Rechtsprechung
BFH, 16.02.2011 - X S 29/10 (PKH) |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Ausnahmsweise gleichzeitige Entscheidung über einen PKH-Antrag und die Hauptsache
- openjur.de
Ausnahmsweise gleichzeitige Entscheidung über einen PKH-Antrag und die Hauptsache
- Bundesfinanzhof
GG Art 3 Abs 1, GG § 19 Abs 4, FGO § 116 Abs 3 S 3, FGO § 142, ZPO § 114
Ausnahmsweise gleichzeitige Entscheidung über einen PKH-Antrag und die Hauptsache
- Bundesfinanzhof
Ausnahmsweise gleichzeitige Entscheidung über einen PKH-Antrag und die Hauptsache
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 3 Abs 1 GG, § 19 Abs 4 GG, § 116 Abs 3 S 3 FGO, § 142 FGO, § 114 ZPO
Ausnahmsweise gleichzeitige Entscheidung über einen PKH-Antrag und die Hauptsache - rewis.io
Ausnahmsweise gleichzeitige Entscheidung über einen PKH-Antrag und die Hauptsache
- ra.de
- rewis.io
Ausnahmsweise gleichzeitige Entscheidung über einen PKH-Antrag und die Hauptsache
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 116 Abs. 3 S. 3; FGO § 142; ZPO § 114
Zeitliches Zusammenfallen der Entscheidung über den PKH-Antrag und der Entscheidung in der Hauptsache - datenbank.nwb.de
Zeitgleiche Entscheidung über einen PKH-Antrag und eine Nichtzulassungsbeschwerde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Gleichzeitige Entscheidung über PKH-Antrag und Hauptsache
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ablehnung eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) wegen unzureichender Darlegung der gesetzlichen Zulassungsgründe; Kein zwingendes Erfordernis eines zeitlichen Abstandes zwischen der Entscheidung über den PKH-Antrag und der Entscheidung in der ...
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 03.03.2010 - VIII B 173/09
Reihenfolge und zeitlicher Abstand von (negativer) Entscheidung über PKH-Begehren …
Auszug aus BFH, 16.02.2011 - X S 29/10
In derartigen Fallkonstellationen verlangt aber weder das Gebot der weitgehenden Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten (Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG--) noch der Anspruch auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3 GG) einen zeitlichen Abstand zwischen den beiden Entscheidungen (vgl. auch Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. März 2010 VIII B 173/09, www.bundesfinanzhof.de/entscheidungen, unter I.1., m.w.N., Verfassungsbeschwerde durch Beschluss des BVerfG vom 2. September 2010 1 BvR 1272/10, nicht zur Entscheidung angenommen;… Senatsbeschluss vom 26. August 2010 X B 210/09, BFH/NV 2010, 2287, unter II.).Dieser Gesichtspunkt kommt aber nur dann zum Tragen, wenn der ablehnende PKH-Beschluss materiell-rechtliche Ausführungen unter Berücksichtigung höchstrichterlicher Entscheidungen enthält, die für das bereits eingelegte Rechtsmittel maßgeblich und für den Rechtsmittelführer ersichtlich neu sind (vgl. auch hierzu BFH-Beschluss VIII B 173/09, unter I.2., m.w.N.).
- BFH, 26.08.2010 - X B 210/09
(Zeitlicher Abstand von
Auszug aus BFH, 16.02.2011 - X S 29/10
In derartigen Fallkonstellationen verlangt aber weder das Gebot der weitgehenden Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten (Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG--) noch der Anspruch auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3 GG) einen zeitlichen Abstand zwischen den beiden Entscheidungen (vgl. auch Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. März 2010 VIII B 173/09, www.bundesfinanzhof.de/entscheidungen, unter I.1., m.w.N., Verfassungsbeschwerde durch Beschluss des BVerfG vom 2. September 2010 1 BvR 1272/10, nicht zur Entscheidung angenommen; Senatsbeschluss vom 26. August 2010 X B 210/09, BFH/NV 2010, 2287, unter II.). - BVerfG, 26.06.2003 - 1 BvR 1152/02
Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von …
Auszug aus BFH, 16.02.2011 - X S 29/10
Zwar darf der Beschluss über einen bereits entscheidungsreifen PKH-Antrag nicht bis zur noch ausstehenden Entscheidung in der Hauptsache hinausgezögert werden, wenn im Hauptsacheverfahren eine mündliche Verhandlung mit einer Beweisaufnahme oder zumindest einer persönlichen Anhörung der Beteiligten durchzuführen sein wird, deren Ergebnisse nicht von vornherein feststehen (Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 26. Juni 2003 1 BvR 1152/02, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2003, 3190, und vom 13. Juli 2005 1 BvR 175/05, NJW 2005, 3489). - BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 175/05
Verkennung der Anforderungen von Art 3 Abs 1 GG iVm den Rechtsstaatsprinzip bei …
Auszug aus BFH, 16.02.2011 - X S 29/10
Zwar darf der Beschluss über einen bereits entscheidungsreifen PKH-Antrag nicht bis zur noch ausstehenden Entscheidung in der Hauptsache hinausgezögert werden, wenn im Hauptsacheverfahren eine mündliche Verhandlung mit einer Beweisaufnahme oder zumindest einer persönlichen Anhörung der Beteiligten durchzuführen sein wird, deren Ergebnisse nicht von vornherein feststehen (Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 26. Juni 2003 1 BvR 1152/02, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2003, 3190, und vom 13. Juli 2005 1 BvR 175/05, NJW 2005, 3489).
- LSG Sachsen-Anhalt, 07.10.2013 - L 4 KR 18/13
Prozesskostenhilfe - Beschwerde gegen eine nicht vor einer abschließenden …
Allerdings ist der Klägerin grundsätzlich darin zuzustimmen, dass der Beschluss über einen bereits entscheidungsreifen PKH-Antrag nicht bis zur Verkündung eines Urteils oder danach herausgezögert werden darf, wenn eine Beweisaufnahme oder zumindest eine persönliche Anhörung der Beteiligten noch durchzuführen ist, deren Ergebnisse nicht von vornherein feststehen (vgl. Bundesfinanzhof (BFH), Beschluss vom 16. Februar 2011 - X S 29/10 mit weiteren Nachweisen, zitiert nach juris). - LSG Baden-Württemberg, 20.01.2017 - L 7 AS 4178/15 Der Senat kann hier über das Rechtsmittel des Kläger ausnahmsweise zeitgleich mit der Entscheidung über dessen Prozesskostenhilfegesuch (vgl. hierzu den weiteren Beschluss vom heutigen Tag) befinden; hierzu war der Senat befugt, weil auch eine frühzeitige Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch - wegen von vornherein fehlender Erfolgsaussicht - keinen Einfluss auf das Hauptsacheverfahren gehabt hätte (vgl. hierzu Bundesfinanzhof (BFH), Beschluss vom 3. März 2010 - VIII B 173/09 - (juris); BFH, Beschluss vom 16. Februar 2011 - X S 29/10 - (juris); ferner Senatsbeschlüsse vom 15. Oktober 2012 - L 7 S 1638/12 B - und 30. Oktober 2012 - L 7 AY 3771/12 B - (n.v.)).