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   BGH, 26.08.2014 - X ZB 19/12   

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https://dejure.org/2014,26529
BGH, 26.08.2014 - X ZB 19/12 (https://dejure.org/2014,26529)
BGH, Entscheidung vom 26.08.2014 - X ZB 19/12 (https://dejure.org/2014,26529)
BGH, Entscheidung vom 26. August 2014 - X ZB 19/12 (https://dejure.org/2014,26529)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Kommunikationsrouter

    § 26 Abs 3 PatG, § 65 Abs 2 S 3 PatG, § 100 Abs 3 Nr 3 PatG, Art 103 Abs 1 GG
    Rechtsbeschwerdeverfahren gegen eine Beschwerdeentscheidung des Technischen Beschwerdesenats des Bundespatentamtes betreffend eine deutsche Patentanmeldung: Reichweite der technischen Sachkunde des Technischen Beschwerdesenats und Voraussetzungen für die Einholung eines ...

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kompetenzvermutung bei dem Technischen Beschwerdesenat des Patentgerichts

  • rewis.io

    Rechtsbeschwerdeverfahren gegen eine Beschwerdeentscheidung des Technischen Beschwerdesenats des Bundespatentamtes betreffend eine deutsche Patentanmeldung: Reichweite der technischen Sachkunde des Technischen Beschwerdesenats und Voraussetzungen für die Einholung eines ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kompetenzvermutung bei dem Technischen Beschwerdesenat des Patentgerichts

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Technischer Beschwerdesenat des BPatG auf einschlägigen Fachgebieten grundsätzlich sachkundig

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Technischer Beschwerdesenat des BPatG auf einschlägigen Fachgebieten grundsätzlich sachkundig

  • Jurion (Kurzinformation)

    Technischer Beschwerdesenat verfügt in der Regel über erforderliche technische Sachkunde

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Kommunikationsrouter

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Eigene Sachkunde des Technischen Beschwerdesenats des Patentgerichts

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 494
  • GRUR 2014, 1235
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.02.1970 - X ZB 3/69

    Anthradipyrazol

    Auszug aus BGH, 26.08.2014 - X ZB 19/12
    Dies schließt nicht aus, dass im Einzelfall dennoch die Einholung eines Sachverständigengutachtens angezeigt oder auch geboten sein kann, weil es auf fachlich-technische Fragen auf einem Teilgebiet des Fachgebiets, für den der Technische Beschwerdesenat zuständig ist, ankommt und die zur Entscheidung berufenen Richter über die zu deren erschöpfender Beurteilung erforderliche spezielle Sachkunde und gegebenenfalls Erfahrung nicht verfügen (im Anschluss an BGH, 24. Februar 1970, X ZB 3/69, BGHZ 53, 283 - Anthradipyrazol).

    Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass der Technische Beschwerdesenat des Patentgerichts auf den technischen Fachgebieten, die in seine Zuständigkeit fallen, aufgrund der Anforderungen, die das Gesetz an die berufliche Qualifikation der technischen Richter stellt (§ 65 Abs. 2 Satz 3, § 26 Abs. 3 PatG), und deren durch die ständige Befassung mit Erfindungen in diesen Bereichen gebildetes Erfahrungswissen über die zur Beurteilung der jeweils entscheidungserheblichen Fragen erforderliche technische Sachkunde verfügt (vgl. insoweit auch BGH, Beschluss vom 24. Februar 1970 - X ZB 3/69, BGHZ 53, 283, 297 - Anthradipyrazol).

    Dies schließt zwar nicht aus, dass im Einzelfall dennoch die Einholung eines Sachverständigengutachtens angezeigt oder auch geboten sein kann, weil es auf fachlich-technische Fragen auf einem Teilgebiet des Fachgebiets, für den der Technische Beschwerdesenat zuständig ist, ankommt und die zur Entscheidung berufenen Richter über die zu deren erschöpfender Beurteilung erforderliche spezielle Sachkunde und gegebenenfalls Erfahrung nicht verfügen (BGHZ 53, 283, 298 - Anthradipyrazol).

