Rechtsprechung
   BGH, 06.07.1993 - X ZB 23/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,1804
BGH, 06.07.1993 - X ZB 23/92 (https://dejure.org/1993,1804)
BGH, Entscheidung vom 06.07.1993 - X ZB 23/92 (https://dejure.org/1993,1804)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 1993 - X ZB 23/92 (https://dejure.org/1993,1804)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,1804) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Einspruch - Patentrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG 1981 § 59 Abs. 2
    Beitritt zum Einspruchsverfahren - Heizkörperkonsole

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 123, 119
  • NJW 1993, 3071
  • MDR 1994, 365
  • GRUR 1993, 892
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.06.1978 - X ZB 6/77

    Zurückweisung einer Patentanmeldung für ein Masetriebwerk mit beweglichen

    Auszug aus BGH, 06.07.1993 - X ZB 23/92
    Da auch das auf einen unzulässigen Einspruch hin eingeleitete Verfahren bis zur unanfechtbaren Feststellung der Unzulässigkeit anhängig ist (vgl. Sen.Beschl. v. 23.02.1972 - X ZB 6/77, GRUR 1972, 592 - Sortiergerät, dessen Grundsätze auch für die hier maßgebliche Rechtslage gelten) und mithin bis zu diesem Zeitpunkt die Nichtigkeitsklage ausschließt, hätte eine solche Anbindung zur Folge, daß dem Betroffenen jedenfalls für diesen Zeitraum jede Rechtsschutzmöglichkeit gegenüber dem Patent abgeschnitten wäre.
  • BGH, 30.01.1979 - VI ZR 45/78

    Willenserklärung - Revision - Auslegung - Verjährung - Feststellung -

    Auszug aus BGH, 06.07.1993 - X ZB 23/92
    Dabei wird zu berücksichtigen sein, daß auch die Auslegung von Prozeßerklärungen nicht an deren Wortlaut haftenbleiben darf, sondern auf die Erforschung des wahren Willens gerichtet sein muß (BGH, Urt. v. 30.01.1979 - VI ZR 45/78, VersR 1979, 323).
  • BGH, 23.02.1972 - X ZB 6/71

    Inanspruchnahme der Priorität der Voranmeldung eines Patents in den USA -

    Auszug aus BGH, 06.07.1993 - X ZB 23/92
    Da auch das auf einen unzulässigen Einspruch hin eingeleitete Verfahren bis zur unanfechtbaren Feststellung der Unzulässigkeit anhängig ist (vgl. Sen.Beschl. v. 23.02.1972 - X ZB 6/77, GRUR 1972, 592 - Sortiergerät, dessen Grundsätze auch für die hier maßgebliche Rechtslage gelten) und mithin bis zu diesem Zeitpunkt die Nichtigkeitsklage ausschließt, hätte eine solche Anbindung zur Folge, daß dem Betroffenen jedenfalls für diesen Zeitraum jede Rechtsschutzmöglichkeit gegenüber dem Patent abgeschnitten wäre.
  • BGH, 07.11.1989 - X ZB 24/88

    Rechtsfolgen mangelnder Bezeichnung des Einspruchsführers gegen ein Patent

    Auszug aus BGH, 06.07.1993 - X ZB 23/92
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats kann der Einspruch nur von einer rechts- und damit parteifähigen natürlichen oder juristischen Person eingelegt werden (vgl. Sen.Beschl. v. 21.12.1989 - X ZB 7/89, GRUR 1990, 348 - Gefäßimplantat), wobei sich dem innerhalb der Einspruchsfrist eingereichten Vortrag die Person des Einsprechenden zweifelsfrei entnehmen lassen muß (Sen.Beschl. v. 23.06.1988 - X ZB 27/87, GRUR 1988, 809 - Geschoß; v. 03.11.1989 - X ZB 24/88, GRUR 1990, 108 [BGH 07.11.1989 - X ZB 24/88] - Meßkopf; v. 21.12.1989 - X ZB 7/89, GRUR 1990, 348 - Gefäßimplantat).
  • BGH, 23.06.1988 - X ZB 27/87

    Unzulässigkeit des Einspruchs in Patentverfahren bei Unklarheit über die Person

    Auszug aus BGH, 06.07.1993 - X ZB 23/92
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats kann der Einspruch nur von einer rechts- und damit parteifähigen natürlichen oder juristischen Person eingelegt werden (vgl. Sen.Beschl. v. 21.12.1989 - X ZB 7/89, GRUR 1990, 348 - Gefäßimplantat), wobei sich dem innerhalb der Einspruchsfrist eingereichten Vortrag die Person des Einsprechenden zweifelsfrei entnehmen lassen muß (Sen.Beschl. v. 23.06.1988 - X ZB 27/87, GRUR 1988, 809 - Geschoß; v. 03.11.1989 - X ZB 24/88, GRUR 1990, 108 [BGH 07.11.1989 - X ZB 24/88] - Meßkopf; v. 21.12.1989 - X ZB 7/89, GRUR 1990, 348 - Gefäßimplantat).
  • BGH, 21.12.1989 - X ZB 7/89

    Einlegung einer Rechtsbeschwerde durch eine von einem Vertreter ohne

    Auszug aus BGH, 06.07.1993 - X ZB 23/92
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats kann der Einspruch nur von einer rechts- und damit parteifähigen natürlichen oder juristischen Person eingelegt werden (vgl. Sen.Beschl. v. 21.12.1989 - X ZB 7/89, GRUR 1990, 348 - Gefäßimplantat), wobei sich dem innerhalb der Einspruchsfrist eingereichten Vortrag die Person des Einsprechenden zweifelsfrei entnehmen lassen muß (Sen.Beschl. v. 23.06.1988 - X ZB 27/87, GRUR 1988, 809 - Geschoß; v. 03.11.1989 - X ZB 24/88, GRUR 1990, 108 [BGH 07.11.1989 - X ZB 24/88] - Meßkopf; v. 21.12.1989 - X ZB 7/89, GRUR 1990, 348 - Gefäßimplantat).
  • LG Münster, 04.02.2005 - 16 O 104/04

    Schadensersatz wegen einer Beteiligung an zwei geschlossenen Immobilienfonds;

    Nur dann, wenn der Kläger auch bei zutreffender Aufklärung über das Wiederaufleben der Haftung durch die Ausschüttungen seine Anlageentscheidung positiv getroffen hätte, würde es am erforderlichen Rechtswidrigkeitszusammenhang zwischen der Verletzung der Prospektaufklärungspflicht und der Anlageentscheidung fehlen (BGH, NJW 1993, 3071).

    Nur dann, wenn der Kläger auch bei zutreffender Aufklärung über das Wiederaufleben der Haftung durch die Ausschüttungen seine Anlageentscheidung positiv getroffen hätte, würde es am erforderlichen Rechtswidrigkeitszusammenhang zwischen der Verletzung der Prospektaufklärungspflicht und der Anlageentscheidung fehlen (BGH, NJW 1993, 3071).

  • BPatG, 24.01.2005 - 11 W (pat) 345/04
    Da mit der Erhebung des Einspruchs jeder Einsprechende Beteiligter am Einspruchsverfahren wird (vgl §§ 61 Abs. 1 Satz 2, 62 Abs. 1 Satz 1, 47 Abs. 1 Satz 1, 73 Abs. 4 PatG), muß er Beteiligtenfähigkeit besitzen, die der Parteifähigkeit entspricht und nach § 50 Abs. 1 ZPO die Rechtsfähigkeit voraussetzt (vgl BGH GRUR 1990, 348, 349 - Gefäßimplantat; BGH GRUR 1993, 892, 893 - Heizkörperkonsole).

    Denn die Person des Rechtsbehelfsführers muß innerhalb der Rechtsbehelfsfrist zweifelsfrei erkennbar sein (vgl BGH aaO - Transportfahrzeug; BGH GRUR 1990, 348, 349 - Gefäßimplantat; BGH GRUR 1993, 892, 893 - Heizkörperkonsole).

  • LG Münster, 04.07.2007 - 16 O 623/04

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage bei einem sich zur Zeit der Klageerhebung

    Nur dann, wenn der Kläger auch bei zutreffender Aufklärung über das Wiederaufleben der Haftung durch die Ausschüttungen seine Anlageentscheidung positiv getroffen hätte, würde es am erforderlichen Rechtswidrigkeitszusammenhang zwischen der Verletzung der Prospektaufklärungspflicht und der Anlageentscheidung fehlen (BGH, NJW 1993, 3071).

    Nur dann, wenn der Kläger auch bei zutreffender Aufklärung über die Vereinbarung von in dem Prospekt nicht ausgewiesenen Innenprovisionen seine Anlageentscheidung positiv getroffen hätte, würde es am erforderlichen Rechtswidrigkeitszusammenhang zwischen der Verletzung der Prospektaufklärungspflicht und der Anlageentscheidung fehlen (vgl. BGH NJW 1993, 3071).

  • BPatG, 10.11.2014 - 11 W (pat) 12/10

    Patentbeschwerdeverfahren - "Umschaltbarer Ratschenschlüssel" - zur Zulässigkeit

    So hat er in seiner Entscheidung "Heizkörperkonsole" ausgeführt: "Weil ihm in diesem Zeitraum die Nichtigkeitsklage verschlossen ist, räumt das Gesetz demjenigen, der wegen einer Patentverletzung in Anspruch genommen worden ist, unter den im Gesetz genannten engen Voraussetzungen die Möglichkeit ein, sich an einem anhängigen Einspruchsverfahren zu beteiligen ...." (juris Az. X ZB 23/92, Abs. 18; GRUR 1993, 892, 893).
  • OLG Stuttgart, 29.10.1997 - 20 U 8/97
    Von der tatsächlichen Ausgangslage, dem damit verbundenen Regelungsbedarf und der Interessenlage der Parteien her ist dieser Fall rechtlich dem Tod einer Partei weitgehend vergleichbar und daher die entsprechende Heranziehung der diesen Fall regelnden §§ 239 ff. ZPO geboten (RGZ 155, 350, 335; BGHZ 46, 249; 83, 102 ff.; BGH, NJW 1964.1301 = LM Nr. 1 zu § 2213 BGB ; MünchKomm/Feiber, ZPO , Rdn. 14 zu 239 ZPO ; MünchKomm/Brandner, BGB , 3. Aufl., Rdn. 8 zu § 2225 BGB ; Bork in dem von Beklagtenseite in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten, Anl. BK 2, S. 8 ff.; a.A. Zöller/Greger, ZPO , 20. Aufl., Rdn. 4 zu § 239 ; Stein/Jonas/Schumann, ZPO , 20. Aufl., Rdn. 20 zu § 265; BGHZ 83, 102 ff. (für Konkursanfechtungsprozesse); BGH, NJW-RR 1990, 1213 (für den Zwangsverwalter); offenlassend: BGH, NJW 1993, 3071 ).
  • BPatG, 12.07.2011 - 8 W (pat) 23/08

    Patentbeschwerdeverfahren - Beitritt zum Einspruchsverfahren bei Vorliegen einer

    Da dem angeblichen Patentverletzer während der Einspruchsfrist und des Einspruchsverfahrens die Nichtigkeitsklage verschlossen ist (§ 81 Abs. 2 PatG), räumt das Gesetz demjenigen, der wegen einer Patentverletzung in Anspruch genommen worden ist, unter engen Voraussetzungen die Möglichkeit ein, sich an einem anhängigen Einspruchsverfahren zu beteiligen und trägt so seinem durch die anhängigen Prozesse, für die die Rechtsbeständigkeit des Schutzrechts eine wesentliche Vorfrage darstellt, begründeten besonderen Interesse an einer kurzfristigen Klärung dieser Frage Rechnung (BGH GRUR 1993, 892, 893, li. Sp. u. - Heizkörperkonsole).
  • BPatG, 15.11.2023 - 20 W (pat) 8/23
    2.2 Die unklare Verfahrenshandlung ist daher auszulegen, wobei nicht am Wortlaut zu haften, sondern der wirkliche Wille zu erforschen ist (vgl. § 133 BGB; BGH GRUR 1993, 892, 894 - Heizkörperkonsole; Schulte a.a.O., Einl. Rn. 130).
  • LG Münster, 07.04.2008 - 16 O 624/04
    a) Wenn die Klägerin auch bei zutreffender Aufklärung über das Wiederaufleben der Haftung durch die Ausschüttungen ihre Anlageentscheidung positiv getroffen hätte, fehlt es am erforderlichen Rechtswidrigkeitszusammenhang zwischen der Verletzung der Prospektaufklärungspflicht und der Anlageentscheidung (BGH, NJW 1993, 3071).
  • BPatG, 17.09.2009 - 21 W (pat) 82/05
    Da das Fehlen der Inländervollmacht die Verfahrenshandlungen der Einsprechenden grundsätzlich nicht unzulässig macht (vgl. BGH GRUR 1969, 437 -Inlandsvertreter), kann von einer gegebenenfalls auf die Beitritte zurückwirkenden offensichtlichen Unzulässigkeit des Einspruchs nicht die Rede sein (vgl. BGH GRUR 1993, 892 -Heizkörperkonsole).
  • BPatG, 13.05.2002 - 10 W (pat) 38/00
    Zu berücksichtigen ist, was nach der Rechtsordnung und der Interessenlage des Erklärenden vernünftig ist (BGH GRUR 1993, 892, 894 = BlPMZ 1994, 157 ff - Heizkörperkonsole; NJW-RR 1996, 2110).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht