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   BGH, 22.04.2008 - X ZB 18/07   

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https://dejure.org/2008,2560
BGH, 22.04.2008 - X ZB 18/07 (https://dejure.org/2008,2560)
BGH, Entscheidung vom 22.04.2008 - X ZB 18/07 (https://dejure.org/2008,2560)
BGH, Entscheidung vom 22. April 2008 - X ZB 18/07 (https://dejure.org/2008,2560)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unwirksamkeit einer von einem nicht mehr zugelassenen Prozessbevollmächtigten eingelegten Berufung; Zurechnung der schuldhaften Unkenntnis des Prozessbevollmächtigten von der Löschung aus einer gerichtlichen Rechtsanwaltsliste zur Partei; Rechtsbeschwerde gegen den ...

  • Anwaltsblatt

    § 85 ZPO
    Erlöschen der Prozessvollmacht bei Zulassungswiderruf

  • Judicialis

    ZPO § 85 Abs. 2; ; ZPO § 233 A

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 85 Abs. 2; ZPO § 233
    Wiedereinsetzung nach unwirksamer Einlegung der Berufung durch nicht mehr als Rechtsanwalt zugelassenen Prozessbevollmächtigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 85 Abs. 2 § 233
    Unwirksamkeit der Berufung wegen Löschung des Prozessbevollmächtigten aus der beim Berufungsgericht geführten Rechtsanwaltsliste; Zurechnung der schuldhaften Unkenntnis des Prozessbevollmächtigten von der Löschung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unwirksame Berufung durch nicht zugelassenen Rechtsanwalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 85 ZPO
    Erlöschen der Prozessvollmacht bei Zulassungswiderruf

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1290
  • MDR 2008, 873
  • FamRZ 2008, 2021 (Ls.)
  • VersR 2009, 282
  • AnwBl 2008, 632
  • AnwBl Online 2008, 134
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 10.06.2005 - 1 B 149.04

    Absoluter Revisionsgrund; Postulationsfähigkeit; Unterbrechung des Verfahrens;

    Auszug aus BGH, 22.04.2008 - X ZB 18/07
    Ist die vom Prozessbevollmächtigten eingelegte Berufung unwirksam, weil er nicht mehr als Rechtsanwalt zugelassen und aus der beim Berufungsgericht geführten Rechtsanwaltsliste gelöscht ist, muss sich die Partei die schuldhafte Unkenntnis des Prozessbevollmächtigten von der Löschung nicht zurechnen lassen (im Anschluss an BAG, Urt. v. 18.7.2007 - 5 AZR 848/06, NJW 2007, 3226; Abgrenzung zu BVerwG, Beschl. v. 10.6.2005 - 1 B 149/04, NJW 2005, 3018).

    d) Dieser Entscheidung des Senats steht der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Juni 2005 (1 B 149/04, NJW 2005, 3018) nicht entgegen.

  • BAG, 18.07.2007 - 5 AZR 848/06

    Vorläufiges Berufsverbot eines Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 22.04.2008 - X ZB 18/07
    Ist die vom Prozessbevollmächtigten eingelegte Berufung unwirksam, weil er nicht mehr als Rechtsanwalt zugelassen und aus der beim Berufungsgericht geführten Rechtsanwaltsliste gelöscht ist, muss sich die Partei die schuldhafte Unkenntnis des Prozessbevollmächtigten von der Löschung nicht zurechnen lassen (im Anschluss an BAG, Urt. v. 18.7.2007 - 5 AZR 848/06, NJW 2007, 3226; Abgrenzung zu BVerwG, Beschl. v. 10.6.2005 - 1 B 149/04, NJW 2005, 3018).

    Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 18. Juli 2007 (5 AZR 848/06, NJW 2007, 3226) die Frage ebenfalls offengelassen, jedoch ausgesprochen, die Partei müsse sich Handeln ihres Prozessbevollmächtigten nach Widerruf seiner Zulassung zur Anwaltschaft und Anordnung der sofortigen Vollziehung dieser Verfügung im überwiegenden öffentlichen Interesse nicht nach § 85 Abs. 2 ZPO zurechnen lassen.