  • BGH, 16.09.2008 - X ZB 29/07

    Antennenhalter

    Auszug aus BGH, 26.08.2014 - X ZB 19/12
    Ein Hinweis kann lediglich geboten sein, wenn für die Beteiligten auch bei sorgfältiger Prozessführung nicht vorhersehbar ist, auf welche Erwägungen das Gericht seine Entscheidung stützen wird (BGH, Beschlüsse vom 15. April 2010 - Xa ZB 10/09, GRUR 2010, 950 Rn. 22 - Walzenformgebungsmaschine; vom 16. September 2008 - X ZB 29/07, GRUR 2009, 91 Rn. 9 - Antennenhalter; vom 25. Januar 2000 - X ZB 7/99, GRUR 2000, 792, 793 - Spiralbohrer).
  • BGH, 15.04.2010 - Xa ZB 10/09

    Walzenformgebungsmaschine

    Auszug aus BGH, 26.08.2014 - X ZB 19/12
    Ein Hinweis kann lediglich geboten sein, wenn für die Beteiligten auch bei sorgfältiger Prozessführung nicht vorhersehbar ist, auf welche Erwägungen das Gericht seine Entscheidung stützen wird (BGH, Beschlüsse vom 15. April 2010 - Xa ZB 10/09, GRUR 2010, 950 Rn. 22 - Walzenformgebungsmaschine; vom 16. September 2008 - X ZB 29/07, GRUR 2009, 91 Rn. 9 - Antennenhalter; vom 25. Januar 2000 - X ZB 7/99, GRUR 2000, 792, 793 - Spiralbohrer).
  • BGH, 25.01.2000 - X ZB 7/99

    Spiralbohrer; Rechtliches Gehör im Verfahren vor den Patentgerichten

    Auszug aus BGH, 26.08.2014 - X ZB 19/12
    Ein Hinweis kann lediglich geboten sein, wenn für die Beteiligten auch bei sorgfältiger Prozessführung nicht vorhersehbar ist, auf welche Erwägungen das Gericht seine Entscheidung stützen wird (BGH, Beschlüsse vom 15. April 2010 - Xa ZB 10/09, GRUR 2010, 950 Rn. 22 - Walzenformgebungsmaschine; vom 16. September 2008 - X ZB 29/07, GRUR 2009, 91 Rn. 9 - Antennenhalter; vom 25. Januar 2000 - X ZB 7/99, GRUR 2000, 792, 793 - Spiralbohrer).
  • BGH, 16.06.2011 - X ZB 3/10

    Werkstück

    Auszug aus BGH, 26.08.2014 - X ZB 19/12
    Diese Voraussetzung kann etwa gegeben sein, wenn das Gericht in der Endentscheidung von einer zuvor in einem gerichtlichen Hinweis geäußerten Rechtsauffassung abweichen will (BGH, Beschluss vom 16. Juni 2011 - X ZB 3/10, GRUR 2011, 851 Rn. 14 ff. - Werkstück).
  • BGH, 28.11.2012 - X ZB 6/11

    Sorbitol

    Auszug aus BGH, 26.08.2014 - X ZB 19/12
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör geht grundsätzlich nicht so weit, dass das Gericht den Beteiligten mitteilen müsste, wie es den die Grundlage seiner Entscheidung bildenden Sachverhalt voraussichtlich rechtlich würdigen wird, sondern er geht dahin, dass die Sach- und Rechtslage erörtert und den Beteiligten dadurch aufgezeigt wird, welche Gesichtspunkte für die Entscheidung voraussichtlich von Bedeutung sein werden (BGH, Beschluss vom 28. November 2012 - X ZB 6/11, GRUR 2013, 318 Rn. 10 mwN - Sorbitol).
  • BGH, 23.01.2024 - X ZB 18/22

    Patentanmeldung betreffend eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Trainieren

    Ein Hinweis kann lediglich geboten sein, wenn für die Beteiligten auch bei sorgfältiger Prozessführung nicht vorhersehbar ist, auf welche Erwägungen das Gericht seine Entscheidung stützen wird, und deshalb, weil diese Gesichtspunkte nicht angesprochen wurden, ein für die Entscheidung relevanter Sachvortrag unterbleibt (vgl. nur BGH, Beschluss vom 15. September 2020 - X ZB 17/19, Rn. 11; Beschluss vom 26. August 2014 - X ZB 19/12, GRUR 2014, 1235 Rn. 11 - Kommunikationsrouter; Beschluss vom 25. Januar 2000 - X ZB 7/99, GRUR 2000, 792, 793 - Spiralbohrer).
  • OLG Düsseldorf, 23.11.2023 - 2 U 138/22

