Rechtsprechung
BGH, 25.08.2015 - X ZB 8/14 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
Überraschungsei
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 9 PatKostG, § 11 Abs 3 PatKostG
Kostenansatz für Gebrauchsmusteranmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt: Unzulässigkeit der Beschwerde und der Rechtsbeschwerde; Kostenniederschlagung wegen unrichtiger Sachbehandlung - Überraschungsei - damm-legal.de
Eine Beschwerde gegen die Kostenentscheidung des Bundespatentgerichts ist unzulässig
- IWW
§ 11 Abs. 3 des Patentkostengesetzes (PatKostG), § 2 Abs. 1 PatKostG, § 9 PatKostG, § 8 Abs. 2 PatKostG, § 21 GKG
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen Entscheidungen des Bundespatentgerichts über den Kostenansatz; Niederschlagung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung
- kanzlei.biz
Unzulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen Entscheidungen des BPatG über Kostenansatz
- rewis.io
Kostenansatz für Gebrauchsmusteranmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt: Unzulässigkeit der Beschwerde und der Rechtsbeschwerde; Kostenniederschlagung wegen unrichtiger Sachbehandlung - Überraschungsei
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen Entscheidungen des Bundespatentgerichts über den Kostenansatz; Niederschlagung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Eine Beschwerde gegen die Kostenentscheidung des Bundespatentgerichts ist unzulässig
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Rechtsbeschwerde gegen Entscheidungen des BPatG über den Kostenansatzunzulässig unzulässig
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Gegen Entscheidungen des BPatG über den Kostenansatz ist auch eine Rechtsbeschwerde unzulässig
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Gegen Entscheidungen des BPatG über den Kostenansatz ist auch eine Rechtsbeschwerde unzulässig
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Kein Anspruch auf Erstattung von Gebühren betreffend eine Gebrauchsmusteranmeldung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kein Anspruch auf Erstattung von Gebühren betreffend eine Gebrauchsmusteranmeldung
Verfahrensgang
- BPatG, 17.06.2014 - 35 W (pat) 25/13
- BGH, 25.08.2015 - X ZB 8/14
Papierfundstellen
- GRUR 2015, 1144
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.08.2011 - X ZB 2/11
Ethylengerüst
Auszug aus BGH, 25.08.2015 - X ZB 8/14
Die Statthaftigkeit ergibt sich nicht bereits aus der Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Bundespatentgericht (vgl. BGH Beschluss vom 10. August 2011 X ZB 2/11, GRUR 2011, 1053 Rn. 5 Ethylengerüst).
- BGH, 05.11.2018 - X ZB 6/17
Abgabe einer Teilungserklärung hinsichtlich Begleichung von zusätzlichen Gebühren …
Für die Statthaftigkeit ist vielmehr maßgebend der Gegenstand des Rechtsbeschwerdeverfahrens (vgl. BGH, Beschluss vom 25. August 2015 - X ZB 8/14, GRUR 2015, 1144 Rn. 5 - Überraschungsei). - BPatG, 12.04.2017 - 7 W (pat) 28/15
Patentbeschwerdeverfahren - "Gebühren für die Teilanmeldung II" - Anmeldegebühr - …
Die Frage der Auslegung von § 39 Abs. 3 PatG betrifft nicht lediglich eine Frage des Kostenansatzes, für die eine Rechtsbeschwerde ausgeschlossen ist (BGH GRUR 2015, 1144 - Überraschungsei). - BPatG, 14.11.2016 - 7 W (pat) 30/15
Patentbeschwerdeverfahren - "Gebühren für die Teilanmeldung I" - Anmeldegebühr - …
Die Frage der Auslegung von § 39 Abs. 2 Satz 1 PatG als Rechtsgrundlage für die Anforderung von Gebühren anlässlich einer Teilung betrifft nicht lediglich eine Frage des Kostenansatzes, für die eine Rechtsbeschwerde ausgeschlossen ist (BGH GRUR 2015, 1144 - Überraschungsei).
- BPatG, 23.11.2020 - 9 W (pat) 29/15 Die Entscheidung ist unanfechtbar, da es sich um eine Entscheidung des Bundespatentgerichts über den Kostenansatz gemäß § 11 Abs. 3 PatKostG handelt (vgl. auch BGH GRUR 2015, 1144 - Überraschungsei).
- BPatG, 16.06.2016 - 7 W (pat) 30/15
Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen einen Beschluss des DPMA über die nicht …
Die Frage der Auslegung von § 39 Abs. 2 Satz 1 PatG als Rechtsgrundlage für die Anforderung von Gebühren anlässlich einer Teilung betrifft nicht lediglich eine Frage des Kostenansatzes, für die eine Rechtsbeschwerde ausgeschlossen ist (BGH GRUR 2015, 1144 [BGH 25.08.2015 - X ZB 8/14] - Überraschungsei). - BPatG, 09.11.2022 - 1 W (pat) 12/22 Zwar gehört die Feststellung, dass Kosten nicht erhoben werden bzw. deren Ablehnung, zum Kostenansatz (vgl. BGH, B.v. 25.08.2015 - X ZB 8/14 - Überraschungsei), so dass auch eine Beschwerde gemäß § 11 PatKostG in Betracht kommt, dies steht der Statthaftigkeit der Beschwerde gegen den Beschluss des DPMA nicht entgegen.