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   BGH, 09.02.1993 - X ZB 7/92   

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https://dejure.org/1993,4081
BGH, 09.02.1993 - X ZB 7/92 (https://dejure.org/1993,4081)
BGH, Entscheidung vom 09.02.1993 - X ZB 7/92 (https://dejure.org/1993,4081)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 1993 - X ZB 7/92 (https://dejure.org/1993,4081)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    PatG PatG (1968) § 2 S. 1
    Versendung unveröffentlichten Manuskripts an Fachkollegen

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 749
  • GRUR 1993, 466
  • afp 1993, 610
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.07.1955 - I ZR 24/55

    Neuheitsschädlichkeit ausgelegter Patentanmeldungen

    Auszug aus BGH, 09.02.1993 - X ZB 7/92
    Er hat als weitere Voraussetzung dafür verlangt, daß sie zur Vervielfältigung und Verbreitung in der Öffentlichkeit geeignet, bestimmt und zugelassen sind (BGHZ 18, 81 f. = GRUR 1955, 393 = BlPMZ 1955, 300).

    Mit der Zunahme der technischen Möglichkeiten, Schriftstücke zu vervielfältigen, hat sich bei der Beurteilung des Begriffes Druckschrift im Sinne des § 2 Satz 1 PatG 1968 ein Beurteilungswandel vollzogen (Einzelheiten bei Benkard/Bock, aaO., § 2 PatG Rdn. 21 u. 13; BGHZ 18, 81).

    Das zeigt schon das Urteil des Bundesgerichtshofes bezüglich der Auslegestücke von Patentanmeldungen und eingetragenen Gebrauchsmustern (BGHZ 18, 81).

    Von daher ist der vom Bundesgerichtshof in BGHZ 18, 81 gewählte Ansatzpunkt zutreffend und auch sachgerecht.

  • BGH, 12.02.1960 - I ZR 156/57
    Auszug aus BGH, 09.02.1993 - X ZB 7/92
    Bei dieser Sachlage kann von einer Öffentlichkeit der Vervielfältigungsstücke nicht gesprochen werden (hierzu auch BGH GRUR 1961, 24 - Holzimprägnierung - BGH BlPMZ 1971, 230 - customer prints).
  • BGH, 15.03.1984 - X ZB 6/83

    "Zinkenkreisel"; Beschränkung der Rechtsbeschwerde auf eine Rechtsfrage; Umfang

    Auszug aus BGH, 09.02.1993 - X ZB 7/92
    Der Senat ist deshalb zwar nicht auf die Prüfung der die Zulassung auslösenden Rechtsfrage beschränkt, sondern könnte an sich den Beschluß des Bundespatentgerichts in vollem Umfang revisionsmäßig überprüfen (BGH GRUR 1984, 797 ff. - Zinkenkreisel -).
  • BGH, 18.01.2022 - X ZR 14/20

    Verfahren auf Nichtigerklärung eines Europäischen Patents: Äußerungen des

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist ein schriftliches Dokument öffentlich, wenn es zur Verbreitung in der Öffentlichkeit bestimmt ist und der Allgemeinheit, d.h. einem an sich nicht beschränkten Personenkreis und nicht nur einzelnen Personen zugänglich geworden ist (BGH, Beschluss vom 9. Februar 1993 - X ZB 7/92, GRUR 1993, 466, 468 - Fotovoltaisches Halbleiterbauelement).
  • BGH, 15.01.2013 - X ZR 81/11

    Messelektronik für Coriolisdurchflussmesser

    Es reicht aus, dass ein nicht begrenzter Personenkreis nach den gegebenen Umständen in der Lage war, die Kenntnis zu erlangen (BGH, Urteil vom 12. Februar 1960 - I ZR 156/57, GRUR 1961, 24 - Holzimprägnierung; Urteil vom 15. Dezember 1970 - X ZR 32/69, GRUR 1971, 214 - Customer Prints; Beschluss vom 9. Februar 1993 - X ZB 7/92, GRUR 1993, 466 - fotovoltaisches Halbleiterelement; Beschluss vom 5. März 1996 - X ZB 13/92, GRUR 1996, 747 - Lichtbogen-Plasma-Beschichtungssystem, zur Vorbenutzung durch eine Vorrichtung; Urteil vom 5. Juni 1997 - X ZR 139/95, BGHZ 136, 40, 51 - Leiterplattennutzen; Urteil vom 21. Juli 2011 - X ZR 7/09, juris Rn. 29 - Spindelanordnung, zur Offenkundigkeit bei Vorliegen einer Prinzipskizze; vgl. auch die Rechtsprechungsnachweise bei Busse/Keukenschrijver, Patentgesetz, 7. Aufl., § 3 Rn. 21 ff.; Benkard/Melullis, Patentgesetz, 10. Aufl., § 3 Rn. 65 ff.).
  • BGH, 03.05.2022 - X ZR 32/20

    Patentnichtigkeitssache betreffend ein Verfahren der elektronischen

    (2) Nach der Rechtsprechung des Senats ist ein Dokument öffentlich, wenn es zur Verbreitung in der Öffentlichkeit bestimmt ist und der Allgemeinheit, das heißt einem an sich nicht beschränkten Personenkreis zugänglich geworden ist (BGH, Beschluss vom 9. Februar 1993 - X ZB 7/92, GRUR 1993, 466, 468 - Fotovoltaisches Halbleiterbauelement).
  • BPatG, 28.06.2011 - 3 Ni 10/10

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - zur Ausschließung von der Ausübung des bei

    Da § 86 PatG und § 41 ZPO das durch Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG garantierte Recht auf den gesetzlichen Richter betreffen, ist eine enge Auslegung dieser Vorschriften geboten (vgl.. etwa BGH GRUR 1993, 466 - Pre-print-Versendung; BGH NJW 1991, 425; BGH BlPMZ 1976, 192 Textilreiniger; Schulte, Patentgesetz, 8. Aufl., § 86 Rn. 5), so dass eine analoge Anwendung grundsätzlich ausscheidet.
  • BPatG, 23.09.2016 - 2 Ni 48/11

    Umfang der Nichtigerklärung eines europäischen Patents über ein Verfahren zum

    Auch in einem solchen Fall bedarf es vielmehr konkreter Anhaltspunkte dafür, dass gegen die Vertraulichkeitspflicht verstoßen wurde, eine bloße Wahrscheinlichkeit reicht dafür nicht aus (BGH GRUR 1993, 466 - photovoltaisches Halbleiterbauelement; vgl. BGH GRUR 2015, 463, 466, 469 - Presszange; Schulte, PatG, 9. Aufl., § 3 Rd. 26; Benkard, PatG, 11. Aufl., § 3 Rd. 81).
  • BGH, 18.07.2000 - X ZB 1/00

    Ausweiskarte; Ausschluß eines Richters am Bundespatentgericht wegen Mitwirkung an

    Schon von daher sind die Ausschließungsgründe grundsätzlich eng auszulegen; dies entspricht auch gefestigter Rechtsprechung (Sen.Beschl. v. 9.2.1993 - X ZB 7/92, GRUR 1993, 466 f. - fotovoltaisches Halbleiterbauelement; BGH, Urt. v. 4.12.1989 - RiZ (R) 5/89, NJW 1991, 425; vgl. Stein/Jonas/Bork, ZPO, 21. Aufl., § 41 Rdn. 6 m.w.N. in Fußn. 9; Musielak/Smid, ZPO, § 41 Rdn. 4).
  • BPatG, 11.10.2016 - 2 Ni 5/12

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Kennzeichnung eines Trägermaterials für zur

    Auch in einem solchen Fall bedarf es vielmehr konkreter Anhaltspunkte dafür, dass gegen die Vertraulichkeitspflicht verstoßen wurde, eine bloße Wahrscheinlichkeit reicht dafür nicht aus ( BGH GRUR 1993, 466 - photovoltaisches Halbleiterbauelement; vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 2014 - X  ZR6 /13 - Presszange, GRUR 2015, 463; Schulte, PatG, 9. Aufl., § 3 Rd. 26; Benkard, PatG, 11. Aufl., § 3 Rd. 81 ).
  • BPatG, 25.09.2023 - 7 Ni 11/21
    a) Ein Dokument ist öffentlich, wenn es zur Verbreitung in der Öffentlichkeit bestimmt ist und der Allgemeinheit, das heißt einem an sich nicht beschränkten Personenkreis zugänglich geworden ist (BGH GRUR 1993, 466, 468 - Fotovoltaisches Halbleiterbauelement).
  • BPatG, 15.09.2015 - 4 Ni 22/13

    Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung

    Es reicht deshalb aus, dass ein nicht begrenzter Personenkreis nach den gegebenen Umständen in der Lage war, die Kenntnis zu erlangen (BGH GRUR 1971, 214 - Customer Prints; GRUR 1993, 466 - fotovoltaisches Halbleiterelement; GRUR 1996, 747 - Lichtbogen-Plasma-Beschichtungssystem; BGHZ 136, 40, 51 - Leiterplattennutzen; Busse/Keukenschrijver, Patentgesetz, 7. Aufl., § 3 Rn. 21 ff; Benkard/Melullis, Patentgesetz, 10. Aufl., § 3 Rn. 65 ff.).
  • BPatG, 13.05.2004 - 11 W (pat) 335/02
    Die Allgemeinheit konnte davon auf diese Weise keine Kenntnis vor dem Anmeldetag des angegriffenen Patents erlangen (BGH GRUR 1993, 466 fotovoltaisches Halbleiterbauelement).
  • BPatG, 30.01.2001 - 3 Ni 40/99(EU)
  • BPatG, 30.01.2001 - 3 Ni 40/99
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