Rechtsprechung
BGH, 20.09.1983 - X ZB 4/83 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anmeldung eines Patents - Vorliegen einer parallelen europäischen Patentanmeldung - Verwendung einer chemischen Substanz zur Behandlung einer Krankheit - Verfahren zur therapeutischen Behandlung des menschlichen Körpers
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 88, 209
- NJW 1984, 663
- MDR 1984, 49
- GRUR 1983, 729
- GRUR 1983, 733
- GRUR Int. 1984, 35
Wird zitiert von ... (44) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 26.09.1967 - Ia ZB 1/65
Heilverfahren nicht patentierbar
Auszug aus BGH, 20.09.1983 - X ZB 4/83
Nach dessen erstem Absatz gilt eine Erfindung im Einklang mit der bisherigen Regelung der gewerblichen Verwertbarkeit (BGHZ 48, 313, 322 - Glatzenoperation) als gewerblich anwendbar, wenn ihr Gegenstand auf irgendeinem gewerblichen Gebiet einschließlich der Landwirtschaft hergestellt oder benutzt werden kann.Dafür hat es sich auf die schweizerische und österreichische Rechtsauffassung gestützt, nach der Heilverfahren vor allem aus sozialethischen Gründen nicht schützbar seien, und sich auch auf die Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland berufen, wozu es sich unter anderem auf den Beschluß des Senats vom 26. September 1967 (BGHZ 48, 313 ff - Glatzenoperation) bezogen hat.
Gleichwohl hat der Senat in dem bereits genannten Beschluß, der ein chirurgisch-kosmetisches Verfahren zur Verhinderung der Glatzenbildung betraf, die Frage angeschnitten, ob sozialethische Erwägungen den Ausschluß von Heilverfahren für den menschlichen Körper von der Patentierbarkeit rechtfertigen, dies jedoch auf sich beruhen lassen (BGHZ 48, 313, 319 ff, besonders 321).
- BGH, 03.06.1982 - X ZB 21/81
Voraussetzungen der Patentfähigkeit eines Arzneimittels - Möglichkeit des …
Auszug aus BGH, 20.09.1983 - X ZB 4/83
Der Senat hat den Gegenstand eines Patentanspruchs, der auf die Verwendung einer chemischen Substanz zur Behandlung einer Krankheit gerichtet ist, über die vom Bundespatentgericht genannten Handlungen hinaus auch in der augenfälligen Herrichtung dieser Substanz zur Verwendung bei der therapeutischen Behandlung der Krankheit gesehen (BGHZ 68, 156, 161 - Benzolsulfonylharnstoff; BGH GRUR 1982, 548, 549 - Sitosterylglykoside).In den späteren Beschlüssen, die die Patentierbarkeit der Verwendung von Substanzen zur therapeutischen Behandlung des menschlichen Körpers betrafen (BGHZ 68, 156 ff - Benzolsulfonylharnstoff und BGH GRUR 1982, 548 ff - Sitosterylglykoside), hat er deren gewerbliche Anwendbarkeit bejaht und ist darauf, daß diese Verfahren aus sozialethischen Gründen vom Patentschutz ausgeschlossen sein könnten, nicht mehr zurückgekommen.
- BGH, 13.02.1964 - Ia ZB 19/63
Arzneimittelgemisch
Auszug aus BGH, 20.09.1983 - X ZB 4/83
Der beschließende Senat hatte sich außer in der inzwischen durch Gesetzesänderung überholten Arzneimittelgemisch-Entscheidung (BGHZ 41, 231, 239) zu der Zeit, als die in Rede stehende Begründung gegeben wurde, noch nicht zu der Frage geäußert, ob die Verwendung einer Substanz zur therapeutischen Behandlung des menschlichen Körpers dem Patentschutz zugänglich ist oder nicht.Was den letzten Punkt angeht, befindet sich das schweizerische Bundesgericht im Einklang mit dem beschließenden Senat, der im Beschluß vom 13. Februar 1964 unter der Geltung des "Patentierungsverbots" für Arzneimittel durch § 1 Abs. 2 Ziffer 2 PatG 1961 in der Bundesrepublik Deutschland entschieden hat, daß die Patentierung eines Heilverfahrens, das lediglich in der Anwendung eines Arzneimittels besteht, der Wirkung der Patentierung des Arzneimittels selbst gleichkäme und daher stets als unzulässige Umgehung des § 1 Abs. 2 Nr. 2 PatG 1961 zu werten sei (BGHZ 41, 231, 239 - Arzneimittelgemisch).
