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   BGH, 15.04.2008 - X ZB 12/06   

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https://dejure.org/2008,1621
BGH, 15.04.2008 - X ZB 12/06 (https://dejure.org/2008,1621)
BGH, Entscheidung vom 15.04.2008 - X ZB 12/06 (https://dejure.org/2008,1621)
BGH, Entscheidung vom 15. April 2008 - X ZB 12/06 (https://dejure.org/2008,1621)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Gegenstandsgleichheit des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit i.S.d. § 6 Abs. 1 S. 2 Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO); Anzahl der Gegenstände der anwaltlichen Tätigkeit bei Geltendmachung inhaltsgleicher Unterlassungsansprüche gegen ...

  • Anwaltsblatt

    § 6 BRAGebO
    Verschiedene Gegenstände auch bei gleichen Unterlassungsanträgen

  • Anwaltsblatt

    § 6 BRAGebO
    Verschiedene Gegenstände auch bei gleichen Unterlassungsanträgen

  • Judicialis

    BRAGO § 6 Abs. 1 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 6 Abs. 1 S. 1
    Anwaltsgebühren bei einem inhaltsgleichen, gegen mehrere Beklagte gerichteten Patentnichtigkeitsverfahren

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "inhaltsgleiches Unterlassungsbegehren"

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unterlassungsbegehren gg. mehrere Beklagte: Derselbe Gegenstand?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    GmbH-Geschäftsführer haftet persönlich im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 1126
  • GRUR-RR 2008, 460
  • AnwBl 2008, 638
  • AnwBl Online 2008, 125
  • NZG 2008, 514
 
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Wird zitiert von ... (76)

  • BGH, 27.07.2010 - VI ZR 261/09

    Freistellungsanspruch für außergerichtliche Rechtsanwaltskosten: Tätigkeit in

    Insofern mag es sich um verschiedene Gegenstände handeln (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2005 - VIII ZB 52/04 - NJW 2005, 3786, 3787; vom 15. April 2008 - X ZB 12/06 - AnwBl. 2008, 638; OLG Stuttgart, JurBüro 1998, 302 f.).
  • BGH, 20.05.2008 - X ZR 180/05

    Tintenpatrone

    V. Die Kostenentscheidung beruht auf §§ 97, 100 ZPO (vgl. zur Kostenquotelung Sen.Beschl. v. 15.04.2008 - X ZB 12/06, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 03.11.2016 - I ZR 101/15

    MICRO COTTON - Verfahren wegen Verletzung einer Unionsmarke: Zulässigkeit eines

    Die von der Klägerin gegenüber den Beklagten geltend gemachte Haftung auf Unterlassen besteht für jeden von mehreren Schuldnern selbständig und unabhängig voneinander (vgl. BGH, Beschluss vom 15. April 2008 - X ZB 12/06, GRUR-RR 2008, 460 Rn. 8 = WRP 2008, 952).
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