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   BGH, 14.02.1989 - X ZB 8/87   

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https://dejure.org/1989,1833
BGH, 14.02.1989 - X ZB 8/87 (https://dejure.org/1989,1833)
BGH, Entscheidung vom 14.02.1989 - X ZB 8/87 (https://dejure.org/1989,1833)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 1989 - X ZB 8/87 (https://dejure.org/1989,1833)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bezugnahme auf Aktenbestandteile in der Entscheidungsformel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 1085
  • MDR 1989, 909
  • GRUR 1989, 494
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.02.1979 - X ZB 6/78

    Vorliegen eines patentrechtlichen Begründungsmangels bei Mißachtung eines Falls

    Auszug aus BGH, 14.02.1989 - X ZB 8/87
    Es hat ein selbständiges Angriffsmittel der Einsprechenden nicht ordnungsgemäß beschieden, nämlich zu einer einzelnen, die Patentfähigkeit hindernden Entgegenhaltung (offenkundigen Vorbenutzung, vgl. BGH GRUR 1979, 538 - Drehstrom-Öltransformator - oder öffentlichen Druckschrift), die von einem Verfahrensbeteiligten als "neuheitsschädlich" entgegengehalten worden ist, nicht näher Stellung genommen.
  • BGH, 03.11.1988 - X ZB 12/86

    Zulässigkeit der Änderung des Patents im Einspruchs- und

    Auszug aus BGH, 14.02.1989 - X ZB 8/87
    a) Daß das Bundespatentgericht ohne das Einverständnis des Patentinhabers die Patentbeschreibung in unzulässiger Weise geändert hat (vgl. den zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß des Senats v. 3. November 1988 - X ZB 12/86 - Verschlußvorrichtung für Gießpfannen), rechtfertigt allein die Rechtsbeschwerde der Einsprechenden nicht.
  • BFH, 07.08.1969 - V K 2/68

    Nichtigkeitsklage - Finanzgerichtliches Verfahren - Ordnungsgemäß vertretene

    Auszug aus BGH, 14.02.1989 - X ZB 8/87
    Gegenüber einem derartigen Verfahrensverstoß, von dem sie nicht unmittebar betroffen ist, steht der Einsprechenden kein eigenes Rügerecht zu (vgl. BGHZ 63, 78, 79; BFHE 96, 385, 387).
  • BGH, 09.05.1985 - I ZR 52/83

    Inkasso-Programm

    Auszug aus BGH, 14.02.1989 - X ZB 8/87
    Es erscheint angebracht, darauf hinzuweisen, daß Bezugnahmen auf Aktenteile im Entscheidungsausspruch (der sog.) Beschlußformel nur dann anerkannt sind, wenn sie sich nicht vermeiden lassen, etwa weil sich der Entscheidungsgegenstand nicht anders beschreiben läßt (vgl. BGHZ 94, 276, 291 - Inkassoprogramm -).
  • BGH, 15.03.1984 - X ZB 6/83

    "Zinkenkreisel"; Beschränkung der Rechtsbeschwerde auf eine Rechtsfrage; Umfang

    Auszug aus BGH, 14.02.1989 - X ZB 8/87
    Sie eröffnet vielmehr die vollständige Überprüfung des angefochtenen Beschlusses nach Art einer Revision (BGHZ 90, 318, 320 - Zinkenkreisel).
  • BGH, 20.09.1974 - IV ZR 55/73

    Nichtigkeitsklage nach § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO

    Auszug aus BGH, 14.02.1989 - X ZB 8/87
    Gegenüber einem derartigen Verfahrensverstoß, von dem sie nicht unmittebar betroffen ist, steht der Einsprechenden kein eigenes Rügerecht zu (vgl. BGHZ 63, 78, 79; BFHE 96, 385, 387).
  • BGH, 24.09.2008 - VIII ZR 275/07

    Duldungspflicht des Mieters bei Anschluss einer Wohnung an das aus Anlagen der

    Das Berufungsgericht war im Übrigen berechtigt, im Tenor seines Urteils vom 2. März 2007 auf eine Skizze zur Lage des anzubringenden Warmwasserzählers Bezug zu nehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Februar 1989 - X ZB 8/87, MDR 1989, 909).
  • BGH, 14.10.1999 - I ZR 117/97

    Musical-Gala; Unterlassung der bühnenmäßigen Aufführung eines Werkes

    Es ist deshalb in der Rechtsprechung anerkannt, daß in Sonderfällen in der gerichtlichen Entscheidung auch auf Anlagen, die zu den Akten gegeben worden sind, verwiesen werden kann (vgl. BGHZ 94, 276, 291 f. - Inkasso-Programm; 112, 264, 268 - Betriebssystem; BGH, Urt. v. 20.3.1997 - I ZR 246/94, GRUR 1997, 754 = WRP 1997, 748 - grau/magenta; Beschl. v. 14.2.1989 - X ZB 8/87, GRUR 1989, 494, 495 - Schrägliegeeinrichtung; vgl. weiter Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 57. Aufl., § 313 Rdn. 12; MünchKommZPO/Musielak, § 313 Rdn. 9; GroßkommUWG/Jacobs, Vor § 13 D Rdn. 115, 117; a.A. Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 20. Aufl., § 313 Rdn. 19; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 7. Aufl., Kap. 57 Rdn. 5 f.; Pastor/Ahrens/Jestaedt, Der Wettbewerbsprozeß, 4. Aufl., Kap. 39 Rdn. 3, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 13.03.2003 - X ZB 4/02