- BGH, 20.01.1977 - X ZB 13/75
Patentierbarkeit eines therapeutischen Anwendungsverfahrens
Auszug aus BGH, 20.09.1983 - X ZB 4/83
Der Senat hat den Gegenstand eines Patentanspruchs, der auf die Verwendung einer chemischen Substanz zur Behandlung einer Krankheit gerichtet ist, über die vom Bundespatentgericht genannten Handlungen hinaus auch in der augenfälligen Herrichtung dieser Substanz zur Verwendung bei der therapeutischen Behandlung der Krankheit gesehen (BGHZ 68, 156, 161 - Benzolsulfonylharnstoff; BGH GRUR 1982, 548, 549 - Sitosterylglykoside).In den späteren Beschlüssen, die die Patentierbarkeit der Verwendung von Substanzen zur therapeutischen Behandlung des menschlichen Körpers betrafen (BGHZ 68, 156 ff - Benzolsulfonylharnstoff und BGH GRUR 1982, 548 ff - Sitosterylglykoside), hat er deren gewerbliche Anwendbarkeit bejaht und ist darauf, daß diese Verfahren aus sozialethischen Gründen vom Patentschutz ausgeschlossen sein könnten, nicht mehr zurückgekommen.
- BGH, 15.12.2015 - X ZR 30/14
Glasfasern II - Patentverletzungsverfahren: Schutzbereich eines …
aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats gehören zu einer durch ein Patent geschützten Verwendung bereits solche Handlungen, bei denen die Sache zu der betreffenden Verwendung sinnfällig hergerichtet wird (BGH, Beschluss vom 20. September 1983 - X ZB 4/83, BGHZ 88, 209, 216 f. = GRUR 1983, 729 - Hydropyridin). - BGH, 19.12.2006 - X ZR 236/01
Carvedilol II
Sie ist nicht Element der Herrichtung eines Stoffes zur Verwendung bei der Behandlung einer Krankheit (Abgrenzung zu BGHZ 88, 209, 217 - Hydropyridin).Es ist nicht Element der Herrichtung eines Stoffs zur Verwendung bei der Behandlung einer Krankheit (vgl. BGHZ 88, 209, 217 - Hydropyridin), sondern folgt dieser.
Nach der Rechtsprechung des Senats ist eine solche Verwendung einer chemischen Substanz nicht durch § 5 Abs. 1 PatG vom Patentschutz ausgenommen (grundlegend BGHZ 88, 209, 215 - Hydropyridin).
- BGH, 05.10.2005 - X ZB 7/03
Arzneimittelgebrauchsmuster
Denn sie umfassten neben der Verabreichung des Stoffs an den Patienten auch die Maßnahmen für seine Herrichtung zur Verwendung bei der therapeutischen Behandlung, etwa seine gebrauchsfertige Verpackung und Kennzeichnung für den neuen therapeutischen Verwendungszweck (unter Bezug auf Sen. BGHZ 88, 209, 212 "Hydropyridin").Denn auch wenn bekannte Wirkstoffe regelmäßig der augenfälligen Herrichtung bedürfen, ehe sie zur Behandlung von Krankheiten eingesetzt werden (vgl. BGHZ 68, 156, 161 - Benzolsulfonylharnstoff; Sen.Beschl. v. 03.06.1982 - X ZR 21/81, GRUR 1982, 548, 549 - Sitosterylglykoside; BGHZ 88, 209, 216 - Hydropyridin), fehlt es hier doch an einem durch ein Verfahren hergestellten Erzeugnis im üblichen Sinn.
Denn auch als solche oder als Arzneimittel bekannte Wirkstoffe bedürfen regelmäßig der augenfälligen Herrichtung im gewerblichen Bereich, ehe sie zur Behandlung von Krankheiten verwendet werden können (vgl. BGHZ 68, 156, 161 - Benzolsulfonylharnstoff; Sen.Beschl. v. 03.06.1982 - X ZR 21/81, GRUR 1982, 548, 549 - Sitosterylglykoside; BGHZ 88, 209, 216 - Hydropyridin).
