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   BGH, 04.12.1990 - X ZB 6/90   

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https://dejure.org/1990,810
BGH, 04.12.1990 - X ZB 6/90 (https://dejure.org/1990,810)
BGH, Entscheidung vom 04.12.1990 - X ZB 6/90 (https://dejure.org/1990,810)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 1990 - X ZB 6/90 (https://dejure.org/1990,810)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Patentrecht - Rechtsbeschwerde - Rechtliches Gehör

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG 1981 § 100 Abs. 3
    Zulässigkeit der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde bei Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 831
  • MDR 1991, 1058
  • GRUR 1991, 442
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 19.09.1989 - X ZB 6/89

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde im patentgerichtlichen Verfahren wegen

    Auszug aus BGH, 04.12.1990 - X ZB 6/90
    Die Verletzung des rechtlichen Gehörs allein eröffnet nach der ständigen Rechtsprechung des Senats die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde im patentgerichtlichen Verfahren nicht (vgl. u.a. BGHZ 43, 12, 14 = BGH GRUR 1965, 270, 271 f. - Kontaktmaterial; BGH GRUR 1965, 502, 503 f. - Gaselan; BGH GRUR 1966, 160, 161 - Terminsladung; BGH GRUR 1972, 474 - Zurückverweisung; BGH GRUR 1986, 667, 668 - Raumzellenfahrzeug II; BGH GRUR 1990, 110 - rechtliches Gehör).

    Im patentgerichtlichen Verfahren hat der Gesetzgeber bewußt davon abgesehen, die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde auch bei einer Verletzung des rechtlichen Gehörs generell zu eröffnen (BGHZ 43, 12, 14 - Kontaktmaterial).Diese Entscheidung des Gesetzgebers haben die Fachgerichte hinzunehmen (BGH GRUR 1990, 110 - rechtliches Gehör).

    Ein solcher Mangel kann auch dann vorliegen, wenn aus den vorhandenen Gründen nicht zu ersehen ist, welche tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Erwägungen für die getroffene Entscheidung maßgebend waren, insbesondere wenn die Gründe sachlich inhaltslos sind und sich auf leere Redensarten oder die bloße Wiedergabe des Gesetzestextes beschränken (vgl. u.a. BGH GRUR 1963, 645, 646 - Warmpressen; BGH GRUR 1977, 214, 215 - Aluminiumdraht; BGH GRUR 1980, 984, 985 - Tomograph; BGH GRUR 1990, 110 - rechtliches Gehör).

  • BVerfG, 10.10.1978 - 1 BvR 475/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verweis uf das

    Auszug aus BGH, 04.12.1990 - X ZB 6/90
    Daran wird auch im Hinblick auf den in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entwickelten Subsidiaritätsgrundsatz (vgl. u.a. BVerfGE 49, 252, 255 [BVerfG 10.10.1978 - 1 BvR 475/78]; 63, 77, 78 [BVerfG 12.01.1983 - 2 BvR 964/82]; 77, 381, 401; 79, 1, 19 f.) festgehalten.

    Das bedeutet indessen nur, daß zum einen die jeweils Betroffenen den Rechtsschutz vor den Fachgerichten in dem ihnen zumutbaren Umfang vollständig ausschöpfen müssen, und zum anderen, daß diese Gerichte gehindert sind, mit Rücksicht auf die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde die Zulassung von Rechtsmitteln einzuschränken, die nach Wortlaut und Inhalt des jeweiligen Verfahrensrechtes zulässig wären (BVerfGE 49, 252, 256 [BVerfG 10.10.1978 - 1 BvR 475/78]; 60, 96, 99 [BVerfG 02.03.1982 - 2 BvR 869/81]; vgl. auch BVerfGE 63, 7, 79) [BVerfG 12.01.1983 - 2 BvL 23/81].

  • BGH, 16.07.1965 - Ia ZB 3/64
    Auszug aus BGH, 04.12.1990 - X ZB 6/90
    Die Verletzung des rechtlichen Gehörs allein eröffnet nach der ständigen Rechtsprechung des Senats die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde im patentgerichtlichen Verfahren nicht (vgl. u.a. BGHZ 43, 12, 14 = BGH GRUR 1965, 270, 271 f. - Kontaktmaterial; BGH GRUR 1965, 502, 503 f. - Gaselan; BGH GRUR 1966, 160, 161 - Terminsladung; BGH GRUR 1972, 474 - Zurückverweisung; BGH GRUR 1986, 667, 668 - Raumzellenfahrzeug II; BGH GRUR 1990, 110 - rechtliches Gehör).

    Das ist anzunehmen, wenn eine kraft Gesetzes am Verfahren zu beteiligende Partei überhaupt nicht hinzugezogen (BGH NJW 1984, 494) oder zur mündlichen Verhandlung nicht geladen wurde und deswegen den Termin nicht wahrgenommen hat (BGH GRUR 1966, 160 - Terminsladung; vgl. auch v. Gamm, GRUR 1977, 413, 414 f.).

