Rechtsprechung
BGH, 27.11.2018 - X ZA 1/17 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 522 Abs. 2 ZPO, § 114 Abs. 1 Satz 1, 1. Halbs. ZPO, § 115 ZPO, § 115 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 118 Abs. 2 Satz 1 und 4 ZPO
- Wolters Kluwer
- rewis.io
Prozesskostenhilfeantrag: Notwendige Angaben zur Finanzierung des Lebensunterhalts; Angabe regelmäßiger freiwillige Zuwendungen Dritter
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 115 Abs. 1 S. 2
Erfüllung von in einem Schenkungsvertrag getroffenen Auflagen für Grundbesitz - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 21.10.2016 - 25 O 7241/15
- OLG München, 03.04.2017 - 20 U 4591/16
- BGH, 27.11.2018 - X ZA 1/17
- BGH, 15.04.2019 - X ZA 1/17
Papierfundstellen
- FamRZ 2019, 547
Wird zitiert von ... (12) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 02.04.2008 - XII ZB 184/05
Anforderungen an die Darlegung des Verbrauchs von früher vorhandenen des …
Auszug aus BGH, 27.11.2018 - X ZA 1/17
Diese Vermutung muss der Antragsteller ausräumen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 2. April 2008 - XII ZB 184/05, NJW-RR 2008, 953 Rn. 8, zur Darlegung des Verbleibs früher vorhandener erheblicher Geldbeträge).Andernfalls ist sein Begehren nach staatlicher Prozessfinanzierung rechtsmissbräuchlich (BGH, NJW-RR 2008, 953 Rn. 8).
- BGH, 16.11.2017 - IX ZA 21/17
Prozesskostenhilfe für eine Nichtzulassungsbeschwerde: Darlegung der …
Auszug aus BGH, 27.11.2018 - X ZA 1/17
Bei freiwilligen Leistungen Dritter müssen etwa eidesstattliche Versicherungen der Dritten über Umfang und Grund der Hilfeleistung vorgelegt werden (BGH, Beschluss vom 16. November 2017 - IX ZA 21/17, NJW-RR 2018, 190 Rn. 7).
- BGH, 18.06.2020 - IX ZB 45/19
Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen schuldloser …
aa) Wird Prozesskostenhilfe von Personen beantragt, die nach ihren Angaben keine Sozialhilfe beziehen, muss dargelegt und glaubhaft gemacht werden, wie der Lebensunterhalt finanziert wird (BGH…, Beschluss vom 16. November 2017 - IX ZA 21/17, WM 2018, 98 Rn. 7; vom 27. November 2018 - X ZA 1/17, FamRZ 2019, 547 Rn. 5; BSG…, Beschluss vom 18. Juni 2019 - B 8 SO 12/19 B, juris Rn. 4).Diese Grundsätze gelten gleichermaßen, wenn im Prozesskostenhilfeverfahren geltend gemacht wird, für den Lebensunterhalt Zuwendungen von wechselnden Personen in unterschiedlicher Höhe zu erhalten (BGH, Beschluss vom 27. November 2018, aaO).
- BGH, 27.07.2021 - XI ZA 1/21
Prozesskostenhilfe: Darlegung und Glaubhaftmachung der Einkünfte bei für eine …
Andernfalls ist sein Begehren nach staatlicher Prozessfinanzierung rechtsmissbräuchlich (…BGH, Beschlüsse vom 2. April 2008 - XII ZB 184/05, NJW-RR 2008, 953 Rn. 8 und vom 27. November 2018 - X ZA 1/17, FamRZ 2019, 547 Rn. 5). - KG, 10.11.2023 - 16 WF 128/23 Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung hat ein Beteiligter, der Verfahrenskostenhilfe begehrt, darzulegen und glaubhaft zu machen, wie er seinen Lebensunterhalt finanziert (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2018 - X ZA 1/17, FamRZ 2019, 547 sowie Senat…, Beschluss vom 28. Februar 2023 - 16 WF 17/23, RPfleger 2023, 423 = BerlAnwBl 2023, 274 [LS 1 und Rz. 5]).
