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   BFH, 21.08.1996 - X R 78/93   

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https://dejure.org/1996,1597
BFH, 21.08.1996 - X R 78/93 (https://dejure.org/1996,1597)
BFH, Entscheidung vom 21.08.1996 - X R 78/93 (https://dejure.org/1996,1597)
BFH, Entscheidung vom 21. August 1996 - X R 78/93 (https://dejure.org/1996,1597)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vermietung und Verpachtung eines bisher betrieblich genutzten Grundstücks als Entnahme - Fortführung als gewillkürtes Betriebsvermögen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Entnahme eines Betriebsgrundstücks

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 16 Abs 3, EStG § 34 Abs 1, EStG § 24 Abs 2 Nr 1, EStG § 4 Abs 1 S 2
    Betriebsaufgabe; Betriebsgrundstück; Entnahme; Tarifvergünstigung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 22.10.1992 - III R 7/91

    Betriebsaufgabe bei Einstellung der gewerblichen Tätigkeit und Auflösung des

    Auszug aus BFH, 21.08.1996 - X R 78/93
    Eine Aufgabe des ganzen Gewerbebetriebs (Betriebsaufgabe) liegt vor (vgl. BFH-Urteile vom 7. April 1989 III R 9/87, BFHE 157, 355, BStBl II 1989, 874; vom 22. Oktober 1992 III R 7/91, BFH/NV 1993, 358), wenn.

    nach der Einstellung der werbenden gewerblichen Tätigkeit und der Verwertung des sonstigen Betriebsvermögens das zurückbehaltene Betriebsgrundstück vermietet oder verpachtet wird (vgl. BFH-Urteile vom 21. Mai 1992 X R 77-78/90, BFH/NV 1992, 659; vom 22. Oktober 1992 III R 7/91, BFH/NV 1993, 358, jeweils m. w. N.); anläßlich der Verpachtung eines Gewerbebetriebs die wesentlichen Betriebsgrundlagen so umgestaltet werden, daß sie nicht mehr in der bisherigen Form genutzt werden können (vgl. BFH-Urteil vom 19. Januar 1983 I R 84/79, BFHE 138, 50, BStBl II 1983, 412).

  • BFH, 01.10.1986 - I R 96/83

    Vermietung oder Verpachtung eines zuvor betrieblich genutzten Grundstücks als

    Auszug aus BFH, 21.08.1996 - X R 78/93
    Die Rechtsprechung des BFH hat eine Entnahme verneint, wenn und solange der Steuerpflichtige das vermietete Grundstück in seiner Bilanz als Betriebsvermögen ausweist und objektive Merkmale fehlen, die darauf schließen lassen, daß eine spätere Verwendung zu betrieblichen Zwecken ausgeschlossen erscheint (BFH-Urteil vom 1. Oktober 1986 I R 96/83, BFHE 148, 32, 35, BStBl II 1987, 113).

    Die Berufung der Klägerin auf das BFH-Urteil in BFHE 148, 32, 35, BStBl II 1987, 113 geht fehl.

  • BFH, 09.08.1989 - X R 20/86

    1. Anschaffung eines Wirtschaftsgutes als betrieblicher Vorgang - 2.

    Auszug aus BFH, 21.08.1996 - X R 78/93
    Das Betriebsgrundstück ist mangels unmißverständlicher Entnahmehandlung -- durch buchmäßige Darstellung oder durch ein anderes schlüssiges Verhalten (vgl. Senatsurteil vom 9. August 1989 X R 20/86, BFHE 158, 316, 319 f., BStBl II 1990, 128, m. w. N. der Rechtsprechung) -- vor dem Streitjahr 1981 nicht entnommen worden.

    Zur Kundgabe des Entnahmewillens gehört insbesondere, daß der Steuerpflichtige innerhalb oder außerhalb des Buchführungswerks die naheliegenden steuerrechtlichen Folgerungen aus einer Entnahme zieht (Gewinnrealisierung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG; s. hierzu Urteil in BFHE 158, 316, 320, BStBl II 1990, 128).