- BGH, 25.02.2014 - X ZB 5/13
Kollagenase I - Rechtsbeschwerde gegen die Zurückweisung einer Patentanmeldung: …
Dies schloss es schon nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zur früheren Fassung des Gesetzes nicht aus, Patentschutz für die Verwendung einer chemischen Substanz zu therapeutischen Zwecken und damit gut deren augenfällige Herrichtung zu einem solchen Verfahren zu gewähren (grundlegend BGH, Beschluss vom 20. September 1983 - X ZB 4/83, BGHZ 88, 209, 216 ff. = GRUR 1983, 729, 730 ff. - Hydropyridin). - OLG Düsseldorf, 05.05.2017 - 2 W 6/17
Voraussetzungen der Geltendmachung von Ansprüchen wegen Verletzung eines Patents …
Im Hinblick auf den den Gegenstand des vorliegenden Verfügungsverfahrens bildenden Herstellungs verwendungsanspruch nach Schweizer Vorbild ("Swiss Type", "Verwendung eines Stoffes X zur Herstellung eines Arzneimittels zur Behandlung der Krankheit Y") entsprach es weiterhin der Spruchpraxis des Senats (…Urt. vom 07.08.2014, Az.: I-2 U 8/14, BeckRS 2014, 21947), dass bei einem solchen Anspruch nicht nur der unmittelbare Einsatz des Stoffes zur Behandlung der bestimmten Erkrankung, sondern bereits jede Handlung, durch welche die Sache zu der betreffenden therapeutischen Verwendung sinnfällig hergerichtet wird (BGH, GRUR 1983, 729 - I...), patentverletzend sein kann. - BGH, 05.07.2005 - X ZR 14/03
Abgasreinigungsvorrichtung
Die Beklagte will sich hierbei auf die Rechtsprechung des Senats stützen, nach der bereits in der sinnfälligen Herrichtung einer Sache zu deren zugunsten des Patentinhabers geschützter Verwendung der Beginn der Verwendung selbst gesehen werden kann (BGHZ 88, 209, 212 - Hydropyridin;… Sen.Urt. v. 21.11.1989 - X ZR 29/88, GRUR 1990, 505, 506 f. - Geschlitzte Abdeckfolie). - BGH, 20.03.2001 - X ZR 177/98
Trigonellin; Schutzwirkung eines Patents nach Beschränkung; Zugabe eines weiteren …
Die Verwendung eines Stoffs für die Herstellung eines Mittels zu einem solchen Zweck ist patentrechtlich bereits Verwendung des Stoffs zu diesem Zweck; diese Verwendung besteht nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats zwar noch nicht in der Herstellung eines für diesen Zweck objektiv geeigneten Stoffs oder Mittels, wohl aber in dessen zusätzlicher sinnfälliger ("augenfälliger") Herrichtung (BGHZ 88, 209, 211, 215 - Hydropyridin m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 31.01.2013 - 2 U 54/11
Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents betreffend die Verwendung …
Eine solche sinnfällige Herrichtung kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs etwa in der auf den speziellen Verwendungszweck abgestellten Formulierung und Konfektionierung eines Medikaments sowie in dessen Dosierung liegen (vgl. BGH, GRUR 1983, 729 - Hydropyridin; vgl. BGH, GRUR 1990, 505 - geschlitzte Abdeckfolie; vgl. BGH, GRUR 2005, 845 - Abgasreinigungsvorrichtung). - LG Hamburg, 02.04.2015 - 327 O 67/15
Rabattvertrag - Mittelbare Patentverletzung: Uneingeschränkter Beitritt des …
"Diese Verwendung besteht nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats zwar noch nicht in der Herstellung eines für diesen Zweck objektiv geeigneten Stoffs oder Mittels, wohl aber in dessen zusätzlicher sinnfälliger ("augenfälliger") Herrichtung (BGHZ 88, 209, 211, 215 - Hydropyridin m.w. Nachw.). - OLG Karlsruhe, 26.02.2014 - 6 U 50/12
Verwendungspatent - Patentverletzungsverfahren: Sinnfälliges Herrichten eines …
Als Verwendungsanspruch erfasst Anspruch 1 nicht nur den unmittelbaren Einsatz der Fasern für den in Merkmal 1 genannten Zweck, sondern bereits solche Handlungen, bei denen die Sache zu der betreffenden Verwendung sinnfällig hergerichtet wird (BGHZ 88, 209, 216 f. = GRUR 1983, 729 - Hydropyridin).Durch das Verwendungspatent ist der Patentinhaber wirksam dagegen geschützt, dass ein Dritter die zur Verwendung gelangende Substanz im Inland gewerbsmäßig zu dieser Verwendung herrichtet, feilhält oder in den Verkehr bringt oder dass ein Dritter gewerbsmäßig eine im Ausland für die Verwendung hergerichtete Substanz im Inland feilhält oder in den Verkehr bringt (vgl. BGHZ 88, 209 juris-Rn. 16 - Hydropyridin).