    "Automatisches Fahrzeuggetriebe"; Anforderungen an die Begründung des Einspruchs

    Das Patentamt ist nicht an Anträge des Einsprechenden gebunden (vgl. Sen.Beschl. v. 14.2.1989 - X ZB 8/87, GRUR 1989, 494 - Schrägliegeeinrichtung).
  • OLG Brandenburg, 17.03.2020 - 6 U 145/18

    Zulässigkeit einer Klage gegen eine öffentlich-rechtliche Landesrundfunkanstalt

    In besonders gelagerten Fällen können es die Erfordernisse der Gewährung eines wirksamen Rechtsschutzes oder der Vermeidung eines unangemessenen Aufwandes allerdings rechtfertigen, von dieser Notwendigkeit abzusehen, nämlich dann, wenn der Gegenstand, auf den sich der Unterlassungsausspruch bezieht, nicht genau festzulegen ist, weil er weder mit Worten beschrieben noch abgebildet werden kann oder wenn, wie vorliegend, der Gegenstand, auf den sich der Unterlassungsausspruch bezieht, nach Art und Umfang nicht in das Urteil aufgenommen werden kann (BGHZ 94, 276 - Inkasso-Programm Rn 94; 112, 264 - Betriebssystem Rn 41; Urteil vom 20.03.1997 - I ZR 246/94, grau/magenta, Rn 12; Beschluss vom 14.02.1989 - X ZB 8/87, Schrägliegeeinrichtung; jew. zit. nach juris).
  • BGH, 10.08.2011 - X ZA 1/11

    Formkörper mit Durchtrittsöffnungen

    Als solche Angriffs- und Verteidigungsmittel in Betracht kommen Tatbestände, die für sich allein rechtsbegründend, rechtsvernichtend, rechtshindernd oder rechtserhaltend wären (BGH, Beschluss vom 26. September 1989  X ZB 19/88, GRUR 1990, 33, 34 Schüsselmühle; st. Rspr.); die hier behauptete Nichtbehandlung einer einzelnen Entgegenhaltung reicht für sich nicht aus (BGH, Beschluss vom 14. Februar 1989 - X ZB 8/87, GRUR 1989, 494  Schrägliegeeinrichtung).
  • BGH, 17.07.2001 - X ZB 21/00

    Idarubicin III; Zurückweisung eines Antrags auf Erteilung eines ergänzenden

    Vielmehr ist durch die Zulassung die Möglichkeit der vollständigen Nachprüfung des angegriffenen Beschlusses nach Art einer Revision eröffnet (vgl. BGHZ 90, 318, 320 - Zinkenkreisel; Sen.Beschl. v. 14.2.1989 - X ZB 8/87, GRUR 1989, 494 - Schrägliegeneinrichtung).
  • LG Düsseldorf, 12.12.2018 - 4b O 15/17

    Verletzung des Klagepatents mit der Bezeichnung "Kodierung/Dekodierung der zu

    Dabei kommt es darauf an, dass eine Entgegenhaltung alle in Rede stehenden Merkmale offenbart (vgl. BGH, GRUR 1980, 283, 284 - Terephthalsäure; GRUR 1989, 494, 495 - Schrägliegeeinrichtung; Urteil vom 04.11.2008, X ZR 154/05, BeckRS 2009, 02615).
  • LG Düsseldorf, 12.12.2018 - 4b O 16/17

    Patentfähigkeit des Klagepatents mit der Bezeichnung "Kodierung/Dekodierung der

    Dabei kommt es darauf an, dass eine Entgegenhaltung alle in Rede stehenden Merkmale offenbart (vgl. BGH, GRUR 1980, 283, 284 - Terephthalsäure; GRUR 1989, 494, 495 - Schrägliegeeinrichtung; Urteil vom 04.11.2008, X ZR 154/05, BeckRS 2009, 02615).
  • LG Düsseldorf, 07.02.2019 - 4b O 119/17

    Zündkerze

    Dabei kommt es darauf an, dass eine Entgegenhaltung alle in Rede stehenden Merkmale offenbart (vgl. BGH, GRUR 1980, 283, 284 - Terephthalsäure; GRUR 1989, 494, 495 - Schrägliegeeinrichtung; Urteil vom 04.11.2008, X ZR 154/05, BeckRS 2009, 02615).
  • LG Düsseldorf, 11.09.2018 - 4b O 24/17

    Haltevorrichtung für Navigationsgeräte

    Dabei kommt es darauf an, dass eine Entgegenhaltung alle in Rede stehenden Merkmale offenbart (vgl. BGH, GRUR 1980, 283, 284 - Terephthalsäure; GRUR 1989, 494, 495 - Schrägliegeeinrichtung; Urteil vom 04.11.2008, X ZR 154/05, BeckRS 2009, 02615).
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