    Tassenspender

    Ein Hinweis kann allerdings dann geboten sein, wenn für die Beteiligten auch bei sorgfältiger Prozessführung nicht vorhersehbar ist, auf welche Erwägungen das Gericht seine Entscheidung stützen wird (BVerfG, NJW 2003, 2524; BGH, GRUR 2013, 318 Rn. 10 - Sorbitol; GRUR 2014, 1235 Rn. 11 - Kommunikationsrouter; Beschl. v. 15.09.2020, Az.: X ZB 16/19, GRUR-RS 2020, 27434 Rn. 12 - Sortiervorrichtung).
  • BPatG, 24.10.2017 - 3 Ni 22/15

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Zusammensetzung zur Behandlung sexueller

    Im Verfahren vor dem Bundespatentgericht ist ein solcher Beweis in der Regel nicht erforderlich, da die Nichtigkeitssenate und die technischen Beschwerdesenate mit sachverständigen Richtern besetzt sind (vgl. BGH GRUR 2014, 1235 LS 1 u. Rn. 8 - Kommunikationsrouter; Schulte/Voit, PatG, 10. Aufl., § 81 Rn. 157; Busse/Schuster, PatG, 8. Aufl., § 87 Rn. 23).
  • BGH, 27.03.2018 - X ZB 11/17

    Voraussetzung der Anmeldung von Patenten; Einräumung der Gelegenheit zur Stellung

    Ein Hinweis kann lediglich geboten sein, wenn für die Beteiligten auch bei sorgfältiger Prozessführung nicht vorhersehbar ist, auf welche Erwägungen das Gericht seine Entscheidung stützen wird (BGH, Beschluss vom 28. November 2012 - X ZB 6/11, GRUR 2013, 318 Rn. 10 - Sorbitol; Beschluss vom 26.08.2014 - X ZB 19/12, GRUR 2014, 1235 Rn. 11 - Kommunikationsrouter; Beschluss vom 15. April 2010 - Xa ZB 10/09, GRUR 2010, 950 Rn. 22 - Walzenformgebungsmaschine).
  • BGH, 05.11.2018 - X ZB 13/17

    Patentfähigkeit des Verfahrens zur Herstellung von Polyvinylacetalen als Neuheit

    Ein Hinweis kann lediglich geboten sein, wenn für die Beteiligten auch bei sorgfältiger Prozessführung nicht vorhersehbar ist, auf welche Erwägungen das Gericht seine Entscheidung stützen wird (BGH, Beschluss vom 27. März 2018 - X ZB 11/17, juris; Beschluss vom 28. November 2012 - X ZB 6/11, GRUR 2013, 318 Rn. 10 - Sorbitol; Beschluss vom 26. August 2014 - X ZB 19/12, GRUR 2014, 1235 Rn. 11 - Kommunikationsrouter; Beschluss vom 15. April 2010 - Xa ZB 10/09, GRUR 2010, 950 Rn. 22 - Walzenformgebungsmaschine).

    Ein erneuter Hinweis kann allerdings geboten sein, wenn das Gericht hinsichtlich einer entscheidungserheblichen Frage von einer zuvor geäußerten Beurteilung abweichen will (BGH, Beschluss vom 16. Juni 2011 - X ZB 3/10, GRUR 2011, 851 Rn. 11 ff. - Werkstück; GRUR 2014, 1235 Rn. 11 - Kommunikationsrouter), wenn erkennbar ist, dass ein Beteiligter einen erteilten Hinweis falsch aufgenommen hat (BGH, Urteil vom 25. Juni 2002 - X ZR 83/00, NJW 2002, 3317, 3320), oder wenn ein Beteiligter aufgrund des erteilten Hinweises davon ausgehen durfte, dass die darin geäußerten Bedenken durch sein ergänzendes Vorbringen ausgeräumt sind (BGH, Urteil vom 5. November 2003.

  • BGH, 20.12.2016 - X ZB 7/16

    Rechtsbeschwerde im Patentanmeldungsverfahren: Gehörsverletzung bei Absehen von

    a) Nach der Rechtsprechung des Senats kann der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt sein, wenn ein technischer Beschwerdesenat von der Einholung eines Sachverständigengutachtens absieht, obwohl es sich aufgrund konkreter Umstände aufdrängt, dass es zur Beurteilung des Sachverhalts der Heranziehung zusätzlicher externer Sachkunde bedarf (BGH, Beschluss vom 26. August 2014 - X ZB 19/12, GRUR 2014, 1235 Rn. 8 f. - Kommunikationsrouter).
  • OLG Düsseldorf, 01.06.2021 - 15 U 26/20