  • BGH, 29.04.1986 - X ZB 19/85

    "Raumzellenfahrzeug II"; Berücksichtigung einer in einer Sitzungspause

    Auszug aus BGH, 04.12.1990 - X ZB 6/90
    Die Verletzung des rechtlichen Gehörs allein eröffnet nach der ständigen Rechtsprechung des Senats die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde im patentgerichtlichen Verfahren nicht (vgl. u.a. BGHZ 43, 12, 14 = BGH GRUR 1965, 270, 271 f. - Kontaktmaterial; BGH GRUR 1965, 502, 503 f. - Gaselan; BGH GRUR 1966, 160, 161 - Terminsladung; BGH GRUR 1972, 474 - Zurückverweisung; BGH GRUR 1986, 667, 668 - Raumzellenfahrzeug II; BGH GRUR 1990, 110 - rechtliches Gehör).

    Auch im Hinblick auf die - auch verfassungsrechtlich - gebotene weite Auslegung (vgl. dazu auch BGH GRUR 1986, 667, 668 - Raumzellenfahrzeug II) kann daher nicht jede Verletzung des rechtlichen Gehörs von § 100 Abs. 3 Nr. 3 PatG erfaßt werden, sondern nur eine solche, die einem "Nicht-Vertreten-Sein" im Sinne dieser Vorschrift vergleichbar ist.

  • BVerfG, 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus BGH, 04.12.1990 - X ZB 6/90
    Daran wird auch im Hinblick auf den in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entwickelten Subsidiaritätsgrundsatz (vgl. u.a. BVerfGE 49, 252, 255 [BVerfG 10.10.1978 - 1 BvR 475/78]; 63, 77, 78 [BVerfG 12.01.1983 - 2 BvR 964/82]; 77, 381, 401; 79, 1, 19 f.) festgehalten.

    Zwar gewähren grundsätzlich vorrangig die Fachgerichte in den in ihre Zuständigkeit fallenden Verfahren Rechtsschutz auch gegenüber Verfassungsverletzungen (BVerfGE 77, 381, 401).

  • BVerfG, 02.03.1982 - 2 BvR 869/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtbeachtung der

    Auszug aus BGH, 04.12.1990 - X ZB 6/90
    Das bedeutet indessen nur, daß zum einen die jeweils Betroffenen den Rechtsschutz vor den Fachgerichten in dem ihnen zumutbaren Umfang vollständig ausschöpfen müssen, und zum anderen, daß diese Gerichte gehindert sind, mit Rücksicht auf die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde die Zulassung von Rechtsmitteln einzuschränken, die nach Wortlaut und Inhalt des jeweiligen Verfahrensrechtes zulässig wären (BVerfGE 49, 252, 256 [BVerfG 10.10.1978 - 1 BvR 475/78]; 60, 96, 99 [BVerfG 02.03.1982 - 2 BvR 869/81]; vgl. auch BVerfGE 63, 7, 79) [BVerfG 12.01.1983 - 2 BvL 23/81].

    Daß die Fachgerichte bei der Verletzung des rechtlichen Gehörs ein Rechtsmittel darüber hinaus auch dort eröffnen müßten, wo das mit der gesetzlichen Regelung nicht zu vereinbaren ist, läßt sich diesem Grundsatz demgegenüber nicht entnehmen (vgl. BVerfGE 60, 96, 98) [BVerfG 02.03.1982 - 2 BvR 869/81].

  • BGH, 16.12.1986 - X ZB 17/86

    "Emissionssteuerung"; Anforderungen an Begründung einer Entscheidung

    Auszug aus BGH, 04.12.1990 - X ZB 6/90
    Der Begründungszwang verlangt nur, daß aus den Gründen der gerichtlichen Entscheidung alle sie tragenden Überlegungen deutlich und in diesem Zusammenhang auch alle selbstständigen Angriffs- und Verteidigungsmittel der Beteiligten ordnungsgemäß beschieden werden (vgl. u.a. BGH GRUR 1987, 286 - Emissionssteuerung; BGH GRMR 1989, 494, 495 - Schrägliegeeinrichtung jeweils m.w.N.), nicht jedoch daß das Gericht auch auf alle, für seine Entcheidung nicht erheblichen Gesichtspunkte umfassend eingeht.

    Eine Überprüfung der Ausführungen des Beschwerdegerichts auf ihre sachliche Richtigkeit ist dem Rechtsbeschwerdeverfahren verwehrt (BGH GRUR 1987, 286 - Emissionssteuerung).

  • BGH, 03.12.1964 - Ia ZB 18/64

    Versagung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BGH, 04.12.1990 - X ZB 6/90
    Die Verletzung des rechtlichen Gehörs allein eröffnet nach der ständigen Rechtsprechung des Senats die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde im patentgerichtlichen Verfahren nicht (vgl. u.a. BGHZ 43, 12, 14 = BGH GRUR 1965, 270, 271 f. - Kontaktmaterial; BGH GRUR 1965, 502, 503 f. - Gaselan; BGH GRUR 1966, 160, 161 - Terminsladung; BGH GRUR 1972, 474 - Zurückverweisung; BGH GRUR 1986, 667, 668 - Raumzellenfahrzeug II; BGH GRUR 1990, 110 - rechtliches Gehör).