  • RG, 06.03.1890 - 78/90

    In welchem Sinne ist das gesetzliche Merkmal der zusammengerotteten Menschenmenge

    Auszug aus BFH, 21.08.1996 - X R 78/93
    nach der Einstellung der werbenden gewerblichen Tätigkeit und der Verwertung des sonstigen Betriebsvermögens das zurückbehaltene Betriebsgrundstück vermietet oder verpachtet wird (vgl. BFH-Urteile vom 21. Mai 1992 X R 77-78/90, BFH/NV 1992, 659; vom 22. Oktober 1992 III R 7/91, BFH/NV 1993, 358, jeweils m. w. N.); anläßlich der Verpachtung eines Gewerbebetriebs die wesentlichen Betriebsgrundlagen so umgestaltet werden, daß sie nicht mehr in der bisherigen Form genutzt werden können (vgl. BFH-Urteil vom 19. Januar 1983 I R 84/79, BFHE 138, 50, BStBl II 1983, 412).
  • BFH, 23.06.1977 - IV R 81/73

    Zur Abgrenzung zwischen laufendem gewerblichem Gewinn und tarifbegünstigtem

    Auszug aus BFH, 21.08.1996 - X R 78/93
    Es ist mithin lediglich der Gegenstand des gewerblichen Unternehmens geändert worden (vgl. BFH-Urteil vom 23. Juni 1977 IV R 81/73, BFHE 122, 505, 507, BStBl II 1977, 721).
  • BVerfG, 10.05.1992 - 2 BvR 528/92

    Keine Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter durch Anwendung der

    Auszug aus BFH, 21.08.1996 - X R 78/93
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat eine hiergegen erhobene Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluß vom 10. Mai 1992 2 BvR 528/92, Deutsch-Deutsche Rechtszeitschrift -- DtZ -- 1992, 281).
  • BFH, 10.11.1992 - VII R 51/91

    Statthaftigkeit einer Revision ohne Zulassung bei Vorliegen von Verfahrensmängeln

    Auszug aus BFH, 21.08.1996 - X R 78/93
    Der Vortrag der Klägerin, an der im Jahre 1992 ergangenen Entscheidung des FG hätten als ehrenamtliche Richter nur solche aus dem Westteil von Berlin mitgewirkt, enthält keine Tatsachen, die einen Verfahrensfehler i. S. von § 116 Abs. 1 Nr. 1, § 119 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) schlüssig belegen würden (vgl. die zur Besetzung des FG im Jahre 1991 ergangenen BFH-Beschlüsse vom 18. August 1992 VIII R 9/92, BFHE 168, 508, BStBl II 1993, 55; vom 23. Oktober 1992 VI R 14/92, BFH/NV 1993, 257, und vom 10. November 1992 VII R 51/91, BFH/NV 1994, 27).
  • BFH, 18.08.1992 - VIII R 9/92

    Wahl von ehrenamtlichen Richtern am Finanzgericht

    Auszug aus BFH, 21.08.1996 - X R 78/93
    Der Vortrag der Klägerin, an der im Jahre 1992 ergangenen Entscheidung des FG hätten als ehrenamtliche Richter nur solche aus dem Westteil von Berlin mitgewirkt, enthält keine Tatsachen, die einen Verfahrensfehler i. S. von § 116 Abs. 1 Nr. 1, § 119 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) schlüssig belegen würden (vgl. die zur Besetzung des FG im Jahre 1991 ergangenen BFH-Beschlüsse vom 18. August 1992 VIII R 9/92, BFHE 168, 508, BStBl II 1993, 55; vom 23. Oktober 1992 VI R 14/92, BFH/NV 1993, 257, und vom 10. November 1992 VII R 51/91, BFH/NV 1994, 27).
  • BFH, 28.09.1995 - IV R 39/94

    Gesamttreuhandvermögen - Entnahmegewinn - Betriebsaufgabe - Betriebsunterbrechung

    Auszug aus BFH, 21.08.1996 - X R 78/93
    Zu einer Entnahme ohne ausdrückliche Erklärung oder Änderung der Rechtszuständigkeit kann es nach der Rechtsprechung des BFH kommen (vgl. Urteil vom 28. September 1995 IV R 39/94, BFHE 179, 75, BStBl II 1996, 276), wenn.
  • BFH, 11.12.1968 - I R 138/67

