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   BFH, 10.07.2002 - X R 65/96   

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https://dejure.org/2002,10236
BFH, 10.07.2002 - X R 65/96 (https://dejure.org/2002,10236)
BFH, Entscheidung vom 10.07.2002 - X R 65/96 (https://dejure.org/2002,10236)
BFH, Entscheidung vom 10. Juli 2002 - X R 65/96 (https://dejure.org/2002,10236)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Einkommensteuer - Anpassung Vorauszahlung - Fristablauf - 15-Monats-Frist - Antrag - Hemmung

  • Judicialis

    EStG § 37 Abs. 3 Satz 3; ; EStG § ... 37 Abs. 3 Satz 3 1. Halbsatz; ; FGO § 118 Abs. 2; ; FGO § 100 Abs. 1 Satz 4; ; AO 1977 § 164; ; AO 1977 § 169; ; AO 1977 § 233a; ; AO 1977 § 164 Abs. 2; ; AO 1977 § 171 Abs. 3; ; AO 1977 § 233a Abs. 3; ; AO 1977 § 164 Abs. 2 Satz 2; ; AO 1977 § 164 Abs. 2 Satz 1; ; AO 1977 § 164 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Anhebung der ESt-Vorauszahlungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 37 Abs 3 S 3 J: 1989, AO 1977 § 164 Abs 2, AO 1977 § 169, AO 1977 § 171 Abs 3, AO 1977 § 233 a
    Ablaufhemmung; Antrag; Frist; Nachforderungszinsen; Vorauszahlung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 03.07.1995 - GrS 3/93

    Aufhebung der Vollziehung eines Einkommensteuerbescheids auch hinsichtlich

    Auszug aus BFH, 10.07.2002 - X R 65/96
    a) Allerdings war es nicht --wie von der Vorinstanz angenommen-- zu einer Erledigung des Klageverfahrens, sondern der ursprünglich streitbefangenen Verwaltungsakte gekommen (s. dazu Senatsurteil vom 28. Juni 2000 X R 24/95, BFHE 192, 32, BStBl II 2000, 514; Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl. 2002, § 100 Rz. 55, jeweils m.w.N.): Tatsächlich erledigt nämlich hatten sich die den Anpassungsantrag ablehnenden Verwaltungsentscheidungen zum Veranlagungszeitraum 1989 gemäß § 124 Abs. 2 AO 1977, und zwar spätestens mit Ergehen des Einkommensteuerbescheids für diesen Zeitraum (vgl. Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. Juli 1995 GrS 3/93, BFHE 178, 11, BStBl II 1995, 730, unter II. 2.; Gräber/ von Groll, a.a.O., § 100 Rz. 58; Kruse in Festschrift für K. Tipke, 1995, 227, 285 ff.), ebenso wie die von den Klägern mit dem Verpflichtungsbegehren erstrebte positive Anpassungsentscheidung (auch dazu BFH in BFHE 192, 32, BStBl II 2000, 514; Gräber/von Groll, a.a.O., § 100 Rz. 55, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 06.05.1986 - IX B 121/84

    Werbungskostenüberschuß - Gebäudeteil - Vermietung - Eigene Wohnzwecke

    Auszug aus BFH, 10.07.2002 - X R 65/96
    Die für eine solche Ermessensentscheidung erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen lagen zum maßgeblichen Zeitpunkt nicht vor: Unter den hier gegebenen, vom FG in unangefochtener Weise festgestellten tatsächlichen Umständen (§ 118 Abs. 2 FGO) war das FA innerhalb der gesetzlichen Frist nicht in der Lage, von dem ihm in § 37 Abs. 3 Satz 3 EStG eingeräumten Ermessen (dazu: BFH-Entscheidungen vom 22. Oktober 1981 IV R 81/79, BFHE 134, 415, BStBl II 1982, 446, unter 1., und vom 6. Mai 1986 IX B 121/84, BFHE 146, 433, BStBl II 1986, 749, unter 1. c; Stolterfoht in Kirchhof/ Söhn/Mellinghoff, Einkommensteuergesetz, § 37 Rdnr. D 57 ff., m.w.N.) einen pflichtgemäßen Gebrauch zu machen.
  • BFH, 28.06.2000 - X R 24/95