- KG, 13.11.2023 - 16 WF 128/23
Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe auf Antrag eines Kindesvaters für das …
Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung hat ein Beteiligter, der Verfahrenskostenhilfe begehrt, darzulegen und glaubhaft zu machen, wie er seinen Lebensunterhalt finanziert (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2018 - X ZA 1/17, FamRZ 2019, 547 sowie Senat…, Beschluss vom 28. Februar 2023 - 16 WF 17/23, RPfleger 2023, 423 = BerlAnwBl 2023, 274 [LS 1 und Rz. 5]). - KG, 04.06.2021 - 16 UF 40/21
Beschwerde gegen Erteilung einer Widerrechtlichkeitsbescheinigung
Zudem hat die Mutter auf die Aufforderung des Senats vom x. x 20x, die Angaben zu ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen zu präzisieren und insbesondere darzulegen, wie sie ihren Lebensunterhalt in x bestreitet (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2018 - X ZA 1/17, FamRZ 2019, 547), nicht reagiert bzw. hierzu keine genügenden Angaben gemacht. - VGH Bayern, 05.08.2021 - 10 N 20.1227
Mangels Glaubhaftmachung der Bedürftigkeit erfolgloser PKH-Antrag
Diese Vermutung muss der Antragsteller ausräumen (vgl. BGH, B.v. 27.11.2018 - X ZA 1/17 - juris Rn. 5). - VGH Bayern, 13.12.2022 - 10 C 22.2086
Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei der …
Diese Vermutung muss der Antragsteller ausräumen (vgl. BGH, B.v. 27.11.2018 - X ZA 1/17 - juris Rn. 5). - KG, 08.06.2021 - 16 UF 40/21
Beschwerde gegen Erteilung einer Widerrechtlichkeitsbescheinigung
Zudem hat die Mutter auf die Aufforderung des Senats vom x. x 20x, die Angaben zu ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen zu präzisieren und insbesondere darzulegen, wie sie ihren Lebensunterhalt in x bestreitet (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2018 - X ZA 1/17, FamRZ 2019, 547), nicht reagiert bzw. hierzu keine genügenden Angaben gemacht. - KG, 28.02.2023 - 16 WF 17/23
Verfahrenskostenhilfe: Anforderungen an die Darlegung der persönlichen und …
a) Wer Verfahrenskostenhilfe beantragt, muss darlegen und glaubhaft machen, wie er seinen Lebensunterhalt bestreitet (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2018 - X ZA 1/17, FamRZ 2019, 547). - VG Düsseldorf, 20.06.2022 - 24 K 83/21
Bedürftigkeit, eidesstattliche Versicherung
Andernfalls ist sein Begehren nach staatlicher Prozessfinanzierung rechtsmissbräuchlich, BGH, Beschlüsse vom 2. April 2008 - XII ZB 184/05, NJW-RR 2008, 953 Rn. 8 und vom 27. November 2018 - X ZA 1/17, FamRZ 2019, 547 Rn. 5. - KG, 27.02.2023 - 16 WF 17/23
Anforderungen an die Darlegung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse …
- BPatG, 19.04.2021 - 9 W (pat) 8/20
Rechtsprechung
BGH, 15.04.2019 - X ZA 1/17 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- IWW
§ 522 Abs. 2 ZPO, § 234 Abs. 1 ZPO, § 234 ZPO, § 234 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO
- Wolters Kluwer
- rewis.io
Zurückweisung eines Prozesskostenhilfegesuchs für die Rechtsmittelinstanz: Zulässigkeitsanforderungen einer Gegenvorstellung nach Ablauf der Rechtsmittelfrist
- ra.de
- rechtsportal.de
- rechtsportal.de
ZPO § 234 Abs. 1 ; ZPO § 522 Abs. 2
Zurückweisung einer Gegenvorstellung gegen einen Beschluss; Verspätete Einlegung der Gegenvorstellung - datenbank.nwb.de
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die versagte Prozesskostenhilfe - und die Frist für die Gegenvorstellung
Verfahrensgang
- LG München I, 21.10.2016 - 25 O 7241/15
- OLG München, 03.04.2017 - 20 U 4591/16
- BGH, 27.11.2018 - X ZA 1/17
- BGH, 15.04.2019 - X ZA 1/17
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.01.2009 - VIII ZA 21/08
Fristen für die selbstfinanzierte Einlegung eines Rechtsmittels bzw. einen Antrag …
Auszug aus BGH, 15.04.2019 - X ZA 1/17
Einer Prozesspartei, deren für die Rechtsmittelinstanz innerhalb der Rechtsmittelfrist gestelltes Prozesskostenhilfegesuch nach Ablauf dieser Frist zurückgewiesen wird, steht danach nach ständiger Rechtsprechung zunächst eine kurze Überlegungszeit von etwa drei bis vier Tagen zur Verfügung, innerhalb derer sie sich entscheiden kann, ob sie das Rechtsmittel auf eigene Kosten durchführen will; im Anschluss daran läuft die zweiwöchige Wiedereinsetzungsfrist des § 234 Abs. 1 ZPO (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 20. Januar 2009 - VIII ZA 21/08, juris). - BGH, 26.04.2001 - IX ZB 25/01
zu späte Gegenvorstellung - Eine "Gegenvorstellung zur Herbeiführung einer …
Auszug aus BGH, 15.04.2019 - X ZA 1/17
Das setzt aber voraus, dass bei Erhebung dieses Rechtsbehelfs die Wiedereinsetzungsfrist noch nicht abgelaufen war (BGH, Beschluss vom 26. April 2001 - IX ZB 25/01, NJW 2001, 2262).
- BGH, 22.11.2022 - VIII ZA 9/22
Zurückweisung der Gegenvorstellungen
Die mit Schreiben vom 9. und 10. November 2022 fristgerecht innerhalb der Zweiwochenfrist des § 234 Abs. 1 Satz 1 ZPO (vgl. BGH, Beschluss vom 15. April 2019 - X ZA 1/17, juris Rn. 4) eingelegten Gegenvorstellungen der Kläger gegen den Senatsbeschluss vom 4. Oktober 2022, mit dem ihr Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe mangels Vorliegens der persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen (§§ 114, 115 ZPO) abgelehnt wurde, haben - ihre Zulässigkeit im Übrigen unterstellt - in der Sache keinen Erfolg.