insolvenzeröffnung als Masseverbindlichkeit

  • FG Niedersachsen, 01.10.2009 - 15 K 110/09

    Geltendmachung von aus selbstständiger Tätigkeit entfallender Ertragssteuer

  • BFH, 10.06.2011 - IX B 13/11

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei begehrter

  • FG Köln, 30.09.2015 - 14 K 2679/12

    Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer begründet im Insolvenzverfahren eine

  • FG Düsseldorf, 02.02.2011 - 7 K 3953/10

    Geltendmachung einer Einkommensteuerschuld als Masseverbindlichkeit gegenüber dem

  • FG Rheinland-Pfalz, 28.10.2009 - 2 K 1231/08

    Einkommensteuerfestsetzung im Insolvenzverfahren

  • FG Hamburg, 13.10.2020 - 2 K 107/18

    Tonnagesteuer: Auflösung des sogenannten Unterschiedsbetrags gemäß § 5a Abs. 4 S.

  • FG Köln, 24.10.2012 - 9 K 2093/10

    Nichtigkeit eines gegenüber dem Insolvenzverwalter ergangenen Steuerbescheides

  • FG Sachsen, 11.11.2020 - 2 K 546/20

    Geltendmachen eines Verlusts aus einer Betriebsaufgabe eines Insolvenzschuldners

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    Geltendmachen eines Verlusts aus einer Betriebsaufgabe eines Insolvenzschuldners

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