Rechtsprechung
BGH, 30.09.2003 - X ZB 48/02 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde; Antrag auf Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsfrist; Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung
- Judicialis
-
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO (ab 1.1.2002) § 517
Versäumung der Berufungsfrist wegen Unmöglichkeit der Übertragung der Berufungsschrift per Telefax - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- BRAK-Mitteilungen (Leitsatz)
Keine Nachtfahrt bei gescheiterter Faxübertragung
Direkte Verlinkung nicht möglich.
Eingabe in der Suchmaske auf der nächsten Seite: BRAK-Mitt. 2003, 266 - brak-mitteilungen.de
, S. 30 (Leitsatz und Kurzanmerkung)
Keine Nachtfahrt bei gescheiterter Faxübertragung
Besprechungen u.ä.
- brak-mitteilungen.de
, S. 30 (Leitsatz und Kurzanmerkung)
Keine Nachtfahrt bei gescheiterter Faxübertragung
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 283
- FamRZ 2004, 22
Wird zitiert von ... (11)
- BSG, 25.04.2018 - B 8 SO 23/16 R
Höhe von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Dies gilt insbesondere für Störungen des Empfangsgeräts des Gerichts (BVerfG, NJW 1996, 2857; BVerfG NJW 2001, 3473; BGH, NJW 1995, 1431, 1432; BGH NJW-RR 2004, 283, 284; BGH Beschluss vom 21.7.2011 - IX ZB 218/10, Juris RdNr 2 mwN) . - BGH, 20.08.2019 - VIII ZB 19/18
Einstellen der zusätzlichen Übermittlungsversuche des Prozessbevollmächtigten der …
Denn in diesem Fall liegt die entscheidende Ursache für die Fristversäumung in der Sphäre des Gerichts (st. Rspr.; vgl. BVerfG, NJW 2006, 829; BGH, Beschlüsse vom 9. November 2004 - X ZA 5/04, FamRZ 2005, 266 f.; vom 30. September 2003 - X ZB 48/02, NJW-RR 2004, 283 unter II 2 c;… vom 11. Januar 2011 - VIII ZB 44/10, juris Rn. 8;… vom 14. September 2017 - IX ZB 81/16, aaO Rn. 7; jeweils mwN). - BGH, 04.11.2014 - II ZB 25/13
Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: …
In diesem Fall liegt die entscheidende Ursache für die Fristversäumnis in der Sphäre des Gerichts (BVerfG, NJW 1996, 2857 f.; NJW 2001, 3473 f.; BGH, Beschluss vom 6. März 1995 - II ZB 1/95, NJW 1995, 1431, 1432 f.; Beschluss vom 30. September 2003 - X ZB 48/02, NJW-RR 2004, 283, 284;… Beschluss vom 21. Juli 2011 - IX ZB 218/10, juris Rn. 2 mwN).
- BAG, 11.07.2013 - 2 AZB 6/13
Versäumung der Berufungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Er hatte - um ca. 20.00 Uhr - so rechtzeitig mit der Übermittlung der Berufungsschrift begonnen, dass unter normalen Umständen mit deren Zugang bis 24 Uhr zu rechnen war (vgl. BVerfG 1. August 1996 - 1 BvR 121/95 - zu B II 2 der Gründe; BGH 30. September 2003 - X ZB 48/02 - zu II 2 c der Gründe; 1. Februar 2001 - V ZB 33/00 - zu II 2 der Gründe) . - BGH, 21.07.2011 - IX ZB 218/10
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Fristversäumnis wegen technischer Störung …
In diesem Fall liegt die entscheidende Ursache für die Fristsäumnis in der Sphäre des Gerichts (BVerfG, NJW 2001, 3473 f; BGH, Beschluss vom 6. März 1995 - II ZB 1/95, NJW 1995, 1431, 1432 f; vom 30. September 2003 - X ZB 48/02, NJW-RR 2004, 283, 284). - BGH, 11.01.2011 - VIII ZB 44/10
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verschulden des Prozessbevollmächtigten an …