    Im patentgerichtlichen Verfahren hat der Gesetzgeber bewußt davon abgesehen, die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde auch bei einer Verletzung des rechtlichen Gehörs generell zu eröffnen (BGHZ 43, 12, 14 - Kontaktmaterial).Diese Entscheidung des Gesetzgebers haben die Fachgerichte hinzunehmen (BGH GRUR 1990, 110 - rechtliches Gehör).

  • BGH, 12.10.1976 - X ZB 20/75

    Erfindungshöhe eines zum Patent angemeldeten elektrischen fadenförmigen

    Auszug aus BGH, 04.12.1990 - X ZB 6/90
    Ein solcher Mangel kann auch dann vorliegen, wenn aus den vorhandenen Gründen nicht zu ersehen ist, welche tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Erwägungen für die getroffene Entscheidung maßgebend waren, insbesondere wenn die Gründe sachlich inhaltslos sind und sich auf leere Redensarten oder die bloße Wiedergabe des Gesetzestextes beschränken (vgl. u.a. BGH GRUR 1963, 645, 646 - Warmpressen; BGH GRUR 1977, 214, 215 - Aluminiumdraht; BGH GRUR 1980, 984, 985 - Tomograph; BGH GRUR 1990, 110 - rechtliches Gehör).
  • BGH, 09.07.1980 - X ZB 9/79

    Patentanmeldung eines Tomographen; In sich widersprüchliche Begründung der

    Auszug aus BGH, 04.12.1990 - X ZB 6/90
    Ein solcher Mangel kann auch dann vorliegen, wenn aus den vorhandenen Gründen nicht zu ersehen ist, welche tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Erwägungen für die getroffene Entscheidung maßgebend waren, insbesondere wenn die Gründe sachlich inhaltslos sind und sich auf leere Redensarten oder die bloße Wiedergabe des Gesetzestextes beschränken (vgl. u.a. BGH GRUR 1963, 645, 646 - Warmpressen; BGH GRUR 1977, 214, 215 - Aluminiumdraht; BGH GRUR 1980, 984, 985 - Tomograph; BGH GRUR 1990, 110 - rechtliches Gehör).
  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85

    Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des

  • BGH, 19.02.1965 - Ib ZB 6/63

    Zulassungsfreie Rechtsbeschwerde in Warenzeichensachen - Eröffnung des Weges der

  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 964/82

    Richter - Revision - Beschwerdeführer - Entscheidung - Wiederaufnahmeantrag -

  • BGH, 07.12.1971 - X ZB 31/70

    Voraussetzungen für die Anmeldung eines Patents - Anforderungen an die

  • BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62

    "Nicht mit Gründen versehen"

  • BGH, 28.06.1983 - KVR 7/82

    Bundeskartellamt - Beschwerdeverfahren - Beteiligung - Rechtsbeschwerdegrund

  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvL 23/81

    Schornsteinfegerversorgung

  • BGH, 06.04.2017 - I ZB 23/16

    Schiedsvereinbarungen in Gesellschaftsverträgen von Personengesellschaften:

    Wird eine Partei nicht zur mündlichen Verhandlung geladen und kann sie deswegen den Termin nicht wahrnehmen, liegt eine Verletzung des rechtlichen Gehörs vor (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juli 1965 - Ia ZB 3/64, GRUR 1966, 160 - Terminladung; Beschluss vom 14. Dezember 1990 - X ZB 6/90, GRUR 1991, 442 - Pharmazeutisches Präparat).
  • BGH, 05.06.1997 - X ZR 139/95

    "Leiterplattennutzen"; Rechtsfolgen der Verletzung eines Gebrauchsmusters;

    Dieser verlangt lediglich, daß die Entscheidung erkennen läßt, welche tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Erwägungen für die getroffene Entscheidung maßgeblich waren (vgl. BGH, Beschl. v. 7.3.1978 - X ZB 1/77, GRUR 1978, 423 - Mähmaschine u.v. 10.6.1986 - X ZB 13/85, Mitt. 1986, 195 - Kernblech, sowie v. 4.12.1990 - X ZB 6/90, GRUR 1991, 442, 443 - Pharmazeutisches Präparat, jeweils für die vergleichbare Vorschrift des § 100 PatG).
  • BGH, 26.09.1996 - X ZB 18/95

    "Elektrisches Speicherheizgerät"; Anforderungen an die Begründung einer

    Sie sind auch nicht unverständlich, inhaltsleer oder verworren (Sen.Beschl. v.04.12.1990 - X ZB 6/90, GRUR 1991, 442, 443 - Pharmazeutisches Präparat).
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