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   BGH, 10.08.2011 - X ZB 2/11   

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https://dejure.org/2011,5462
BGH, 10.08.2011 - X ZB 2/11 (https://dejure.org/2011,5462)
BGH, Entscheidung vom 10.08.2011 - X ZB 2/11 (https://dejure.org/2011,5462)
BGH, Entscheidung vom 10. August 2011 - X ZB 2/11 (https://dejure.org/2011,5462)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Ethylengerüst

    § 11 Abs 3 PatKostG, § 100 PatG, Art 2 § 3 Abs 1 S 2 IntPatÜbkG vom 24.08.2007, Art 11 § 4 IntPatÜbkG
    Patenteinspruchsverfahren: Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen den Kostenansatz; Pflicht zur Einreichung einer Übersetzung der im Einspruchs- oder Beschränkungsverfahren geänderten Fassung einer nicht in deutscher Sprache abgefassten europäischen Patentschrift - ...

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    § 11 Abs. 3 PatKostG als einer Rechtsbeschwerde entgegenstehend bei Entscheidung über die Grundlage für die Erhebung einer angesetzten Gebühr; Anwendbarkeit des Art. II § 3 Abs. 1 S. 2 IntPatÜbkG in der bis zum 30.04.2008 geltenden Fassung auf die Änderung europäischer ...

  • rewis.io

    Patenteinspruchsverfahren: Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen den Kostenansatz; Pflicht zur Einreichung einer Übersetzung der im Einspruchs- oder Beschränkungsverfahren geänderten Fassung einer nicht in deutscher Sprache abgefassten europäischen Patentschrift - ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Patenteinspruchsverfahren: Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen den Kostenansatz; Pflicht zur Einreichung einer Übersetzung der im Einspruchs- oder Beschränkungsverfahren geänderten Fassung einer nicht in deutscher Sprache abgefassten europäischen Patentschrift - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 11 Abs. 3 PatKostG als einer Rechtsbeschwerde entgegenstehend bei Entscheidung über die Grundlage für die Erhebung einer angesetzten Gebühr; Anwendbarkeit des Art. II § 3 Abs. 1 S. 2 IntPatÜbkG in der bis zum 30.04.2008 geltenden Fassung auf die Änderung europäischer ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patentrecht - Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde und § 11 Abs. 3 PatKostG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2011, 1053
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 07.12.2010 - 1 BvR 2628/07

    Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zum 1. Januar 2005 verfassungsgemäß

    Auszug aus BGH, 10.08.2011 - X ZB 2/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts liegt eine echte Rückwirkung nur dann vor, wenn ein Gesetz nachträglich ändernd in abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände eingreift oder wenn der Beginn seiner zeitlichen Anwendung auf einen Zeitpunkt festgelegt ist, der vor dem Zeitpunkt liegt, zu dem die Norm durch ihre Verkündung rechtlich existent, das heißt gültig geworden ist (BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 2010  1 BvR 2628/07, NJW 2011, 1058 Rn. 45 mwN).

    Eine unechte Rückwirkung oder tatbestandliche Rückanknüpfung liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor, wenn eine Norm auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt und damit zugleich die betroffene Rechtsposition nachträglich entwertet (BVerfG aaO NJW 2011, 1058 Rn. 47 mwN).

  • BGH, 22.01.2008 - X ZB 4/07

    Schwingungsdämpfung

    Auszug aus BGH, 10.08.2011 - X ZB 2/11
    In der genannten Konstellation hat der Senat, wie die Patentinhaberin zutreffend geltend macht, bereits unter Geltung von § 5 GKG a.F. die Rechtsbeschwerde für zulässig erachtet (BGH, Beschluss vom 14. Juli 1993  X ZB 9/92, GRUR 1993, 890 f. - Teilungsgebühren; vgl. ferner Beschluss vom 22. Januar 2008 - X ZB 4/07, GRUR 2008, 549 Rn. 10 - Schwingungsdämpfer).
  • BGH, 30.07.2009 - Xa ZB 28/08

    Leistungshalbleiterbauelement

    Auszug aus BGH, 10.08.2011 - X ZB 2/11
    Auch eine zugelassene Rechtsbeschwerde ist als unzulässig zu verwerfen, wenn sie nach dem Gesetz nicht statthaft ist (BGH, Beschluss vom 30. Juli 2009 - Xa ZB 28/08, GRUR 2009, 1098 Rn. 6 mwN  Leistungshalbleiterbauelement).
  • BPatG, 09.09.2010 - 10 W (pat) 19/09

    Patentbeschwerdeverfahren - "Rückzahlung der Gebühr für die Veröffentlichung und

    Auszug aus BGH, 10.08.2011 - X ZB 2/11
    Die hiergegen eingelegte Beschwerde ist erfolglos geblieben (BPatG, Beschluss vom 9. September 2010 - 10 W (pat) 19/09, BeckRS 2011, 13958; Leitsatz auch in BlPMZ 2011, 231).
  • BGH, 14.07.1993 - X ZB 9/92

    Gebührenpflicht bei Teilanmeldung

    Auszug aus BGH, 10.08.2011 - X ZB 2/11
    In der genannten Konstellation hat der Senat, wie die Patentinhaberin zutreffend geltend macht, bereits unter Geltung von § 5 GKG a.F. die Rechtsbeschwerde für zulässig erachtet (BGH, Beschluss vom 14. Juli 1993  X ZB 9/92, GRUR 1993, 890 f. - Teilungsgebühren; vgl. ferner Beschluss vom 22. Januar 2008 - X ZB 4/07, GRUR 2008, 549 Rn. 10 - Schwingungsdämpfer).
  • BGH, 18.12.2012 - X ZB 11/12

    Doppelvertretung im Nichtigkeitsverfahren

    Auch eine zugelassene Rechtsbeschwerde ist als unzulässig zu verwerfen, wenn sie nach dem Gesetz nicht statthaft ist (vgl. nur BGH, Beschluss vom 10. August 2011 - X ZB 2/11, GRUR 2011, 1053 Rn. 5 - Ethylengerüst).
  • BGH, 18.12.2012 - X ZB 6/12

    Kosten des Patentnichtigkeitsverfahrens: Erstattungsfähigkeit von Rechts- und

    Auch eine zugelassene Rechtsbeschwerde ist als unzulässig zu verwerfen, wenn sie nach dem Gesetz nicht statthaft ist (vgl. nur BGH, Beschluss vom 10. August 2011 - X ZB 2/11, GRUR 2011, 1053 Rn. 5 - Ethylengerüst).
  • BPatG, 10.01.2017 - 25 W (pat) 19/15

    Gebührenrechtliche Behandlung gemeinschaftlicher Inhaber eines gewerblichen

    Offensichtlich unzutreffend ist die in der Mauersteinsatz-Entscheidung getroffene Eingangsfeststellung (vgl. GRUR 2015, 1255 Rn. 3), dass die Rechtsbeschwerde bereits kraft Zulassung statthaft ist (vgl. Busse, Patentgesetz, 7. Aufl., § 100 Rn. 30; Benkard, Patentgesetz, 11. Aufl., § 100 Rn. 20; Schulte, Patentgesetz, 9. Aufl., § 100 Rn. 27; Büscher/Dittmer/Schiwy, Gewerblicher Rechtsschutz Urheberrecht Medienrecht, § 83 MarkenG Rn. 8; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl., § 83 Rn. 39; Ströbele/Hacker, MarkenG, 11. Aufl., § 83 Rn. 30; jeweils m. w. N.; vgl. auch Beschlüsse des X. Senats in anderen Verfahren, vgl. z. B. vom 30. Juli 2009 - Xa ZB 28/08 = GRUR 2009, 1098 Rn. 6 - Leistungshalbleiterelement und vom 10. August 2011 - X ZB 2/11 = GRUR 2011, 1053 Rn. 5 - Ethylengerüst).
  • BGH, 06.05.2014 - X ZB 11/13

    PatKostG § 10 Abs. 2

    Der Senat hat bereits entschieden, dass § 11 Abs. 3 PatKostG einer Rechtsbeschwerde nicht entgegensteht, wenn der Rechtsmittelführer sich nicht gegen den Ansatz von Kosten wendet, deren Grundlage sich aus dem Gesetz ergibt, sondern die Frage zur Entscheidung steht, ob eine Grundlage für die Erhebung der in Rede stehenden Gebühr besteht (BGH, Beschluss vom 10. August 2011 - X ZB 2/11, GRUR 2011, 1053 Rn. 9 - Ethylengerüst).
  • BGH, 25.08.2015 - X ZB 8/14

    Kostenansatz für Gebrauchsmusteranmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt:

    Die Statthaftigkeit ergibt sich nicht bereits aus der Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Bundespatentgericht (vgl. BGH Beschluss vom 10. August 2011  X ZB 2/11, GRUR 2011, 1053 Rn. 5  Ethylengerüst).
  • OLG Stuttgart, 19.01.2012 - 202 EnWG 21/08

    Festsetzung der Erlösobergrenzen für Strom durch die Landesregulierungsbehörde:

    Denn eine solche liegt vor, wenn ein Gesetz nachträglich ändernd in abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände eingreift oder wenn der Beginn ihrer zeitlichen Anwendung auf einen Zeitpunkt festgelegt ist, der vor dem Zeitpunkt liegt, zu dem die Norm durch ihre Verkündung rechtlich existent, das heißt gültig geworden ist (BVerfGE 126, 369 [Tz. 71]; NJW 2011, 1058 [Tz. 45]; BGH GRUR 2011, 1053 [Tz. 31] - Ethylengerüst ).
  • BPatG, 17.09.2012 - 10 W (pat) 22/09

    Patentbeschwerdeverfahren - "Bergbaumaschine (europäisches Patent)" -

    Diese Vorschriften sind auf Altfälle, in denen die Patenterteilung vor dem 1. Mai 2008 veröffentlicht worden ist, weiterhin anwendbar (vgl. BGH GRUR 2011, 1053 - Ethylengerüst).
  • BPatG, 09.06.2016 - 7 W (pat) 88/14

    Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in die Jahresfrist des § 123 Abs. 2 S.

    Die Vorschriften sind nach der Übergangsregelung des Art. XI § 4 IntPatÜG für Altfälle wie hier, in denen die Patenterteilung vor dem 1. Mai 2008 veröffentlicht worden ist, weiterhin anwendbar (vgl. BGH GRUR 2011, 1053 - Ethylengerüst).
  • BPatG, 30.07.2015 - 7 W (pat) 43/14

    Patentbeschwerdeverfahren - Wiedereinsetzung - zur Wiedereinsetzung nach Ablauf

    Die Vorschriften sind nach der Übergangsregelung des Art. XI § 4 IntPatÜG für Altfälle wie hier, in denen die Patenterteilung vor dem 1. Mai 2008 veröffentlicht worden ist (hier: Veröffentlichung der Patenterteilung durch EPA am 24. Oktober 2007), weiterhin anwendbar (vgl. BGH GRUR 2011, 1053 - Ethylengerüst).
  • BPatG, 23.04.2019 - 7 W (pat) 22/18

    Patentbeschwerdeverfahren - "Beiordnung eines Anwalts zur Beratung im

    Eine nicht rechtsbeschwerdefähige Entscheidung kann grundsätzlich nicht im Wege der Zulassung der Rechtsbeschwerde zugänglich gemacht werden; denn auch eine zugelassene Rechtsbeschwerde ist als unzulässig zu verwerfen, wenn sie nach dem Gesetz nicht statthaft ist (vgl. BGH GRUR 2011, 1053, Tz. 5 - Ethylengerüst; Schulte, a. a. O., § 100 Rdn. 24).
  • BPatG, 02.11.2012 - 10 W (pat) 14/10
  • BPatG, 04.06.2012 - 10 W (pat) 28/09

    Patentbeschwerdeverfahren - "Befestigungsvorrichtung einer Ausstattung in

  • BPatG, 03.11.2016 - 7 W (pat) 5/16
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