    Ablehnung eines Antrags auf Fristverlängerung

    Auszug aus BFH, 10.07.2002 - X R 65/96
    a) Allerdings war es nicht --wie von der Vorinstanz angenommen-- zu einer Erledigung des Klageverfahrens, sondern der ursprünglich streitbefangenen Verwaltungsakte gekommen (s. dazu Senatsurteil vom 28. Juni 2000 X R 24/95, BFHE 192, 32, BStBl II 2000, 514; Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl. 2002, § 100 Rz. 55, jeweils m.w.N.): Tatsächlich erledigt nämlich hatten sich die den Anpassungsantrag ablehnenden Verwaltungsentscheidungen zum Veranlagungszeitraum 1989 gemäß § 124 Abs. 2 AO 1977, und zwar spätestens mit Ergehen des Einkommensteuerbescheids für diesen Zeitraum (vgl. Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. Juli 1995 GrS 3/93, BFHE 178, 11, BStBl II 1995, 730, unter II. 2.; Gräber/ von Groll, a.a.O., § 100 Rz. 58; Kruse in Festschrift für K. Tipke, 1995, 227, 285 ff.), ebenso wie die von den Klägern mit dem Verpflichtungsbegehren erstrebte positive Anpassungsentscheidung (auch dazu BFH in BFHE 192, 32, BStBl II 2000, 514; Gräber/von Groll, a.a.O., § 100 Rz. 55, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 07.08.1979 - VII R 14/77

    Fortsetzungsfeststellungsklage - Erledigung des Verwaltungsaktes vor Klageehebung

    Auszug aus BFH, 10.07.2002 - X R 65/96
    Dass das erledigende Ereignis schon vor Klageerhebung eingetreten war, ist unbeachtlich (BFH-Urteil vom 7. August 1979 VII R 14/77, BFHE 128, 346, BStBl II 1979, 708; Gräber/ von Groll, a.a.O., § 100 Rz. 59, m.w.N.).
  • BFH, 22.10.1981 - IV R 81/79

    Vorauszahlungen - Einkommensteuer

    Auszug aus BFH, 10.07.2002 - X R 65/96
    Die für eine solche Ermessensentscheidung erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen lagen zum maßgeblichen Zeitpunkt nicht vor: Unter den hier gegebenen, vom FG in unangefochtener Weise festgestellten tatsächlichen Umständen (§ 118 Abs. 2 FGO) war das FA innerhalb der gesetzlichen Frist nicht in der Lage, von dem ihm in § 37 Abs. 3 Satz 3 EStG eingeräumten Ermessen (dazu: BFH-Entscheidungen vom 22. Oktober 1981 IV R 81/79, BFHE 134, 415, BStBl II 1982, 446, unter 1., und vom 6. Mai 1986 IX B 121/84, BFHE 146, 433, BStBl II 1986, 749, unter 1. c; Stolterfoht in Kirchhof/ Söhn/Mellinghoff, Einkommensteuergesetz, § 37 Rdnr. D 57 ff., m.w.N.) einen pflichtgemäßen Gebrauch zu machen.
  • BFH, 30.10.2001 - X B 147/01

    NZB; FGO -Novelle; Darlegungspflicht bei geklärten Rechtsfragen

    Auszug aus BFH, 10.07.2002 - X R 65/96
    Inwieweit die nach alledem zu Recht ausgesprochene Ablehnung der erstrebten Anpassung die Zinszahlung nach § 233a AO 1977 tatsächlich beeinflusst (dazu näher Senatsbeschluss vom 30. Oktober 2001 X B 147/01, BFH/NV 2002, 505), ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens.
  • BFH, 23.02.2000 - VIII R 80/98

    Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 10.07.2002 - X R 65/96
    Auf nahe liegende rechtliche oder tatsächliche Gesichtspunkte braucht das FG nicht ausdrücklich hinzuweisen, wenn die Beteiligten fachkundig vertreten sind (vgl. dazu BFH-Urteil vom 23. Februar 2000 VIII R 80/98, BFH/NV 2000, 978, m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 27.07.1995 - 6 K 93/92

    Antrag auf nachträgliche Höherfestsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen;

    Auszug aus BFH, 10.07.2002 - X R 65/96
    Das Urteil des FG ist veröffentlicht in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1996, 143.
  • FG Baden-Württemberg, 09.02.2018 - 13 K 3586/16

    Bestimmung der Festsetzungsfrist für Hinterziehungszinsen auf hinterzogene

    Die Norm regelt vielmehr lediglich ein Festsetzungs- bzw. Anpassungsverbot für die Vorauszahlung als solche (vgl. BFH, Urteil vom 10. Juli 2002 X R 65/96, BFH/NV 2002, 1567 Rn. 20f; A. Schmidt in: Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, 282. Lieferung 10.2017, § 37 EStG Rn. 47).
  • FG Münster, 01.08.2011 - 9 V 357/11

    Verstoß der Sanierungsklausel gegen Gemeinschaftsrecht?

    An einer Überprüfung des streitigen Untergangs der Verlustvorträge ist der Senat des Weiteren nicht deswegen gehindert, weil es sich bei einer von der letzten Veranlagung abweichenden Anpassung von Vorauszahlungen an die voraussichtliche Körperschaftsteuer des in Rede stehenden Veranlagungszeitraums nach § 37 Abs. 3 Satz 3 EStG i.V.m. § 31 Abs. 1 Satz 1 KStG um eine Ermessensentscheidung des FA handelt (vgl. etwa BFH-Urteil vom 10.7.2002 X R 65/96, BFH/NV 2002, 1567, unter II.2.a; BFH-Beschluss vom 16.10.1985 IX R 56/81, BFH/NV 1986, 354; hierzu auch Drenseck in Schmidt, EStG, 30. Aufl., § 37 EStG Rz 6 m.w.N.).
  • BFH, 26.06.2006 - XI B 154/05

    Definition eines Verfahrensfehlers i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO

    Das Finanzgericht (FG) hat in dem angefochtenen Urteil keinen Rechtssatz aufgestellt, der von den Rechtssätzen abweicht, die der BFH in seinem Urteil vom 10. Juli 2002 X R 65/96 (BFH/NV 2002, 1567) aufgestellt hat.

    Der Streitfall ist nicht mit dem Fall vergleichbar, der dem BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 1567 zugrunde gelegen hat.

  • FG Köln, 25.10.2016 - 3 K 887/16

    Feststellungsbegehren betreffend die Rechtswidrigkeit der Ablehnung des

    Eine Fortsetzungsfeststellungsklage kann auch dann erhoben werden, wenn sich - wie hier - der streitige Verwaltungsakt bereits vor Klageerhebung erledigt hat (vgl. BFH 10.07.2002 - X R 65/96, BFH/NV 2002, 1567; Schmidt-Troje, in: Beermann/Gosch, AO/FGO, § 100 FGO, Rn. 44, Stand Februar 2013).
  • BFH, 15.07.2005 - I B 233/04

    NZB: Versagung des rechtlichen Gehörs; nicht bewilligte Akteneinsicht

    Das rechtliche Gehör eines Klägers, der vor dem FG fachkundig vertreten ist, beinhaltet nicht den Anspruch, dass auch nahe liegende rechtliche oder tatsächliche Gesichtspunkte in der mündlichen Verhandlung erörtert werden (vgl. BFH-Beschluss vom 3. September 2003 IV B 48/02, juris; BFH-Urteil vom 10. Juli 2002 X R 65/96, BFH/NV 2002, 1567).
  • BFH, 15.07.2005 - I B 252/04