    Feststellung der Nichtigkeit eines Lizenzvertrags ex tunc Wirksamkeit einer

    Ein Hinweis kann lediglich geboten sein, wenn für die Beteiligten auch bei sorgfältiger Prozessführung nicht vorhersehbar ist, auf welche Erwägungen das Gericht seine Entscheidung stützen wird (BVerfG NJW 2003, 2524; BGH GRUR-RS 2020, 27434 - Sortiervorrichtung; BGH GRUR 2014, 1235 - Kommunikationsrouter; BGH GRUR 2013, 318 - Sorbitol; BGH GRUR 2000, 792, 793 - Spiralbohrer).
  • BPatG, 17.07.2018 - 3 Ni 23/16
    Im Verfahren vor dem Bundespatentgericht ist ein solcher Beweis in der Regel nicht erforderlich, da die Nichtigkeitssenate und die technischen Beschwerdesenate mit sachverständigen Richtern besetzt sind (vgl. BGH GRUR 2014, 1235 LS 1 u. Rn. 8 - Kommunikationsrouter; Schulte, PatG, 10. Aufl., § 81 Rn. 157; Busse, PatG, 8. Aufl., § 87 Rn. 23, § 88 Rn. 11).
  • OLG Düsseldorf, 01.06.2021 - 15 U 27/20

    Urkundenprozess auf Zahlung von Lizenzgebühren aus Lizenzvertrag; Lizenzvertrag

    Ein Hinweis kann lediglich geboten sein, wenn für die Beteiligten auch bei sorgfältiger Prozessführung nicht vorhersehbar ist, auf welche Erwägungen das Gericht seine Entscheidung stützen wird (BVerfG NJW 2003, 2524; BGH GRUR-RS 2020, 27434 - Sortiervorrichtung; BGH GRUR 2014, 1235 - Kommunikationsrouter; BGH GRUR 2013, 318 - Sorbitol; BGH GRUR 2000, 792, 793 - Spiralbohrer).
  • BPatG, 07.03.2017 - 3 Ni 14/15

    Patentfähigkeit des Streitpatents mit der Bezeichnung "Verwendung von

    Im Verfahren vor dem Bundespatentgericht ist ein solcher Beweis in der Regel nicht erforderlich, da die Nichtigkeitssenate und die technischen Beschwerdesenate mit sachverständigen Richtern besetzt sind (vgl. BGH GRUR 2014, 1235 - Kommunikationsrouter; Schulte, PatG, 9. Aufl., § 81 Rn. 57; Busse, PatG, 8. Aufl., § 87 Rn. 23, § 88 Rn. 11).
  • BPatG, 15.01.2019 - 3 Ni 46/16
  • BGH, 15.09.2020 - X ZB 17/19

    Beschwerde gegen die Aufrechterhaltung eines Patents nach Einspruch;

  • BGH, 24.08.2021 - X ZB 15/19

    Patentfähigkeit und Schutzumfang des Streitpatents mit der Bezeichnung

  • BGH, 07.05.2019 - X ZB 15/17

    Patentfähigkeit des Streitpatents mit der Bezeichnung "Verfahren zur biologischen

  • BPatG, 25.04.2017 - 3 Ni 10/15

    Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung

  • BGH, 04.07.2023 - X ZR 78/21

    Patentfähigkeit des Streitpatents "Vorrichtung zum Einführen einer

  • BGH, 15.09.2020 - X ZB 16/19

    Beschwerde des Patentinhabers gegen den nach einem Einspruch erfolgten Widerruf

  • BPatG, 13.04.2021 - 6 Ni 10/19
  • BPatG, 02.10.2018 - 3 Ni 57/16
  • BPatG, 17.10.2022 - 7 Ni 15/20
  • BPatG, 02.04.2019 - 3 Ni 13/17

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Saugfähiges, mindestens dreilagiges

  • BPatG, 04.12.2018 - 3 Ni 3/17

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Pharmazeutische nanoparticuläre Zubereitung

  • BPatG, 29.11.2022 - 7 Ni 79/19
  • BPatG, 28.06.2018 - 8 W (pat) 14/16
  • BPatG, 20.07.2021 - 19 W (pat) 5/20

    Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren - "Durchflussmessfühler zur Bestimmung der

  • BPatG, 20.07.2021 - 19 W (pat) 9/20
  • BPatG, 10.10.2017 - 35 W (pat) 440/13
  • BPatG, 20.07.2021 - 19 W (pat) 7/20
  • BPatG, 20.07.2021 - 19 W (pat) 10/20
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