  • BGH, 20.06.2000 - X ZB 11/00

    Postulationsfähigkeit bei sofortiger Beschwerde

    Auszug aus BGH, 22.04.2008 - X ZB 18/07
    § 78 ZPO ist eine formale Ordnungsvorschrift, die zwingend und strikt regelt, wann und in welcher Weise sich die Parteien eines Rechtsstreits durch Prozessbevollmächtigte vertreten lassen und welche Voraussetzungen diese - nach rein formalen Gesichtspunkten - erfüllen müssen (Sen.Beschl. v. 20.6.2000 - X ZB 11/00, NJW 2000, 3357).
  • BGH, 01.03.1984 - IX ZR 33/83

    Wahrung der Frist durch Einreichung einer Anfechtungsklage bei einem

    Auszug aus BGH, 22.04.2008 - X ZB 18/07
    Es erschiene als ein schwer verständlicher Widerspruch, eine Partei einerseits zu verpflichten, sich zur Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung eines zugelassenen Rechtsanwalts zu bedienen, ihr aber andererseits das Verschulden einer Person zuzurechnen, die ohne Zulassung zur Anwaltschaft lediglich noch als Rechtsanwalt auftritt und deren Rechtshandlungen wegen der Löschung in der Liste der zugelassenen Anwälte unwirksam sind (vgl. § 36 Abs. 2 BRAO; Henssler/Prütting, BRAO 2. Aufl. § 36 Rdn. 4; vgl. auch BGHZ 90, 249, 253; BGH, Beschl. v. 8.10.1986 - VIII ZB 41/86, NJW 1987, 327).
  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus BGH, 22.04.2008 - X ZB 18/07
    Die Verfahrensgrundrechte auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V. mit dem Rechtsstaatsprinzip) und auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) sowie der in Art. 19 Abs. 4 GG verankerte Justizgewährungsanspruch gebieten, den Zugang zu den Gerichten einschließlich der höheren Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.4.2004 - 1 BvR 1819/00, NJW 2004, 2583; BGHZ 151, 221; BGH, Beschl. v. 18.7.2007 - XII ZB 32/07, NJW 2007, 2778).
  • BGH, 08.10.1986 - VIII ZB 41/86

    Rückwirkende Beseitigung der Rechtskraftfolgen durch Wiedereinsetzung

    Auszug aus BGH, 22.04.2008 - X ZB 18/07
    Es erschiene als ein schwer verständlicher Widerspruch, eine Partei einerseits zu verpflichten, sich zur Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung eines zugelassenen Rechtsanwalts zu bedienen, ihr aber andererseits das Verschulden einer Person zuzurechnen, die ohne Zulassung zur Anwaltschaft lediglich noch als Rechtsanwalt auftritt und deren Rechtshandlungen wegen der Löschung in der Liste der zugelassenen Anwälte unwirksam sind (vgl. § 36 Abs. 2 BRAO; Henssler/Prütting, BRAO 2. Aufl. § 36 Rdn. 4; vgl. auch BGHZ 90, 249, 253; BGH, Beschl. v. 8.10.1986 - VIII ZB 41/86, NJW 1987, 327).
  • BVerfG, 26.04.2004 - 1 BvR 1819/00

    Zur Gewährung von Wiedereinsetzung bei der durch das Büropersonal eines Anwalts

    Auszug aus BGH, 22.04.2008 - X ZB 18/07
    Die Verfahrensgrundrechte auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V. mit dem Rechtsstaatsprinzip) und auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) sowie der in Art. 19 Abs. 4 GG verankerte Justizgewährungsanspruch gebieten, den Zugang zu den Gerichten einschließlich der höheren Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.4.2004 - 1 BvR 1819/00, NJW 2004, 2583; BGHZ 151, 221; BGH, Beschl. v. 18.7.2007 - XII ZB 32/07, NJW 2007, 2778).
  • BGH, 18.09.2003 - IX ZB 40/03

    Berücksichtigung neuer Tatsachen in der gegen den Verwerfungsbeschluß gerichteten

    Auszug aus BGH, 22.04.2008 - X ZB 18/07
    Die Rechtsbeschwerde gegen einen Verwerfungsbeschluss des Berufungsgerichts kann grundsätzlich nicht auf Tatsachen gestützt werden, die belegen sollen, dass die Berufungsbegründungsfrist gewahrt war, wenn sie in der Berufungsinstanz nicht vorgetragen worden sind (BGH, Beschl. vom 18.9.2003 - IX ZB 40/03, MDR 2004, 107).
  • BGH, 18.07.2007 - XII ZB 32/07

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei Übermittlung fristwahrender

    Auszug aus BGH, 22.04.2008 - X ZB 18/07
    Die Verfahrensgrundrechte auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V. mit dem Rechtsstaatsprinzip) und auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) sowie der in Art. 19 Abs. 4 GG verankerte Justizgewährungsanspruch gebieten, den Zugang zu den Gerichten einschließlich der höheren Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.4.2004 - 1 BvR 1819/00, NJW 2004, 2583; BGHZ 151, 221; BGH, Beschl. v. 18.7.2007 - XII ZB 32/07, NJW 2007, 2778).
  • OLG Celle, 09.07.1985 - 16 U 216/84