    NZB: Rechtsfortbildung

    Das rechtliche Gehör eines Klägers, der wie vorliegend vor dem FG fachkundig vertreten ist, umfasst nicht den Anspruch, auch nahe liegende rechtliche oder tatsächliche Gesichtspunkte in der mündlichen Verhandlung zu erörtern (vgl. BFH-Beschluss vom 23. September 2003 IV B 48/02, juris; BFH-Urteil vom 10. Juli 2002 X R 65/96, BFH/NV 2002, 1567).
  • BFH, 11.12.2012 - III B 91/12

    Festsetzung von Nachzahlungszinsen nach § 233a AO - Änderung der Zinsberechnung -

    Soweit der Kläger mit seinem Vortrag, das FG habe die Rechtsprechung des BFH nicht beachtet, nach der sich die Finanzbehörde unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben nicht auf den Ablauf der 15-Monats-Frist zur Anpassung von Einkommensteuervorauszahlungen (§ 37 Abs. 3 Satz 3  1. Halbsatz des Einkommensteuergesetzes in der im Streitjahr geltenden Fassung) berufen könne, wenn der Anpassungsantrag derart rechtzeitig vor Ablauf dieser Frist gestellt und sorgfältig begründet worden sei, dass die Ablehnung einer Anpassung als widersprüchliches Verhalten zu werten sei (BFH-Urteil vom 10. Juli 2002 X R 65/96, BFH/NV 2002, 1567), den Zulassungsgrund der Divergenz (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 FGO) geltend machen wollte, liegt dieser jedenfalls nicht vor.
  • FG Rheinland-Pfalz, 25.02.2016 - 6 K 1482/13

    Auslegung des Umfangs eines Antrags auf Entlastung von der Stromsteuer im Fall

    Denn auch Bescheide, die unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergehen, sind nur innerhalb der Grenze der Festsetzungsverjährung änderbar (BFH-Urteil vom 10.07.2002, X R 65/96 , BFH/NV 2002, 1567; BFH-Urteil vom 24.01.2008, IV R 87/06 , BStBl II 2008, 428).
  • FG Hamburg, 18.03.2011 - 3 V 15/11

    Ermessen des Finanzamtes bei Freibeträgen

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH ist die Festsetzung der Vorauszahlungen zur Einkommensteuer eine Ermessensentscheidung des FA (BFH Urteil vom 05.07.1966 I 65/64, BStBl III 1966, 605, Juris Rn. 22; BFH Urteil vom 21.01.1976 I R 21/74, BStBl II 1976, 389, Juris Rn. 10; BFH Urteil vom 22.10.1981 IV R 81/79, BStBl II 1982, 446, Juris Rn. 7; BFH Urteil vom 10.07.2002 X R 65/96, BFH/NV 2002, 1567, Juris Rn. 16).
  • BFH, 19.04.2005 - IV B 207/03

    Unterscheidung eines Verfahrensfehlers vom materiellrechtlichen Fehler

    Das Recht, sich zu dem der gerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt vor Erlass der Entscheidung äußern zu können, schützt einen fachkundig vertretenen Kläger nicht davor, dass Hinweise auf sachgerechte Anträge unterbleiben und nahe liegende rechtliche oder tatsächliche Gesichtspunkte in der mündlichen Verhandlung nicht erörtert werden (s. etwa BFH-Urteil vom 10. Juli 2002 X R 65/96, BFH/NV 2002, 1567, unter II. Nr. 5 der Gründe, m.w.N.).
  • BFH, 23.09.2003 - IV B 48/02

    Fall von geringer Bedeutung bei Streit um die Höhe eines Entnahmegewinns

  • FG Münster, 29.08.2012 - 11 K 977/12

    Abzugsbetrag nach § 7i EStG im Lohnsteuerermäßigungsverfahren vor Bescheid der

  • FG Münster, 31.10.2018 - 7 K 2396/16
  • FG Sachsen, 05.06.2012 - 1 V 262/12

    Berücksichtigung von Aufwendungen für Baudenkmale nach den §§ 7i, 10f EStG im

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