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   BGH, 25.08.2015 - X ZB 8/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,24664
BGH, 25.08.2015 - X ZB 8/14 (https://dejure.org/2015,24664)
BGH, Entscheidung vom 25.08.2015 - X ZB 8/14 (https://dejure.org/2015,24664)
BGH, Entscheidung vom 25. August 2015 - X ZB 8/14 (https://dejure.org/2015,24664)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 PatKostG, § 11 Abs 3 PatKostG
    Kostenansatz für Gebrauchsmusteranmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt: Unzulässigkeit der Beschwerde und der Rechtsbeschwerde; Kostenniederschlagung wegen unrichtiger Sachbehandlung - Überraschungsei

  • damm-legal.de

    Eine Beschwerde gegen die Kostenentscheidung des Bundespatentgerichts ist unzulässig

  • IWW

    § 11 Abs. 3 des Patentkostengesetzes (PatKostG), § 2 Abs. 1 PatKostG, § 9 PatKostG, § 8 Abs. 2 PatKostG, § 21 GKG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen Entscheidungen des Bundespatentgerichts über den Kostenansatz; Niederschlagung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung

  • kanzlei.biz

    Unzulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen Entscheidungen des BPatG über Kostenansatz

  • rewis.io

    Kostenansatz für Gebrauchsmusteranmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt: Unzulässigkeit der Beschwerde und der Rechtsbeschwerde; Kostenniederschlagung wegen unrichtiger Sachbehandlung - Überraschungsei

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen Entscheidungen des Bundespatentgerichts über den Kostenansatz; Niederschlagung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Eine Beschwerde gegen die Kostenentscheidung des Bundespatentgerichts ist unzulässig

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Rechtsbeschwerde gegen Entscheidungen des BPatG über den Kostenansatzunzulässig unzulässig

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Gegen Entscheidungen des BPatG über den Kostenansatz ist auch eine Rechtsbeschwerde unzulässig

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Gegen Entscheidungen des BPatG über den Kostenansatz ist auch eine Rechtsbeschwerde unzulässig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Erstattung von Gebühren betreffend eine Gebrauchsmusteranmeldung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Erstattung von Gebühren betreffend eine Gebrauchsmusteranmeldung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2015, 1144
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.08.2011 - X ZB 2/11

    Ethylengerüst

    Auszug aus BGH, 25.08.2015 - X ZB 8/14
    Die Statthaftigkeit ergibt sich nicht bereits aus der Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Bundespatentgericht (vgl. BGH Beschluss vom 10. August 2011  X ZB 2/11, GRUR 2011, 1053 Rn. 5  Ethylengerüst).
  • BGH, 05.11.2018 - X ZB 6/17

    Abgabe einer Teilungserklärung hinsichtlich Begleichung von zusätzlichen Gebühren

    Für die Statthaftigkeit ist vielmehr maßgebend der Gegenstand des Rechtsbeschwerdeverfahrens (vgl. BGH, Beschluss vom 25. August 2015 - X ZB 8/14, GRUR 2015, 1144 Rn. 5 - Überraschungsei).
  • BPatG, 12.04.2017 - 7 W (pat) 28/15

    Patentbeschwerdeverfahren - "Gebühren für die Teilanmeldung II" - Anmeldegebühr -

    Die Frage der Auslegung von § 39 Abs. 3 PatG betrifft nicht lediglich eine Frage des Kostenansatzes, für die eine Rechtsbeschwerde ausgeschlossen ist (BGH GRUR 2015, 1144 - Überraschungsei).
  • BPatG, 14.11.2016 - 7 W (pat) 30/15

    Patentbeschwerdeverfahren - "Gebühren für die Teilanmeldung I" - Anmeldegebühr -

    Die Frage der Auslegung von § 39 Abs. 2 Satz 1 PatG als Rechtsgrundlage für die Anforderung von Gebühren anlässlich einer Teilung betrifft nicht lediglich eine Frage des Kostenansatzes, für die eine Rechtsbeschwerde ausgeschlossen ist (BGH GRUR 2015, 1144 - Überraschungsei).
  • BPatG, 23.11.2020 - 9 W (pat) 29/15
    Die Entscheidung ist unanfechtbar, da es sich um eine Entscheidung des Bundespatentgerichts über den Kostenansatz gemäß § 11 Abs. 3 PatKostG handelt (vgl. auch BGH GRUR 2015, 1144 - Überraschungsei).
  • BPatG, 16.06.2016 - 7 W (pat) 30/15

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen einen Beschluss des DPMA über die nicht

    Die Frage der Auslegung von § 39 Abs. 2 Satz 1 PatG als Rechtsgrundlage für die Anforderung von Gebühren anlässlich einer Teilung betrifft nicht lediglich eine Frage des Kostenansatzes, für die eine Rechtsbeschwerde ausgeschlossen ist (BGH GRUR 2015, 1144 [BGH 25.08.2015 - X ZB 8/14] - Überraschungsei).
  • BPatG, 09.11.2022 - 1 W (pat) 12/22
    Zwar gehört die Feststellung, dass Kosten nicht erhoben werden bzw. deren Ablehnung, zum Kostenansatz (vgl. BGH, B.v. 25.08.2015 - X ZB 8/14 - Überraschungsei), so dass auch eine Beschwerde gemäß § 11 PatKostG in Betracht kommt, dies steht der Statthaftigkeit der Beschwerde gegen den Beschluss des DPMA nicht entgegen.
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