Rechtsprechung
   BGH, 16.10.1973 - X ZB 15/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,1231
BGH, 16.10.1973 - X ZB 15/72 (https://dejure.org/1973,1231)
BGH, Entscheidung vom 16.10.1973 - X ZB 15/72 (https://dejure.org/1973,1231)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 1973 - X ZB 15/72 (https://dejure.org/1973,1231)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1973,1231) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1974, 309
  • GRUR 1974, 294
  • GRUR 1987, 515
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 28.10.1953 - VI ZR 217/52

    Schriftliches Verfahren

    Auszug aus BGH, 16.10.1973 - X ZB 15/72
    Ein Richterwechsel im schriftlichen Verfahren ist unschädlich (vgl. zu § 128 Abs. 2 ZPO; BGHZ 11, 27, 29 ff).

    Das war verfahrensrechtlich grundsätzlich zulässig (§§ 41 o PatG, 128 Abs. 2 ZPO; u.a. BGHZ 11, 27, 29 ff).

    Auch würde die rechtliche Bedeutung der Zustimmungserklärung der Beteiligten zum Übergang ins schriftliche Verfahren mißdeutet werden, die den Verzicht auf die Grundsätze der Mündlichkeit und der Unmittelbarkeit des Verfahrens beinhaltet (BGHZ 11, 27, 30), denen § 41 h Abs. 3 PatG und § 309 ZPO Rechnung tragen.

    Zu § 128 Abs. 2 ZPO ist das vom Bundesgerichtshof in BGHZ 11, 27, 31, 32 bejaht worden, in neueren Entscheidungen jedoch offen geblieben (vgl. BGHZ 28, 278, 285; BGH LM § 128 ZPO Nr. 16 und Nr. 23 = NJW 1970, 1458).

  • BGH, 13.05.1971 - X ZB 3/71

    Patent zum Befeuchten gefalteter künstlicher Wursthüllen - Unvorschriftmäßige

    Auszug aus BGH, 16.10.1973 - X ZB 15/72
    Sie bittet deshalb um Überprüfung der Entscheidung des erkennenden Senats vom 13. Mai 1971 (X ZB 3/71; GRUR 1971, 532 ff - Richterwechsel; vgl. ebenso für Warenzeichensachen die Entscheidung des BGH vom 18. Februar 1972 - I ZB 3/71).

    Sie hat keine Gesichtspunkte vorgetragen, die den Senat veranlassen könnten, von dem in seiner Entscheidung vom 13. Mai 1971 (a.a.O.) dargelegten Standpunkt abzuweichen.

  • BGH, 29.10.1958 - V ZR 158/57

    Schriftliches Verfahren

    Auszug aus BGH, 16.10.1973 - X ZB 15/72
    Zu § 128 Abs. 2 ZPO ist das vom Bundesgerichtshof in BGHZ 11, 27, 31, 32 bejaht worden, in neueren Entscheidungen jedoch offen geblieben (vgl. BGHZ 28, 278, 285; BGH LM § 128 ZPO Nr. 16 und Nr. 23 = NJW 1970, 1458).
  • BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62

    "Nicht mit Gründen versehen"

    Auszug aus BGH, 16.10.1973 - X ZB 15/72
    Die nicht zugelassene Rechtsbeschwerde ist nach § 41 p Abs. 3 PatG statthaft, weil mit ihr geltend gemacht wird, das Gericht sei nicht vorschriftsmäßig besetzt gewesen und der Beschluß sei nicht mit Gründen versehen (vgl. BGHZ 39, 333 - Warmpressen).
  • BGH, 03.12.1964 - Ia ZB 22/64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.10.1973 - X ZB 15/72
    Eine Verletzung von § 36 o PatG rechtfertigt jedoch, wie der Senat wiederholt entschieden hat, die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde nicht, die allein auf Grund des abschließenden Katalogs des § 41 p Abs. 3 PatG möglich ist (vgl. BGH GRUR 1964, 697, 698 - Fotoleiter; 1965, 273, 274 - Anodenkorb - und GRUR 1967, 681).
  • BGH, 12.06.1970 - V ZR 133/66