Der Nutzer hat vielmehr mit der Wahl eines anerkannten Übermittlungsmediums, der ordnungsgemäßen Nutzung eines funktionsfähigen Sendegeräts und der korrekten Eingabe der Empfängernummer das seinerseits Erforderliche zur Fristwahrung getan, wenn er so rechtzeitig mit der Übermittlung beginnt, dass unter normalen Umständen mit ihrem Abschluss zum Fristablauf - hier bis 24.00 Uhr des 2. Februar 2010 - zu rechnen ist (BVerfG, NJW 2006, 829; BGH, Beschlüsse vom 9. November 2004 - X ZA 5/04, juris unter II; vom 30. September 2003 - X ZB 48/02, NJW-RR 2004, 283 unter II 2 c; vom 30. Oktober 1996 - XII ZB 140/96, NJW-RR 1997, 250 unter II; jeweils mwN). - LG Mannheim, 17.01.2020 - 1 S 71/19
Pflicht zur Nutzung des beA bei Unerreichbarkeit des gerichtlichen Faxgeräts
Der Nutzer hat mit der Wahl eines anerkannten Übermittlungsmediums, der ordnungsgemäßen Nutzung eines funktionsfähigen Sendegeräts und der korrekten Eingabe der Empfängernummer das seinerseits Erforderliche zur Fristwahrung getan, wenn er so rechtzeitig mit der Übermittlung beginnt, dass unter normalen Umständen mit ihrem Abschluss bis 24.00 Uhr zu rechnen ist (BVerfG NJW 1996, 2857, 2858; BGH NJW-RR 1997, 250, 250; BGH, Beschluss vom 30. September 2003, Az. X ZB 48/02, Rn. 8 nach juris).Von einem Rechtsanwalt, der sich und seine organisatorischen Vorkehrungen darauf eingerichtet hat, einen Schriftsatz durch Fax zu übermitteln, kann daher beim Scheitern der gewählten Übermittlung infolge eines Defekts des Empfangsgeräts oder wegen Leitungsstörungen nicht verlangt werden, dass er innerhalb kürzester Zeit eine andere als die gewählte, vom Gericht offiziell eröffnete Zugangsart sicherstellt (BVerfGE 1996, 2857, 2858; BGH NJW-RR 2003, 861, 861; BGH NJW-RR 2004, 283, 284).
- LAG Köln, 21.06.2018 - 7 Sa 768/17
Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Weiterung einer …
Ebenso unerheblich erscheint die erstinstanzlich erhobene Behauptung der Beklagten, die Klägerin sei am 24.11.2016 in der Innenstadt von E zu Fuß gesehen worden (vgl. z.B. LAG Rheinland-Pfalz v. 06.04.2004, AuR 2005, 73;… ErfKo/Reinhard, 17.Aufl., § 5 EFZG Rdnr. N16; Personalbuch/Griese, 23.Aufl., Stichwort Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Rdnr.10). - OLG Frankfurt, 09.06.2005 - 9 U 25/05
Fristablauf: Übermittlungsrisiko bei Versendung eines Schriftsatzes
Unter Zugrundelegung der Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht (NJW 1996, 2857) und Bundesgerichtshof (NJW-RR 1997, 250; BGH-Report 2003, 1431) darf das Übermittlungsrisiko bei der Versendung von Schriftsätzen über Telefax nicht auf die Partei abgewälzt werden Die Partei hat alles Erforderliche getan, wenn sie auf einem funktionsfähigen Sendegerät die korrekte Empfängernummer eingibt und so rechtzeitig mit der Übertragung beginnt, dass mit einem Eingang bei Gericht vor Ablauf der Frist gerechnet werden kann. - OLG Naumburg, 13.12.2006 - 6 U 64/06
Schadensersatzansprüche der Diensstelle gegen Zivildienstleistenden - …
a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts ist mit der Wahl eines anerkannten Übermittlungsmediums, der ordungsgemäßen Nutzung eines funktionsfähigen Sendegeräts und der korrekten Eingabe der Empfangsnummer das Erforderliche zur Fristwahrung getan, wenn so rechtzeitig mit der Übermittlung begonnen wird, dass unter normalen Umständen mit deren Abschluss bis 24:00 Uhr zu rechnen ist (BGH vom 30. September 2003, Az.: X ZB 48/02, zitiert nach juris Rn. 8 [= NJW-RR 2004, 216 f.; BVerfGE NJW 1996, 2857]). - LSG Baden-Württemberg, 06.10.2009 - L 12 AS 2839/09 PKH-B