    Parteifähigkeit einer durch den Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens

    Auszug aus BGH, 22.04.2008 - X ZB 18/07
    Die unter dem Gesichtspunkt der eingetretenen Rechtskraft des unwirksam angefochtenen Urteils berührte Rechtssicherheit muss in einem solchen Fall zurücktreten (vgl. BGH NJW 1986, 327).
  • BGH, 26.01.2006 - III ZB 63/05

    Wirksamkeit der Prozesshandlungen eines Rechtsanwalts nach Verlust der Zulassung

  • BGH, 16.01.2007 - VIII ZB 75/06

    Voraussetzungen der Entscheidung über einen Wiedereinsetzungsantrag

  • BGH, 14.05.2009 - IX ZR 60/08

    Wirksamkeit der Prozessvollmacht und Rechtshandlungen eines Rechtsanwalts

    Die gleichen Gesichtspunkte werden dafür angeführt, dass ein Verlust der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft zugleich die einem Rechtsanwalt erteilte Prozessvollmacht entfallen lässt ( BGH, Beschl. v. 22. April 2008 - X ZB 18/07, MDR 2008, 873, 874; vgl. ferner BGHZ 166, 117, 123 Rn. 16).

    Das Bedürfnis, die Mandanten vor ungeeigneten Rechtsvertretern zu schützen (BGHZ 166, 117, 123 Rn. 16; BGH, Beschl. v. 22. April 2008 - X ZB 18/07, a.a.O.), wird nicht berührt.

  • BGH, 26.04.2017 - XII ZB 3/16

    Scheidungsfolgenregelung: Anwaltszwang für isolierte Beschwerde in Folgesache

    Zwar stellen die den Anwaltszwang betreffenden Verfahrensvorschriften sogenannte formale Ordnungsregeln dar, die zwingend und strikt festlegen, wann und in welcher Weise sich die Verfahrensbeteiligten durch Bevollmächtigte vertreten lassen müssen (vgl. BGH Beschlüsse vom 22. April 2008 - X ZB 18/07 - NJW-RR 2008, 1290 Rn. 9 und vom 20. Juni 2000 - X ZB 11/00 - NJW 2000, 3356, 3357).
  • OLG Saarbrücken, 02.10.2019 - 5 U 106/18

    Bei Verletzung einer versicherungsrechtlichen Obliegenheit - hier: behaupteter

    Das Gesetz bürdet so der Partei im Anwaltsprozess das Risiko auf, dass der von ihr bevollmächtigte Rechtsanwalt im Rahmen der Prozessvollmacht bei seinen Prozesshandlungen seine Pflichten schuldhaft verletzt (BGH, Beschluss vom 22. April 2008 - X ZB 18/07, NJW-RR 2008, 1290; Weth, in: Musielak/Voit, ZPO 16. Aufl., § 85 Rn. 7).
  • BGH, 30.08.2010 - X ZR 193/03

    Patentverletzungsverfahren: Wiedereinsetzung in die Frist zur Begründung der

    a) Die Entscheidung über einen Wiedereinsetzungsantrag wegen Versäumung einer Frist zur Einlegung oder Begründung eines Rechtsmittels setzt voraus, dass die Frist versäumt ist (§ 233 ZPO; vgl. Senat, Beschluss vom 22. April 2008 - X ZB 18/07, NJW-RR 2008, 1290 Rn. 5).
  • BGH, 30.03.2021 - VIII ZB 37/19

    A) Ein Rechtsanwalt ist hinsichtlich der fristwahrenden Übermittlung von

    Wird eine Entscheidung des Berufungsgerichts, das die Berufung als unzulässig verworfen hat, mit einem Rechtsmittel angegriffen, und ist damit allein die Zulässigkeit der Berufung Verfahrensgegenstand, ist die Zulässigkeit des Rechtsmittels keine Prozessfortsetzungsbedingung und somit nicht von Amts wegen zu prüfen (grundlegend BGH, Beschluss vom 18. September 2003 - IX ZB 40/03, aaO S. 167 ff.; siehe auch Beschlüsse vom 22. April 2008 - X ZB 18/07, NJW-RR 2008, 1290 Rn. 5; vom 11. Februar 2016 - V ZR 164/15, juris Rn. 16; vom 12. Mai 2016 - V ZB 135/15, NJW 2016, 3789 Rn. 10; Musielak/Voit/Ball, ZPO, 17. Aufl., § 522 Rn. 18 und § 577 Rn. 3; MünchKommZPO/Hamdorf, 6. Aufl., § 577 Rn. 12).
  • BGH, 24.04.2012 - VIII ZB 111/11

