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   BFH, 08.04.1987 - X R 64/81   

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https://dejure.org/1987,5927
BFH, 08.04.1987 - X R 64/81 (https://dejure.org/1987,5927)
BFH, Entscheidung vom 08.04.1987 - X R 64/81 (https://dejure.org/1987,5927)
BFH, Entscheidung vom 08. April 1987 - X R 64/81 (https://dejure.org/1987,5927)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 18.06.1986 - II R 38/84

    Finanzamt - Rechtlicher Grund - Dritter - Steuerschuldverhältnis -

    Auszug aus BFH, 08.04.1987 - X R 64/81
    Diese allgemeine Regelung des abgabenrechtlichen Erstattungs- und Rückforderungsanspruchs gilt auch für den Fall der fehlgeleiteten Zahlung an einen am Steuerrechtsverhältnis nicht beteiligten Dritten (Urteil des BFH vom 18. Juni 1986 II R 38/84, BFHE 146, 519, BStBl II 1986, 704, 705) und setzt nur die vorherige rechtsgrundlose Erfüllung eines Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis voraus (BFH-Urteil vom 21. Mai 1985 VII R 191/82, BFHE 143, 412, BStBl II 1985, 488, 489).

    Für die Beurteilung, wer Schuldner eines Rückforderungsanspruchs ist, kommt es allein darauf an, zu wessen Gunsten erkennbar die Zahlung geleistet wurde, die Gegenstand des Rückforderungsanspruchs ist (Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 12. Aufl., § 37 AO 1977 Tz. 31, m.w.N.; zu den entsprechenden Zurechnungskriterien im umgekehrten Fall des Erstattungsanspruchs: BFH-Urteile vom 9. April 1986 I R 62/81, BFHE 146, 344, BStBl II 1986, 565, 566; in BFHE 146, 519, BStBl II 1986, 704, 705; Tipke/Kruse, a.a.O., Tz 19 ff., m.w.N.).

  • BFH, 12.06.1986 - VII R 103/83

    Zu den Voraussetzungen einer auf Erstattung gerichteten Leistungsklage; zu den

    Auszug aus BFH, 08.04.1987 - X R 64/81
    Daraus allein, daß die in Frage stehenden Überweisungen in Übereinstimmung mit den zugrunde liegenden Steuerbescheiden (§ 218 Abs. 1 und Abs. 2 AO 1977), zu denen auch die vom FA anerkannten Voranmeldungen zählen (§§ 168, 218 Abs. 1 Satz 2 AO 1977; BFH-Urteile vom 22. Juli 1986 VII R 10/82, BFHE 147, 117, BStBl II 1986, 776, und vom 12. Juni 1986 VII R 103/83, BFHE 147, 1, BStBl II 1986, 702), erkennbar für die Tochter der Klägerin bestimmt waren, tatsächlich aber an die hiernach nicht betroffene Klägerin geleistet wurden, ergibt sich die Rückzahlungsverpflichtung der Klägerin.
  • BFH, 22.07.1986 - VII R 10/82

    Ein Abrechnungsbescheid kann nicht mit Einwendungen gegen die Steuerfestsetzung

    Auszug aus BFH, 08.04.1987 - X R 64/81
    Daraus allein, daß die in Frage stehenden Überweisungen in Übereinstimmung mit den zugrunde liegenden Steuerbescheiden (§ 218 Abs. 1 und Abs. 2 AO 1977), zu denen auch die vom FA anerkannten Voranmeldungen zählen (§§ 168, 218 Abs. 1 Satz 2 AO 1977; BFH-Urteile vom 22. Juli 1986 VII R 10/82, BFHE 147, 117, BStBl II 1986, 776, und vom 12. Juni 1986 VII R 103/83, BFHE 147, 1, BStBl II 1986, 702), erkennbar für die Tochter der Klägerin bestimmt waren, tatsächlich aber an die hiernach nicht betroffene Klägerin geleistet wurden, ergibt sich die Rückzahlungsverpflichtung der Klägerin.
  • BFH, 09.04.1986 - I R 62/81

    Abtretung - Erstattungszahlungsanspruch - Verwaltungsakt - Verletzung eigener

    Auszug aus BFH, 08.04.1987 - X R 64/81
    Für die Beurteilung, wer Schuldner eines Rückforderungsanspruchs ist, kommt es allein darauf an, zu wessen Gunsten erkennbar die Zahlung geleistet wurde, die Gegenstand des Rückforderungsanspruchs ist (Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 12. Aufl., § 37 AO 1977 Tz. 31, m.w.N.; zu den entsprechenden Zurechnungskriterien im umgekehrten Fall des Erstattungsanspruchs: BFH-Urteile vom 9. April 1986 I R 62/81, BFHE 146, 344, BStBl II 1986, 565, 566; in BFHE 146, 519, BStBl II 1986, 704, 705; Tipke/Kruse, a.a.O., Tz 19 ff., m.w.N.).
  • BFH, 21.05.1985 - VII R 191/82