    Urteil im Wege der schriftlichen Entscheidung trotz Widerruf eines

    Auszug aus BGH, 16.10.1973 - X ZB 15/72
    Zu § 128 Abs. 2 ZPO ist das vom Bundesgerichtshof in BGHZ 11, 27, 31, 32 bejaht worden, in neueren Entscheidungen jedoch offen geblieben (vgl. BGHZ 28, 278, 285; BGH LM § 128 ZPO Nr. 16 und Nr. 23 = NJW 1970, 1458).
  • BGH, 28.11.1963 - Ia ZB 202/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.10.1973 - X ZB 15/72
    Zu Beweisanzeichen gehören auch Tatsachenbehauptungen, aus denen gefolgert werden soll, daß die Lehre der Patentanmeldung zu einer sprunghaften Verbesserung und Weiterentwicklung der Technik geführt habe und daß sie nur unter Überwindung von Hemmungen und Vorurteilen der betroffenen Fachkreise habe gefunden werden können (BGH GRUR 1964, 201, 202 - Elektro-Handschleifgerät; GRUR 1964, 259, 260 - Schreibstift).
  • BGH, 28.11.1963 - Ia ZB 204/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.10.1973 - X ZB 15/72
    Zu Beweisanzeichen gehören auch Tatsachenbehauptungen, aus denen gefolgert werden soll, daß die Lehre der Patentanmeldung zu einer sprunghaften Verbesserung und Weiterentwicklung der Technik geführt habe und daß sie nur unter Überwindung von Hemmungen und Vorurteilen der betroffenen Fachkreise habe gefunden werden können (BGH GRUR 1964, 201, 202 - Elektro-Handschleifgerät; GRUR 1964, 259, 260 - Schreibstift).
  • BGH, 16.07.1964 - Ia ZB 214/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.10.1973 - X ZB 15/72
    Eine Verletzung von § 36 o PatG rechtfertigt jedoch, wie der Senat wiederholt entschieden hat, die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde nicht, die allein auf Grund des abschließenden Katalogs des § 41 p Abs. 3 PatG möglich ist (vgl. BGH GRUR 1964, 697, 698 - Fotoleiter; 1965, 273, 274 - Anodenkorb - und GRUR 1967, 681).
  • BGH, 23.06.1967 - Ib ZB 18/66

    Annahme der gesetzlichen Vertretung eines Prozessbeteiligten - Gesetzliche

    Auszug aus BGH, 16.10.1973 - X ZB 15/72
    Eine Verletzung von § 36 o PatG rechtfertigt jedoch, wie der Senat wiederholt entschieden hat, die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde nicht, die allein auf Grund des abschließenden Katalogs des § 41 p Abs. 3 PatG möglich ist (vgl. BGH GRUR 1964, 697, 698 - Fotoleiter; 1965, 273, 274 - Anodenkorb - und GRUR 1967, 681).
  • BGH, 18.02.1972 - I ZB 3/71

    Rechtsbeschwerde mit der Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des

  • BGH, 28.03.2000 - X ZB 36/98

    Graustufenbild; Teilung der Anmeldung im Verfahren vor dem Patentgericht

    Daß der Anmelder den Zeitpunkt, zu dem seine Gestaltungsfreiheit endet, nicht exakt kennt, ist notwendige Folge des Umstandes, daß das Verfahren vor dem Patentamt schriftlich abgewickelt wird, wobei an die Stelle eines Schlusses der mündlichen Verhandlung der Zeitpunkt der Übergabe des Erteilungsbeschlusses an die Postabfertigungsstelle tritt (vgl. Sen.Beschl., aaO - Isoharnstoffäther; s. auch Sen.Beschl. v. 16.10.1973 - X ZB 15/72, GRUR 1974, 294 - Richterwechsel II).
  • BGH, 19.10.2000 - I ZB 62/98

    EASYPRESS; Verzicht auf Marke im laufenden Löschungsverfahren

    Das Bundespatentgericht war, nachdem es mündlich verhandelt hatte, gehalten, erneut in die mündliche Verhandlung einzutreten (§ 76 Abs. 6 Satz 2 MarkenG), wenn es die nach Abschluß der mündlichen Verhandlung eingetretene Tatsache des Erlöschens der Marke durch den im Löschungsantrag liegenden Verzicht der Markeninhaberin auf ihre Marke berücksichtigen wollte (Althammer/Ströbele, Markengesetz, 6. Aufl., § 69 Rdn. 16; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, § 69 Rdn. 6; vgl. BGH, Beschl. v. 16.10.1973 - X ZB 15/72, GRUR 1974, 294, 295 - Richterwechsel II, zu § 41h Abs. 3 PatG 1968, jetzt § 93 Abs. 3 PatG).
  • BGH, 13.02.1996 - X ZB 14/94

    "Schutzverkleidung"; Kostenpflicht des Veranlassers in einem Beschwerdeverfahren

    Dem Antrag eines Beteiligten auf Anberaumung einer weiteren mündlichen Verhandlung ist aber dann zu entsprechen, wenn sich die Verfahrenslage wesentlich geändert hat (BPatGE 12, 171, 172; unentschieden BGH, Beschl. v. 16.10.1974 - X ZB 15/72, GRUR 1974, 294, 295 - Richterwechsel II) und damit keine sachgerechte Entscheidungsgrundlage bietet, oder auch aus sonstigen Gründen, die im Nichtigkeitsverfahren die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung gemäß § 91 Abs. 3 PatG gebieten (vgl. Benkard/Schäfers, aaO., § 91 Rdn. 9).
  • BGH, 02.10.2002 - I ZB 27/00

    "TURBO-TABS"; Richterwechsel im schriftlichen Verfahren vor dem

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist anerkannt, daß ein Richterwechsel unschädlich ist, wenn - wie vorliegend - die mündliche Verhandlung nicht zu einer Sachentscheidung geführt hat und später im schriftlichen Verfahren eine Entscheidung getroffen wird (vgl. BGH, Beschl. v. 16.10.1973 - X ZB 15/72, GRUR 1974, 294, 295 - Richterwechsel II; Beschl. v. 9.4.1987 - I ZB 4/86, GRUR 1987, 515, 516 - Richterwechsel III; vgl. auch Fezer aaO § 78 Rdn. 6; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, § 78 Rdn. 4; Althammer/ Ströbele, Markengesetz, 6. Aufl., § 78 Rdn. 13; MünchKomm./Peters, ZPO, 2. Aufl., § 128 Rdn. 35; Zöller/Greger, ZPO, 23. Aufl., § 128 Rdn. 11; Musielak/ Stadler, ZPO, 3. Aufl., § 128 Rdn. 18).
  • BGH, 03.12.1991 - X ZB 5/91

    Kein Begründungsmangel bei Übergehen eines Beweisantritts zu Erfindungshöhe

    Ebensowenig stellt das Übergehen eines Beweisantritts zu einem solchen Element für die Bestimmung der Erfindungshöhe einen Begründungsmangel im Sinne des § 100 Abs. 3 Nr. 5 PatG dar (vgl. Sen.Beschl. v. 11.12.1977 - X ZB 18/72 aaO.; s. auch Beschl. v. 16.10.1973 - X ZB 15/72, GRUR 1974, 294, 296 - Richterwechsel II; v. 28.11.1963 - Ia ZB 202/63 aaO.).
  • BGH, 09.04.1987 - I ZB 4/86

    "Richterwechsel III"; Begriff des Richterwechsels

    In der Rechtsprechung des X. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes ist für das patentgerichtliche Beschwerdeverfahren ausgesprochen worden, daß ein Richterwechsel dann im Sinne des § 93 Abs. 3 PatG unschädlich sei, wenn die mündliche Verhandlung nicht zu einer Sachentscheidung geführt habe und später aufgrund eines schriftlichen Verfahrens eine Entscheidung getroffen worden sei (GRUR 1971, 532 - Richterwechsel; GRUR 1974, 294 - Richterwechsel II).

