Rechtsprechung
   BFH, 08.11.2013 - X S 41/13 (PKH)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,38113
BFH, 08.11.2013 - X S 41/13 (PKH) (https://dejure.org/2013,38113)
BFH, Entscheidung vom 08.11.2013 - X S 41/13 (PKH) (https://dejure.org/2013,38113)
BFH, Entscheidung vom 08. November 2013 - X S 41/13 (PKH) (https://dejure.org/2013,38113)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,38113) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Wiederholter Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • openjur.de

    Wiederholter Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 142, ZPO § 114 S 1, ZPO § 117 Abs 1 S 1
    Wiederholter Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • Bundesfinanzhof

    Wiederholter Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 142 FGO, § 114 S 1 ZPO, § 117 Abs 1 S 1 ZPO
    Wiederholter Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • rewis.io

    Wiederholter Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114 S. 1
    Rechtsmissbräuchlichkeit eines erneut ohne Beifügung der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eingereichten Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • datenbank.nwb.de

    Wiederholter Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe rechtsmissbräuchlich, wenn die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse wiederum nicht dargelegt werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 10.04.2013 - X S 5/13

    Nachweis der Mittellosigkeit im PKH-Verfahren

    Auszug aus BFH, 08.11.2013 - X S 41/13
    Der Senat hat durch Beschluss vom 10. April 2013 einen Antrag des Antragstellers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) für ein Entschädigungsklageverfahren (X K 4/12) abgelehnt (X S 5/13 (PKH), BFH/NV 2013, 971), da der Antragsteller die Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht eingereicht hatte.

    Letzteres hat der Antragsteller wiederum versäumt, so dass schon deshalb die Bewilligung von PKH aus den im Beschluss vom 10. April 2013 X S 5/13 (PKH) genannten Gründen abzulehnen ist.

  • BFH, 15.03.2006 - VI S 2/06

    Wiederholung des PKH-Antrages

    Auszug aus BFH, 08.11.2013 - X S 41/13
    a) Zwar ist ein erneuter Antrag auf Gewährung von PKH trotz des Vorliegens eines ablehnenden Beschlusses möglich, da gerichtliche Entscheidungen im PKH-Verfahren nicht in materielle Rechtskraft erwachsen (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. März 2006 VI S 2/06 (PKH), BFH/NV 2006, 1097, m.w.N.).
  • BFH, 20.10.1995 - IX S 4/95

    Zulässigkeit eines wiederholten Antrages auf Gewährung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BFH, 08.11.2013 - X S 41/13
    Voraussetzung für die Zulässigkeit eines solchen Antrags ist, dass der Antragsteller neue Tatsachen, Beweismittel oder rechtliche Gesichtspunkte vorträgt, die Veranlassung zu einer für ihn günstigeren Beurteilung der Erfolgsaussichten geben können (z.B. BFH-Beschluss vom 20. Oktober 1995 IX S 4/95, BFH/NV 1996, 256, m.w.N.).
  • BFH, 20.03.2019 - X K 4/18

    Überlange Verfahrensdauer eines isolierten PKH-Verfahrens

    Denn der Antragsteller ist gehalten, gegenüber dem Ursprungsverfahren neu eingetretene Tatsachen oder Beweismittel bzw. neue rechtliche Gesichtspunkte geltend zu machen, aus denen sich eine günstigere Einschätzung der Erfolgsaussichten ergeben kann (Senatsbeschluss vom 8. November 2013 X S 41/13 (PKH), juris, Rz 3; Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 142 Rz 109).
  • BFH, 28.07.2015 - V S 20/15

    Wiederholung eines PKH-Antrages - Antrag auf Akteneinsicht

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist dieser Antrag aber nur dann zulässig, wenn neue Tatsachen, Beweismittel oder rechtliche Gesichtspunkte vorgetragen werden, die Veranlassung zu einer für den Antragsteller günstigeren Beurteilung der Erfolgsaussichten geben könnten (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 8. November 2013 X S 41/13 (PKH), juris; vom 6. Dezember 1989 II B 17/89, BFH/NV 1990, 797; vom 4. Dezember 1990 VII B 56/90, BFH/NV 1991, 474; vom 20. Oktober 1995 IX S 4/95, BFH/NV 1996, 256).
  • BFH, 26.03.2015 - X E 2/15

    Gerichtskosten für die Entschädigungsklage nach Löschung aus dem Gerichtsregister

    Diese Vorauszahlungspflicht besteht fort, da Prozesskostenhilfe aufgrund der Senatsbeschlüsse vom 10. April 2013 X S 5/13 (PKH) (BFH/NV 2013, 971) und vom 8. November 2013 X S 41/13 (PKH) (BFH/NV 2014, 366) nicht bewilligt worden ist (§ 14 Nr. 1 GKG).
  • BFH, 22.09.2017 - IX S 20/17

    Wiederholung eines PKH-Antrags

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist dieser Antrag aber nur dann zulässig, wenn neue Tatsachen, Beweismittel oder rechtliche Gesichtspunkte vorgetragen werden, die Veranlassung zu einer für den Antragsteller günstigeren Beurteilung der Erfolgsaussichten geben könnten (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 8. November 2013 X S 41/13 (PKH), juris, und in BFH/NV 2015, 1435; Brandis in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 142 FGO Rz 55, jeweils m.w.N.).
  • LG Bonn, 04.09.2017 - 4 O 50/16

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe durch erneute Antragstellung trotz einer

    Die Antragstellerin hat kein Rechtsschutzbedürfnis für eine wiederholte Entscheidung über einen PKH-Antrag, nachdem die Kammer über ihr Gesuch mit Beschluss vom 17.06.2017 bereits entschieden hat (so auch LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 24. Juli 2008 - L 12 B 9/08 AL -, Rn. 12;BFH, Beschluss vom 08. November 2013 - X S 41/13 (PKH) -, Rn. 3).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht