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   BGH, 05.10.2005 - X ZB 7/03   

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https://dejure.org/2005,1881
BGH, 05.10.2005 - X ZB 7/03 (https://dejure.org/2005,1881)
BGH, Entscheidung vom 05.10.2005 - X ZB 7/03 (https://dejure.org/2005,1881)
BGH, Entscheidung vom 05. Oktober 2005 - X ZB 7/03 (https://dejure.org/2005,1881)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Eintragung eines Arzneimittelgebrauchsmusters; Eintragung für die Verwendung bekannter Stoffe im Rahmen einer medizinischen Indikation; Ausschluss des Gebrauchsmusterschutzes für Verfahrenserfindungen

  • Judicialis

    GebrMG § 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GebrMG § 2
    "Arzneimittelgebrauchsmuster"; Eintragung eines Gebrauchsmusters für pharmakologisch wirkende Substanzen

  • rechtsportal.de

    GebrMG § 2
    "Arzneimittelgebrauchsmuster"; Eintragung eines Gebrauchsmusters für pharmakologisch wirkende Substanzen

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arzneimittelgebrauchsmuster

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 164, 220
  • GRUR 2006, 135
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 20.09.1983 - X ZB 4/83

    Hydropyridin

    Auszug aus BGH, 05.10.2005 - X ZB 7/03
    Denn sie umfassten neben der Verabreichung des Stoffs an den Patienten auch die Maßnahmen für seine Herrichtung zur Verwendung bei der therapeutischen Behandlung, etwa seine gebrauchsfertige Verpackung und Kennzeichnung für den neuen therapeutischen Verwendungszweck (unter Bezug auf Sen. BGHZ 88, 209, 212 "Hydropyridin").

    Denn auch wenn bekannte Wirkstoffe regelmäßig der augenfälligen Herrichtung bedürfen, ehe sie zur Behandlung von Krankheiten eingesetzt werden (vgl. BGHZ 68, 156, 161 - Benzolsulfonylharnstoff; Sen.Beschl. v. 03.06.1982 - X ZR 21/81, GRUR 1982, 548, 549 - Sitosterylglykoside; BGHZ 88, 209, 216 - Hydropyridin), fehlt es hier doch an einem durch ein Verfahren hergestellten Erzeugnis im üblichen Sinn.

    Denn auch als solche oder als Arzneimittel bekannte Wirkstoffe bedürfen regelmäßig der augenfälligen Herrichtung im gewerblichen Bereich, ehe sie zur Behandlung von Krankheiten verwendet werden können (vgl. BGHZ 68, 156, 161 - Benzolsulfonylharnstoff; Sen.Beschl. v. 03.06.1982 - X ZR 21/81, GRUR 1982, 548, 549 - Sitosterylglykoside; BGHZ 88, 209, 216 - Hydropyridin).

  • BGH, 20.01.1977 - X ZB 13/75

    Patentierbarkeit eines therapeutischen Anwendungsverfahrens

    Auszug aus BGH, 05.10.2005 - X ZB 7/03
    Denn auch wenn bekannte Wirkstoffe regelmäßig der augenfälligen Herrichtung bedürfen, ehe sie zur Behandlung von Krankheiten eingesetzt werden (vgl. BGHZ 68, 156, 161 - Benzolsulfonylharnstoff; Sen.Beschl. v. 03.06.1982 - X ZR 21/81, GRUR 1982, 548, 549 - Sitosterylglykoside; BGHZ 88, 209, 216 - Hydropyridin), fehlt es hier doch an einem durch ein Verfahren hergestellten Erzeugnis im üblichen Sinn.

    Denn auch als solche oder als Arzneimittel bekannte Wirkstoffe bedürfen regelmäßig der augenfälligen Herrichtung im gewerblichen Bereich, ehe sie zur Behandlung von Krankheiten verwendet werden können (vgl. BGHZ 68, 156, 161 - Benzolsulfonylharnstoff; Sen.Beschl. v. 03.06.1982 - X ZR 21/81, GRUR 1982, 548, 549 - Sitosterylglykoside; BGHZ 88, 209, 216 - Hydropyridin).

  • BGH, 03.06.1982 - X ZB 21/81

    Voraussetzungen der Patentfähigkeit eines Arzneimittels - Möglichkeit des

    Auszug aus BGH, 05.10.2005 - X ZB 7/03
    Denn auch wenn bekannte Wirkstoffe regelmäßig der augenfälligen Herrichtung bedürfen, ehe sie zur Behandlung von Krankheiten eingesetzt werden (vgl. BGHZ 68, 156, 161 - Benzolsulfonylharnstoff; Sen.Beschl. v. 03.06.1982 - X ZR 21/81, GRUR 1982, 548, 549 - Sitosterylglykoside; BGHZ 88, 209, 216 - Hydropyridin), fehlt es hier doch an einem durch ein Verfahren hergestellten Erzeugnis im üblichen Sinn.

    Denn auch als solche oder als Arzneimittel bekannte Wirkstoffe bedürfen regelmäßig der augenfälligen Herrichtung im gewerblichen Bereich, ehe sie zur Behandlung von Krankheiten verwendet werden können (vgl. BGHZ 68, 156, 161 - Benzolsulfonylharnstoff; Sen.Beschl. v. 03.06.1982 - X ZR 21/81, GRUR 1982, 548, 549 - Sitosterylglykoside; BGHZ 88, 209, 216 - Hydropyridin).

  • BGH, 16.09.1997 - X ZB 21/94

    "Handhabungsgerät"; Rechtsschutzbedürfnis für einen Verfahrensanspruch

    Auszug aus BGH, 05.10.2005 - X ZB 7/03
    Denn als Arbeitsverfahren wird eine technische Betätigung bezeichnet, durch die an einem Objekt Arbeitsschritte vollzogen werden, ohne dass dabei eine Veränderung der behandelten Sache eintritt (Sen.Beschl. v. 16.09.1997 - X ZB 21/94, GRUR 1998, 130 - Handhabungsgerät).
  • BGH, 17.09.1987 - X ZR 56/86

    "Abschlußblende"; Beschränkung eines Patentanspruchs auf eine bestimmte Art der

    Auszug aus BGH, 05.10.2005 - X ZB 7/03
    Denn ein Anspruch für ein Erzeugnis als solches umfasst alle Verwendungsmöglichkeiten (vgl. Sen.Urt. v. 17.09.1987 - X ZR 56/86, GRUR 1988, 287, 288 - Abschlussblende).
  • BGH, 17.02.2004 - X ZB 9/03

    "Signalfolge"; Begriff des Verfahrens; Schutzfähigkeit einer Signalfolge

    Auszug aus BGH, 05.10.2005 - X ZB 7/03
    Denn der in dieser gesetzlichen Regelung verwendete Begriff entspricht der herkömmlichen Verfahrensdefinition bei den technischen Schutzrechten des gewerblichen Rechtsschutzes und schließt insbesondere Arbeitsverfahren und Herstellungsverfahren ein (BGHZ 158, 142, 149 - Signalfolge).
  • BGH, 16.01.1990 - X ZB 24/87

    Rechtsfolgen beschränkter Verteidigung eines Patents

    Auszug aus BGH, 05.10.2005 - X ZB 7/03
    Vielmehr erschöpft sich die Verwendung in einem Handlungserfolg, auf den sie abzielt (vgl. BGHZ 110, 82, 87 - Spreizdübel).
  • BGH, 05.07.2005 - X ZR 14/03

    Abgasreinigungsvorrichtung

    Auszug aus BGH, 05.10.2005 - X ZB 7/03
    Der Gegenstand eines solchen Verwendungsanspruchs wird charakterisiert durch einen Stoff in einer bestimmten Verwendung (Sen.Urt. v. 05.07.2005 - X ZR 14/03, GRUR 2005, 845, 847 - Abgasreinigungsvorrichtung).
  • BGH, 14.06.2016 - X ZR 29/15

    Pemetrexed - Europäisches Patent: Voraussetzungen einer Patentverletzung mit

    a) Nach der Rechtsprechung des Senats ist Gegenstand eines auf die Verwendung eines Stoffs zur Behandlung einer Krankheit gerichteten Patentanspruchs die Eignung des Stoffes für einen bestimmten medizinischen Einsatzzweck und damit letztlich eine dem Stoff innewohnende Eigenschaft (BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2005 - X ZB 7/03, BGHZ 164, 220 = GRUR 2006, 135 - Arzneimittelgebrauchsmuster).
  • BGH, 20.06.2006 - X ZB 27/05

    Demonstrationsschrank

    Wenn auch Gebrauchsmusterschutz nicht auf allen dem Patentschutz zugänglichen Gebieten erlangt werden kann, insbesondere nicht für Arbeits- und Herstellungsverfahren (Sen. BGHZ 158, 142, 149 - Signalfolge; Sen.Beschl. v. 5.10.2005 - X ZB 7/03, GRUR 2006, 135 - Arzneimittelgebrauchsmuster, zur Veröffentlichung in BGHZ 164, 220 vorgesehen) sowie neuerdings nicht mehr für biotechnologische Erfindungen im Sinn des § 1 Abs. 2 PatG, ist das Gebrauchsmuster aber dort, wo ein entsprechender Schutz eröffnet ist, kein minderes Recht, sieht man von seiner kürzeren Höchstlaufzeit (§ 16 Abs. 1 PatG einerseits, § 23 Abs. 1 GebrMG andererseits) ab (krit. zu Differenzierungsversuchen insoweit Scharen in Benkard, PatG GebrMG 10. Aufl. 2006 § 12a GebrMG Rdn. 10).
  • BGH, 19.12.2006 - X ZR 236/01

    Carvedilol II

    Bei als solchen bekannten Arzneimitteln hat der Senat bisher Neuheit nur angenommen, wenn es um die Herrichtung des Stoffes für die Behandlung einer Krankheit ging, die mit ihm bisher nicht therapiert worden war (Sen., aaO - Hydropyridin; BGHZ 164, 220 - Arzneimittelgebrauchsmuster).
  • BGH, 27.03.2018 - X ZB 18/16

    Feldmausbekämpfung

    Diese schließt insbesondere Arbeitsverfahren und Herstellungsverfahren ein (BGH, Beschluss vom 17. Februar 2004 - X ZB 9/03, BGHZ 158, 142, 148 f. = GRUR 2004, 495, 497 - Signalfolge; Beschluss vom 5. Oktober 2005 - X ZB 7/03, BGHZ 164, 220 = GRUR 2006, 135 Rn. 9 - Arzneimittelgebrauchsmuster).

    Angesichts dessen kann offen bleiben, ob Merkmal 3 für sich gesehen ebenfalls einen einzelnen Schritt eines Herstellungs- oder Bearbeitungsverfahrens betrifft oder lediglich auf einen abstrakten Handlungserfolg abzielt, wie dies für Verwendungsansprüche typisch ist (dazu BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2005 - X ZB 7/03, BGHZ 164, 220 = GRUR 2006, 135 Rn. 10 - Arzneimittelgebrauchsmuster).

    Dass die Verwendung eines Erzeugnisses dem Gebrauchsmusterschutz zugänglich ist, beruht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf dem Umstand, dass eine solche Verwendung gerade nicht mit einem Herstellungs- oder Arbeitsverfahren gleichgesetzt werden kann, sondern sich in einem abstrakten Handlungserfolg erschöpft (BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2005 - X ZB 7/03, BGHZ 164, 220 = GRUR 2006, 135 Rn. 10 - Arzneimittelgebrauchsmuster).

  • BGH, 25.02.2014 - X ZB 5/13

    Kollagenase I - Rechtsbeschwerde gegen die Zurückweisung einer Patentanmeldung:

    Ein Patentanspruch, der eine neue Verwendung eines Medikaments betrifft, hat die Eignung eines bekannten Stoffs für einen bestimmten medizinischen Einsatzzweck und damit letztlich eine dem Stoff innewohnende Eigenschaft zum Gegenstand (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2005, X ZB 7/03, BGHZ 164, 220, 222 = GRUR 2006, 135 Rn. 11 - Arzneimittelgebrauchsmuster).

    Gegenstand eines solchen Patentanspruchs ist die Eignung eines bekannten Stoffs für einen bestimmten medizinischen Einsatzzweck und damit letztlich eine dem Stoff innewohnende Eigenschaft (BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2005 - X ZB 7/03, BGHZ 164, 220, 222 = GRUR 2006, 135 Rn. 11 - Arzneimittelgebrauchsmuster).

  • OLG Düsseldorf, 05.05.2017 - 2 W 6/17

    Voraussetzungen der Geltendmachung von Ansprüchen wegen Verletzung eines Patents

    Dass der Gegenstand eines auf die Verwendung eines Stoffes zur Behandlung einer Krankheit gerichteten Patentanspruchs die Eignung des Stoffes für einen bestimmten medizinischen Einsatzzweck und damit letztlich eine dem Stoff innewohnende Eigenschaft ist, war im Herbst 2016 keine neue Erkenntnis, sondern wurde bereits durch den Bundesgerichtshof in der Entscheidung "Arzneimittelgebrauchsmuster" (BGH, GRUR 2006, 135) herausgearbeitet.

    "Nach der Rechtsprechung des Senats ist Gegenstand eines auf die Verwendung eines Stoffs zur Behandlung einer Krankheit gerichteten Patentanspruchs die Eignung des Stoffes für einen bestimmten medizinischen Einsatzzweck und damit letztlich eine dem Stoff innewohnende Eigenschaft (BGHZ 164, 220 = GRUR 2006, 135 - Arzneimittelgebrauchsmuster).

  • BPatG, 06.11.2018 - 35 W (pat) 412/16

    Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - "Lithiumsilikat-Glaskeramik" - zum

    Diese schließt insbesondere Arbeitsverfahren und Herstellungsverfahren ein (BGH, Beschluss vom 17. Februar 2004 - X ZB 9/03 - Signalfolge; Beschluss vom 5. Oktober 2005 - X ZB 7/03 - Arzneimittelgebrauchsmuster, Beschluss vom 27. März 2018 - X ZB 18/16 - Feldmausbekämpfung).

    Schutzansprüche, die die Verwendung bekannter Stoffe im Rahmen einer medizinischen Indikation zum Gegenstand haben, können § 2 Nr. 3 GebrMG nicht entgegenstehen, sondern gebrauchsmusterfähig sein (BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2005 - X ZB 7/03, Leitsatz und Tz. 10 ff. - Arzneimittelgebrauchsmuster).

  • BPatG, 19.05.2016 - 35 W (pat) 1/15

    Bekämpfen von Feldmäusen - Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - "Bekämpfen von

    Der Bundesgerichtshofs hat im Rahmen von Rechtsbeschwerdeverfahren - soweit ersichtlich - nie Zweifel an der hier festgestellten Prüfungskompetenz der Gebrauchsmusterstelle angedeutet (vgl. z. B. GRUR 2006, 135 f. - "Arzneimittelgebrauchsmuster"; GRUR 2004, 495 ff. - "Signalfolge").

    Denn nach seiner Auslegung durch die Rechtsprechung steht § 2 Nr. 3 GebrMG weder der Eintragung eines Gebrauchsmusters mit Product-by-process-Ansprüchen entgegen (BPatG Beschluss vom 27.04.2010, Az.: 35 W (pat) 458/08, Beschluss vom 02.06.2004, Az.: 5 W (pat) 402/03; Busse/Keukenschrijver § 2 GebrMG Rdnr. 7, Bühring/ Braitmayer , GebrMG, 8. Aufl., § 2 Rn. 59 ff.) noch der Eintragung eines Gebrauchsmusters für die Verwendung bekannter Stoffe im Rahmen einer neuen medizinischen Indikation (vgl. BGH GRUR 2006, 135 f. - "Arzneimittelgebrauchs-muster").

  • OLG Düsseldorf, 01.03.2018 - 2 U 30/17

    Dexmedetomidin

    Danach ist Gegenstand eines auf die Verwendung eines Stoffs zur Behandlung einer Krankheit gerichteten Patentanspruchs die Eignung des Stoffes für einen bestimmten medizinischen Einsatzzweck und damit letztlich eine dem Stoff innewohnende Eigenschaft (BGHZ 164, 220 = GRUR 2006, 135 - Arzneimittelgebrauchsmuster).
  • OLG Düsseldorf, 19.02.2016 - 2 U 54/15

    Durchsetzung von Ansprüchen wegen Verletzung eines Patents betreffend die

    Ein Patentanspruch, der eine neue Verwendung eines Medikaments betrifft, hat die Eignung eines bekannten Stoffs für einen bestimmten medizinischen Einsatzzweck und damit letztlich eine dem Stoff innewohnende Eigenschaft zum Gegenstand (BGH, GRUR 2014, 461 - Kollagenese I; BGHZ 164, 220 = BGH, GRUR 2006, 135 - Arzneimittelgebrauchsmuster).
  • BGH, 29.07.2008 - X ZB 23/07

    Reichweite des Schutzrechtsausschlusses; Abgrenzung von Erzeugnis- und

  • BPatG, 17.04.2018 - 35 W (pat) 403/16
  • BPatG, 06.09.2016 - 35 W (pat) 1/15

    Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - "Bekämpfen von Feldmäusen" -Vereinbarkeit

  • BPatG, 12.03.2019 - 4 Ni 60/17

    Endoluminale Laserablationsvorrichtung - Patentnichtigkeitsklageverfahren -

  • BGH, 25.02.2014 - X ZB 6/13

    Kollagenase II - Rechtsbeschwerde gegen die Zurückweisung einer Patentanmeldung:

  • LG Düsseldorf, 05.07.2018 - 4c O 46/17

    Schutzfähigkeit des Patents mit der Bezeichnung "Verwendung von D als Wirkstoff

  • OLG Düsseldorf, 05.05.2017 - 2 W 5/17
  • BPatG, 05.11.2018 - 15 W (pat) 25/17

    Patentbeschwerdeverfahren - "Thrombose- und Osteoporoseprophylaxe" - Verwendung

  • BPatG, 11.11.2008 - 3 Ni 37/07
  • BPatG, 11.12.2007 - 3 Ni 59/05
  • LG Mannheim, 02.08.2016 - 2 O 257/15

    Gebrauchsmusterverletzungsklage: Aussetzungsmaßstab bei anhängigem

  • LG München I, 27.10.2022 - 7 O 10295/22

    Vermutungswirkung für den Rechtsbestand des Verfügungspatents

  • LG Düsseldorf, 05.07.2018 - 4c O 47/17

    Schutzfähigkeit des Patents mit der Bezeichnung "Verwendung von D als Wirkstoff

  • LG Düsseldorf, 05.07.2018 - 4c O 10/18

    Schutzfähigkeit eines Verwendungspatents eines Stoffes mit der Bezeichnung

  • BPatG, 12.08.2020 - 6 Ni 9/19

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Wundreinigungseinrichtung" - Verwendung eines

  • BPatG, 09.01.2008 - 5 W (pat) 416/06
  • BPatG, 06.11.2018 - 35 W (pat) 413/16
  • BPatG, 20.11.2012 - 35 W (pat) 415/11

    Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Pharmazeutische

  • BPatG, 20.03.2007 - 5 W (pat) 454/05
  • BPatG, 11.01.2010 - 35 W (pat) 14/08

    Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - "Vorrichtung zur Abrechnung von Diensten im

  • BPatG, 08.03.2012 - 35 W (pat) 469/09

    Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - Einordnung der

  • BPatG, 21.01.2010 - 35 W (pat) 35/09

    Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - keine gesetzliche Grundlage für Prüfung

  • BPatG, 29.10.2009 - 35 W (pat) 6/07

    Antrag auf Eintragung eines Gebrauchsmusters mit der Bezeichnung "eCD -

  • LG Düsseldorf, 09.06.2009 - 4a O 29/09

    G-CSF

  • BPatG, 25.06.2021 - 35 W (pat) 409/19
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