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   BGH, 25.07.2017 - X ZA 2/17   

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https://dejure.org/2017,30726
BGH, 25.07.2017 - X ZA 2/17 (https://dejure.org/2017,30726)
BGH, Entscheidung vom 25.07.2017 - X ZA 2/17 (https://dejure.org/2017,30726)
BGH, Entscheidung vom 25. Juli 2017 - X ZA 2/17 (https://dejure.org/2017,30726)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 544 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 233 ZPO, § 117 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3, 4 ZPO, § 117 Abs. 2 Satz 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Beantragung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens; Erklärung zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen der Partei unter Verwendung des amtlich vorgeschriebenen Formulars

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beantragung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens; Erklärung zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen der Partei unter Verwendung des amtlich vorgeschriebenen Formulars

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.07.2014 - III ZB 4/14

    Vorliegen eines mangelnden Verschuldens an der Fristversäumnis zur Einlegung

    Auszug aus BGH, 25.07.2017 - X ZA 2/17
    Diesem Erfordernis ist nur genügt, wenn mit dem Prozesskostenhilfeantrag innerhalb der laufenden Frist auch eine Erklärung zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen der Partei unter Verwendung des amtlich vorgeschriebenen Formulars nebst den erforderlichen Belegen (§ 117 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 und 4 ZPO) vorgelegt wird (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2014 - VI ZA 15/14, NJW 2015, 1312 Rn. 2; Beschluss vom 24. Juli 2014 - III ZB 4/14, juris Rn. 3; Beschluss vom 21. Februar 2002 - IX ZA 10/01, NJW 2002, 2180).
  • BGH, 16.12.2014 - VI ZA 15/14

    Fristversäumung für eine Nichtzulassungsbeschwerde: Verschulden der angeblich

    Auszug aus BGH, 25.07.2017 - X ZA 2/17
    Diesem Erfordernis ist nur genügt, wenn mit dem Prozesskostenhilfeantrag innerhalb der laufenden Frist auch eine Erklärung zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen der Partei unter Verwendung des amtlich vorgeschriebenen Formulars nebst den erforderlichen Belegen (§ 117 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 und 4 ZPO) vorgelegt wird (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2014 - VI ZA 15/14, NJW 2015, 1312 Rn. 2; Beschluss vom 24. Juli 2014 - III ZB 4/14, juris Rn. 3; Beschluss vom 21. Februar 2002 - IX ZA 10/01, NJW 2002, 2180).
  • BGH, 21.02.2002 - IX ZA 10/01

    Versäumung einer Rechtsmittelfrist wegen wirtschaftlichen Unvermögens einer

    Auszug aus BGH, 25.07.2017 - X ZA 2/17
    Diesem Erfordernis ist nur genügt, wenn mit dem Prozesskostenhilfeantrag innerhalb der laufenden Frist auch eine Erklärung zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen der Partei unter Verwendung des amtlich vorgeschriebenen Formulars nebst den erforderlichen Belegen (§ 117 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 und 4 ZPO) vorgelegt wird (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2014 - VI ZA 15/14, NJW 2015, 1312 Rn. 2; Beschluss vom 24. Juli 2014 - III ZB 4/14, juris Rn. 3; Beschluss vom 21. Februar 2002 - IX ZA 10/01, NJW 2002, 2180).
  • BGH, 03.05.2018 - IX ZB 72/17

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Rechtsbeschwerde

    Eine Partei, die nicht in der Lage ist, für die Kosten eines Rechtsmittels aufzukommen, muss unter Verwendung der vorgeschriebenen Vordrucke und Beifügung aller erforderlichen Unterlagen innerhalb der Rechtsmittelfrist einen vollständigen Antrag auf Prozesskostenhilfe bei Gericht einreichen (BGH, Beschluss vom 18. Mai 2017 - IX ZA 9/17, MDR 2017, 970 Rn. 4 mwN; vom 25. Juli 2017 - X ZA 2/17, juris Rn. 2 mwN).
  • OLG Dresden, 07.09.2020 - 13 U 1427/20
    Seite 3 Rechtsmittelfrist bei Gericht einreichen (BGH, Beschluss vom 18.05.2017 - IX ZA 9/17, Rn. 4; vom 25.07.2017 - X ZA 2/17, Rn. 2, zitiert nach juris).
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