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   BGH, 19.10.2004 - X ZB 33/03   

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https://dejure.org/2004,1103
BGH, 19.10.2004 - X ZB 33/03 (https://dejure.org/2004,1103)
BGH, Entscheidung vom 19.10.2004 - X ZB 33/03 (https://dejure.org/2004,1103)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 2004 - X ZB 33/03 (https://dejure.org/2004,1103)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • aufrecht.de

    Patentschutz für Kommunikationslösung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Patentschutz; Zugänglichkeit eines Verfahrens zum Patentschutz; Verfahren zum Betrieb eines Kommunikationssystems; Erfassung von Bedienhandlungen an einem Kundenrechner und Meldung an einen zentralen Rechner; Protokollierung von Daten und Abgleich mit ...

  • Judicialis

    PatG § 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 1
    "Anbieten interaktiver Hilfe"; Patentfähigkeit eines Kommunikationssystems mit Erfassung von Bedienhandlungen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patentrecht - Anbieten interaktiver Hilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 2005, 141
  • MMR 2005, 169
 
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Wird zitiert von ... (84)

  • BGH, 22.04.2010 - Xa ZB 20/08

    Dynamische Dokumentengenerierung

    Hingegen kann - entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde - aus der Entscheidung "Suche fehlerhafter Zeichenketten" (BGHZ 149, 68) nicht abgeleitet werden, nur einen Patentanspruch prägende technische Anweisungen seien geeignet, den Patentierungsausschluss zu überwinden (vgl. auch BGH, Beschl. v. 19.10.2004 - X ZB 33/03, GRUR 2005, 141, 142 - Anbieten interaktiver Hilfe; EPA, Entsch.

    Damit ist mit der besseren Ausnutzung begrenzter Ressourcen eines Servers bei der dynamischen Generierung strukturierter Dokumente die Funktionalität eines Kommunikationssystems betroffen und infolgedessen ein konkretes technisches Problem und nicht etwa ein außerhalb der Technik liegendes Ziel (vgl. hierzu BGHZ 159, 197, 206 - elektronischer Zahlungsverkehr; BGH GRUR 2005, 141, 142 - Anbieten interaktiver Hilfe; BGH GRUR 2005, 143, 144 - Rentabilitätsermittlung; Sen.Urt. v. 30.7.2009 - Xa ZR 22/06, GRUR 2010, 44 - Dreinahtschlauchfolienbeutel) angesprochen.

  • BGH, 24.02.2011 - X ZR 121/09

    Webseitenanzeige

    b) Auch ein auf dem Gebiet der Technik eingesetztes Verfahren ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht schon deswegen dem Patentschutz zugänglich, weil es zur Herbeiführung des angestrebten Erfolgs auch den Einsatz eines Programms zur Steuerung einer Datenverarbeitungsanlage vorsieht (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2004 - X ZB 33/03, GRUR 2005, 141 - Anbieten interaktiver Hilfe; vom 24. Mai 2004 - X ZB 20/03, BGHZ 159, 197 = GRUR 2004, 667 - elektronischer Zahlungsverkehr).

    Die in der Patentschrift angegebene Aufgabe fungiert lediglich als Hilfsmittel bei der Ermittlung des objektiven technischen Problems (vgl. BGH, Urteil vom 4. Februar 2010 - Xa ZR 36/08, GRUR 2010, 602 Rn. 27 - Gelenkanordnung; BGH, GRUR 2005, 141 Rn. 28 - Anbieten interaktiver Hilfe; st. Rspr.).

  • BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 36/08

    Gelenkanordnung

    Das technische Problem ergibt sich aus dem, was die Erfindung tatsächlich leistet (BGH, Beschl. v. 19.10.2004 - X ZB 33/03, GRUR 2005, 141, 142 - Anbieten interaktiver Hilfe; Urt. v. 12.2.2003 - X ZR 200/99, GRUR 2003, 693, 695 - Hochdruckreiniger, je m.w.N.).
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