    Erstattungsanspruch - Vorsteuerüberschuß - Auszahlungen durch Finanzamt - GmbH -

    Auszug aus BFH, 08.04.1987 - X R 64/81
    Diese allgemeine Regelung des abgabenrechtlichen Erstattungs- und Rückforderungsanspruchs gilt auch für den Fall der fehlgeleiteten Zahlung an einen am Steuerrechtsverhältnis nicht beteiligten Dritten (Urteil des BFH vom 18. Juni 1986 II R 38/84, BFHE 146, 519, BStBl II 1986, 704, 705) und setzt nur die vorherige rechtsgrundlose Erfüllung eines Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis voraus (BFH-Urteil vom 21. Mai 1985 VII R 191/82, BFHE 143, 412, BStBl II 1985, 488, 489).
  • BFH, 30.08.2005 - VII R 64/04

    Bestimmung des Leistungsempfängers eines Rückforderungsanspruchs in einem

    Schuldner eines abgabenrechtlichen Rückforderungsanspruchs ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) derjenige, zu dessen Gunsten erkennbar die Zahlung geleistet wurde, die zurückverlangt wird (vgl. schon BFH-Urteil vom 8. April 1987 X R 64/81, BFH/NV 1988, 2).
  • BFH, 06.06.2003 - VII B 262/02

    Dritter als Leistungsempfänger

    Schuldner eines abgabenrechtlichen Rückforderungsanspruchs ist vielmehr nach ständiger Rechtsprechung des BFH derjenige, zu dessen Gunsten erkennbar die Zahlung geleistet wurde, die zurückverlangt wird (vgl. schon Urteil des BFH vom 8. April 1987 X R 64/81, BFH/NV 1988, 2).
  • FG Hamburg, 25.11.2005 - II 258/04

    Abgabenordnung: Bestimmung des Leistungsempfängers bei einer Sicherungsabtretung

    Leistungsempfänger ist derjenige, zu dessen Gunsten erkennbar die Zahlung geleistet wurde, die zurückverlangt wird (BFH-Beschluss vom 06.06.2003, VII B 262/02, BFH/NV 2003, 1532; BFH-Urteil vom 08.04.1987, X R 64/81, BFH/NV 1988, 2).
  • FG Münster, 09.06.2016 - 6 K 213/13

    Verpflichtung eines Treuhänders zur Rückzahlung ausgezahlter Eigenheimzulagen

    Mithin ist nicht der Zahlungsempfänger, sondern der nach materiellem Steuerrecht Erstattungsberechtigte als Leistungsempfänger im Sinne des § 37 Abs. 2 AO anzusehen (BFH-Urteile vom 22.08.1980 VI R 102/77, BStBl II 1981, 44; vom 08.04.1987 X R 64/81, BFH/NV 1988, 2; Ratschow in Klein, AO, 12. Auflage 2014, § 37 Rn. 76, 78).
  • FG Schleswig-Holstein, 06.09.2017 - 5 K 42/15

    Verpflichtung des Insolvenzverwalters als Leistungsempfänger i.S.d. § 37 Abs. 2

    Mithin ist nicht der Zahlungsempfänger, sondern der nach materiellem Steuerrecht Erstattungsberechtigte als Leistungsempfänger im Sinne des § 37 Abs. 2 AO anzusehen (BFH-Urteile vom 22.08.1980 VI R 102/77, BStBl II 1981, 44; vom 08.04.1987 X R 64/81, BFH/NV 1988, 2; Ratschow in Klein, AO, 13. Auflage, § 37 Rn. 76, 78).
  • BFH, 21.02.2000 - VII B 157/99

    Auszahlung von Erstattungsbeträgen

    Wer Schuldner eines Rückforderungsanspruches ist, hängt davon ab, zu wessen Gunsten die Zahlung erkennbar geleistet wurde (vgl. Urteil des BFH vom 8. April 1987 X R 64/81, BFH/NV 1988, 2).
  • FG Berlin-Brandenburg, 08.12.2010 - 2 K 2286/06

    Rückforderung von Investitionszulage vom Zessionar trotz dessen Rückzahlung an

    Schuldner eines abgabenrechtlichen Rückforderungsanspruchs ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH derjenige, zu dessen Gunsten erkennbar die Zahlung geleistet wurde, die zurückverlangt wird (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 08.04.1987 X R 64/81, BFH/NV 1988, 2, Rz. 12 juris).
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