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   BGH, 01.12.2008 - X ZB 31/08   

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https://dejure.org/2008,185
BGH, 01.12.2008 - X ZB 31/08 (https://dejure.org/2008,185)
BGH, Entscheidung vom 01.12.2008 - X ZB 31/08 (https://dejure.org/2008,185)
BGH, Entscheidung vom 01. Dezember 2008 - X ZB 31/08 (https://dejure.org/2008,185)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Übertragung der Durchführung einer Notfallrettung und des Krankentransports im Rahmen eines Vergabeverfahrens; Zwingende Durchführung eines Vergabeverfahrens bei Erreichung eines bestimmten Schwellenwertes unter Beachtung der Höhe eines abzuschließenden Vertrages; ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    GWB § 97 Abs. 1; ; GWB § 99 Abs. 1; ; SächsBRKG § 31

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 97 Abs. 1 § 99 Abs. 1; SächsBRKG § 31
    "Rettungsdienstleistungen"; Pflicht zur Durchführung des Auswahlverfahrens hinsichtlich der Notfallrettung und des Krankentransports in Sachsen als Vergabeverfahren

  • rechtsportal.de

    GWB § 97 Abs. 1 § 99 Abs. 1 ; SächsBRKG § 31
    "Rettungsdienstleistungen"; Pflicht zur Durchführung des Auswahlverfahrens hinsichtlich der Notfallrettung und des Krankentransports in Sachsen als Vergabeverfahren

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rettungsdienstleistungen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Übertragung des Rettungsdienstes unterliegt dem Vergaberecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

Besprechungen u.ä. (6)

  • De-legibus-Blog PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Wer darf Ausschreibungsverfahren für Rettungsdienste regeln?

  • vergabe24.de (Kurzanmerkung)

    Rettungsdienstleistungen unterfallen dem Vergaberecht

  • avocado-law.com PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Aktuelle Entwicklungen im Vergaberecht - Rettungsdienstwesen

  • heuking.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Die (vermeintliche) "Vergaberechtsfreiheit" rettungsdienstlicher Leistungen auf dem Prüfstand (RA Dr. Jan-Oliver Schrotz, LL.M., und Heuking Kühn Lüer Wojtek; Kommunalwirtschaft 04/2009, S. 253)

  • publicsafety-npo.de (Entscheidungsbesprechung)

    Anwendbarkeit des Vergaberechts in den Submissionsländern

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Übertragung des Rettungsdienstes unterliegt dem Vergaberecht (IBR 2009, 1408)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 179, 84
  • MDR 2009, 370
  • NVwZ 2009, 605
  • NZBau 2009, 201
  • BauR 2009, 705
  • VergabeR 2009, 156
  • VergabeR 2010, 846
 
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Wird zitiert von ... (77)

  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

    Die Voraussetzungen des § 124 Abs. 2 Satz 1 GWB liegen nach ständiger Rechtsprechung vor, wenn das vorlegende Oberlandesgericht seiner Entscheidung als tragende Begründung einen Rechtssatz zugrunde legen will, der sich mit einem die Entscheidung eines anderen Obergerichts tragenden Rechtssatz nicht in Einklang bringen lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2008 - X ZB 31/08, BGHZ 179, 84 - Rettungsdienstleistungen).

    a) Dieser Anwendungsbereich ist im Gesetz nach Vertragsarten und -gegenständen prinzipiell umfassend bestimmt (BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2008 - X ZB 31/08, BGHZ 179, 84 Rn. 21 - Rettungsdienstleistungen; aA Prieß, NZBau 2002, 539 ff.).

    Dieser Ausnahmekatalog ist grundsätzlich als abschließend anzusehen (vgl. BGHZ 179, 84 Rn. 21 - Rettungsdienstleistungen).

    Im Übrigen hat der Senat bereits am Beispiel der Regelung in § 126 GWB aufgezeigt, dass gerade der objektive Regelungsgehalt des den Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen beinhaltenden Art. 1 des Vergaberechtsänderungsgesetzes vom 26. August 1998 (BGBl. I S. 2512) auch in anderem Sachzusammenhang über den subjektiven Willen der am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Organe hinausgeht (BGHZ 179, 84 Rn. 24 - Rettungsdienstleistungen).

    b) Soweit dem Beschluss des Senats vom 1. Dezember 2008 (BGHZ 179, 84 Rn. 20 - Rettungsdienstleistungen) Zweifel daran entnommen werden können, dass Dienstleistungskonzessionen vom Anwendungsbereich des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ausgenommen waren, bezog sich diese Entscheidung auf die bis zum 23. April 2009 geltende Fassung des Gesetzes.

  • BVerfG, 08.06.2010 - 1 BvR 2011/07

    Verfassungsbeschwerden gegen die Eingliederung privater Unternehmen in den

    Dass dieser Rechtsweg für Auswahlentscheidungen ab Erreichen des Schwellenwertes eröffnet ist, steht jedenfalls aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fest, wonach das in § 31 SächsBRKG vorgesehene Auswahlverfahren als Vergabeverfahren im Sinne des § 97 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) durchzuführen ist (vgl. BGHZ 179, 84).

    In dem - bei Erreichen des Schwellenwerts - nach Maßgabe des GWB-Vergaberegimes durchzuführenden Auswahlverfahren (vgl. BGHZ 179, 84 ) haben nun alle Bewerber grundsätzlich die gleiche Chance, als Leistungserbringer ausgewählt zu werden (vgl. BVerfGE 116, 135 ).

    Nach der Neuregelung hat die Zulassung zur Mitwirkung im Rettungsdienst hingegen nach Maßgabe des GWB-Vergaberechts zu erfolgen (vgl. BGHZ 179, 84).

  • OLG Düsseldorf, 21.07.2010 - Verg 19/10

    Vertrag zwischen VRR und DB Regio unwirksam

    Aus der zuvor geltenden Fassung des GWB ergab sich zwar ein Ausschluss der Dienstleistungskonzessionen nicht eindeutig, was den BGH in seiner Entscheidung vom 01.12.2008 (X - ZB 31/08 - Rettungsdienstleistungen, NZBau 2009, 201 = VergabeR 2009, 156) zu der von der Antragstellerin zitierten Bemerkung zu Dienstleistungskonzessionen veranlasst haben mag.

    Dementsprechend geht die Rechtsprechung davon aus, dass auch bei nicht prioritären Dienstleistungen ein Vergabenachprüfungsverfahren statthaft ist (vgl. OLG Dresden, VergabeR 2008, 567 m.w.N.; OLG Dresden, NZBau 2008, 594 = VergabeR 2008, 809; inzidenter wohl auch BGH NZBau 2009, 201 = VergabeR 2009, 156; Bischoff, in Willenbruch/Bischoff, Vergaberecht, § 1a VOL/A Rdnrn. 14).

    Daraus lässt sich schließen, dass das Vergaberecht auch bei der Vergabe von SPNV-Leistungen einschlägig sein sollte (vgl. auch BGH NZBau 200, 201 = VergabeR 2009, 156 - Rettungsdienstleistungen).

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