- BGH, 21.11.1989 - X ZR 29/88
Umfang des Schutzes eines Patents
- OLG Düsseldorf, 01.03.2018 - 2 U 30/17
Dexmedetomidin
- BGH, 20.12.2011 - X ZR 53/11
Glasfasern
- OLG Düsseldorf, 07.08.2014 - 2 U 8/14
Ubichinon Qn
- BGH, 25.02.2014 - X ZB 6/13
Kollagenase II - Rechtsbeschwerde gegen die Zurückweisung einer Patentanmeldung: …
- BPatG, 18.01.2007 - 21 W (pat) 17/05
- BGH, 19.11.1991 - X ZR 9/89
Herrichtung von Gegenständen kein Patentgebrauch - Patentschutz für …
- BGH, 16.01.1990 - X ZB 24/87
Rechtsfolgen beschränkter Verteidigung eines Patents
- LG Düsseldorf, 05.07.2018 - 4c O 46/17
Schutzfähigkeit des Patents mit der Bezeichnung "Verwendung von D als Wirkstoff …
- BGH, 28.11.2000 - X ZB 20/99
Endoprotheseeinsatz; Fehlende Patentfähigkeit eines Verfahrens zum Entfernen …
- BPatG, 04.06.2007 - 3 Ni 21/04
- BPatG, 28.10.2002 - 5 W (pat) 25/01
- LG Düsseldorf, 08.07.1999 - 4 O 187/99
NMR-Kontrastmittel
- BGH, 31.01.1984 - X ZR 7/82
Auslegung von Maß- und Zahlenangaben im Patentanspruch; Verwendung abweichender …
- BGH, 17.05.1984 - X ZB 15/83
"Schichtträger"; Wechsel der Patentkategorie nach Bekanntmachung
- LG Mannheim, 08.10.2019 - 2 O 35/16
Patentverletzung: Benutzung eines Verwendungspatents aufgrund sinnfälligen …
- LG Düsseldorf, 05.07.2018 - 4c O 47/17
Schutzfähigkeit des Patents mit der Bezeichnung "Verwendung von D als Wirkstoff …
- LG Hamburg, 02.04.2015 - 327 O 143/15
Vorliegen einer mittelbaren Patentverletzung durch den uneingeschränkten Beitritt …
- LG München I, 01.03.2023 - 7 O 1792/23
Kein unzulässiges forum-shopping bei unterschiedlichen Streitgegenständen
- LG Hamburg, 02.04.2015 - 327 O 140/15
Mittelbare Patentverletzung durch den uneingeschränkten Beitritt der …
- OLG Düsseldorf, 05.05.2017 - 2 W 5/17
- BPatG, 08.02.2013 - 14 W (pat) 13/09
Patentbeschwerdeverfahren - "Verbesserung der Peyronie-Krankheit …
- LG Düsseldorf, 05.07.2018 - 4c O 10/18
Schutzfähigkeit eines Verwendungspatents eines Stoffes mit der Bezeichnung …
- LG Hamburg, 02.04.2015 - 315 O 24/15
Patentverletzungsstreit: Mittelbare Patentverletzung bei uneingeschränktem …
- BPatG, 11.12.2012 - 14 W (pat) 12/09
Patentbeschwerdeverfahren - "Besserung der Dupuytren-Krankheit" - Stoffanspruch …
- BGH, 07.02.1995 - X ZR 58/93
Zulässigkeit der Änderung eines europäischen Patents gem. § 64 Abs. 1 …
- OLG Düsseldorf, 31.01.2013 - 2 U 53/11
Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents betreffend die Verwendung …
- LG Hamburg, 31.05.1995 - 315 O 224/95
Patent über Kombination patentfreier Einzelmedikamente; Verabreichung eines …
- BPatG, 04.05.2023 - 3 Ni 2/21
- BPatG, 18.09.2001 - 3 Ni 44/00
- LG Hamburg, 02.04.2015 - 327 O 132/15
Mittelbare Patentverletzung durch den uneingeschränkten Beitritt der …
- BPatG, 26.06.2008 - 3 Ni 58/06
- LG Düsseldorf, 13.06.2013 - 4b O 12/11
Cistus incanus III
- BPatG, 09.09.1997 - 14 W (pat) 85/95