    Anwaltliches Berufsrecht: Erlöschen der Postulationsfähigkeit beim

    Denn ein mögliches Fehlverhalten eines Rechtsanwalts, dessen Zulassung - wie hier - mit sofortiger Wirkung widerrufen worden ist und der daher aus berufsrechtlichen Gründen nicht mehr als Rechtsanwalt auftreten darf (§ 14 Abs. 4, § 155 Abs. 2 BRAO), kann der von ihm vertretenen Partei generell nicht gemäß § 85 Abs. 2 ZPO zugerechnet werden (BAGE 123, 364 ff. = NJW 2007, 3226 Rn. 17 ff.; zustimmend BGH, Beschluss vom 22. April 2008 - X ZB 18/07, NJW-RR 2008, 1290 Rn. 8, 9, der sich mit einer erloschenen, aber noch nicht im Anwaltsverzeichnis gelöschten Zulassung zu befassen hatte; vgl. auch Zöller/Vollkommer, aaO, § 85 Rn. 25 i.V.m. § 86 Rn. 5).
  • OLG Stuttgart, 02.06.2016 - 2 U 108/15

    Insolvenzanfechtungsverfahren: Verfahrensrügen seitens des Berufungsklägers;

    Anders als in der vom Bundesgerichtshof zum Rechtsberatungsgesetz entschiedenen Konstellation (vgl. BGHZ 154, 283, 286 f, BGH, Urteile vom 17. Oktober 2006 - XI ZR 185/05, WM 2007, 110, 112; und vom 22. Mai 2007 - XI ZR 338/05, MittBayNot 2008, 204, 205) und als möglicherweise bei einem Verlust der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft (vgl. BGHZ 166, 117, 123, Rn. 16; BGH, Beschluss vom 22. April 2008 - X ZB 18/07, MDR 2008, 873, 874) gebietet der Schutz des Mandanten im Falle einer Interessenkollision keine Erstreckung der etwaigen Unwirksamkeit des Geschäftsbesorgungsvertrages nach § 43a BRAO auf die damit einhergehende, rechtlich aber abstrakte Vollmacht.

    Das Bedürfnis, die Mandanten vor ungeeigneten Rechtsvertretern zu schützen (BGHZ 166, 117, 123, Rn. 16; BGH, Beschluss vom 22. April 2008 - X ZB 18/07), wird hier nicht berührt.

  • OLG Köln, 01.03.2012 - 15 W 78/11

    Anwaltszwang für den Beitritt des Streitverkündungsempfängers zum selbständigen

    Zwar hat dieser erkannt, dass der Anwaltszwang einer geordneten Rechtspflege und zugleich den Interessen der Prozessparteien dient, die den Anwaltszwang regelnde Norm des § 78 ZPO im System der Zivilprozessordnung eine formale Ordnungsvorschrift darstellt und deshalb zwingend und strikt regelt, wann und in welcher Weise sich die Parteien eines Rechtsstreits durch Prozessbevollmächtigte vertreten lassen müssen, so dass sich eine erweiternde Auslegung des § 78 ZPO auch dann verbietet, wenn die Anwendung der Norm im Einzelfall nicht sinnvoll erscheint ( vgl.: BGH, Beschluss vom 22.04.2008 - X ZB 18/07 - NJW-RR 2008, 1290 f., 1290; Beschluss vom 20.06.2000 - X ZB 11/00 - NJW 2000, 3356 ff., 3357 ).
  • LAG Hessen, 26.09.2018 - 13 Sa 1231/15

    Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung

    Das Bedürfnis, die Mandanten vor ungeeigneten Rechtsvertretern zu schützen ( vgl. dazu BGH, Beschl. v. 22. April 2008 - X ZB 18/07 ), wird nicht berührt ( BGH, Urteil vom 14. Mai 2009, IX ZR 60/08, Rn. 12, juris ).
  • VG Düsseldorf, 26.02.2014 - 18 K 8827/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei fehlender Kenntnis der Partei vom

    vgl. zur Nichtanwendbarkeit des § 85 Abs. 2 ZPO in derartigen Fällen: BAG, Urteil vom 18. Juli 2007 - 5 AZR 848/06 -, NJW 2007, 3226 ff.; BGH, Beschluss vom 22. April 2008 - X ZB 18/07 -, NJW-RR 2008, 1290 f.
  • AG Ludwigslust, 07.06.2012 - 5 C 356/11

    Anwendbarkeit des § 85 ZPO beim Widerruf der Zulassung des

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