    Mündliche Verhandlung - Fortsetzung - Unterbrechung - Bestimmung von

    Auszug aus BFH, 21.08.1996 - X R 78/93
    Die entgegen der Auffassung des FA zulässige, weil eine unverzichtbare Verfahrensvorschrift betreffende (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 11. Dezember 1968 I R 138/67, BFHE 95, 24, BStBl II 1969, 297) Rüge der fehlerhaften Besetzung des FG greift nicht durch.
  • BFH, 23.10.1992 - VI R 14/92

    Unzulässigkeit der Revision wegen Nichtzulassung und nicht vorgebrachtem

  • BFH, 07.04.1989 - III R 9/87

    Gewinn aus der Auflösung eines Importwarenabschlags nur Aufgabegewinn, soweit im

  • BFH, 19.01.1983 - I R 84/79

    Verpachtung - Gewerbebetrieb - Aufgabe des Gewerbebetriebs - Stille Reserve

  • BFH, 02.09.2008 - X R 32/05

    Übergang des Geschäftswerts von einem Einzelunternehmen auf eine

    Eine Betriebsaufgabe liegt vor, wenn aufgrund eines Entschlusses des Steuerpflichtigen, den Betrieb aufzugeben, die bisher in diesem Betrieb entfaltete Tätigkeit endgültig eingestellt wird, alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang, d.h. innerhalb kurzer Zeit entweder insgesamt klar und eindeutig, äußerlich erkennbar in das Privatvermögen überführt bzw. anderen betriebsfremden Zwecken zugeführt oder insgesamt einzeln an verschiedene Erwerber veräußert oder teilweise veräußert und teilweise in das Privatvermögen überführt werden und dadurch der Betrieb als selbständiger Organismus des Wirtschaftslebens zu bestehen aufhört (BFH-Urteile vom 21. August 1996 X R 78/93, BFH/NV 1997, 226; vom 26. April 2001 IV R 14/00, BFHE 195, 290, BStBl II 2001, 798; Schmidt/Wacker, a.a.O., § 16 Rz 173; Stahl in Korn, § 16 EStG, Rz 234, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 21.08.2012 - VIII R 11/11

    Keine Entnahme betrieblicher und in Vorjahren zu mehr als 10 % genutzter PKW

    Dazu muss der Steuerpflichtige die sich aus der Entnahme ergebenden Folgerungen ziehen und regelmäßig den Gewinn aus der Entnahme des Wirtschaftsguts erklären (BFH-Urteile vom 21. August 1996 X R 78/93, BFH/NV 1997, 226; in BFHE 225, 367, BStBl II 2009, 811, m.w.N).
  • BFH, 18.09.2002 - X R 28/00

    Betriebsvermögen beim gewerblichen Grundstückshandel

    dd) Das FG hat übersehen, dass die vom Kläger im Jahr 1990 vorgenommene Umgestaltung der zuvor auf die spezifischen Bedürfnisse des Gasstätten- und Saunabetriebs zugeschnittenen Erdgeschossräume in zwei Wohnungen nach den von der ständigen Rechtsprechung des BFH zur Betriebsverpachtung im Ganzen entwickelten Grundsätzen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 28. September 1995 IV R 39/94, BFHE 179, 75, BStBl II 1996, 276, unter 1. der Gründe, m.w.N.; Senatsurteile vom 26. Februar 1997 X R 31/95, BFHE 183, 65, BStBl II 1997, 561, unter 3. a und b der Gründe, m.w.N., und vom 21. August 1996 X R 78/93, BFH/NV 1997, 226, unter III. 2. b der Gründe; vgl. ferner auch Senatsbeschluss vom 8. Mai 2000 X B 142/99, BFH/NV 2001, 16, unter 2. c der Gründe, mit zahlreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung des BFH; Schmidt/Wacker, a.a.O., § 16 Rz. 700, m.w.N.) zwangsläufig zu einer "Betriebsaufgabe" geführt hat.
  • BFH, 17.04.2002 - X R 8/00

    Verpächterwahlrecht bei Beendigung der Betriebsaufspaltung

    Zur Kundgabe des Entnahmewillens gehört insbesondere, dass der Steuerpflichtige innerhalb oder außerhalb seines Buchführungswerks die nahe liegenden steuerrechtlichen Folgerungen aus einer Entnahme zieht (vgl. Senatsurteile vom 9. August 1989 X R 20/86, 158, 316, BStBl II 1990, 128; vom 21. August 1996 X R 78/93, BFH/NV 1997, 226, unter III. 2. a der Gründe; vgl. auch das zur Veröffentlichung bestimmte BFH-Urteil vom 17. Januar 2002 IV R 74/99, BFH/NV 2002, 714).
  • BFH, 14.05.2009 - IV R 44/06

    Entnahme von Grundstücken, die zuvor zum notwendigen landwirtschaftlichen

    Dazu muss der Steuerpflichtige die sich aus der Entnahme ergebenden Folgerungen ziehen und regelmäßig den Gewinn aus der Entnahme des Grund und Bodens erklären (BFH-Urteil vom 21. August 1996 X R 78/93, BFH/NV 1997, 226, unter III.2.a der Gründe; BFH-Beschluss vom 4. Juni 2007 IV B 88/06, BFH/NV 2007, 2088, unter 3.a a.A. der Gründe).
  • BFH, 26.04.2001 - IV R 14/00

    GmbH-Beteiligung eines Mediziners

    a) Eine Betriebsaufgabe liegt vor, wenn aufgrund eines Entschlusses des Steuerpflichtigen, den Betrieb aufzugeben, die bisher in diesem Betrieb entfaltete betriebliche Tätigkeit endgültig eingestellt wird, alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang, d.h. innerhalb kurzer Zeit entweder insgesamt klar und eindeutig, äußerlich erkennbar in das Privatvermögen überführt bzw. anderen betriebsfremden Zwecken zugeführt oder insgesamt einzeln an verschiedene Erwerber veräußert oder teilweise veräußert und teilweise in das Privatvermögen überführt werden und dadurch der Betrieb als selbständiger Organismus des Wirtschaftslebens zu bestehen aufhört (BFH-Urteil vom 21. August 1996 X R 78/93 BFH/NV 1997, 226; Schmidt/ Wacker, a.a.O., § 16 Rdnr. 173; Stahl/Herff in Korn, Einkommensteuergesetz, § 16 Rdnr. 234, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 12.12.2000 - VIII R 10/99

    Bilanzänderung - Reinvestitionsrücklage

    Unterstellt man zugunsten der Klägerin, dass die Veräußerung des Grundstücks auf einem bereits früher gefassten Aufgabeentschluss beruhte, dann ist der für eine steuerbegünstigte Betriebsaufgabe unschädliche Aufgabezeitraum überschritten (zur gebotenen Betriebsaufgabe innerhalb kurzer Zeit vgl. u.a. BFH-Urteil vom 21. August 1996 X R 78/93, BFH/NV 1997, 226).
  • BFH, 23.09.2009 - IV R 70/06

    Betriebsvermögenseigenschaft von Grundstücken nach Umlegungsverfahren

    Dazu muss der Steuerpflichtige die sich aus der Entnahme ergebenden Folgerungen ziehen und regelmäßig den Gewinn aus der Entnahme des Grund und Bodens erklären (BFH-Urteil vom 21. August 1996 X R 78/93, BFH/NV 1997, 226, unter III.2.a der Gründe; BFH-Beschluss vom 4. Juni 2007 IV B 88/06, BFH/NV 2007, 2088, unter 3.a a.A. der Gründe).
  • BFH, 20.04.2020 - VI S 9/19

    Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs durch Übertragung sämtlicher

    Dazu muss der Steuerpflichtige die sich aus der Entnahme ergebenden Folgerungen ziehen und regelmäßig den Gewinn aus der Entnahme des Grund und Bodens erklären (BFH-Urteil vom 21.08.1996 - X R 78/93, BFH/NV 1997, 226, unter III.2.a; BFH-Beschluss vom 04.06.2007 - IV B 88/06, BFH/NV 2007, 2088, unter 3.a aa).
  • BFH, 07.10.2003 - X B 52/03

    Divergenzrüge

    Das FG hat seine Entscheidung unter Bezugnahme auf das Senatsurteil vom 21. August 1996 X R 78/93 (BFH/NV 1997, 226) maßgeblich darauf gestützt, dass der Gewerbebetrieb der Klägerin nach einer Strukturänderung, wenn auch in geringem Umfang, fortbestanden und sich das Grundstück weiterhin im Betriebsvermögen eines aktiven Gewerbebetriebes befunden habe.