    Im übrigen würde eine Verletzung des § 78 PatG nach ständiger Rechtsprechung die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde nicht rechtfertigen (vgl. BGH GRUR 1964, 697, 698 - Fotoleiter; BGH GRUR 1974, 294, 295 rechte Spalte, zur Frage der etwa rechtswidrigen Ablehnung des Antrages auf Wiedereintritt in die mündliche Verhandlung).

  • BGH, 19.09.1985 - X ZB 37/84

    "Geschäftsverteilung"; Geschäftsverteilung nach Übergang ins schriftliche

    Die Äußerung in der Entscheidung des Senats vom 16. Oktober 197 (GRUR 1974, 294, 295 - Richterwechsel II), daß eine vorausgegangene mündliche Verhandlung nach dem Übergang ins schriftliche Verfahren ihre verfahrensrechtliche Bedeutung verliere, bezieht sich nicht auf die Verteilung der Geschäfte unter den Spruchkörpern des Bundespatentgerichts.

    Soweit die Rechtsbeschwerde aus der beiläufigen Äußerung in dem Beschluß des beschließenden Senats vom 16. Oktober 1973 (GRUR 1974, 294, 295 li.Sp. - Richterwechsel II), eine vorausgegangene mündliche Verhandlung verliere nach dem Übergang ins schriftliche Verfahren ihre verfahrensrechtliche Bedeutung, herleiten möchte, die Anknüpfung der Zuständigkeitsregelung - "vorherige mündliche Verhandlung" - verliere im Falle des Übergangs in das schriftliche Verfahren ihre Wirkung und könne daher auch nicht Grundlage der Zuständigkeitsregelung der Spruchkörper nach dem Geschäftsverteilungsplan sein, kann ihr nicht beigetreten werden.

  • BPatG, 13.11.2014 - 2 Ni 45/12

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Schuh aus einem Textil mit schmelzbaren

    Soweit die Parteien Schriftsätze nach den ihnen jeweils eingeräumten Fristen zu den Akten eingereicht haben - Schriftsätze der Klägerin vom 24. Oktober und 6. November 2014; Schriftsatz der Beklagten vom 3. November 2014 -, ist deren Inhalt nicht zu berücksichtigen gewesen (vgl. Schulte/Püschel, PatG, 9. Aufl., § 94 Rdnr. 12 m. w. N.; § 78, Rdnr. 34; BGH GRUR 1974, 294 - Richterwechsel II).
  • BPatG, 30.10.2014 - 2 Ni 45/12
    Soweit die Parteien Schriftsätze nach den ihnen jeweils eingeräumten Fristen zu den Akten eingereicht haben - Schriftsätze der Klägerin vom 24. Oktober und 6. November 2014; Schriftsatz der Beklagten vom 3. November 2014 -, ist deren Inhalt nicht zu berücksichtigen gewesen (vgl. Schulte/Püschel, PatG, 9. Aufl., § 94 Rdnr. 12 m. w. N.; § 78, Rdnr. 34; BGH GRUR 1974, 294 - Richterwechsel II).
  • BGH, 10.07.1979 - X ZR 23/78

    Oberarmschwimmringe

    Der erkennende Senat hat die gegen den Patentversagungsbeschluß des Bundespatentgerichts eingelegte Rechtsbeschwerde des Beklagten am 16. Oktober 1973 - X ZB 15/72 - zurückgewiesen.
  • BPatG, 05.08.2009 - 29 W (pat) 20/05
  • BPatG, 14.02.2018 - 19 W (pat) 15/17

    Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren - "Automatische Tür- oder Fensteranlage" -

  • BGH, 28.09.1993 - X ZB 1/93

    Sensorsystem für die Winkelgeschwindigkeit - Widerruf eines Patents - Bindung des

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht