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   BGH, 08.01.2008 - X ZB 26/07   

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https://dejure.org/2008,8214
BGH, 08.01.2008 - X ZB 26/07 (https://dejure.org/2008,8214)
BGH, Entscheidung vom 08.01.2008 - X ZB 26/07 (https://dejure.org/2008,8214)
BGH, Entscheidung vom 08. Januar 2008 - X ZB 26/07 (https://dejure.org/2008,8214)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittelzuständigkeit eines Landgerichts (LG) bei dem allgemeinen Gerichtsstand einer Partei im Inland

  • Judicialis

    GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b; ; ZPO § 522 Abs. 1 Satz 4; ; ZPO § 574 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1 lit. b
    Funktionelle Zuständigkeit des Oberlandesgerichts für die Entscheidung über Berufungen gegen Urteile des Amtsgerichts

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • prewest.de PDF (Entscheidungsanmerkung)

    Die Berufungszuständigkeitsformel zu § 119 Abs. 1 Nr.1 b GVG in der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes im Blickfeld von EU-Gesellschaften (RA Hans-Joachim Gellwitzki, Berlin)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.09.2006 - X ZB 31/05

    Anforderungen an die Darlegung der Zuständigkeit des Berufungsgerichts bei

    Auszug aus BGH, 08.01.2008 - X ZB 26/07
    Denn der Senat hat bereits entschieden, dass sich danach eine Rechtsmittelzuständigkeit des Landgerichts nur ergibt, wenn vor dem Amtsgericht behauptet worden ist, die betreffende Partei habe ihren Wohnsitz bzw. ihren Sitz im Inland, und wenn ferner der Einlassung des Gegners vor dem Amtsgericht entnommen werden kann, nicht bestreiten zu wollen, dass ein Wohnsitz bzw. Sitz im Inland bestehe und deshalb die betreffende Partei ihren allgemeinen Gerichtsstand im Inland habe (Sen.Beschl. v. 19.9.2006 - X ZB 31/05, JurBüro 2007, 55).
  • BGH, 22.09.2022 - V ZB 22/21

    Aussetzung eines Verfahrens: Vorgreiflichkeit bei Streit um

    § 148 ZPO enthält keine allgemeine Ermächtigung, die Verhandlung eines Rechtsstreits zur Abwendung einer vermeidbaren Mehrbelastung des Gerichts auszusetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Januar 2006 - IV ZB 36/03, BeckRS 2006, 2593 Rn. 2; Beschluss vom 30. März 2005 - X ZB 26/07, BGHZ 162, 373, 376).
  • BGH, 22.10.2009 - IX ZB 294/08

    Maßgeblichkeit einer unbeanstandeten ausländischen Anschrift für die Bestimmung

    Zu Unrecht beruft sich die Rechtsbeschwerde auf den Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 8. Januar 2008 (X ZB 26/07, GuT 2008, 46).
  • BGH, 25.06.2009 - III ZB 75/08

    Voraussetzungen der funktionalen Zuständigkeit des Oberlandesgerichts gem. § 119

    Hiervon ausgehend sind - abgesehen von Veränderungen bis zur Zustellung - für die Bestimmung des inländischen oder ausländischen Wohnsitzes der klagenden Partei zum Zeitpunkt der Rechtshängigkeit grundsätzlich die von der Gegenseite unbestrittenen Angaben in der Klagschrift heranzuziehen (BGH, Beschlüsse vom 28. Januar 2004 - VIII ZB 66/03 - BGHReport 2004, 983, 984; 9. November 2004 - VIII ZB 60/04 - [...] Rn. 3; 6. Dezember 2005 - VIII ZB 48/05 - [...] Rn. 2), jedenfalls soweit diese eindeutig sind (BGH, Beschlüsse vom 19. September 2006 - X ZB 31/05 - und 8. Januar 2008 - X ZB 26/07 - [...] Rn. 12 f bzw. 6 f zu der insoweit nicht eindeutigen Bezeichnung eines gewerbetreibenden Beklagten in der Klageschrift im Hinblick auf §§ 17, 21 ZPO).
  • BGH, 12.02.2009 - Xa ZB 22/08

    Zulässigkeit der Zurückweisung der Berufung wegen Einlegung beim funktional

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der im Verfahren vor dem Ausgangsgericht unangegriffen gebliebene inländische oder ausländische Gerichtsstand einer Partei zugrunde zu legen und einer Nachprüfung durch das Rechtsmittelgericht entzogen (BGH Beschl. v. 19.9.2006 - X ZB 31/05, JurBüro 2007, 55; Beschl. v. 08.01.2008 - X ZB 26/07 GuT 2008, 46 f.; Beschl. v. 10.07.2007 - VIII ZB 73/06, NJW-RR 2008, 144; Beschl. v. 03.05.2006 - VIII ZB 88/05, NJW 2006, 2782 f.; Beschl. v. 28.01.2004 - VIII ZB 66/03, BGHRep.
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