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BFH, 08.11.2000 - X S 5/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Zinsen zur Einkommensteuer - Einlegung von Rechtsmitteln - Antrag auf Prozeßkostenhilfe - Kosten der Prozeßführung - Nichtzulassungsbeschwerde - Zulassungsfreie Revision - Wirtschaftliche Verhältnisse
- Judicialis
ZPO § 114; ; FGO § 142; ; FGO § 115 Abs. 2; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- BFH, 11.03.2010 - V S 20/09
Anhörungsrüge nach § 69a GKG - Eigenhändige Unterschrift des Urteils - Ablehnung …
Dies wird durch die abschriftliche Wiedergabe der Namen der Richter unter der Entscheidung kenntlich gemacht (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 8. November 2000 X S 5/00, BFH/NV 2001, 614). - BFH, 07.09.2012 - V S 24/12
Fehlerhafte Besetzung der Richterbank und fehlende Originalunterschriften
Dies wird durch die abschriftliche Wiedergabe der Namen der Richter unter die Entscheidung kenntlich gemacht (…vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2010, 1289, unter II.4.;… vom 25. März 1999 IX E 1/99, BFH/NV 1999, 1241; vom 8. November 2000 X S 5/00, BFH/NV 2001, 614, …und vom 7. Mai 2003 IX B 13/03, BFH/NV 2003, 1203). - BFH, 02.09.2008 - X S 40/08
Eigenhändige Unterzeichnung einer gerichtlichen Entscheidung
Dies wird durch die abschriftliche Wiedergabe der Namen der Richter unter der Entscheidung kenntlich gemacht (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. März 1999 IX E 1/99, BFH/NV 1999, 1241; vom 8. November 2000 X S 5/00, BFH/NV 2001, 614). - BFH, 07.05.2003 - IX B 13/03
Urteil; Unterschrift
Die in den Akten enthaltene Urschrift des Urteils ist von den an der Entscheidung beteiligten Berufsrichtern unterschrieben worden und die den Klägern zugestellte Urteilsausfertigung gibt deren Namen maschinenschriftlich wieder; dies reicht aus (z.B. BFH-Beschluss vom 8. November 2000 X S 5/00, BFH/NV 2001, 614, m.w.N.). - BFH, 18.08.2009 - X S 28/09
Eigenhändige Unterzeichnung einer gerichtlichen Entscheidung
Dies wird durch die abschriftliche Wiedergabe der Namen der Richter unter der Entscheidung kenntlich gemacht (vgl. BFH-Beschluss vom 8. November 2000 X S 5/00, BFH/NV 2001, 614).