    Der Senat vermag den Ausführungen der Klägerin nicht zu entnehmen, von welchem der von ihr zitierten Rechtssätze aus den genannten BFH-Urteilen vom 9. Oktober 1996 XI R 71/95 (BFHE 181, 452, BStBl II 1997, 236), vom 26. April 2001 IV R 14/00 (BFHE 195, 290, BStBl II 2001, 798), in BFH/NV 1997, 226; vom 21. Mai 1992 X R 77-78/90 (BFH/NV 1992, 659) und vom 11. Februar 1999 III R 112/96 (BFH/NV 1999, 1198) die Vorinstanz abgewichen sein soll, zumal das FG sämtliche der angeführten BFH-Urteile zur Begründung und Stützung seiner klageabweisenden Entscheidung herangezogen hat.

  • FG Münster, 03.04.2001 - 1 K 3426/98

    Erklärung einer OHG zu Einkünften aus einem Gewerbebetrieb und Erläuterungen zu

  • FG Düsseldorf, 14.08.2003 - 11 K 3786/00

    Aufgabegewinn; Betriebsverpachtung; Betriebsaufspaltung; Identitätswahrende

  • BFH, 05.07.2002 - XI B 136/01

    NZB; grundsätzliche Bedeutung; Sicherung einer einheitlichen Rspr.

  • BFH, 22.04.1998 - X R 101/95

    Bestandsvergleich - Veräußerungsgewinn - Aufgabegewinn - Aufbauten auf Grundstück

  • FG Düsseldorf, 25.11.1998 - 18 V 4606/97

    Betrieb eines Kraftverkehrsunternehmens zum Transport von Gütern; Rechtmäßigkeit

  • FG Münster, 20.07.2022 - 9 K 3170/19

    Streit über die Auflösung des negativen Kapitalkontos eines Kommanditisten nach

  • FG Niedersachsen, 28.04.2005 - 16 K 10263/00

    Besteuerung von Einnahmen aus einem Lizenzvertrag; Erfassung des Verkaufs von

  • BFH, 10.03.1998 - VIII R 62/96

    Beginn der Betriebsaufgabe

  • FG Münster, 21.12.2005 - 7 K 5243/02

    Abgrenzung Aufgabegewinn/laufender Gewinn bei gleichzeitiger Liquidation einer

  • FG Niedersachsen, 06.10.2004 - 2 K 95/00

    Voraussetzungen der Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs; Bestimmung des

  • BFH, 08.08.2007 - IV B 135/06

    Voraussetzungen der Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung, zur

  • BFH, 01.10.2002 - X B 34/02

    NZB; Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Übergehen von Beweisanträgen

  • FG Münster, 09.04.2019 - 2 K 397/18

    Einkommensteuer - Zur Frage, ob mit Erbbaurechten belastete Grundstücke bei ihrer

  • FG Niedersachsen, 03.03.2004 - 9 K 123/96
  • FG Münster, 25.04.1997 - 4 K 5211/94

    Anteile an Komplementär-GmbH als Sonder-Betriebsvermögen

  • FG Baden-Württemberg, 24.05.2000 - 2 K 281/98

    Zeitpunkt der Betriebsaufgabe

  • FG Brandenburg, 11.10.2000 - 4 K 327/00

    Betriebsverlegung einer Apotheke als Betriebsaufgabe; Voraussetzungen einer

  • FG Hamburg, 01.02.2000 - II 183/99

    Veräußerung wesentlicher Betriebsgrundlagen ohne Willen der Betriebsaufgabe -

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